BT-Drucksache 14/5477

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/5198- Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 2000 (Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz 2000 - BBVAnpG 2000)

Vom 7. März 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5477
14. Wahlperiode 07. 03. 2001

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/5198 –

Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungs-
bezügen in Bund und Ländern 2000 (Bundesbesoldungs- und -versorgungs-
anpassungsgesetz 2000 – BBVAnpG 2000)

Bericht der Abgeordneten Gunter Weißgerber, Dietrich Austermann,
Oswald Metzger, Dr. Werner Hoyer und Dr. Christa Luft

Ausgehend vom Tarifergebnis für die Arbeitnehmer des öf-
fentlichen Dienstes vom 13. Juni 2000 und unter Berück-
sichtigung der Konsolidierungsziele des Zukunftspro-
gramms sieht der Gesetzentwurf eine Anpassung der
Besoldungs- und Versorgungsbezüge an die Entwicklung
der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhält-
nisse vor.

Insbesondere sind mit dem Gesetzentwurf die folgenden
Maßnahmen beabsichtigt:

1. Eine lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbe-
züge ab 1. Januar 2001 um 2,0 vom Hundert und ab
1. Januar 2002 um 2,4 vom Hundert. Zugleich wird die
Versorgungsrücklage durch eine Verminderung der Be-
soldungs- und Versorgungsanpassung jeweils um 0,2
Prozentpunkte weiter ausgebaut.

2. Gewährung einer Einmalzahlung für alle aktiven Beam-
ten und Soldaten der BesGr. A 1 bis einschließlich A 9 in
Höhe von 4 x 100 DM für die Monate September bis
Dezember 2000.

3. Zur Erreichung der Konsolidierungsziele des Zukunfts-
programms werden gegenüber den im Tarifbereich ver-
einbarten Erhöhungen die Anpassungen zeitlich hinaus-

geschoben und die Einmalzahlung von 4 x 100 DM nur
für die aktiven Beamten und Soldaten in den unteren Be-
soldungsgruppen übertragen. Durch die Verschiebung
werden in allen öffentlichen Haushalten bei den Perso-
nalkosten Mehrausgaben von rd. 3,3 Mrd. DM vermie-
den. Insbesondere die Länderhaushalte werden mit rd.
2,4 Mrd. DM entlastet. Damit erbringen die Beamten und
Versorgungsempfänger einen eigenständigen Solidar-
beitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.

4. Im Übrigen wird mit dem Gesetzentwurf das Tarifergeb-
nis für den Arbeitnehmerbereich des öffentlichen Diens-
tes vom 13. Juni 2000 in folgenden Punkten inhalts- und
zeitgleich übernommen:

 Anhebung des Bemessungssatzes in den ostdeut-
schen Ländern in drei Schritten auf 90 vom Hundert
bis zum Jahr 2002.

 Verlängerung der Festschreibung der Sonderzuwen-
dung (Weihnachtsgeld) auf dem Niveau von 1993.

 Erweiterung der Altersteilzeitregelungen durch Er-
streckung auf teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und
Beamte und Verlängerung der Regelung bis Ende
2009 im Bundesbereich.

Drucksache 14/5477 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Der Gesetzentwurf enthält außerdem Verlängerungen der
zum Jahresende 2002 auslaufenden besoldungs- und versor-
gungsrechtlichen Ermächtigungen für Übergangsregelun-
gen in den neuen Ländern.

Die Fortschreibung der Sonderregelung zur Umsetzung der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Famili-
enzuschlag zu Gunsten kinderreicher Beamtenfamilien ist
in dem Entwurf nicht mehr enthalten. Sie ist bereits in Arti-
kel 5 des Gesetzes zur Neuordnung der Versorgungsab-
schläge vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1786) geregelt
worden und entfällt daher in diesem Gesetz.

Der federführende Innenausschuss hat in Abänderung des
Gesetzentwurfs insbesondere aufgrund der Gegenäußerung
der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates
beschlossen, dem Deutschen Bundestag zu empfehlen:

 Die Ausweitung der Einmalzahlung auf Beamte der
Besoldungsgruppen A 10 und A 11.

 Das Absehen vom Einfrieren des Verheiratetenzu-
schlags.

Die Kosten des Gesetzentwurfs – inklusive der Kosten der
Änderungen an diesem Gesetzentwurf durch den federfüh-
renden Innenausschuss – ergeben sich aus Anlage 1 zu die-
sem Bericht.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mehr-
heitlich mit den Stimmen der Koaltionsfraktionen und
den Stimmen der Fraktion der PDS gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. für mit der
Haushaltslage des Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innen-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 7. März 2001

Der Haushaltsausschuss

Adolf Roth (Gießen)
Vorsitzender

Gunter Weißgerber
Berichterstatter

Dietrich Austermann
Berichterstatter

Oswald Metzger
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Christa Luft
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5477

Anlage 1

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