BT-Drucksache 14/5485

Neue Mittelstandspolitik - Motor für Beschäftigung und Innovation

Vom 8. März 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5485
14. Wahlperiode 08. 03. 2001

Antrag
der Abgeordneten Dr. Ditmar Staffelt, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Dr. Axel Berg,
Dagmar Freitag, Iris Gleicke, Klaus Hagemann, Rolf Hempelmann, Hubertus Heil,
Dr. Uwe Jens, Volker Jung (Düsseldorf), Werner Labsch, Christian Lange
(Backnang), Robert Leidinger, Lothar Mark, Christian Müller (Zittau), Albrecht
Papenroth, Birgit Roth (Speyer), Thomas Sauer, Wilhelm Schmidt (Salzgitter),
Fritz Schösser, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Wolfgang Weiermann, Dr. Rainer Wend,
Dr. Margrit Wetzel, Dr. Norbert Wieczorek, Klaus Wiesehügel, Engelbert Wistuba,
Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Werner Schulz (Leipzig), Michaele Hustedt, Andrea
Fischer (Berlin), Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN

Neue Mittelstandspolitik – Motor für Beschäftigung und Innovation

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die über 3 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen und Selbständigen
sind wichtige Leistungsträger der deutschen Wirtschaft. Qualifizierte Ausbil-
dung, berufliches Know-how, Arbeitsleistung und persönliche Verantwortung
kennzeichnen das Bild der kleinen und mittleren Unternehmer und der Selb-
ständigen in unserer Volkswirtschaft. Sie sind für Beschäftigung, Wirtschafts-
wachstum, sozialen Fortschritt und eine nachhaltige, umweltgerechte Entwick-
lung in unserem Land unentbehrlich und erfüllen aufgrund ihrer Markt- und
Verbrauchernähe, ihrer persönlichen Initiative und Gestaltungskraft wichtige
volkswirtschaftliche Aufgaben. Ihre Flexibilität, die besondere Fähigkeit, sich
rasch und unbürokratisch an Veränderungen am Markt und an technische Neue-
rungen anzupassen, ist bekannt. Kleine und mittlere Unternehmen leisten einen
wichtigen Beitrag zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, zu For-
schung, Entwicklung und Innovation, für die Erschließung von Zukunfts-
märkten und sind von ausschlaggebender Bedeutung für die Schaffung und
Sicherung qualifizierter Arbeits- und Ausbildungsplätze. Der Stellenwert der
Selbständigen und kleinen und mittleren Unternehmen auf einen Blick:

– 70 Prozent aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind in kleinen und
mittleren Unternehmen tätig.

– 80 Prozent aller Lehrlinge werden hier ausgebildet.

– 57 Prozent der Bruttowertschöpfung wird von kleinen und mittleren Unter-
nehmen erarbeitet.

– 46 Prozent der Bruttoinvestitionen werden von kleinen und mittleren Unter-
nehmen getätigt.

Drucksache 14/5485 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Ohne neue Arbeitsplatzangebote in kleinen und mittleren Unternehmen wird
auch die Arbeitslosigkeit nicht erfolgreich bekämpft werden können. Neue
Arbeits- und Ausbildungsplätze sind in den letzten Jahren vor allem in mittel-
ständischen Unternehmen entstanden. Von besonderer Bedeutung sind dabei,
neben den traditionellen Unternehmen des Mittelstandes, junge, technologie-
orientierte Unternehmen, von denen weitere erhebliche Beschäftigungszu-
wächse zu erwarten sind.

Die Förderung der Leistungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen und
Selbständiger sowie die Unterstützung von Existenzgründungen liegt im unmit-
telbaren volkswirtschaftlichen Interesse. Erforderlich ist eine moderne Mittel-
standspolitik, mit der Eigeninitiative, Risikobereitschaft und Leistungsfähigkeit
Selbständiger in Handwerk, Handel, Gewerbe und in den Freien Berufen ge-
zielt gefördert, strukturelle Nachteile ausgeglichen, der Marktzutritt erleichtert
und neue Betätigungsfelder eröffnet werden.

Eine moderne, zukunftsorientierte Mittelstandspolitik ist Bestandteil einer um-
fassenden Wirtschaftspolitik, die Innovationen und Investitionen in Deutsch-
land beschleunigt, die Leistungsfähigkeit von Unternehmern und Unternehme-
rinnnen und Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen stärkt und zu einer nach-
haltigen, umweltgerechten Entwicklung beiträgt.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt

die Aktivitäten der Bundesregierung, die bereits zwei Jahre nach Amtsantritt
wichtige mittelstandspolitische Initiativen eingeleitet und umgesetzt hat:

A Rahmenbedingungen

1. Haushaltskonsolidierung

Die von der Regierungskoalition konsequent eingeleitete Politik der Konsoli-
dierung des Bundeshaushaltes kommt, wie privaten Haushalten, auch kleinen
und mittleren Unternehmen zugute. Allein der Bund sitzt auf einem Schulden-
berg von rund 1,5 Bill. DM. Die daraus resultierende Zinsbelastung beträgt
über 80 Mrd. DM jährlich. Bis zum Jahr 2006 wird die Bundesregierung einen
Bundeshaushalt ohne Neuverschuldung vorlegen. Mit dem mittel- und langfris-
tig angelegten Abbau der Staatsverschuldung werden nicht nur Spielräume für
Zukunftsinvestitionen, sondern auch Voraussetzungen für niedrige Zinsen am
Kapitalmarkt geschaffen. Dies nutzt insbesondere kleinen und mittleren Unter-
nehmen, die zum großen Teil nur über wenig Eigenkapital verfügen.

2. Steuerentlastung

Mit der Steuerreform – die von 1998 bis 2005 umgesetzt wird – werden Bürger
und Wirtschaft im Jahr 2005 im Vergleich zu 1998 gut 93 Mrd. DM weniger
Steuern zahlen.

Der Mittelstand wird durch die steuerpolitischen Maßnahmen der Bundesregie-
rung zwischen 1998 und 2005 um insgesamt rund 30 Mrd. DM entlastet. Die
meist als Personenunternehmen geführten kleinen und mittleren Unternehmen
profitieren insbesondere von den erheblichen Tarifsenkungen bei der Einkom-
mensteuer. Der Eingangssteuersatz wird stufenweise von 25,9 Prozent in 1998
bis auf 15 Prozent im Jahr 2005 gesenkt. Gleichzeitig steigt der Grundfreibe-
trag von 12 300 DM auf 15 000 DM. Der Spitzensteuersatz der 1998 noch bei
53 Prozent lag, wird bis zum Jahr 2005 auf nur noch 42 Prozent abgesenkt.
Diese Steuersenkungen kommen allen Personenunternehmen, also Einzelunter-
nehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften, zugute. Personen-
unternehmen werden zusätzlich dadurch steuerlich entlastet, dass die Gewerbe-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5485

steuer faktisch abgeschafft wird, weil sie auf die zu zahlende Einkommensteu-
erschuld angerechnet wird.

Für Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben wird der Freibetrag für Ver-
äußerungsgewinne von 60 000 DM auf 100 000 DM erhöht. Außerdem wird
aus dem Berufsleben ausscheidenden Unternehmern und Unternehmerinnen
einmal im Leben der halbe durchschnittliche Steuersatz gewährt.

