BT-Drucksache 14/5357

Finanzielle Leistungen Deutschalands für die Staaten des Stabilitätspaktes Südosteuropa

Vom 13. Februar 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5357
14. Wahlperiode 13. 02. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen), Karl A. Lamers (Heidelberg),
Klaus-Jürgen Hedrich, Dr. Norbert Blüm, Horst Günther (Duisburg), Ursula Heinen,
Siegfried Helias, Joachim Hörster, Rudolf Kraus, Dr. Manfred Lischewski,
Marlies Pretzlaff, Erika Reinhardt, Hans-Peter Repnik, Dr. Christian Ruck,
Christian Schmidt (Fürth), Clemens Schwalbe, Dr. Christian Schwarz-Schilling
und der Fraktion der CDU/CSU

Finanzielle Leistungen Deutschlands für die Staaten des Stabilitätspaktes
Südosteuropa

Im Bundeshaushalt 2001 sind im Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirt-
schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), Titel 687 12 („Förderung der
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in Ländern Mittel- und
Osteuropas und in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten“) Mittel in Höhe
von 285 Mio. DM etatisiert. In diesen Titel sind auch Mittel eingeflossen, die
seitens der Bundesrepublik Deutschland für Maßnahmen im Rahmen des Stabi-
litätspaktes für Südosteuropa zur Verfügung gestellt werden. Im Einzelplan 60
(Allgemeine Finanzverwaltung) sind unter dem Titel 531 01 („Sonstige Leis-
tungen im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa“) 100 Mio. DM ein-
gestellt. Darüber hinaus gehen diesen Staaten aus anderen Titeln finanzielle
Leistungen zu, die ebenso der Stabilisierung der Region und dem demokrati-
schen und wirtschaftlichen Aufbau dienen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Von welchen Bundesministerien werden die Mittel aus dem Einzelplan 23,
Titel 687 12 („Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ent-
wicklung in Ländern Mittel- und Osteuropas und in der Gemeinschaft unab-
hängiger Staaten“) in welcher Höhe bewirtschaftet?

2. Wie viele Mittel aus dem Einzelplan 23, Titel 687 12 („Förderung der wirt-
schaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in Ländern Mittel- und
Osteuropas und in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten“) sind für Länder
des Stabilitätspaktes Südosteuropa vorgesehen?

3. Von welchen Bundesministerien werden die Mittel aus dem Einzelplan 60,
Titel 531 01 („Sonstige Leistungen im Rahmen des Stabilitätspakts für Süd-
osteuropa“) in welcher Höhe bewirtschaftet?

4. Ist beabsichtigt, den Haushaltstitel 531 01 im Einzelplan 60 auch in den
Haushaltsjahren 2002 und folgende fortzuführen, wenn ja, in welcher Höhe?

5. Für welche Maßnahmen und Projekte planen die betreffenden Bundesminis-
terien die ihnen für die Länder des Stabilitätspaktes für Südosteuropa zur
Verfügung gestellten Mittel aus den o. g. Haushaltstiteln einzusetzen?

Drucksache 14/5357 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

6. In welchen Anteilen sollen die Mittel aus den o. g. beiden Haushaltstiteln
für die einzelnen durch den Stabilitätspakt für Südosteuropa geförderten
Länder zur Verfügung gestellt werden?

7. Stehen für die Länder des Stabilitätspaktes für Südosteuropa weitere Mittel
aus dem Bundeshaushalt 2001 zur Verfügung, die nicht in den o. g. Haus-
haltstiteln enthalten sind, und wenn ja, welche und in welcher Höhe?

Wird die Bewirtschaftung dieser Mittel mit derjenigen der o. g. Mittel
koordiniert?

8. In welcher Höhe und in welchen Bereichen entfallen finanzielle Mittel aus
den o. g. Haushaltstiteln auf Fördermaßnahmen für die Bundesrepublik
Jugoslawien im Ganzen sowie Serbien, Montenegro und den Kosovo im
Einzelnen?

9. In welcher Höhe und auf welche Weise werden Gelder für die Umsetzung
gesellschafts- und bildungspolitischer sowie Maßnahmen zur Förderung
von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenschutz in den Län-
dern, die zum Stabilitätspakt für Südosteuropa gehören, eingesetzt?

