BT-Drucksache 14/5288

DNA-Identifizierung und Speicherung so erhobener Daten bei Ausländern

Vom 7. Februar 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5288

14. Wahlperiode

07. 02. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

DNA-Identifizierung und Speicherung so erhobener Daten bei Ausländern

Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Januar 2001 nach Presseberichten
(u. a. Frankfurter Rundschau, 19. Januar 2001) entschieden, dass der „geneti-
sche Fingerabdruck“ rechtskräftig verurteilter Straftäter gespeichert werden
darf, wenn Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen wurden, die „min-
destens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen“ sind, den Rechts-
frieden „empfindlich stören“ und „das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevöl-
kerung erheblich“ beeinträchtigen. (Az: 2 BvR 1741/99 u. a.)

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was sind gemäß DNA-Identitätsfeststellungsgesetz und dem jetzt vorliegen-
den Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach Ansicht der Bundesregie-
rung „Straftaten von erheblicher Bedeutung“, die „mindestens dem Bereich
der mittleren Kriminalität zuzurechnen“ sind?

2. Gehört dazu nach Ansicht der Bundesregierung auch der Verdacht auf mit-
telbare Falschbeurkundung bzw. auf Straftaten nach § 92 Ausländergesetz,
z. B. gegen Asylbewerber?

3. Wenn nein, welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um DNA-
Identitätsfeststellungen, die sich auf den Vorwurf der mittelbaren Falschbe-
urkundung bzw. auf den Vorwurf von Straftaten nach § 92 Ausländergesetz
stützen, künftig zu verhindern?

Berlin, den 1. Februar 2001

Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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