BT-Drucksache 14/541

Ausbau der Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung

Vom 16. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/541 vom 16.03.1999

Antrag der Fraktion der CDU/CSU Ausbau der Förderung der beruflichen
Aufstiegsfortbildung =

16.03.1999 - 541

14/541

Antrag
der Abgeordneten Werner Lensing, Ilse Aigner, Axel E. Fischer
(Karlsruhe-Land), Dr. Gerhard Friedrich (Erlangen), Norbert Hauser
(Bonn), Dr.-Ing. Rainer Jork, Erich Maaß (Wilhelmshaven), Dr. Martin
Mayer (Siegertsbrunn), Thomas Rachel, Katherina Reiche, Dr. Jürgen
Rüttgers, Dr.-Ing. Joachim Schmidt (Halsbrücke), Dr. Erika Schuchardt,
Bärbel Sothmann, Angelika Volquartz, Heinz Wiese (Ehingen) und der
Fraktion der CDU/CSU
Ausbau der Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung

Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
In Deutschland gibt es einen besorgniserregenden Mangel an
Unternehmern. Zum Erreichen der durchschnittlichen OECD-
Selbständigenquote fehlen hierzulande 500 000 zusätzliche
Betriebsleiter. Dieses Defizit wirkt sich besonders negativ auf den
Arbeitsmarkt aus.
Jeder neue Existenzgründer sorgt jedoch im Schnitt für drei neue
Arbeitsplätze. Daher ist die Gründung neuer Betriebe ein überaus
wirksames Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit.
Der Mangel an qualifizierten Betriebsführern wirkt sich zudem in
zunehmender Weise bedrohlich auf den reibungslosen Generationenwechsel
in den Unternehmen aus.
Fast 700 000 westdeutsche Unternehmer und Freiberufler sind älter als
55 Jahre. Diese werden sich voraussichtlich innerhalb der nächsten zehn
Jahre zur Ruhe setzen. In über 300 000 mittelständischen Betrieben
stellt sich dieses Problem bereits vor der Jahrtausendwende.
Allein im Handwerk stehen in den nächsten fünf Jahren rd. 200 000
Betriebe zur Übergabe bereit. Mangels geeigneter Unternehmer sind davon
rd. 50 000 Betriebe von einer Aufgabe bzw. Stillegung und damit
zugleich eine halbe Million Arbeitsplätze akut bedroht.
Der Deutsche Bundestag betrachtet es vor diesem Hintergrund als eine
bedeutende gesellschaftspolitische Aufgabe, vielerlei Möglichkeiten und
Anreize zu schaffen, um unternehmerisch denkenden und handelnden
Menschen in verstärktem Maße den Weg in die Selbständigkeit zu
eröffnen.
In der vergangenen Legislaturperiode wurde hierzu mit dem
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG ("Meister-BAföG") ein
wirksames Mittel geschaffen, um Menschen den Weg zur Betriebsgründung
zu erleichtern.
O Seit Inkrafttreten des AFBG am 1. Januar 1996 wurden über 130 000
Förderanträge gestellt.
O In nahezu 100 000 Fällen wurden Leistungen nach dem AFBG
bewilligt. In den Jahren 1996 und 1997 wurden bundesweit ca. 70 000
Personen gefördert.
O In diesem Jahr dürfte der 100 000. angehende Meister/Techniker
seinen Bewilligungsbescheid erhalten.
O Mehr als 780 Mio. DM Fördermittel wurden an angehende Meister,
Techniker und andere Aufstiegswillige ausgezahlt.
Durch eine Aufwertung des AFBG werden ein mittelstandspolitisches
Zeichen ersten Ranges gesetzt, die berufliche Perspektive vieler
Menschen verbessert und die Gleichwertigkeit von allgemeiner und
beruflicher Bildung öffentlich anerkannt.
Die mit einer Verbesserung des "Meister-BAföG" verbundene Erhöhung der
Zahl der Fortbildungsteilnehmer wird die so dringend benötigte
Gründungswelle deutlich beschleunigen.
Die für die Verbesserung des AFBG erforderlichen Mittel waren im
Haushaltsentwurf 1999 der vorherigen Bundesregierung vorgesehen.
II. Deshalb fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf,
zur Intensivierung der Gründungstätigkeit und zur Realisierung der
Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung folgende
Maßnahmen zu ergreifen:
1. Förderungsrechtliche Gleichstellung von Studium und
Aufstiegsfortbildung
In der Förderung durch das AFBG liegt der Zuschußanteil von derzeit rd.
35 % deutlich niedriger als bei der allgemeinen BAföG-Förderung.
Der Zuschußanteil der Förderbeiträge wird deshalb von derzeit 383 DM
auf künftig 533 DM entsprechend 50 % angehoben.
Damit wird die von Anfang an angestrebte förderungsrechtliche
Gleichstellung von allgemeiner und beruflicher Bildung verwirklicht.
2. Ausdehnung der Förderung auf die Prüfungsphase von Tagesschülern
Die Meisterprüfung ist in einigen Gewerken, etwa bei den Tischlern oder
Sanitär- und Heizungsbauern, kein Bestandteil des Meisterkursus. Sie
findet erst nach Abschluß des Lehrgangs mit einer zeitlichen
Verzögerung von ein bis drei Monaten statt.
Da die Bewilligung der monatlichen Unterhaltszahlungen bei
Tagesschülern nur auf die reinen Kurszeiten beschränkt ist, fallen
diese Meisterschüler während ihrer praktischen Prüfungsphase
automatisch aus der Förderung heraus.
Gerade aber die Anfertigung eines Meisterstücks bzw. einer Arbeitsprobe
erfordert jedoch einen hohen zeitlichen Aufwand und stellt eine
zusätzliche Arbeitsbelastung dar.
Deshalb wird die Aufstiegsfortbildungsförderung bis zum Zeitpunkt der
letzten Prüfung gewährt.
3. Ausbau der Leistungen für Familien und für die Betreuung von
Kindern
O Die Unterhaltsbeiträge werden aufgrund gestiegener
Lebenshaltungskosten für den nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten
von 420 DM auf 440 DM und für jedes Kind von 250 DM auf 260 DM
angehoben.
O Um Alleinerziehenden die Vereinbarkeit von Fortbildung und
Kinderbetreuung weiter zu erleichtern, werden die Leistungen zu den
Kosten der Kinderbetreuung von maximal 200 DM auf maximal 250 DM
erhöht.
4. Verfahrenserleichterungen für die Inanspruchnahme des AFBG
Die Praxis der Bewilligungsbehörden, bei Anträgen für mehrjährige
Fortbildungen nach einem Jahr einen Folgeantrag zu verlangen, wird
abgeschafft. Künftig erfolgt die Bewilligung für die gesamte
Fortbildung in einem Schritt.
5. Verstärkung des Anreizes für eine Existenzgründung
O Die Regelungen für den Darlehenserlaß für Existenzgründer werden
verbessert.
Nach dem derzeitigen AFBG müssen Existenzgründer bereits im ersten Jahr
der Existenzgründung zwei Beschäftigte für die Dauer von mindestens
vier Monaten einstellen, um einen Darlehenserlaß zu erhalten. Diese
einjährige Frist wird auf zwei Jahre verlängert, um der bekanntlich
schwierigen Anfangsphase einer Existenzgründung besser gerecht werden
zu können.
O Der Erlaßbetrag wird zudem von derzeit 50 % um einen deutlichen
Satz angehoben. Das schafft zusätzlichen Investitionsspielraum.
O Die Regelungen zur Vermögensanrechnung beim AFBG werden mit dem
Ziel überprüft, daß Existenzgründer ihre Ersparnisse verstärkt zur
Betriebsgründung einsetzen können. Dies ist zugleich ein Beitrag zur
Verwaltungsvereinfachung.
6. Erleichterung der Rückzahlungsbedingungen, Verlängerung der
Karenzzeit
Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung (§ 13 Abs. 3 AFBG) ist das
Darlehen während der Fortbildung und einer anschließenden zweijährigen
Karenzzeit - höchstens jedoch vier Jahre - zins- und tilgungsfrei.
Andererseits müssen während der Existenzgründungsphase in der Folgezeit
noch häufig große Investitionen getätigt werden.
Daher wird durch die Verlängerung der Karenzzeit die Rückzahlung des
Darlehens erleichtert.
Bonn, den 10. März 1999
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion

16.03.1999 nnnn

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