10. In welchem Umfang werden von der Bundesregierung in den Staaten des
Stabilitätspaktes Projekte der humanitären Hilfe finanziert, und welcher
Art sind diese Projekte?

Wie viele Mittel stammen aus den Geldern für den Stabilitätspakt und wie
viele aus dem Titel für humanitäre Hilfe des Auswärtigen Amts?

11. In welchem Umfang werden von der Bundesregierung Projekte der aus-
wärtigen Kulturpolitik für die Staaten des Stabilitätspaktes finanziert und
welcher Art sind diese Projekte?

Aus welchen Titeln werden finanzielle Mittel dafür vorgesehen?

12. In welchem Umfang werden Projekte der Wirtschaftsförderung in und der
wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit den Staaten des Stabilitätspaktes von
der Bundesregierung finanziert und aus welchen Haushaltstiteln?

13. Wie groß ist jeweils der Anteil der Mittel aus dem Einzelplan 60 (Allge-
meine Finanzverwaltung), Titel 531 01 („Sonstige Leistungen im Rahmen
des Stabilitätspaktes für Südosteuropa“) und aus dem Einzelplan 23 (Bun-
desministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung),
Titel 687 12 („Förderung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ent-
wicklung in Ländern Mittel- und Osteuropas und in der Gemeinschaft
unabhängiger Staaten“) und den sonstigen in den obigen Antworten der
Bundesregierung aufgeführten Titeln, der für Maßnahmen der Kirchen, der
Nichtregierungsorganisationen, der politischen Stiftungen und der Träger
der Sozialstrukturhilfe für Maßnahmen im Stabilitätspakt für Südosteuropa
zur Verfügung gestellt wird?

14. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Einsatz der Bun-
deswehr, deutscher Polizisten und Zivilpersonal in Bosnien-Herzegowina
und dem Kosovo für das laufende und die folgenden Jahre?

15. Welche Entwicklung der Mitteleinstellung in die o. g. Titel des Bundes-
haushaltes ist für die kommenden Haushaltsjahre geplant?

16. In welcher Weise werden die unterschiedlichen bilateralen, europäischen
und multilateralen Hilfen für Südosteuropa koordiniert?

Durch welche institutionellen Vorkehrungen sollen Reibungsverluste und
Parallelarbeit vermieden bzw. internationalem Engagement entgegenste-
hende Hindernisse in Südosteuropa beseitigt werden?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5357

17. Welche Mittel werden in welcher Höhe durch die Europäische Union für
die Länder des Stabilitätspaktes für Südosteuropa 2001 zur Verfügung
gestellt werden?

18. Welche Mittel entfallen dabei in welcher Höhe auf die Bundesrepublik
Jugoslawien im Ganzen und auf Serbien, Montenegro und das Kosovo im
Einzelnen?

19. Werden die Mittel der EU für den Stabilitätspakt für Südosteuropa aus dem
Haushalt der EU für 2001 gemäß Vorplanung entnommen oder wird der
Haushalt der EU hierfür erhöht oder wird das so genannte Flexibilisie-
rungsinstrument hierfür eingesetzt?

20. Erhalten Bosnien-Herzegowina und das Kosovo 2001 Mittel aus dem Ein-
zelplan 14, die außerhalb der Kosten für die deutschen Anteile bei SFOR
und KFOR bestritten werden?

21. Welche Mittel fließen Albanien 2001 aus den Einzelplänen 14, 23 und 60
zu?

22. Welche Unterstützung soll Albanien ab 2002 und für die Folgejahre erhal-
ten?

23. Wie wird Mazedonien 2001 aus den Einzelplänen 14, 23 und 60 unter-
stützt?

24. Wie sehen die Verpflichtungen aus dem Einzelplan 14 gegenüber Mazedo-
nien für die Folgejahre aus?

Berlin, den 25. Januar 2001

Peter Weiß (Emmendingen)
Karl A. Lamers (Heidelberg)
Klaus-Jürgen Hedrich
Dr. Norbert Blüm
Horst Günther (Duisburg)
Ursula Heinen
Siegfried Helias
Joachim Hörster
Rudolf Kraus
Dr. Manfred Lischewski
Marlies Pretzlaff
Erika Reinhardt
Hans-Peter Repnik
Dr. Christian Ruck
Christian Schmidt (Fürth)
Clemens Schwalbe
Dr. Christian Schwarz-Schilling
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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