BT-Drucksache 14/5325

zu dem Antrag der Abgeordneten Werner Lensing, Uta Tieze-Stecher, Ekin Deligöz und weiter Abgeordneter -14/3231- Für einen verbesserten Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

Vom 14. Februar 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5325
14. Wahlperiode 14. 02. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Werner Lensing, Uta Titze-Stecher,
Ekin Deligöz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Brigitte Adler, Ingrid Arndt-Brauer,
Rainer Arnold, Ernst Bahr, Doris Barnett, Eckhardt Barthel (Berlin), Klaus Barthel
(Starnberg), Günter Baumann, Marieluise Beck (Bremen), Ingrid Becker-Inglau,
Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Otto Bernhardt, Hans-Dirk Bierling, Petra Bierwirth,
Rudolf Bindig, Lothar Binding (Heidelberg), Dr. Joseph-Theodor Blank, Dr. Maria
Böhmer, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Sylvia Bonitz, Anni Brandt-Elsweier, Willi
Brase, Dr. Ralf Brauksiepe, Dr. Eberhard Brecht, Monika Brudlewsky, Marion
Caspers-Merk, Wolf-Michael Catenhusen, Leo Dautzenberg, Wolfgang Dehnel,
Christel Deichmann, Hubert Deittert, Dr. Uschi Eid, Rainer Eppelmann, Annette
Faße, Dr. Hans Georg Faust, Hans-Josef Fell, Andrea Fischer (Berlin), Rainer
Fornahl, Hans Forster, Dagmar Freitag, Harald Friese, Hans-Joachim Fuchtel,
Arne Fuhrmann, Monika Ganseforth, Katrin Dagmar Göring-Eckardt, Hans-
Michael Goldmann, Renate Gradistanac, Monika Griefahn, Rita Grießhaber,
Hermann Gröhe, Wolfgang Grotthaus, Dr. Karlheinz Guttmacher, Hans-Joachim
Hacker, Klaus Hagemann, Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein, Christel
Hanewinckel, Alfred Hartenbach, Anke Hartnagel, Gottfried Haschke
(Großhennersdorf), Norbert Hauser (Bonn), Ulrich Heinrich, Manfred Heise, Frank
Hempel, Winfried Hermann, Antje Hermenau, Kristin Heyne, Stephan Hilsberg,
Peter Hintze, Ulrike Höfken, Jelena Hoffmann (Chemnitz), Walter Hoffmann
(Darmstadt), Martin Hohmann, Ingrid Holzhüter, Birgit Homburger, Eike
Hovermann, Hubert Hüppe, Brunhilde Irber, Dr.-Ing. Rainer Jork, Dr. Harald Kahl,
Ulrich Kasparick, Siegrun Klemmer, Norbert Königshofen, Karin Kortmann,
Volker Kröning, Angelika Krüger-Leißner, Horst Kubatschka, Ernst Küchler,
Dr. Hermann Kues, Werner Labsch, Karl Lamers, Christine Lehder, Waltraud
Lehn, Robert Leidinger, Peter Letzgus, Eckhart Lewering, Ursula Lietz, Walter
Link (Diepholz), Eduard Lintner, Dr. Manfred Lischewski, Christa Lörcher, Götz-
Peter Lohmann (Neubrandenburg), Dr. Reinhard Loske, Erika Lotz, Dr. Christine
Lucyga, Dr. Michael Luther, Erich Maaß (Wilhelmshaven), Winfried Mante, Tobias
Marhold, Lothar Mark, Dr. Angela Merkel, Ulrike Merten, Meinolf Michels,
Christoph Moosbauer, Bernward Müller (Jena), Christian Müller (Zittau), Christa
Nickels, Günter Nooke, Günter Oesinghaus, Cem Özdemir, Manfred Opel, Adolf
Ostertag, Norbert Otto (Erfurt), Kurt Palis, Albrecht Papenroth, Dr. Peter Paziorek,
Dr. Martin Pfaff, Georg Pfannenstein, Ruprecht Polenz, Thomas Rachel, Hans
Raidel, Helmut Rauber, Karin Rehbock-Zureich, Katherina Reiche, Bernd Reuter,
René Röspel, Franz-Xaver Romer, Gudrun Roos, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Claudia Roth (Augsburg), Michael Roth (Heringen), Dr. Christian Ruck, Marlene

