BT-Drucksache 14/5323

zu der Großen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion -14/3214, 14/4139- Nutzung von Geoinformationen in der Bundesrepublik Deutschland

Vom 14. Februar 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5323
14. Wahlperiode 14. 02. 2001

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Margrit Wetzel, Klaus Barthel (Starnberg), Dr. Axel Berg,
Hans-Werner Bertl, Willi Brase, Ursula Burchardt, Dr. Peter Eckardt, Lothar
Fischer (Homburg), Rolf Hempelmann, Hubertus Heil, Jelena Hoffmann
(Chemnitz), Dr. Uwe Jens, Volker Jung (Düsseldorf), Ulrich Kasparick, Siegrun
Klemmer, Ernst Küchler, Werner Labsch, Christian Lange (Backnang), Christian
Müller (Zittau), Michael Müller (Düsseldorf), Dietmar Nietan, Dr. Edelbert Richter,
René Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann, Birgit Roth (Speyer), Thomas Sauer,
Siegfried Scheffler, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Heinz Schmitt (Berg), Bodo
Seidenthal, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Dr. Ditmar Staffelt, Jörg Tauss, Wolfgang
Weiermann, Dr. Rainer Wend, Klaus Wiesehügel, Brigitte Wimmer (Karlsruhe),
Engelbert Wistuba, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr.-Ing. Rainer Jork, Ilse Aigner,
Günter Baumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksachen 14/3214, 14/4139 –

Nutzung von Geoinformationen in der Bundesrepublik Deutschland

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Gewinnung, Verarbeitung, Verbreitung und Nutzung von Geoinformationen
sind ein zentrales Element der modernen Informationsgesellschaft.

Deutschland nimmt in Qualität und Stand seiner Geodaten, die in der Zustän-
digkeit der Länder erarbeitet und durch Bund und Länder bereitgestellt werden,
eine internationale Spitzenstellung ein. Diese Stellung ist jedoch aufgrund der
sich dynamisch entwickelnden Informationstechnologien und Vermarktungs-
strukturen weltweit einem harten Wettbewerb ausgesetzt.

Aus den Anwendungsmöglichkeiten der Geoinformation für Wirtschaft, Ver-
waltung und Wissenschaft, mit Auswirkungen auf fast alle Segmente der Ge-
sellschaft, ergeben sich wichtige Märkte mit weit überdurchschnittlichen
Wachstumsraten und neuen qualifizierten Arbeitsplätzen. Durch den Einsatz
multimedialer Informationstechnik haben Geoinformationen überall dort eine
Schlüsselposition, wo Planungs- und Verwaltungsentscheidungen einfacher,
übersichtlicher und transparenter gestaltet werden müssen, um die Bürgerbetei-
ligung an solchen Vorgängen zu stärken und um zugleich in einen besseren

Drucksache 14/5323 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Kommunikationsprozess mit Bürgerinnen und Bürgern eintreten zu können.
Geoinformationen sind zudem eine unverzichtbare Entscheidungs- und Ar-
beitshilfe, z. B. bei Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Ressourcen, des
vorsorgenden Verbraucherschutzes und eines nachhaltigen Landmanagements.

Bund, Länder und private Initiative sind deshalb aufgerufen, in vertrauensvol-
lem und engem Zusammenwirken die in Geowissenschaft und Geoinformation
liegenden Chancen nachhaltig zu nutzen und weiter zu verbessern.

Diese Chancen sind mit dem Kabinettsbeschluss vom 17. Juni 1998 und in der
Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage zur „Nutzung von Geo-
informationen in der Bundesrepublik Deutschland“ – Bundestagsdrucksache
14/4139 – umfassend dargestellt. Darüber hinaus besteht die große Chance, der
Geoinformation im Rahmen des „Jahres der Geowissenschaften“ in 2002 einen
gebührenden Platz einzuräumen.

1. Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung durch die Ein-
richtung des Interministeriellen Ausschusses für Geoinformationswesen
(IMAGI) die Koordinierung auf diesem Gebiet maßgeblich gefördert hat.
Der IMAGI hat die „Konzeption eines effizienten Geodatenmanagements
des Bundes“ erarbeitet und ist gegenwärtig mit deren Umsetzung befasst. Es
wäre wünschenswert, dass diese Initiative der Bundesregierung nicht auf
Bundesstellen reduziert bleibt, sondern mit dazu beiträgt, das Geoinforma-
tionswesen insgesamt und auch in den Bundesländern weiter zu stärken.

2. Der Deutsche Bundestag will erreichen, dass die stark wachsende Bedeu-
tung der Geoinformation für die Modernisierung von Wirtschaft, Wissen-
schaft, Verwaltung und Politik in der öffentlichen Aufmerksamkeit noch
deutlicher wahrgenommen und das darin liegende Wertschöpfungspotential
besser erkannt wird. Hierfür ist auch eine durchgreifende Strategie von
Bund und Ländern erforderlich, mit der eine verbesserte Zusammenführung,
eine einheitliche Führung sowie eine durchgängige zentrale Abgabe von Geo-
basisdaten des Bundes und der Länder ermöglicht wird.

