BT-Drucksache 14/5645

Abschiebungen in den Kosovo und nach Mazedonien

Vom 23. März 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5645

14. Wahlperiode

23. 03. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Abschiebungen in den Kosovo und nach Mazedonien

Die mazedonische Armee und die Kosovo-Friedenstruppe KFOR begegnen
Presseberichten zufolge der drohenden Kriegsgefahr in Mazedonien mit ver-
stärkter Militärpräsenz. Die NATO will weitere KFOR-Einheiten in das Grenz-
gebiet verlagern, um die V ersorgungslinien der albanischen Rebellen zu kap-
pen. Außerdem sollen die Grenzkontrollen zum Kosovo verstärkt werden. In
Tetovo, der zweitgrößten Stadt Mazedoniens, rückten am 19. März 2001 Pan-
zer der mazedonischen Streitkräfte ein. Hunderte albanischstämmige Einwoh-
ner flüchteten aus der Stadt. Ungeachtet eines nächtlichen Ausgehverbots, da
erstmals am Abend des 18. März 2001 in Kraft trat, lieferten sich Regierungs-
truppen und albanische Freischärler in der Nacht zum Montag wieder heftige
Gefechte. Nach Rundfunkberichten versuchten die „Rebellen“ am 19. März
2001, die Innenstadt von T etovo zu stürmen. Sie erlitten jedoch schwere V er-
luste und zogen sich ins Hinterland zurück, wie der jugoslawische Radiosender
B92 berichtete. Die NA TO will angesichts der anhaltenden Kämpfe weitere
Truppen ins Kosovo entsenden, die die 40 000 Mann starke KFOR unterstützen
sollen. Als „keine allzu günstigen Anzeichen“ bezeichnete der deutsche
KFOR-Sprecher Thomas Löbbering, dass mehrere hundert albanischstämmige
Mazedonier aus dem umkämpften Tetovo geflohen sind.

Trotz dieser hochgradig gespannten Lage werden Berichten zufolge weiterhin
Flüchtlinge auf dem Luftweg in den Kosovo abgeschoben. Am 16. März 2001
wurden beispielsweise mindestens 43 Personen mit einem Flugzeug der AIR
BOSNA von Berlin-Schönefeld nach Pristina gebracht. Unter ihnen sollen auch
Frauen und Kinder, ja sogar Säuglinge, gewesen sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie ist die gegenwärtige aufenthaltsrechtliche Lage in der Bundesrepublik
Deutschland

a) von Flüchtlingen aus Serbien (ohne Kosovo) (bitte nach Volkszugehörig-
keiten getrennt aufführen),

b) von Flüchtlingen aus dem Kosovo (bitte nach V olkszugehörigkeiten
getrennt aufführen),

c) von Flüchtlingen aus Mazedonien (bitte nach V olkszugehörigkeiten
getrennt aufführen)?

2. Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Sicherheits- und V er-
sorgungslage für die unbewaf fnete Zivilbevölkerung, namentlich für
Frauen, Kinder und ältere Menschen,

a) im Kosovo,

b) in Mazedonien?
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3. Wird die Bundesregierung angesichts der gegenwärtigen Kriegsgefahr an
die Bundesländer herantreten mit dem Vorschlag, von Abschiebungen in den
Kosovo und nach Mazedonien zurzeit abzusehen?

Wenn nein: Warum nicht?

Berlin, den 23. März 2001

Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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