BT-Drucksache 14/5450

Bildung einer Leitstelle für Seesicherheit

Vom 6. März 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5450
14. Wahlperiode 06. 03. 2001

Antrag
der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dirk Fischer (Hamburg),
Dr.-Ing. Dietmar Kansy, Eduard Oswald, Renate Blank, Georg Brunnhuber,
Hubert Deittert, Peter Götz, Manfred Heise, Norbert Königshofen, Dr. Hermann
Kues, Peter Letzgus, Eduard Lintner, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach),
Dr. Michael Meister, Norbert Otto (Erfurt), Wilhelm Josef Sebastian, Dr. Wolf Bauer,
Paul Breuer, Wolfgang Dehnel, Renate Diemers, Hansjürgen Doss, Georg Girisch,
Hans Jochen Henke, Klaus Hofbauer, Dr. Gerd Müller, Günter Nooke,
Heinz Schemken, Werner Wittlich, Elke Wülfing, Ulrich Adam, Dietrich
Austermann, Otto Bernhardt, Klaus Brähmig, Peter Harry Carstensen (Nordstrand),
Anke Eymer (Lübeck), Susanne Jaffke, Dr. Paul Krüger, Helmut Lamp,
Dr. Angela Merkel, Hans-Peter Repnik, Michael von Schmude, Birgit Schnieber-
Jastram, Angelika Volquartz, Peter Kurt Würzbach und der Fraktion der CDU/CSU

Bildung einer Leitstelle für Seesicherheit

Der Bundestag wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle rechtlichen und tatsächlichen
Voraussetzungen für die Bildung einer Leitstelle für Seesicherheit zu schaf-
fen und dem Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf
schnellstmöglich zuzuleiten.

2. In der neu zu schaffenden Leitstelle für Seesicherheit sind alle Aufgaben zu-
sammenzuführen, die in dem Aufgabenkatalog des § 1 Seeaufgabengesetz
aufgelistet sind. Diese Aufgaben sind darüber hinaus auf das Küstenmeer
auszudehnen.

3. Im Katastrophenfall sind innerhalb der Leitstelle für Seesicherheit alle
Kompetenzen in einem Handlungszentrum mit einer einheitlichen Führung
von Bundes- und Landeskräften zusamenzufassen.

Berlin, den 6. März 2001

Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
Dirk Fischer (Hamburg),
Dr.-Ing. Dietmar Kansy,
Eduard Oswald
Renate Blank
Georg Brunnhuber
Hubert Deittert
Peter Götz
Manfred Heise
Norbert Königshofen

Drucksache 14/5450 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Dr. Hermann Kues
Peter Letzgus
Eduard Lintner
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Dr. Michael Meister
Norbert Otto (Erfurt)
Wilhelm Josef Sebastian
Dr. Wolf Bauer
Paul Breuer
Wolfgang Dehnel
Renate Diemers
Hansjürgen Doss
Georg Girisch
Hans Jochen Henke
Klaus Hofbauer
Dr. Gerd Müller
Günter Nooke
Heinz Schemken
Werner Wittlich
Elke Wülfing
Ulrich Adam
Dietrich Austermann
Otto Bernhardt
Klaus Brähmig
Peter Harry Carstensen (Nordstrand)
Anke Eymer (Lübeck)
Susanne Jaffke
Dr. Paul Krüger
Helmut Lamp
Dr. Angela Merkel
Hans-Peter Repnik
Michael von Schmude
Birgit Schnieber-Jastram
Angelika Volquartz
Peter Kurt Würzbach
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

Begründung

Der Seeunfall „Pallas“ im Oktober 1998 hat wieder einmal deutlich werden las-
sen, dass es, ob beim Bund oder den Küstenländern, strukturelle Defizite im
Rahmen einer konsequenten und zielgerichteten See-Katastrophenhilfe gibt.

Das Nebeneinander von auf vier Bundesministerien verteilten Zuständigkeiten
(BGS-Boote beim Bundesministerium des Innern, Zoll-Boote beim Bundes-
ministerium der Finanzen, Fischereischutzboote beim Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie der Boote unter
Obhut des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und der
Wasserschifffahrtsdirektion) führt zu einer Verantwortungsteilung, nicht zu
einer Führungskonzentration.

