BT-Drucksache 14/5409

Fremdenfeindliche Übergriffe von Beamten des Bundesgrenzschutzes bei Bahnhofskontrollen

Vom 27. Februar 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5409

14. Wahlperiode

27. 02. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Fremdenfeindliche Übergriffe von Beamten des Bundesgrenzschutzes
bei Bahnhofskontrollen

Immer wieder berichten antirassistische Initiativen, Flüchtlings- und Men-
schenrechtsgruppen über rassistische und fremdenfeindliche Übergriffe von
Beamten des Bundesgrenzschutzes (BGS) auf vermeintlich fremdartig ausse-
hende Personen im Bahnhofsbereich.

Nach einem Bericht der „Arbeitsgemeinschaft Frieden“ in Trier sollen Beamte
des BGS am 18. Juli 2000 einen nigerianischen Studenten im Bahnhof Trier bei
einer verdachtslosen und gegenüber dem Studenten auch unbegründeten Kon-
trolle seiner Personalien etwa eine Stunde lang auf der Wache festgehalten und
ihn u. a. mit geöffnetem Koppel der Dienstwaffe erheblich eingeschüchtert ha-
ben. Bei der dabei vorgenommenen körperlichen Durchsuchung wurden auch
persönliche Unterlagen des Studenten trotz seiner Proteste studiert. Auf wie-
derholte Nachfragen nach dem Dienstausweis der Beamten konnte der Student
schließlich den Ausweis eines der beteiligten Beamten einsehen.

Eine am nächsten Tag von dem Studenten, der zugleich stellvertretender Vorsit-
zender des Afrika-Forums e.V. in Trier ist, eingereichte Dienstaufsichtsbe-
schwerde gegen die beteiligten Beamten soll bis heute nicht beantwortet sein.

Auch ein offener Brief des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der
Universität Trier wegen dieses Vorgangs an den Bundesminister des Innern,
Otto Schily, an die BGS-Außenstelle Trier und andere Stellen, abgeschickt am
2. August 2000, soll bis heute nicht beantwortet sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Hat die Bundesregierung den offenen Brief des AStA der Universität Trier
in der oben beschriebenen Angelegenheit erhalten und beantwortet?

2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den oben beschriebenen
Vorfall?

3. Was ist mit der Dienstaufsichtsbeschwerde des nigerianischen Studenten ge-
schehen?

4. Wie erklärt die Bundesregierung, dass weder das nigerianische Opfer des
Übergriffs der BGS-Beamten noch der AStA der Universität Trier eine an-
gemessene Antwort auf ihre Beschwerden erhalten haben, und welche
Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um künftig solche Beschwerden
zügig zu bearbeiten und zu beantworten?

5. Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden wegen ähnlicher (fremdenfeind-
licher, rassistischer, diskriminierender) Übergriffe sind nach Erkenntnissen
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der Bundesregierung im vergangenen Jahr gegen Beamte des Bundesgrenz-
schutzes im Zusammenhang mit verdachtslosen Kontrollen auf Bahn-
gelände bzw. auf Bahnhöfen eingereicht worden?

6. Erhalten die Einreicherinnen und Einreicher solcher Dienstaufsichtsbe-
schwerden üblicherweise

– eine Bestätigung des Eingangs ihrer Beschwerde,

– eine Mitteilung über ihre weitere Behandlung und

– eine abschließende Mitteilung über die Ergebnisse ihrer Beschwerde?

Wenn ja, warum erfolgte das in dem oben geschilderten Fall nicht?

Wenn nein, warum nicht?

7. Wie viele dieser Dienstaufsichtsbeschwerden wurden im vergangenen Jahr

– als gegenstandslos für erledigt erklärt,

– als Disziplinarverfahren oder auf andere Weise weiterverfolgt?

8. Wie viele dieser Dienstaufsichtsbeschwerden führten zu disziplinarischen
Folgen für die beteiligten Beamten?

9. Welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um fremdenfeindlichen
Übergriffen von BGS-Beamten in Zukunft stärker entgegenzuwirken bzw.
diese möglichst zu vermeiden?

Berlin, den 21. Februar 2001

Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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