Auch die Körperschaftsteuersätze werden drastisch verringert. Ab 2001 wird
der Körperschaftsteuersatz sowohl für einbehaltene als auch für ausgeschüttete
Gewinne nur noch 25 Prozent betragen. Zusammen mit der Gewerbesteuer und
dem Solidaritätszuschlag müssen Körperschaften nur noch mit einer steuerli-
chen Belastung ihres Gewinns von 38 Prozent kalkulieren.

Die Steuerreform der Regierungskoalition führt zu einer spürbaren Steuerent-
lastung von Unternehmen. Damit werden attraktive Bedingungen für Investo-
ren aus dem In- und Ausland geschaffen. Die internationale Wettbewerbsfähig-
keit der deutschen Wirtschaft und des Wirtschaftsstandorts Deutschland wird
deutlich verbessert. Es lohnt sich wieder, in Deutschland unternehmerisch tätig
zu werden und zu investieren.

3. Lohnnebenkosten

Die gesetzlichen Lohnnebenkosten wurden gesenkt. Nachdem der Beitragssatz
zur Rentenversicherung zwischen 1992 und 1998 von 17,5 Prozent auf 20,3
Prozent gestiegen war, ist mit der Ökosteuer der Beitrag zur gesetzlichen Ren-
tenversicherung zum 1. Januar 2001 auf 19,1 Prozent gesenkt worden.

Mit der Rentenreform 2000 werden darüber hinaus die Beiträge zur gesetzli-
chen Rentenversicherung langfristig stabilisiert. Dies liegt im unmittelbaren In-
teresse vor allem der personalintensiven kleinen und mittleren Unternehmen.
Ohne Rentenreform würden die Beiträge unweigerlich drastisch steigen. Dies
würde zu einer Belastung dieser kleinen und mittleren Unternehmen führen.

4. Bürokratieabbau

Zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unterneh-
men und Existenzgründer gehören auch Erleichterungen bei gewerblichen Auf-
lagen, Genehmigungen und Verfahren. Die Bundesregierung und die sie tragen-
den Koalitionsfraktionen wollen einen modernen Staat, der weniger Bürokratie
und einfachere Verfahren ermöglicht und zugleich Betätigungsfelder für Selb-
ständigkeit und unternehmerische Aktivitäten eröffnet. Gleichzeitig sollen ad-
ministrativer Aufwand und bürokratische Auflagen abgebaut werden. Das
Bundeswirtschaftsministerium hat eine Projektgruppe eingesetzt, die allen kon-
kreten Hinweisen für effizientere Verfahrensabläufe und Regelungen nachgeht
und diese – soweit wie möglich – umsetzt. Beispiele:

– Verbesserung der Informationsmöglichkeiten für Existenzgründer und Exis-
tenzgründerinnen, auch über das Internet;

– Informationsaustausch über das Internet und Konzentration auf einen An-
sprechpartner beim Datenaustausch zwischen Unternehmen und Kranken-
kassen;

– verstärkte Förderung des Einsatzes von Informationstechnologien in den
Kommunen (Projekt Media@Komm), vor allem in ihren Beziehungen zu
Unternehmen;

– Abbau von Statistiken (z. B. Verzicht auf Erhebungen im Bäcker- und Metz-
gerhandwerk, Einstellung des Preisindex für Wareneingang im Produzieren-
den Gewerbe, Verlängerung der Periodizität der Erhebungen von monatlich
auf jährlich für den Bericht über das verarbeitende Gewerbe).

Drucksache 14/5485 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

5. Rabattgesetz/Zugabeverordnung

Die Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung ist eine Chance für
kleine und mittlere Unternehmen. Sie werden heute durch die bestehenden Re-
gelungen insbesondere gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benach-
teiligt, da das deutsche Recht bei Rabatten und Zugaben wesentlich strenger ist
als ausländische Rechtsordnungen.

Mittelständischen Unternehmen wird in Zukunft eine faire Chance gegeben,
durch die Einführung innovativer Kundenbindungssysteme ihr Potential der
Kundennähe und Flexibilität besser auszuschöpfen. Bei der konkreten Aus-
gestaltung dieser Kundenbindungssysteme sind die bestehenden wettbewerbs-
rechtlichen Schranken zu beachten.

Damit die Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung sowohl für
Hersteller als auch Handel und Verbraucher ein Erfolg wird, sind kleine und
mittlere Unternehmen gefordert diesen Freiraum innovativ zu nutzen.

B Einzelmaßnahmen

1. Existenzgründungen

Ein Schwerpunkt der Mittelstandspolitik der Regierungskoalition ist die Förde-
rung von Selbständigkeit und Existenzgründungen. Mit der Errichtung von
Existenzgründerlehrstühlen und der Wissensvermittlung zur Selbständigkeit an
Schulen soll unternehmerisches Denken bereits in der Ausbildung gefördert
werden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung wichtige Maßnahmen ergrif-
fen, um die Existenzgründungen von Frauen zu fördern.

Für den wirtschaftlichen Erfolg von Existenzgründerinnen und Existenzgrün-
dern sind insbesondere Beratung, Schulung und Information von Bedeutung.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für die positive Entwicklung einer neuen
wirtschaftlichen Existenz ist eine ausreichende Kapitalausstattung. Die Bun-
desregierung unterstützt Existenzgründungen intensiv durch die Förderung von
Beratungmaßnahmen und die Bereitstellung günstiger Finanzierungsmöglich-
keiten. Kern der Förderung sind folgende Programme:

– ERP-Eigenkapitalhilfedarlehen

– ERP-Existenzgründungskredite

– DtA-Existenzgründungskredite

– DtA-Startgeldprogramm

– Bürgschaftsprogramme

– Existenzgründerprogramm Exist

– Existenzgründungsförderung für Arbeitslose aus dem Programm der Bun-
desanstalt für Arbeit

Gerade das DtA-Startgeldprogramm, ein Programm für kleine Gründungsvor-
haben, wendet sich an Frauen. Seit 2000 gibt es ein Kompetenzzentrum für
Gründerinnen mit einer Datenbank für Frauen-Unternehmen. Hier sollen
Frauen besonders zu Unternehmensgründungen im IT-Bereich motiviert wer-
den.

Allein im Jahre 2000 wurden rund 8 Mrd. DM aus dem ERP-Sondervermögen
für neue Unternehmen zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen die Aufwendun-
gen für das Programm Exist.

2. Mittelstandsförderung

Um die Existenz bestehender Unternehmen zu sichern und deren wirtschaft-
liche Entwicklung zu fördern, stellen der Bund, die Deutsche Ausgleichsbank

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/5485

(DtA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) günstige Finanzierungs-
möglichkeiten und Beratungshilfen zur Verfügung. Insgesamt wurden allein
1999 aus dem ERP-Sondervermögen und aus Gründer- und Mittelstandspro-
grammen der DtA und der KfW rund 42 Mrd. DM für die Belange kleiner und
mittlerer Unternehmen bereit gestellt. Information, Schulung und Beratung
werden ebenfalls aus dem Bundeshaushalt und durch Programme der DtA un-
terstützt.