Drucksache 14/5325 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Rupprecht, Anita Schäfer, Dr. Hansjörg Schäfer, Gudrun Schaich-Walch, Christine
Scheel, Bernd Scheelen, Karl-Heinz Scherhag, Dr. Gerhard Scheu, Irmingard
Schewe-Gerigk, Horst Schmidbauer (Nürnberg), Dr.-Ing. Joachim Schmidt
(Halsbrücke), Regina Schmidt-Zadel, Walter Schöler, Dr. Mathias Schubert,
Dr. Erika Schuchardt, Dietmar Schütz (Oldenburg), Diethard Schütze (Berlin),
Wolfgang Schulhoff, Reinhard Schultz (Everswinkel), Werner Schulz (Leipzig),
Ilse Schumann, Ewald Schurer, Dr. R. Werner Schuster, Dr. Angelica Schwall-
Düren, Wilhelm Josef Sebastian, Dr. Margrit Spielmann, Antje-Marie Steen,
Christian Sterzing, Reinhold Strobl (Amberg), Hans-Christian Ströbele, Dr. Rita
Süssmuth, Hans-Eberhard Urbaniak, Simone Violka, Sylvia Voß, Dr. Konstanze
Wegner, Wolfgang Weiermann, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Dr. Ernst Ulrich von
Weizsäcker, Dr. Margrit Wetzel, Annette Widmann-Mauz, Jürgen Wieczorek
(Böhlen), Heinz Wiese (Ehingen), Heino Wiese (Hannover), Engelbert Wistuba,
Dr. Wolfgang Wodarg, Verena Wohlleben, Heidemarie Wright
– Drucksache 14/3231 –

Für einen verbesserten Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

A. Problem

Mit dem vorliegenden Antrag soll durch die Präzisierung der Arbeitsstättenver-
ordnung den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung getragen wer-
den, die grundsätzlich von einer krebserzeugenden Wirkung des Passivrau-
chens ausgehen. Damit soll Rechtsklarheit im Nichtraucherschutz am
Arbeitsplatz geschaffen werden. Gleichzeitig wird somit der arbeitsrechtliche
Individualrechtsschutz verbessert.

B. Lösung

Der Ausschuss empfiehlt mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder
des Ausschusses aus verschiedenen Fraktionen die Annahme des Antrags

C. Alternativen

Ablehnung des Antrags.

D. Kosten

Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5325

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 14/3231 anzunehmen.

Berlin, den 14. Februar 2001

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

Doris Barnett
Vorsitzende

Ekin Deligöz
Berichterstatterin

Drucksache 14/5325 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Ekin Deligöz

I. Überweisung, Voten der mitberatenden
Ausschüsse und Abstimmungsergebnis im
federführenden Ausschuss

Der Antrag auf Bundestagsdrucksache 14/3231 ist in der
111. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. Juni 2000
an den Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung zur feder-
führenden Beratung und an den Rechtsausschuss, den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für
Gesundheit, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit und den Ausschuss für Tourismus zur
Mitberatung überwiesen worden.

Der Rechtsausschuss hat den Antrag in seiner 72. Sitzung
am 7. Februar 2001 beraten und mit der Mehrheit der Stim-
men der Mitglieder der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und einigen Vertretern der Fraktion der CDU/
CSU gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der
F.D.P. und einigen Vertretern der Fraktion der CDU/CSU
empfohlen, den Antrag anzunehmen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner 46. Sitzung am 7. Februar 2001 beraten
und mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der Frak-
tionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P., PDS und
eines Teils der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen
dreier Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU bei einer
Stimmenthaltung aus der Fraktion der CDU/CSU empfoh-
len, den Antrag anzunehmen.

Der Ausschuss für Gesundheit hat den Antrag in seiner
77. Sitzung am 7. Februar 2001 beraten und – bei einer
Stimmenthaltung aus der Fraktion der CDU/CSU – einstim-
mig empfohlen, den Antrag anzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit hat den Antrag in seiner 51. Sitzung am 7. Februar
2001 beraten und mit der Mehrheit der Stimmen der Mit-
glieder der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
F.D.P., PDS und einiger Mitglieder der Fraktion der CDU/
CSU gegen die Stimmen einiger Mitglieder der Fraktion der
CDU/CSU bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der
SPD empfohlen, den Antrag anzunehmen.

Der Ausschuss für Tourismus hat den Antrag in seiner 49.
Sitzung am 15. November 2000 beraten und mit der Mehr-
heit der Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen
der Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
empfohlen, den Antrag anzunehmen.

