BT-Drucksache 14/5360

Aufhebung des PKK-Verbots

Vom 13. Februar 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5360
14. Wahlperiode 13. 02. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Aufhebung des PKK-Verbots

Am 26. November 1993 hat der ehemalige Bundesminister des Innern, Manfred
Kanther, mit einer Verfügung ein Verbot der Unterstützung der PKK (Arbeiter-
partei Kurdistans) und der ERNK (Nationale Befreiungsfront Kurdistans) und
von mehr als zwanzig kurdischen Vereinen und Organisationen verhängt.

Im Laufe dieses Verbotes wurden kurdische Neujahresveranstaltungen, De-
monstrationen und Hungerstreiks, mit denen Kurdinnen und Kurden in der
Bundesrepublik Deutschland ihren Protest gegen den Krieg in ihrem Heimat-
land ausdrücken wollten, unter Einsatz von Polizei und Bundesgrenzschutz
verboten und verhindert.

Das Verbot traf nicht nur Mitglieder der PKK und der ERNK, sondern hatte zur
Folge, dass gegen tausende von Kurden und Kurdinnen wegen des Zeigens so-
genannter verbotener Symbole und der Teilnahme an Veranstaltungen Ermitt-
lungs- und Strafverfahren eingeleitet wurden. Gegen Tausende von Kurden und
Kurdinnen wurden seitdem Bußgelder in unzähliger Höhe verhängt.

Anfang 1998 hat die Bundesanwaltschaft die PKK nicht mehr als eine „terro-
ristische Vereinigung“ (§ 129a Strafgesetzbuch), sondern als „kriminelle Verei-
nigung“ eingestuft. Diese neue Einstufung der PKK wurde u. a. mit der öffent-
lichen Distanzierung der PKK von Straftaten begründet.

Unmittelbar nach der Entführung des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan aus
Kenia in die Türkei kam es zwar erneut zu heftigen Protestaktionen. Gleichzei-
tig aber erklärte der Präsidialrat der PKK erneut, dass die Organisation ihre
Ziele mit friedlichen Mitteln verfolgen wolle und gewaltsame Auseinanderset-
zungen insbesondere in Deutschland ablehne.

Seit den Protesten gegen die Entführung von Abdullah Öcalan hat die PKK-
Führung ihre Mitglieder und ihr Umfeld wieder beruhigen können. Nach Anga-
ben der Sicherheitsbehörden waren seit den Ausschreitungen im unmittelbaren
Zusammenhang mit der Entführung Öcalans keine Straftaten von Gewicht
mehr zu verzeichnen.

Auch in der Türkei verfolgt die PKK einen neuen Kurs. Ihre bewaffneten
Kräfte hat sie weitestgehend aus der Türkei in den Nordirak zurückgezogen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung den neuen Kurs der PKK in Europa und
in der Türkei?

2. Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, aufgrund des neuen
Kurses der PKK das bestehende PKK-Verbot aufzuheben?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 14/5360 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
3. Welche Voraussetzungen sind nach Auffassung der Bundesregierung erfor-
derlich, damit das PKK-Verbot aufgehoben wird?

4. Welche Straftaten, die eine Aufrechterhaltung des PKK-Verbotes begrün-
den, sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach den Protestaktionen ge-
gen die Entführung von Abdullah Öcalan Anfang 1999 noch der PKK zuzu-
ordnen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)?

5. Welche politischen Ziele der PKK begründen nach Ansicht der Bunderegie-
rung die Aufrechterhaltung des PKK-Verbotes?

6. Welche kurdischen Veranstaltungen mit welcher Begründung wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 1999 verboten?

Berlin, den 9. Februar 2001

Ulla Jelpke,
Roland Claus und Fraktion

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