Angesichts der erheblichen Änderungen auf den internationalen Kapitalmärk-
ten und der zu erwartenden neuen Ansätze der Bank für internationalen Zah-
lungsausgleich in Basel zur Absicherung der Risiken von Bankgeschäften müs-
sen die Instrumente zur Kreditversorgung kleiner und mittlerer Unternehmen
den neuen Entwicklungen angepasst werden. Mit den neuen Regeln soll stärker
zwischen den verschiedenen Kreditrisiken differenziert werden. Für kleine und
mittlere Unternehmen ist es von Bedeutung, wie diese Einteilung in Risikoklas-
sen (Rating) vorgenommen wird; extern oder intern. Die Bundesregierung hat
sich erfolgreich für die Zulassung interner Ratings eingesetzt. Dies liegt im un-
mittelbaren Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen, für die externe Ra-
tings mit zusätzlichem Aufwand und hohen Kosten verbunden wären. Um auch
in Zukunft zu gewährleisten, dass kleine und mittlere Unternehmen zu an-
gemessenen Konditionen Kredite erhalten, prüft die Bundesregierung wie die
Instrumente zur Haftungsentlastung sowie zur Risikoübernahme bei Förderkre-
diten angepasst werden können, um den strengeren Anforderungen zur Eigen-
kapitalunterlegung von Krediten Rechnung zu tragen.

3. Innovationen

Ein weiterer Schwerpunkt der Mittelstandsförderung der Bundesregierung ist
die Stärkung der Innovationskraft und -fähigkeit kleiner und mittlerer Unter-
nehmen. Im Konzept „Technologiepolitik – Wege zu Wachstum und Beschäfti-
gung“ hat die Bundesregierung die bisherigen Förderprogramme gestrafft und
zusammen mit neuen Initiativen unter den Leitlinien „Innovation“, „For-
schungskooperation“ und „Technologische Beratung“ zusammengefasst. Bei-
spielhaft zu nennen ist das Programm zur Bereitstellung von Beteiligungskapi-
tal (BTU), die zinsgünstige Kreditfinanzierung von Innovationsvorhaben
(ERP-Innovationsprogramm), die Unterstützung nationaler Kooperationen im
Forschungs- und Entwicklungsbereich (PROINNO), die Förderung von Ver-
bundforschung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen (INNONET),
besondere Starthilfen für technologieorientierte Unternehmensgründungen in
den neuen Ländern (FUTOUR 2000) sowie das als Wettbewerb durchgeführte
Innovations-Programm „InnoRegio“ der Bundesregierung.

Besonders erfolgreich waren die Initiativen der Bundesregierung zur Bereitstel-
lung von Chancenkapital. Durch BTU und andere Programme des Bundes
konnten im Jahr 2000 rund 2,3 Mrd. DM Beteiligungskapital mobilisiert wer-
den.

Zentraler Bestandteil einer modernen Innovationspolitik ist der Wissens- und
Technologietransfer sowie die Förderung von Netzwerken und Clustern. In der
Vergangenheit bestanden gerade zu Lasten der mittelständischen Unternehmen
noch erhebliche Defizite in der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und
kleinen und mittleren Unternehmen. Zur Beseitigung dieses Problems wurden
verschiedene vielversprechende Förderprogramme der Bundesregierung erfolg-
reich aufgelegt.

4. Informationsgesellschaft

Unsere Volkswirtschaft befindet sich im Wandel von der Industriegesellschaft
zur Informationsgesellschaft. Die Informationswirtschaft wird zunehmend zu
einem der wichtigsten Wirtschaftsbereiche für Wachstum und Beschäftigung.

Drucksache 14/5485 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Die Fähigkeit zur Nutzung des Internet wird so wichtig wie Lesen und Schrei-
ben. Die neuen Technologien, das Internet und der elektronische Handel bieten
erfolgversprechende Zukunftsaussichten für kreative Unternehmen. Gerade
kleine und mittlere Unternehmen haben gute Chancen, wenn sie ihre besonde-
ren Kompetenzen – schnelle interne Kommunikation, hohe spezifische Qualifi-
kation, schnelle Reaktion auf die gewandelten Anforderungen eines Marktes –
nutzen und ausbauen.

Mit ihrem „Aktionsprogramm für Innovation und Arbeitsplätze in der Informa-
tionsgesellschaft des 21. Jahrhunderts“ trägt die Bundesregierung dazu bei, den
Mittelstand fit für die Herausforderungen der Informationsgesellschaft zu ma-
chen. Durch gemeinsame Anstrengungen von Politik, Wirtschaft und Gesell-
schaft soll eine deutliche Steigerung der Zahl der Multimedia-Unternehmen,
die Förderung der Vernetzung kleiner und mittlerer Unternehmen, die Steige-
rung der Internetanschlüsse in der Bevölkerung und die Ausstattung aller
Schulen, Aus- und Weiterbildungsstätten mit Computern und Internet-An-
schlüssen verwirklicht werden. Das Aktionsprogramm wurde mit dem auf der
EXPO 2000 vorgestellten 10-Punkte-Plan von Bundeskanzler Gerhard
Schröder fortgeschrieben und weiter konkretisiert. Hinzu kommt die von
Deutschland maßgeblich mit vorbereitete Initiative eEurope, die ebenfalls zahl-
reiche Aktivitäten zur Überwindung einer „digitalen Teilung“, gerade auch im
Hinblick auf die kleinen und mittleren Unternehmen, aufweist. Die Verbreite-
rung des Zugangs zu den neuen Medien schließt die gleichberechtigte Teilhabe
von Frauen und Männern an der Gestaltung der Informationsgesellschaft ein.

Mit der Umsetzung von Programmen der Bundesregierung wie u. a. „Schulen
ans Netz“, „Neue Medien in der Bildung“ und „Zukunftsinvestitionen an beruf-
lichen Schulen 2001 – 2002“ hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für
den Einzug der IuK-Techniken in die Schulen und Ausbildungsstätten geschaf-
fen. Im Jahr 2001 wird jede Schule und jede Berufsschule in Deutschland über
einen Internetanschluss verfügen.

Ein besonders dynamischer Bereich ist der elektronische Handel im Internet
(E-Commerce). Um kleine und mittlere Unternehmen stärker an die Nutzung des
Internets heranzuführen, hat die Bundesregierung im Rahmen eines Förder-
projektes bundesweit 24 regionale Kompetenzzentren für den elektronischen
Geschäftsverkehr eingerichtet, die Informationen, Schulungen und Beratungen
für mittelständische Unternehmen durchführen. Für die Entwicklung des E-Com-
merce sind verlässliche Rahmenbedingungen gerade für kleine und mittlere
Unternehmen ausschlaggebend. Die Umsetzung der E-Commerce- und Signa-
turrichtlinie schafft die wesentlichen Voraussetzungen für einen sicheren elek-
tronischen Geschäftsverkehr, der vor allem für kleine und mittlere Unternehmen
von existentieller Bedeutung ist.

5. Aus- und Weiterbildung

Qualifikation und Ausbildung von Selbständigen und Beschäftigten sind ent-
scheidende Grundlagen für die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit unserer
Wirtschaft. Nur qualifizierte Beschäftigte und erfolgreiche Betriebe sichern auf
Dauer Wohlstand und Arbeitsplätze. Bei der Gestaltung des Übergangs von der
Industrie- zur Wissens- und Informationsgesellschaft haben die berufliche Erst-
ausbildung wie die lebensbegleitende Weiterbildung eine Schlüsselfunktion.
Die Verbindung einer modernen Informationsgesellschaft mit den Stärken der
bisherigen Industriegesellschaft stellt Aus- und Weiterbildung vor neue Heraus-
forderungen. Der Bewältigung dieser Herausforderung kommt in der Zukunft
eine ausschlaggebende Bedeutung zu.