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat den An-
trag in seiner 78. Sitzung am 7. Februar 2001 beraten. Im
Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss mit der Mehr-
heit der Stimmen von 11 Mitgliedern der Fraktion der SPD,
den beiden Mitgliedern der Fraktion der PDS und je einem
Mitglied der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
CDU/CSU gegen die Stimmen von vier Mitgliedern der
Fraktion der CDU/CSU, drei Mitgliedern der Fraktion der
SPD und zwei Mitgliedern der Fraktion der F.D.P. die An-
nahme des Antrags empfohlen.

II. Wesentlicher Inhalt des Antrags auf
Bundestagsdrucksache 14/3231

Die Bundesregierung soll im Hinblick auf neue eindeutige
medizinische Erkenntnisse über die Gesundheitsschädlich-
keit des Passivrauchens aufgefordert werden, zur Verbesse-
rung des Gesundheitsschutzes der nichtrauchenden Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz die
Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung –
ArbStättV) zu ändern. Ferner soll sie Konzepte für innerbe-
triebliche Maßnahmen der Prävention und der freiwilligen
Raucherentwöhnung ausarbeiten lassen; insbesondere sol-
len im Rahmen von modellhaften Schulungen in kooperati-
onsbereiten Betrieben nikotinabhängigen Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmern adäquate Lösungsansätze im
Umgang mit rauchfreien Bereichen angeboten werden.

Wegen der Einzelheiten wird auf die Bundestagsdrucksache
14/3231 verwiesen.

III. Petition

Dem Ausschuss lag auch eine Petition vor, zu der der Petiti-
onsausschuss eine Stellungnahme nach § 109 GO BT ange-
fordert hatte. Mit der Annahme des Antrags wird dem
Anliegen des Petenten nach Verbesserung des Nichtraucher-
schutzes am Arbeitsplatz entgegengekommen.

IV. Ausschussberatungen

Einig war sich der Ausschuss darüber, dass den vom Rau-
chen ausgehenden Gefahren wirksam begegnet werden
muss und die Raucher sowie die Nichtraucher die Rechte
des jeweils anderen zu respektieren haben. Kontrovers
wurde die Notwendigkeit des vorliegenden Antrags disku-
tiert.

Die Befürworter des Antrags erklärten, die Ergänzung der
Arbeitsstättenverordnung durch einen zusätzlichen § 3a –
Nichtraucherschutz – sei überfällig. In über 90 Ländern der
Erde – in der EU in 13 Ländern – gebe es bereits einen ge-
setzlich fixierten Nichtraucherschutz. Deutschland sei damit
eine Art „Schlusslicht“. Die EU habe bereits 1989 ihre Mit-
gliedstaaten zu Maßnahmen im Nichtraucherschutz aufge-
fordert. Das Argument, „unter zivilisierten Menschen sei
dieses Problem zu regeln“, sei nicht stichhaltig. Vielmehr
sehe es in der Realität so aus, dass sich die entsprechenden
betrieblichen Regelungen nach der jeweiligen Mehrheit von
Rauchern oder Nichtrauchern im Betriebsrat richte. Die De-
batte habe die Schädlichkeit des Rauchens bewusster ge-
macht. Der Vorschlag solle zu Rechtssicherheit und Rechts-
frieden beitragen. Der Arbeitgeber solle alle erforderlichen
Maßnahmen treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftig-
ten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren
durch Tabakrauchen geschützt werden. Dabei solle der Viel-
falt der betrieblichen Realität Rechnung getragen werden.
Wie der Schutz aussehe, müsse der Arbeitgeber festlegen.
Eine Kellnerin könne sich jedoch nicht auf den Nichtrau-
cherschutz berufen, um damit die Arbeit in einer verrauch-
ten Gaststätte abzulehnen. Ferner solle die Bundesregierung

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/5325

aufgefordert werden, Konzepte für innerbetriebliche Maß-
nahmen der Prävention und der freiwilligen Raucherent-
wöhnung auszuarbeiten. Es sei untragbar, dass sich z. B.
eine schwangere Frau erst in einem Gerichtsverfahren ein
Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz erstreiten müsse.
Der Nichtraucherschutz sollte wegen der Gefährlichkeit des
Rauchens für Jugendliche auch auf Ausbildungsstätten er-
weitert werden.

Die Gegner des Antrags hielten dem entgegen, es gebe be-
reits eine umfängliche Rechtsprechung zum Nichtraucher-
schutz. Mit dem vorliegenden Antrag würde nur ein „büro-
kratischer Moloch“ herangezogen: Die Umsetzung des
Antrags führe zu mehr Bürokratie und Verwaltung in den
Betrieben.

Berlin, den 14. Februar 2001

Ekin Deligöz
Berichterstatterin

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