BT-Drucksache 14/5595

Wiedereingliederungspläne im SGB III

Vom 13. März 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5595

14. Wahlperiode

13. 03. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram, Karl-Josef Laumann, Brigitte
Baumeister, Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Julius Louven,
Wolfgang Meckelburg, Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik, Franz-Xaver Romer,
Heinz Schemken, Johannes Singhammer, Dorothea Störr-Ritter, Andreas Storm,
Matthäus Strebl, Peter Weiß (Emmendingen), Gerald Weiß (Groß-Gerau)
und der Fraktion der CDU/CSU

Wiedereingliederungspläne im SGB III

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was genau sollen die individuellen W iedereingliederungspläne beinhalten,
die die Arbeitsämter in Zukunft für ältere Arbeitslose, Langzeitarbeitslose
und andere schwer vermittelbare Erwerbslose erstellen sollen?

2. Mit welchen spezifischen Sanktionen und in welchem Umfang beabsichtig
die Bundesregierung Erwerbslose zu belegen, die entsprechende Angebote
der Arbeitsvermittlung ablehnen?

Ist beabsichtigt, bei der Härte der Sanktionen zwischen den Gruppen der
älteren Arbeitslosen, der Langzeitarbeitslosen und anderen schwer vermit-
telbaren Erwerbslosen zu unterscheiden?

3. Auf welchen Personenkreis sollen sich die individuellen W iedereingliede-
rungspläne beziehen?

Soll die beabsichtigte Neuordnung nur für den Bereich des SGB III gelten?

4. In wie vielen Fällen wurde 1999 und 2000 eine Sperrzeit nach § 144 Abs. 1
Nr. 2 bis 4 SGB III verhängt?

5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Feststellung von Maß-
nahmen, Leistungen oder eigener Bemühung der Arbeitslosen bewährt, um
eine drohende Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden?

6. Mit welchem Verfahren beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hinter -
grund der in der „WEL T“ vom 13. März 2001 zitierten Äußerung der ar -
beitsmarktpolitischen Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 20
Prozent der Erwerbslosen seien gefährdet, langzeitarbeitslos zu werden, und
diesen sollte bereits bei der ersten Meldung beim Arbeitsamt ein Plan zur
Wiedereingliederung erarbeitet werden, diese 20 Prozent von Langzeitar -
beitslosigkeit Gefährdeten aus der Gesamtzahl der Erwerbslosen zu bestim-
men?

7. Teilt die Bundesregierung die in der „WELT“ vom 13. März 2001 wiederge-
gebene Forderung der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin von BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, nötig sei bei der Möglichkeit zu Sanktionen eine engere
Kooperation zwischen Arbeitsämtern und Arbeitgebern?
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
8. Wie wird sich nach Meinung der Bundesregierung der Personalbestand der
Arbeitsverwaltung vor dem Hinter grund der prognostizierten Arbeits-
marktentwicklung und der jetzigen Vorschläge zur Reform des SGB III zur
Wiedereingliederung Erwerbsloser entwickeln?

9. Ist es zutref fend, dass momentan ein V ermittler in den Arbeitsämtern für
600 bis 800 Arbeitssuchende zuständig ist?

Wenn ja, hält es die Bundesregierung für realistisch, dass in den Arbeits-
ämtern älteren Arbeitslosen, Langzeitarbeitslosen und anderen schwer ver-
mittelbaren Erwerbslosen ein konkreter und individueller Wiedereingliede-
rungsplan erarbeitet werden kann?

10. Wie beurteilt die Bundesregierung die in der „Frankfurter Allgemeine
Zeitung“ vom 13. März 2001 wieder gegebene Äußerung des DGB-Ar -
beitsmarktexperten Wilhelm Adamy, es sei wichtig, den Personalabbau bei
den Arbeitsämtern zu stoppen?

11. Wie beurteilt die Bundesregierung die in der „Frankfurter Allgemeine
Zeitung“ vom 13. März 2001 wieder gegebene Äußerung des BDA-Ar -
beitsmarktexperten Christoph Kannengießer , im Rahmen einer SGB III-
Reform sei es notwendig, zur Erhöhung des Anreizes zur Arbeitsaufnahme
auch das Transfersystem zu reformieren, die Arbeitslosenhilfe und Sozial-
hilfe zusammenzuführen sowie die Laufzeit des Arbeitslosengeldes von
32 Monaten für Ältere zu verkürzen?

12. Welche Ergebnisse und Analysen sind der Bundesregierung aus den vom
Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung in der
„WELT“ vom 13. März 2001 erwähnten Modellversuchen zu den Plänen
der Bundesregierung zum SGB III bekannt und wo finden diese Modell
versuche statt?

13. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bislang keine Maßnahmen
getroffen, um die bereits im SGB III bestehende Möglichkeit umfassender
umzusetzen, Verweigerer von zumutbarer Arbeit mit einer Sperrzeit der
Leistungen von drei Monaten zu belegen?

14. Wie beabsichtigt die Bundesregierung ihre Neuregelung in vielen Arbeits-
amtsbezirken in den neuen Ländern umzusetzen, in denen die of fiziell
Erwerbslosenquote 18 Prozent und höher liegt?

Hält es die Bundesregierung für zutref fend, dass in diesen Arbeitsamtsbe-
zirken fast ausschließlich Qualif zierungsmaßnahmen und keine Beschäfti-
gungsangebote auf dem ersten Arbeitsmarkt angeboten werden können?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 13. März 2001

Birgit Schnieber-Jastram
Karl-Josef Laumann
Brigitte Baumeister
Rainer Eppelmann
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Julius Louven
Wolfgang Meckelburg
Claudia Nolte
Hans-Peter Repnik

Franz-Xaver Romer
Heinz Schemken
Johannes Singhammer
Dorothea Störr-Ritter
Andreas Storm
Matthäus Strebl
Peter Weiß (Emmendingen)
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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