Mit der kontinuierlichen Modernisierung und Weiterbildung der Ausbildungs-
ordnungen bestehender Berufe erhöht die Bundesregierung die Attraktivität des
Dualen Systems und dadurch auch die Ausbildungsbereitschaft mittelständi-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/5485

scher Betriebe. Mit neuen bedarfsorientierten Berufsprofilen, zum Beispiel für
den IT-, Medien- und Internet-Bereich, werden die Anstrengungen der Bundes-
regierung zielgerichtet auf den steigenden Bedarf an IT-Fachkräften gerichtet.
In der IuK-Branche entstehen bis zum Jahr 2003 über 60 000 neue Ausbil-
dungsverhältnisse. Mit verschiedenen Projekten unterstützt die Bundesregie-
rung eine stärkere Beteiligung von Frauen am Internet und eine Steigerung des
Frauenanteils in IT-Berufsausbildungen und Informatikstudiengängen.

Die Bundesregierung hat im Jahr 2000 mit dem neuen Projekt „Regio-Kom-
petenz Ausbildung“ begonnen. Es hat den Aufbau von regionalen Unterstüt-
zungsstrukturen zur Mobilisierung von betrieblichen Ausbildungsplätzen durch
Organisation von Netzwerken für kleine und mittlere Betriebe (Verbundausbil-
dung) in Kooperation von Kammern, Betrieben, Bildungswerken, Bildungsträ-
gern und Beratungseinrichtungen zum Ziel.

Ein Schwerpunkt mit wachsender Bedeutung ist die betriebliche und über-
betriebliche Weiterbildung. Um die Weiterbildungsmöglichkeiten zu intensi-
vieren, müssen elektronische Systeme wie eLearning verstärkt genutzt werden.
Ihre Eigenschaft, Lernen unabhängig von herkömmlichen Lernorten und Lern-
zeiten zu machen, bietet vielfältige, auch kostensenkende Möglichkeiten für
kleine und mittlere Unternehmen und Weiterbildungseinrichtungen.

Mit dem Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit und den Be-
schlüssen im „Bündnis für Arbeit“ ist es der Bundesregierung gelungen, die
Ausbildungsplatzsituation der Jugendlichen deutlich zu verbessern und die
Ausbildungsbereitschaft, auch der mittelständischen Betriebe, zu erhöhen. Ins-
besondere in den neuen Bundesländern sind jedoch nach wie vor Ergänzungs-
programme des Bundes und der Länder erforderlich.

6. Generationenwechsel/Betriebsübergaben

Nach Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung in Bonn werden in
den nächsten fünf Jahren etwa 380.000 Unternehmen zur Übergabe anstehen.
In vielen Betrieben sind noch keine Nachfolgeregelungen getroffen worden.
Um die Unternehmensnachfolge zu erleichtern hat die Bundesregierung ge-
meinsam mit den Wirtschaftsverbänden verschiedene Projekte auf den Weg
gebracht. So wurde beispielsweise mit der Initiative „Change/Chance“ eine
Unternehmensbörse im Internet geschaffen. Existenzgründer und Existenz-
gründerinnen, die ein Unternehmen suchen und Unternehmer und Unternehme-
rinnen, die nach einem Nachfolger Ausschau halten, treffen hier zusammen.
Durch das Programm soll insbesondere das unternehmerische Potential von
Frauen für die Unternehmensnachfolge besser als bisher genutzt werden.
Gleichzeitig werden im Rahmen dieser Initiative Beratungsangebote vermittelt,
die von der Bundesregierung gefördert werden.

Zur Unterstützung des Generationenwechsels gehört auch eine sachgerechte
steuerliche Berücksichtigung von Veräußerungsgewinnen. Viele Unternehmer
und Unternehmerinnen haben ihre Altersvorsorge im Betrieb aufgebaut. Diese
wollen wir nicht gefährden. Deshalb wird der Freibetrag für Betriebsveräuße-
rungen und Betriebsaufgabe im Zuge der Steuerreform von 60 000 DM auf
100 000 DM erhöht. Außerdem wird bei Betriebsaufgaben und Betriebsveräu-
ßerungen der halbe durchschnittliche Steuersatz gewährt, den aus dem Berufs-
leben ausscheidende Unternehmer einmal im Leben ab dem 55. Lebensjahr in
Anspruch nehmen können. Damit ist eine vernünftige Regelung der Sicherung
der Altersvorsorge von Selbständigen getroffen worden.

7. Handel

Rund 4 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind im Handel in
ca. 750 000 Unternehmen beschäftigt. Auch die Lieferanten des Handels sind

Drucksache 14/5485 – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

überwiegend mittelständische Unternehmen. Als Folge der Konzentration im
Handel bedürfen Wettbewerbsverzerrungen einer erhöhten Aufmerksamkeit.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie hat deshalb eine Initiative
für eine gute Praxis im Leistungswettbewerb im Handel ins Leben gerufen. Sie
hat zum Ziel, Orientierungen für marktgerechtes Verhalten zu bekommen, um
fairen Leistungswettbewerb zu sichern. Als ersten Schritt dazu hat das Bundes-
kartellamt Auslegungsgrundsätze zu den unbestimmten Rechtsbegriffen des
§ 20 Abs. 4 GWB, vor allem zum Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis,
und auch bereits Untersagungsverfügungen erlassen. Der Bundesminister für
Wirtschaft und Technologie setzt die Gespräche mit den interessierten Wirt-
schaftskreisen und Gewerkschaften fort, um unerwünschte Verhaltensweisen zu
ermitteln und vielleicht auch zu Vereinbarungen über ihre Unterlassung zu
kommen. Unter den zahlreichen Maßnahmen, die die Bundesregierung ergreift,
um die Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen zu stärken,
ist hier auf das neu geschaffene E-Commerce-Centrum Handel zu verweisen,
das als Kompetenzzentrum den Einstieg in den elektronischen Handel erleich-
tert.

8. Handwerk

Das Handwerk gehört mit rund 800 000 Unternehmen und etwa 6 Millionen
Beschäftigten zu den Säulen der mittelständischen Wirtschaft. Seine Leistungs-
fähigkeit zu stärken, die Entwicklung neuer Handwerksberufe zu fördern und
die Ausbildungsfähigkeit des deutschen Handwerks zu unterstützen, sind
elementare Bestandteile der Mittelstandspolitik der Regierungskoalition. Die
Bundesregierung hat im Vergleich zu der früheren Regierung die Handwerks-
förderung deutlich verstärkt. So wurden z. B. die Mittel für die wichtige über-
betriebliche Lehrlingsunterweisung um über 25 Prozent erhöht. Das Beratungs-
und Informationssystem des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
wurde ebenso mit erheblichen Mitteln unterstützt wie der Aufbau einer Erfin-
derbörse im Handwerk. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit wurden allein
für das Handwerk sechs spezifische E-Commerce-Kompetenzzentren einge-
richtet und mit der Deutschen Telekom die Verleihung eines Internet-Preises für
das Handwerk vereinbart.

