BT-Drucksache 14/5424

Schusswaffengebrauch durch Polizei- und BGS-Beamte in den letzten zehn Jahren

Vom 1. März 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5424
14. Wahlperiode 01. 03. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Schusswaffengebrauch durch Polizei- und BGS-Beamte
in den letzten zehn Jahren

Die Innenminister von Bund und Ländern haben sich nach Presseberichten
(u. a. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. Februar 2001) auf ein „Eigensiche-
rungskonzept“ geeinigt, das neben dem verstärkten Gebrauch von Schutzwes-
ten unter anderem vorsieht, polizeiliche Fahrzeugkontrollen künftig verstärkt,
wenn nicht sogar regelmäßig mit gezogener Waffe vorzunehmen.

Begründet wird das neue Konzept damit, dass im vergangenen Jahr acht Poli-
zeibeamte bei solchen Kontrollen erschossen wurden oder auf andere Weise
ums Leben kamen.

Naturgemäß wächst bei Polizeikontrollen, wenn diese mit gezogener Waffe er-
folgen, auch die Gefahr des versehentlichen Schusswaffengebrauchs und damit
von schweren bis tödlichen Verletzungen der Kontrollierten.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie sieht das „Eigensicherungskonzept“ der Innenministerkonferenz genau
aus?

2. Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht dieses Konzept?

3. Gilt dieses Konzept auch für Beamte des Bundesgrenzschutzes, des Zolls
und evtl. weiterer Bundesbehörden?

4. Wie viele Beamte der Polizei, des Bundesgrenzschutzes und vergleichbarer
anderer Einrichtungen (z. B. Zoll) sind in den letzten zehn Jahren bei

a) Kontrollen des ruhenden oder fließenden Verkehrs,

b) verdachtslosen Kontrollen z. B. in Zügen und auf Bahnhöfen,

c) anderen, nicht durch einen konkreten Tatverdacht gegen konkrete Täter
begründeten Kontrollen im Straßenverkehr (z. B. Schleierfahndung)
durch einen unerwarteten Angriff der Kontrollierten

– leicht verletzt,

– schwer verletzt,

– ums Leben gekommen

(bitte jährliche Angaben, nach Ländern aufgeschlüsselt)?

Drucksache 14/5424 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
5. Wie viele der kontrollierten Personen wurden bei solchen Kontrollen durch
polizeiliche Maßnahmen, insbesondere durch versehentlichen Schusswaf-
fengebrauch,

a) leicht verletzt,

b) schwer verletzt,

c) getötet

(bitte jährliche Angaben, nach Ländern aufgeschlüsselt)?

6. Wie viele Beschwerden von Opfern solcher Übergriffe sind bei Polizei,
Bundesgrenzschutz, Zoll usw. in den letzten zehn Jahren eingegangen (bitte
jährliche Angaben, nach Ländern aufgeschlüsselt)?

7. In wie vielen Fällen

– wurden solche Beschwerden als angeblich oder tatsächlich „unbegrün-
det“ nicht weiter verfolgt,

– führten solche Beschwerden zu Disziplinarverfahren gegen die beteilig-
ten Beamten

(bitte jährliche Angaben, nach Ländern aufgeschlüsselt)?

8. Mit welchen Ergebnissen endeten diese Disziplinarverfahren?

9. Welche Schritte wurden von der Innenministerkonferenz ergriffen, um

a) diese Fälle von versehentlichem Schusswaffengebrauch einzuschränken
und damit dem Schutz der Kontrollierten zu erhöhen,

b) den Schutz der Beamten bei diesen Kontrollen zu verbessern?

Berlin, den 22. Februar 2001

Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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