3. Die Basisdaten der Geoinformation sind und werden weiterhin wesentlich
mit dem Einsatz öffentlicher Mittel gewonnen. Sie stellen eine öffentliche
Infrastruktur dar, durch die allein eine kontinuierliche und flächendeckende
Versorgung mit aktuellen und zuverlässigen Daten von gleichbleibender
Qualität gewährleistet werden kann.

Im Sinne des Grünbuchs der EU „Über die Informationen des Öffentlichen
Sektors in der Informationsgesellschaft“ und der Entwürfe des Informa-
tionsfreiheits-Zugangsgesetzes steht diese nationale Geodaten-Infrastruktur
bereits jetzt allen öffentlichen Einrichtungen sowie der privaten und unter-
nehmerischen Nutzung frei zur Verfügung.

Der Ausbau der Geodaten-Infrastruktur erfordert, nicht zuletzt zur Verteidi-
gung der deutschen Spitzenstellung, noch nachhaltige Investitionen. Eine
unterstützende Maßnahme in dieser Richtung ist die Verabschiedung des
Forschungsprogramms „Geotechnologien“ durch die Bundesregierung. Dar-
über hinaus wird die Bundesregierung gebeten,

– einerseits ihre Bemühungen zu verstärken, insbesondere die anwen-
dungsorientierte Forschung und Entwicklung des Geo-Informationswe-
sens sowie die Weiterentwicklung einer nationalen Geodaten-Infrastruk-
tur zu unterstützen,

– andererseits Anwendungen für bestehende und neue Unternehmen, gerade
auch für kleinere und mittlere Betriebe, z. B. im Verkehrs-, Landwirt-
schafts-, Umwelt- oder Stadt- und Regionalplanungsbereich, entschieden
zu unterstützen. Hier sind vor allem Maßnahmen zu unterstützen, die auf
einen vereinfachten Zugang zu amtlichen Geodatenbeständen abzielen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5323

4. Der Deutsche Bundestag geht davon aus, dass die Bundesregierung weiter-
hin die Voraussetzungen dafür schaffen wird, die breite und kontinuierliche
Nutzung der in der Bundesverwaltung erfassten Geo-Fachdaten zu ermög-
lichen. Dabei sollten auch die von den Ländern erhobenen und verwalteten
Daten in beiderseitigem Interesse einbezogen werden. Die im IMAGI ent-
wickelte Konzeption für ein effizientes Geodatenmanagement des Bundes
soll schnellstmöglich realisiert werden.

5. Es ist darauf hinzuwirken, dass die Anwenderfreundlichkeit von amtlichen
Geodaten deutlich erhöht und der Zugang wesentlich vereinfacht wird. Dazu
bleiben die betreffenden Stellen der Länder und des Bundes aufgefordert,
ein modernen Ansprüchen genügendes, effizientes Management in ihrem
Zuständigkeitsbereich zügig weiterzuentwickeln. Insbesondere ist sicherzu-
stellen, dass durch eine breite Informations- und Aufklärungsarbeit das Wis-
sen über Wert und Nutzen von Geoinformation, insbesondere auch für effizi-
entes Verwaltungshandeln innerhalb einer modernen Verwaltung, generell
verbessert wird. Noch bestehende Defizite beim Ziel einer zukunfts-
orientierten Nutzung von Geoinformationen durch Staat, Wirtschaft und
Wissenschaft sind weiter systematisch abzubauen.

6. Die Bundesregierung soll darauf hinwirken, die Kompatibilität bundesein-
heitlicher Geodatenhaltung und -verarbeitung im Rahmen von internationa-
len und europäischen Initiativen zu prüfen mit dem gemeinsamen Ziel des
Aufbaus einer globalen bzw. europäischen Geodaten-Infrastruktur, bei-
spielsweise nach dem Vorbild der USA (FOI).

7. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die internationale Spitzenstellung
Deutschlands in den Bereichen von Geodäsie und Geoinformationswesen zu
sichern und auszubauen. In diesem Rahmen ist auch politisch eine kompe-
tente Vertretung Deutschlands auf europäischer und internationaler Ebene
erforderlich.

In diesem Zusammenhang fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregie-
rung auf,

– für eine mit den Bundesländern abgestimmte Förderung deutscher Inter-
essen im europäischen und internationalen Bereich zu sorgen und

– den vorhandenen deutschen Vorsprung auch politisch zu nutzen und den
Prozess für eine Übernahme der Konzepte der Informations-Gesell-
schafts-Technologien (IST) der EU voranzutreiben.

8. Die Bundesregierung soll zum Wohle einer nachhaltigen Entwicklung der
ländlichen und städtischen Räume Deutschlands den Einsatz effizienter
Technik unter konsequenter Nutzung von Geoinformation in allen Gesell-
schaftsbereichen und Anwendungsfeldern wie z. B. Natur- und Umwelt-
schutz, natur- und umweltverträgliche Land- und Forstwirtschaft, vorsor-
gender Verbraucherschutz, Verkehrswesen oder Stadt- und Regionalplanung
entschieden vorantreiben.

9. Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag im drit-
ten Jahr jeder Legislaturperiode einen Fortschrittsbericht zur Entwicklung
der verschiedenen Felder des Geoinformationswesens im nationalen, euro-
päischen und internationalen Kontext zu erstatten.

Berlin, den 14. Februar 2001

Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.