Allein für das Jahr 2001 sind Haushaltsmittel in Höhe von über 200 Mio. DM
zur Gewerbeförderung für das Handwerk vorgesehen. Wesentliche Förderele-
mente sind neben den Zuschüssen zu den Kosten der überbetrieblichen Lehr-
lingsunterweisung, die Modernisierung von Fortbildungszentren, die Förde-
rung des Innovations- und Technologietransfers und die Beratungsförderung.
Von Bedeutung sind auch die Zuschüsse und Darlehen zur Fortbildung zum
Handwerksmeister (Meister-Bafög); um die Effizienz der Förderung zu verbes-
sern, wird die Bundesregierung die Förderbedingungen reformieren und weiter-
entwickeln.

Der große Befähigungsnachweis hat sich in Deutschland auch als Basis der
weltweit vorbildlichen Ausbildung grundsätzlich bewährt. Die Handwerksord-
nung ist jedoch den wirtschaftlichen und insbesondere den europarechtlichen
Entwicklungen anzupassen. In einem ersten Schritt hat sich die Bundesregie-
rung mit den Ländern und dem Handwerk auf verbindliche Regelungen geei-
nigt, im Rahmen der Handwerksordnung den Zugang zur selbständigen Tätig-
keit im Handwerk zu erleichtern. Dabei bleibt der große Befähigungsnachweis
Voraussetzung für die Selbständigkeit im Handwerk.

9. Dienstleistungen und Freie Berufe

Der Bereich der Dienstleistungen und der Freien Berufe bietet zahlreiche Chan-
cen, neue Betätigungsfelder für Selbständige zu eröffnen und zusätzliche Ar-
beitsplätze zu schaffen. Um die Chancen zu nutzen, müssen Arbeitsbereiche für

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 – Drucksache 14/5485

neue, moderne Dienstleistungen eröffnet und mögliche Tätigkeitshemmnisse
beseitigt werden. Ein Beispiel dafür ist die vorgesehene Öffnung der Prüfmo-
nopole im Bereich überwachungsbedürftiger Anlagen für freiberufliche Selb-
ständige.

Die Freien Berufe mit rund 700 000 Selbständigen und etwa 2,7 Millionen
Beschäftigen sind ein wichtiger Bereich unserer Wirtschaft. Zur Förderung der
Freien Berufe hat die Bundesregierung eine Reihe von Berufsrechten moderni-
siert. Mit dem 7. Steuerberatungsänderungsgesetz und dem Wirtschaftsprüfer-
ordnungs-Änderungsgesetz werden die Voraussetzungen geschaffen, um die
Qualität von Leistungen zu stärken und den Berufsständen mehr Freiräume zu
eröffnen. Um berufsübergreifende Kooperationen verstärkt zu fördern, sollen
die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen für die technischen freien Berufe
weiter liberalisiert werden.

Um ein genaueres Bild über die Entwicklung des Dienstleistungssektors zu er-
halten und um Defizite in einzelnen Bereichen rechtzeitig erkennen zu können,
hat die Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen für eine neue
Dienstleistungsstatistik geschaffen, mit der die erforderlichen Daten zur Verfü-
gung gestellt werden.

10. Tourismus

Der Tourismus zählt zu den weltweit am stärksten wachsenden Branchen. Im
Gastgewerbe, bei Reiseveranstaltern, in Verkehrs- und Schifffahrtsunterneh-
men u. a. werden rund 2,8 Millionen Menschen beschäftigt. In Deutschland
steigt die Zahl der Übernachtungen seit 1998 stark an, sowohl bei inländischen
als auch bei ausländischen Gästen. Die Bundesregierung stärkt die Wettbe-
werbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen in der Tourismusbranche
durch eine kontinuierliche Förderung der Deutschen Zentrale für Tourismus,
durch Förderung der Leistungsfähigkeit durch Beratung und Qualifizierung,
Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung im Tourismus, die Errichtung eines
Kompetenzzentrums elektronischer Geschäftsverkehr u. a.

11. Zahlungsmoral

Viele kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere im Handwerk und im
Baubereich, die in großem Umfang Vorleistungen durch Materiallieferungen
und Arbeitsleistungen erbringen, leiden erheblich unter ungerechtfertigter Ver-
schleppung fälliger Zahlungen. Dies führt oft zum Konkurs von Unternehmen,
die ihre berechtigten Forderungen nicht schnell genug durchsetzen können.
Auch durch zum Teil bewusst praktizierte Zahlungsverschleppung oder Nicht-
zahlung von Verbindlichkeiten werden viele Unternehmen drastisch geschä-
digt. Mit dem im Mai 2000 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung fäl-
liger Zahlungen werden Selbständigen und kleinen und mittleren Unternehmen
Möglichkeiten an die Hand gegeben, ihre berechtigten Forderungen schneller
geltend machen zu können.

12. Umweltschutz

Die von der Bundesregierung vorangetriebene ökologische Modernisierung
stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Mit der Verwirk-
lichung ökologischer Zielsetzungen werden zugleich positive ökonomische
Wirkungen erreicht. Kleine und mittlere Unternehmen und Selbständige sind
häufig die ersten, die neue Märkte angehen und neue Technologien aufgreifen.
Ob Bio-, Informations-, Energie- oder Umwelttechnologien, in allen Bereichen
gehören mittelständische Unternehmen zu den Wegbereitern. Eine Vielzahl von
Unternehmen hat das enorme Marktpotential des Umweltschutzes rechtzeitig
erkannt. Über 10 000 Unternehmen, vor allem kleine und mittlere, sind heute
Anbieter von Umweltschutzgütern und -dienstleistungen.

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13. Mittelstand in den neuen Ländern

Die Stärkung und der Aufbau mittelständischer Unternehmen in den neuen
Bundesländern ist wesentlicher Bestandteil einer Politik für den Aufbau Ost.
Handwerk, Dienstleistungen und junge Technologieunternehmen müssen ge-
rade in den neuen Bundesländern gezielt gestärkt werden, um den Aufholpro-
zess in Deutschland wieder zu beschleunigen.

Um kleine und mittlere Unternehmen in den neuen Ländern gezielt zu unter-
stützen, gibt es speziell darauf ausgerichtete Fördermaßnahmen. Beispiele:

FUTOUR (mit dem Programm werden Personal und Projekte im Forschungs-
und Entwicklungsbereich unterstützt sowie technologieorientierte Unterneh-
mensgründungen gefördert). PROINNO und INNOREGIO (mit den Program-
men werden spezifische Entwicklungschancen einer Region vor Ort entwickelt
und organisiert; die Herausbildung innovativer Netzwerke auf regionaler und
lokaler Ebene wird gefördert). Steuerliche Investitionszulage für Erstinvestitio-
nen im verarbeitenden Gewerbe und in produktionsnahen Dienstleistungen.
Konsolidierungs- und Wachstumsfonds Ost. Absatzförderung Ost. Gemein-
schaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.

14. Internationalisierung

Kleine und mittlere Unternehmen haben sich im Zuge der Globalisierung er-
folgreich dem Wettbewerb gestellt und den Wirtschaftsstandort Deutschland
gestärkt. Nahezu ein Viertel aller Unternehmen ist in der Weltwirtschaft enga-
giert, sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Wirtschaftswachstum und
zur Schaffung neuer Arbeitsplätze.