Die im Katastrophenfall zusätzliche Berücksichtigung der Wasserschutzpoli-
zei-Boote der Länder und der auch dort im Regelfall auf mehrere Ministerien
verteilten Kompetenzen für Küstenaufgaben erschwert trotz aller Bereitschaft
zur Kooperation eine effiziente Führung.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5450

Nimmt man von den Schleppern bis hin zu den Ölbekämpfungsschiffen allein
die Boote des Bundes zusammen, kommt man auf fast 100 Schiffe.

Noch immer gelten für den Einsatzverbund Küste zwei Zentren: Neustadt für
die Ostsee, Cuxhaven für die Nordsee.

Der Bundesrechnungshof hat, wie auch der Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages, die Bundesregierung mehrfach auf die Notwendigkeit der Kon-
zentration aller Seedienste hingewiesen, auch aus fiskalisch-ökonomischen
Überlegungen. Das Management aller Boote aus einer Hand im Krisenfall
wurde als Zielmarke herausgestellt.

Handlungsdruck kommt auch von der EU-Kommission und durch das Europäi-
sche Parlament. Die EU will eine europäische Küstenwache. Deutschland kann
aber diesem Erfordernis nur dann entsprechen, wenn es zuerst einmal eine nati-
onale See- und Küstenwache schafft. Auf ihrer Konferenz am 20./21. Dezem-
ber 1999, wenige Wochen nach dem Erika-Unfall vor der Bretagne, hat die
Kommission deutlich gemacht, dass man eine einheitliche Schiffssicherheits-
behörde, ein Amt für Seesicherheit, mit Kompetenzen im Katastrophenfall be-
nötigt. Leider verringert sich die Umsetzungsbereitschaft kluger Ideen mit dem
zeitlichen Abstand zum vorangegangenen Unglück.

Der von der „Grobecker-Kommission“ vorgelegte Vorschlag zur Schaffung ei-
nes Havariekommandos, der Zusammenfassung aller Bundesdienste im Kata-
strophenfall, wird von vielen Fachleuten der Küste als Alibi-Aktion abgelehnt.
So kritisiert der Nautische Verein Nordfriesland den Vorschlag als unzurei-
chend, als „höchstens ammerseetauglich", weil es zu keiner tatsächlichen ein-
heitlichen Führung von Küstenwachkräften des Bundes und der Länder käme.

Delegiert von den beteiligten Bundesbehörden wird im Katastrophenfall beim
Havariekommando auch nur auf Zeit. Die Abgabe von Kompetenzen kann
kurzfristig widerrufen werden. Auch wechseln die verantwortlichen Personen
erst im Notfall ihre Position unter das Dach des Kommandos. Eine Kontinuität
der Zusammenarbeit ist trotz vorgesehener Trainingsperioden nicht gegeben.

Die Schutzgemeinschaft Deutsche Nordseeküste in Husum hält die Neukon-
zeption für einen Flickenteppich und fordert dagegen ein Unfallmanagement
aus einem Guss mit klaren Zuständigkeiten, einheitlicher Führung und dem
Recht des direkten Zugriffs auf alle Einheiten.

Voraussetzungen für die Umsetzung des Antrages sind:

1. die Änderung des Grundgesetzes, um die bisher getrennte Aufgabenzuord-
nung an Bund und Ländern im See-Katastrophenfall zuammenzufassen;

2. die Vorlage eines Gesetzesentwurfs durch die Bundesregierung mit dem
Ziel, alle bisher verteilten Zuständigkeiten (Zoll, Fischereiaufsicht, Bundes-
grenzschutz, einschließlich SAR-Hubschrauber, Ölaufklärungsflugzeuge)
auf eine Leitstelle in einem Bundesministerium mit der Entscheidungszu-
ständigkeit einer Person, entsprechend der Institution des Duty Commander
bei der Bundesmarine, konzentriert;

3. die Schaffung von Rechtsklarheit, um gegebenenfalls mit der Bundesmarine
im See-Katastrophenfall einen gemeinsamen Einsatz sicherzustellen.

Diese Konzeption ermöglicht die notwendige Kooperation im Katastrophenfall
mit unseren Nordseenachbarn Niederlande und Dänemark sowie mit unseren
Ostseenachbarn. Eine europäische Seewache muss Fernziel bleiben.

Mit dieser Forderung greift der Antrag auch eine Initiative der Landtagsfraktio-
nen SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Kiel vom 26. Januar 2000
auf, in dem es heißt: „Dabei dürfen notwendige Verfassungsänderungen kein
Hindernis sein.“ und „Es ist erforderlich, als ein erster Schritt eine zentrale
Führungseinheit Küstenwache zu schaffen.“

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