BT-Drucksache 14/5542

Die Entwicklung der Einbürgerungszahlen

Vom 13. März 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5542
14. Wahlperiode 13. 03. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Die Entwicklung der Einbürgerungszahlen

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Personen haben in den Jahren von 1990 bis 1999 ihre Einbür-
gerung beantragt und wie viele dieser Personen haben eine Einbürgerung
erhalten

a) differenziert nach Jahren und Bundesländern,

b) differenziert nach Jahren sowie Ermessens- und Anspruchseinbürgerun-
gen,

c) differenziert nach Jahren, Nationalitäten und Altersgruppen
(siehe Frage 3c),

d) differenziert nach Beibehaltung bzw. nach Verlust der alten Staatsbürger-
schaft und Nationalitäten?

2. Wie viele Personen, die in den Jahren 1990 bis 1999 ihre Einbürgerung
beantragt hatten und über deren Antrag noch nicht entschieden war, haben
ihren Antrag nach Inkrafttreten des neuen Staatsbürgerschaftsrechts zum
1. Januar 2000 wieder zurückgezogen (bitte nach Nationalitäten und Alters-
gruppen aufschlüsseln)?

3. Wie viele Personen haben im Jahr 2000 ihre Einbürgerung beantragt und wie
viele dieser Personen haben eine Einbürgerung erhalten?

a) differenziert nach Bundesländern,

b) differenziert nach Staatsangehörigkeit,

c) differenziert nach ihrem Alter,

c1) Regelanspruch durch Geburt (nach dem 1. Januar 2000 geboren),

c2) Anträge nach Übergangsregelung (nach dem 1. Januar 1990 ge-
boren),

c3) Anträge von 0- bis 23-Jährigen (ohne c2),

c4) Anträge von 24- bis 50-Jährigen,

c5) Anträge von über 50-Jährigen?

4. Bei wie vielen Personen, die im Jahre 2000 ihre Einbürgerung beantragt
haben, ist der Antrag abgewiesen worden

a) wegen fehlender beziehungsweise nicht ausreichender Sprachkenntnisse,

b) auf Grund einer Feststellung nach § 86 Nr. 2 des Ausländergesetzes (Ein-
bürgerungsbewerber hat verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt),

Drucksache 14/5542 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

c) wegen des Vorliegens von Ausweisungsgründen nach § 46 Nr. 1 des Aus-
ländergesetzes (Gefährdung der freiheitlich demokratischen Grundord-
nung)?

5. Bei wie vielen Personen, die im Jahre 2000 ihre Einbürgerung beantragt ha-
ben, ist der Antrag abgewiesen worden, weil sie ihre bisherige Staatsange-
hörigkeit nicht aufgegeben haben?

6. Bei wie vielen Personen, die im Jahre 2000 ihre Einbürgerung beantragt
haben, ist die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit nach § 87
des Ausländergesetzes erfolgt (bitte getrennt nach der jeweiligen nicht-deut-
schen Staatsangehörigkeit aufschlüsseln),

a) weil das Recht des ausländischen Staates das Ausscheiden aus dessen
Staatsangehörigkeit nicht vorsieht,

b) weil der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert und der
Ausländer der zuständigen Behörde einen Entlassungsantrag zur Weiter-
leitung an den ausländischen Staat übergeben hat,

c) weil der ausländische Staat die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit
aus Gründen versagt hat, die der Ausländer nicht zu vertreten hat, oder
von unzumutbaren Bedingungen abhängig macht oder über den vollstän-
digen und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit
entschieden hat,

d) weil im Falle älterer Personen der Einbürgerung ausschließlich das Hin-
dernis eintretender Mehrstaatigkeit entgegenstand, die Entlassung auf un-
verhältnismäßige Schwierigkeiten stieß und die Versagung der Einbürge-
rung eine besondere Härte dargestellt hätte,

e) weil dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit
erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrecht-
licher Art entstanden wären, die über den Verlust der staatsbürgerlichen
Rechte hinausgegangen wären,

f) weil der Ausländer politisch Verfolgter im Sinne des § 51 des Aus-
ländergesetzes war oder wie ein Flüchtling nach dem Gesetz über Maß-
nahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene
Flüchtlinge behandelt wurde,

g) weil der Ausländer Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäi-
schen Union war und Gegenseitigkeit bestand,

h) weil die Voraussetzung des § 87 Abs. 3 des Ausländergesetzes erfüllt
war,

i) weil andere Gründe vorlagen (welche)?

7. Nach Maßgabe welcher völkerrechtlichen Verträge sind nach Auffassung
der Bundesregierung weitere Ausnahmen vom Verbot der Mehrstaatigkeit
vorzusehen?

8. Bei wie vielen Personen, die im Jahre 2000 ihre Einbürgerung beantragt
haben,

a) ist der Antrag abgewiesen worden, weil sie nicht den Lebensunterhalt für
sich und ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inan-
spruchnahme von Sozial- und Arbeitslosenhilfe bestreiten konnten,

b) ist die Härtefallvorschrift des § 85 Abs. 1 Satz 2 des Ausländergesetzes
zur Anwendung gekommen?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5542

9. Wie viele Aussiedler bzw. Spätaussiedler haben in den Jahren 1990 bis
2000 die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und erhalten

a) differenziert nach Bundesländern,

b) differenziert nach Staatsangehörigkeit,

c) wie viele dieser Personen haben eine doppelte Staatsangehörigkeit,

d) welche Gründe gab es seitens der Behörden für den Verzicht auf Auf-
gabe der bisherigen Staatsbürgerschaft?

10. Wie viele Deutsche haben in den Jahren 1990 bis 2000 ihre Staatsange-
hörigkeit nach Maßgabe des § 25 des Staatsangehörigkeitsgesetzes mit
dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit verloren?

11. Bei wie vielen Deutschen wurde in den Jahren 1990 bis 2000 von den Aus-
nahmebestimmungen des § 25 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Gebrauch gemacht, so dass sie ihre Staatsangehörigkeit nicht durch Erwerb
einer ausländischen Staatsangehörigkeit verloren haben?

12. Wie viele Deutsche haben in den Jahren 1990 bis 2000 auf ihre deutsche
Staatsangehörigkeit verzichtet?

Berlin, den 13. März 2000

Petra Pau
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.