Von besonderer Bedeutung für den Mittelstand ist der europäische Binnen-
markt. Mit der Einführung des Euro wurden gerade für kleine und mittlere
Unternehmen, die in der Regel keine Wechselkursabsicherung betreiben, sta-
bile und kalkulierbare Voraussetzungen dafür geschaffen, erfolgreich im euro-
päischen Markt tätig zu sein. Auch die Osterweiterung der Europäischen Union
wird für den Mittelstand große Chancen im Hinblick auf die Erschließung
neuer Märkte bieten. Der mit der Erweiterung insbesondere in strukturschwä-
cheren Grenzregionen verstärkte Anpassungsdruck bedarf jedoch der Flankie-
rung durch die Bundesregierung. Für kleine und mittlere Unternehmen, bei-
spielsweise in Bereichen wie dem Handwerk und der Bauwirtschaft, ist in
diesem Zusammenhang eine zeitlich begrenzte Beschränkung der Dienstleis-
tungsfreiheit geboten.

Internationale Berufskompetenz, die Fachkenntnisse als Voraussetzung für in-
ternationales Handeln, Fremdsprachenkenntnisse und interkulturelle Kompe-
tenz beinhaltet, ist immer stärker gefragt. Auf dem Hintergrund des bevorste-
henden Euro, des weiter fortschreitenden Zusammenwachsens der Märkte und
der auch für kleine und mittlere Unternehmen immer mehr spürbaren Internati-
onalisierung wird auch in der beruflichen Aus- und Weiterbildung die Möglich-
keit zum Erwerb von Auslandskompetenz zu einem entscheidenden Wettbe-
werbsfaktor. Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung müssen deshalb Europa-
und Auslandskompetenz, d. h. Kenntnisse über internationale technische Stan-
dards, über ausländische Märkte und internationale Handelsbestimmungen, in-
terkulturelles Team-Management sowie die Bereitschaft zur Mobilität und zur
Aneignung von Fremdsprachenkenntnissen vermittelt werden.

Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Welthandelsorganisation
(WTO) für eine Öffnung der Märkte ein; Handelshemmnisse sollen abgebaut,
Zoll- und Handelsverfahren vereinfacht werden. Das Ziel, den Handel insge-
samt kostengünstiger und effizienter zu gestalten, kommt in besonderer Weise
kleinen und mittleren Unternehmen zugute, für die hohe Transaktionskosten
häufig ein großes Hemmnis sind.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 – Drucksache 14/5485

Nach Schätzungen des Deutschen Industrie- und Handelstages wird sich der
Anteil des Auslandsgeschäftes am Gesamtumsatz kleiner und mittlerer Unter-
nehmen bis 2005 nahezu verdoppeln. Um internationale Aktivitäten kleiner und
mittlerer Unternehmen aus Deutschland zu unterstützen, stellt die Bundesregie-
rung vielfältige Fördermaßnahmen, von der finanziellen Unterstützung der
Auslandshandelskammern bis zu Ausfuhrgewährleistungen durch Hermes –
Deckungen bzw. Förderung von Direktinvestitionen im Ausland, zur Ver-
fügung.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

auf der Grundlage ihrer bisherigen Mittelstandspolitik die Rahmenbedingungen
und Fördermaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen weiter zu verbes-
sern und so zu gestalten, dass sie ihr Entwicklungs- und Innovationspotential
voll entfalten können. Dazu ist es erforderlich,

1. an der wachstums- und stabilitätsorientierten Wirtschafts- und Finanz-
politik festzuhalten. Zentrale Bestandteile einer mittel- und langfristig an-
gelegten Politik für Innovationen, Wachstum und Beschäftigung sind die
konsequente Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung und einer mittel-
standsfreundlichen Steuerpolitik sowie weitere Strukturreformen. Mit die-
ser Reformpolitik werden entscheidende Voraussetzungen für den wirt-
schaftlichen Erfolg kleiner und mittlerer Unternehmen geschaffen;

2. die Kultur der Selbständigkeit in Deutschland zu stärken, indem die Ini-
tiative zur Errichtung von Existenzgründerlehrstühlen und die Durchfüh-
rung von Schulprojekten weiter unterstützt werden, die Jugendliche mit
unternehmerischen Fragestellungen vertraut machen. Über die bestehenden
18 Existenzgründerlehrstühle hinaus sollte die Bundesregierung die Entste-
hung eines Netzwerkes von Lehrstühlen befördern. Ferner sollten sich die
Hochschulen für Weiterbildung von Unternehmer und Unternehmerinnen
öffnen, wie dies bereits bei einigen Existenzgründerlehrstühlen der Fall ist.
Die Kommunikation zwischen Hochschulen und Wirtschaft ist weiter zu
verstärken, um einen stärkeren Praxisbezug der Ausbildungsinhalte zu er-
reichen. Das Schulprojekt „JUNIOR“, das mittlerweile in 12 Bundeslän-
dern durchgeführt wird, sollte auf ganz Deutschland ausgedehnt werden;

3. die bewährte finanzielle Förderung von Existenzgründungen und kleinen
und mittleren Unternehmen auf hohem Niveau fortzusetzen. Hierfür ist es
notwendig, dass die entsprechenden Haushaltsmittel weiterhin in erforder-
lichem Umfang zur Verfügung stehen. Um die Transparenz der öffent-
lichen Förderung zu verbessern, sind die Beschlüsse zum Ausbau der
Deutschen Ausgleichsbank (DtA) zur Existenzgründungs- und Mittel-
standsbank des Bundes zügig umzusetzen. Es ist sicherzustellen, dass Exis-
tenzgründer und Existenzgründerinnen sowie bestehende mittelständische
Unternehmen zukünftig mit der DtA einen zentralen Ansprechpartner im
Sinne eines One-Stop-Shops haben. Ausgründungen aus Hochschulen und
Forschungseinrichtungen sind als besonders innovative Existenzgründun-
gen weiterhin zu unterstützen und zu fördern;

4. die Informationslage von Existenzgründern und Existenzgründerinnen
durch Einrichtung eines virtuellen One-Stop-Shops im Internet zu verbes-
sern. Hierbei sollten neben der Möglichkeit zur Bündelung der vielfältigen
Informationen auch die Interaktionsmöglichkeiten, die das Internet bietet,
verstärkt genutzt werden;

5. sich vor dem Hintergrund der geplanten Eigenkapitalunterlegungsvor-
schriften der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich weiterhin für die
Versorgung der mittelständischen Wirtschaft mit Krediten zu angemesse-
nen Konditionen einzusetzen. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft

Drucksache 14/5485 – 12 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

und Technologie (BMWi) und den Kreditinstituten im November 2000 ver-
abschiedete gemeinsame Erklärung ist dafür eine wichtige Grundlage. Die
darin enthaltenen Vorschläge für eine kostensenkende Nutzung der papier-
losen Kreditbearbeitung, zur Einführung risikodifferenzierter Margen zur
verstärkten Nutzung der bewährten Garantie-Instrumente von Bund und
Ländern und zur Anpassung der Instrumente zur Haftungsentlastung der
Kreditinstitute an die veränderten Anforderungen bei der Eigenkapital-
unterlegung sollten zügig umgesetzt werden. Der Deutsche Bundestag
erwartet, dass sich die Bundesregierung mit Nachdruck dafür einsetzt, dass
die Kreditinstitute die Baseler Vorschläge mittelstandsgerecht umsetzen,
insbesondere bei den internen Ratingsystemen die Besonderheiten von
kleinen und mittleren Unternehmen beachten und so zur gesicherten Kre-
ditversorgung kleiner und mittlerer Unternehmen beitragen;

6. die bestehenden Förderprogramme des Bundes zur Mobilisierung von
Chancenkapital für innovative mittelständische Unternehmen fortzusetzen.
Dabei sind Investitionen von Venture-Capital-Gesellschaften und privaten
Risikokapitalgebern durch Unterstützung und Ausbau der vorhandenen
Netzwerke zu fördern. Neben dem Kapital brauchen innovative Unterneh-
men in ihrer Entstehungsphase darüber hinaus ein umfangreiches Betreu-
ungsangebot. Die Bundesregierung sollte deshalb die Gründungsberatung
stärker an den Bedürfnissen innovativer junger Unternehmen orientieren;

7. die Rahmenbedingungen für die Beschaffung von Beteiligungskapital am
Neuen Markt zu verbessern, um das Vertrauen der Anleger und kapital-
nachfragenden Unternehmen in dieses Marktsegment zu stärken. Die Qua-
litätskontrolle am Neuen Markt sollte durch die Angleichung der Börsen-
zulassungsvoraussetzungen an internationale Standards, die Überprüfung
der Wertpapieraufsicht und eine interne Qualitätskontrolle für die Tätigkeit
von Analysten erhöht werden, damit das Gütesiegel „Neuer Markt“ natio-
nal wie international wieder verstärkt an Bedeutung gewinnt;

8. die E-Commerce-Richtlinie und die europäischen Vereinbarungen zur elek-
tronischen Signatur zügig in nationales Recht umzusetzen, um die Rah-
menbedingungen für die Geschäftstätigkeit kleiner und mittlerer Unterneh-
men auf eine sichere Basis zu stellen und damit das Geschäftspotential, das
sich aus der Verbesserung des elektronischen Zahlungsverkehrs ergibt, für
den Mittelstand besser nutzbar zu machen. Insgesamt muss darauf hinge-
wirkt werden, dass Transparenz und Rechtssicherheit, die für die Entwick-
lung und Akzeptanz der Informationsgesellschaft ausschlaggebend sind,
für Unternehmen und Verbraucher und Verbraucherinnen gewährleistet
werden;

9. die bisherigen Aktivitäten zur Förderung des elektronischen Geschäftsver-
kehrs im Mittelstand auf hohem Niveau fortzusetzen. Dazu sollte das Infor-
mations-, Beratungs- und Schulungsangebot der 24 E-Commerce-Kompe-
tenzzentren durch branchenspezifische Angebote ergänzt werden. Darüber
hinaus sollten innovative Modelllösungen für mittelständisch strukturierte
Branchen im Rahmen von Wettbewerben und die Verbreitung von Best-
Practice-Beispielen gefördert werden;

10. zusammen mit den Sozialpartnern ein leistungsfähiges, modernes und zu-
kunftsoffenes Ausbildungssystem sicherzustellen. Dies bedeutet für die
Bundesregierung und die Sozialpartner,

– sich möglichst rasch auf neue Berufsbilder und Qualifikationen für den
chancenreichen Dienstleistungssektor zu verständigen;

– die Ausbildungschancen junger Frauen besonders in den zukunftsorien-
tierten Berufen weiter zu verbessern;

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13 – Drucksache 14/5485

– verstärkt Aktivitäten in Richtung zusätzlicher Hilfen zum Abschluss ein-
zelner Ausbildungsabschnitte, beispielsweise ohne Prüfungen, zu ent-
wickeln, damit auch theorieschwächere Jugendliche die Chance einer so-
liden, abgeschlossenen, modularen Berufsausbildung erhalten;

– die laufenden Verfahren zur Modernisierung auch der bestehenden Aus-
bildungsordnungen zügig zu einem konstruktiven Abschluss zu bringen,
damit die mittelständischen Ausbildungsbetriebe und ihre Auszubilden-
den eine moderne Grundlage für ihre Qualifizierungsarbeit erhalten.
Dazu gehört auch die Modernisierung der zahlreichen, seit mehr als an-
derthalb Jahrzehnten nicht mehr überarbeiteten klassischen Handwerks-
berufe wie Bäcker, Konditor, Fleischer oder Schneider;

– in jeder künftigen zu modernisierenden Ausbildungsordnung u. a. den
Umgang mit den Informations- und Kommunikationstechnologien sowie
ggf. die Verbesserung der Fremdsprachen- und Auslandskompetenz si-
cherzustellen;

– Aus- und Weiterbildung stärker zu verzahnen;

11. gemeinsam mit den Sozialpartnern eine breite Offensive zur umfassenden
Erschließung und Förderung aller Qualifikationspotentiale zu starten und
die erforderlichen Rahmenbedingungen für lebensbegleitendes berufliches
Lernen zu verbessern. Hierfür ist es erforderlich,

– die Tarifvertragspartner in dem Bemühen zu unterstützen, die Beteiligung
an der betrieblichen Weiterbildung deutlich zu erhöhen, eine breite Quali-
fizierung für Anforderungen der Informationsgesellschaft in Produktion
und Dienstleistung aufbauend auf Erstausbildung und Berufserfahrung
umzusetzen sowie eine breitere Nutzung der IT-gestützten Lernmöglich-
keiten im Arbeitsablauf zu erreichen;

– die betriebliche und überbetriebliche Weiterbildung älterer Beschäftigter
in kleinen und mittleren Unternehmen sowie die Bildung eines Entwick-
lungsschwerpunktes „Qualifizierung/Nachqualifizierung Erwachsener“
in den Bündnis für Arbeit-Aktionsprogrammen „Berufliche Benachteilig-
tenförderung“ und „Berufliche Förderung von jungen Migranten/Migran-
tinnen“ zu unterstützen;

– Auslandserfahrung und den Erwerb von internationalen Kompetenzen
beispielsweise über das Programm Erasmus und entsprechend der neuen
Bafög-Regelungen zu fördern;

– Initiativen und Projekte für eine stärkere Zusammenarbeit von Hochschu-
len und kleine und mittlere Unternehmen zu fördern, Hochschulen für
Weiterbildung des Mittelstandes zu nutzen und Initiativen der privaten
Wirtschaft sowie gemeinsame Projekte zwischen privater Wirtschaft und
Hochschulen zur Verbesserung der Weiterbildungsmöglichkeiten im Mit-
telstand zu fördern und mit den Ländern über eine breitere Öffnung und
gezieltere Förderung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte zu
verhandeln;

12. Alteigentümer und potentielle Übernehmer und Übernehmerinnen von Un-
ternehmen verstärkt für das Thema „Unternehmensübergang“ zu sensibili-
sieren. Umfragen zeigen, dass sich erst knapp ein Viertel der befragten Mit-
telständler überhaupt mit dem Thema Generationenwechsel beschäftigt
hat. Durch eine Imagekampagne sollte die Thematik einer rechtzeitigen
Regelung der Unternehmensnachfolge, insbesondere unter Einbeziehung
der Organisationen und Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft, stärker in
das Bewusstsein der Öffentlichkeit gebracht werden;

Drucksache 14/5485 – 14 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

13. die Initiative des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie für eine
gute Praxis im Leistungswettbewerb im Handel fortzusetzen, die bislang
z. B. zur Veröffentlichung von Auslegungsgrundsätzen des Bundeskartell-
amtes zum Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis geführt hat, und zwar
durch

– die regelmäßige Anhörung der betroffenen Verbände des Handels und der
Zulieferer sowie der Gewerkschaften durch den Bundesminister für Wirt-
schaft und Technologie zur Ermittlung wettbewerbsverzerrender Prakti-
ken und

– die Moderation der Wirtschaftsgespräche zu einer „Gemeinsamen Erklä-
rung der Wirtschaft“, falls eine solche Erklärung gewünscht wird;

14. die Unterstützungsmaßnahmen zur Stärkung des Handels in der Innenstadt
und in bestimmten Stadtquartieren fortzuführen, insbesondere

– das integrierte Programm zur Revitalisierung ostdeutscher Innenstädte
unter Einsatz des Deutschen Seminars für Städtebau und Wirtschaft
(DSSW) sowie

– die neue EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II zur Förderung benach-
teiligter Stadtgebiete mit Austausch guter Praktiken in einem deutschen
und einem europäischen Netzwerk;

15. die Aufstiegsfortbildungsförderung (Meister-Bafög) zügig zu reformieren
und im Anschluss an die am 1. April 2001 in Kraft tretende Reform der
Ausbildungsförderung für Studierende umgehend zu verwirklichen. Ziel
der Reform soll insbesondere eine Erhöhung der Förderung, die Verein-
fachung des Antragsverfahrens und die Erleichterung der Existenzgrün-
dung sein, u. a. durch Ausweitung des Darlehenserlasses für Existenzgrün-
der und Existenzgründerinnen. Auch die Erarbeitung neuer Meister-
prüfungsordnungen ist mit Nachdruck fortzusetzen, um im Handwerk
Existenzgründungen auch durch zeitgemäße Qualifizierung zu flankieren
und damit insgesamt die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft zu steigern;

16. das „Programm zur Stärkung des Tourismus in Deutschland (Tourismus-
förderungsprogramm)“ umzusetzen. Ziel des Programms ist die qualitative
Erneuerung der Tourismuswirtschaft und die Stärkung der Wettbewerbsfä-
higkeit mittelständischer touristischer Unternehmen. In den touristischen
Regionen sollen regenerative Energien und umweltschonende Verkehrs-
mittel verstärkt genutzt werden. Mittelständische Tourismusunternehmen
sollen bestärkt werden, die neuen IuK-Technologien im Bereich der Reser-
vierungs- und der Kundenbindungssysteme zu nutzen. Genehmigungs- und
Gestattungsverfahren sowie Sperrzeiten im Gaststättenbereich sollen über-
prüft und entbürokratisiert werden. Beratungsangebote für Jugendliche in
der Ausbildung und deren Ausbildungsbetriebe sollen helfen, die Abbre-
cherquote bei touristischen Ausbildungen zu verringern. Der Entwicklung
umweltschonender touristischer Angebote kommt u.a. mit Blick auf das In-
ternationale Jahr des Ökotourismus 2002 eine hohe Bedeutung zu. Quali-
tätsmanagementsysteme sollen das Bewusstsein und die Durchsetzung von
ressourcenschonenden touristischen Angeboten verbessern. Der Deutsche
Bundestag unterstützt die Initiativen zum „Jahr des Tourismus 2001 in
Deutschland“. Er erwartet, dass sich Länder, Kommunen und Verbände in-
tensiv an dieser Gemeinschaftsinitiative beteiligen;

17. die praktischen Auswirkungen des am 1. Mai 2000 in Kraft getretenen Ge-
setzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen, unter Einbeziehung der Be-
troffenen, zu beobachten und auszuwerten;

18. das umfangreiche Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderung noch
stärker an den Belangen kleiner und mittlerer Unternehmen auszurichten.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15 – Drucksache 14/5485

Insbesondere Unternehmen, die bisher noch keine Auslandsaktivitäten ent-
faltet haben, sollte ein umfangreiches Service-Angebot im Sinne eines
„Starter-Pakets“ angeboten werden, dass sie bei ihren ersten Schritten auf
ausländische Märkte intensiv begleitet. Darüber hinaus sollten die vielfälti-
gen Maßnahmen der Außenwirtschaftsförderung stärker gebündelt und ver-
netzt werden, um die Transparenz der Unterstützungsangebote zu erhöhen.

19. den Abbau bürokratischer Hemmnisse für mittelständische Unternehmen
und Existenzgründer und Existenzgründerinnen weiter voranzutreiben.
Neben dem Abbau bestehender Hemmnisse sind weitere Maßnahmen zum
beschleunigten Einsatz neuer Informationstechnologien in der Kommuni-
kation zwischen Unternehmen und Behörden, eine Verstärkung der Ser-
viceorientierung der Verwaltung und die Beschleunigung von Verwal-
tungsabläufen erforderlich. Besondere Beachtung sollte die Beseitigung
administrativer Hemmnisse für Existenzgründer und Existenzgründerinnen
und junge Unternehmen finden, um Gründung und Wachstum und damit
die Schaffung neuer Arbeitsplätze zu fördern. Um den Abbau bürokrati-
scher Hemmnisse auf allen Ebenen sicherzustellen, sollte die Bundesregie-
rung ihre Maßnahmen und Projekte in Zusammenarbeit mit den Bundes-
ländern und den Verbänden vorantreiben. Zur Verstärkung der bereits
erzielten Erfolge, aber auch um dem Stellenwert der Aufgabe gerecht wer-
den zu können, wird die Einsetzung einer interministeriellen Arbeitsgruppe
vorgeschlagen;

20. die vom Bundeskabinett verabschiedete Novellierung des Betriebsverfas-
sungsgesetzes, mit der ein vernünftiger Kompromiss zwischen den Interes-
sen von Unternehmern und Beschäftigten gewährleistet wird, zu verwirkli-
chen. Mit der vorliegenden Novelle kann Mitbestimmung stärker als bisher
auch in kleinen und mittleren Unternehmen partnerschaftlich und kreativ
genutzt werden, ohne unzumutbare Belastungen zu verursachen;

21. den eingeschlagenen Weg der Reduzierung der gesetzlichen Lohnneben-
kosten fortzusetzen, um insbesondere den personalintensiven Mittelstand
zu entlasten;

22. die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
festgehaltene Absicht, gegen illegale Beschäftigung und Lohndumping
entschlossen vorzugehen, unverzüglich umzusetzen. Illegale Beschäfti-
gung und Schwarzarbeit beeinträchtigen den Wettbewerb und gefährden
die sozialen Sicherungssysteme. Um diese negativen Auswirkungen ver-
stärkt bekämpfen zu können, sollte die Abschreckungswirkung durch eine
zielgerichtete Verbesserung der Sanktionsmöglichkeiten erhöht und Voll-
zugsdefizite ausgeräumt werden. Darüber hinaus ist die Effizienz der Ar-
beit der Verfolgungsbehörden zu verbessern. Zugleich sollten präventive
Maßnahmen zur Zurückdrängung illegaler Beschäftigung und Schwarz-
arbeit, z. B. durch besonders sorgfältiges Vorgehen bei der Vergabe öffent-
licher Aufträge und bei der Auswahl von Subunternehmen, verstärkt
werden;

23. das mittelständische Transportgewerbe vor unfairen Praktiken des Sozial-
dumpings zu schützen. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Be-
schäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr wird ein wichtiger Schritt
getan, um faire Wettbewerbsbedingungen auf dem Transportmarkt zu
schaffen.

Berlin, den 8. März 2001

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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