BT-Drucksache 14/5282

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/4674- Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 12. April 1999 zum Schutz des Rheins

Vom 9. Februar 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5282

14. Wahlperiode

09. 02. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/4674 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 12. April 1999
zum Schutz des Rheins

A. Problem

Das Übereinkommen zum Schutz des Rheins vom 12. April 1999 ersetzt eine
Reihe bestehender Vereinbarungen durch ein neues Abkommen, mit dem u. a.
der Geltungsbereich (z. B. im Hinblick auf das Grundwasser, das in Wechsel-
wirkung mit dem Rhein steht) erweitert und neue gewässerschutzpolitische
Zielsetzungen festgelegt werden. Da sich das Übereinkommen auf Gegen-
stände der Bundesgesetzgebung bezieht, bedarf es nach Artikel 59 Abs. 2 des
Grundgesetzes auch der Zustimmung des Deutschen Bundestages.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs.

Einstimmiger Ausschussbeschluss

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Die Verteilung der Verwaltungskosten auf die Mitgliedstaaten ist in der Ge-
schäfts- und Finanzordnung geregelt. Die Bundesrepublik Deutschland hat da-
nach 32,5 % gegenüber früher 24,5 % beizutragen. Die Mehrkosten für den
Bundeshaushalt werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ge-
deckt.

Weitere finanzielle Auswirkungen aus dem Übereinkommen entstehen nicht.
Drucksache

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5282

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 14/4674 – anzunehmen.

Berlin, den 7. Februar 2001

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Christoph Matschie

Vorsitzender

Petra Bierwirth

Berichterstatterin

Kurt-Dieter Grill

Berichterstatter

Winfried Hermann

Berichterstatter

Birgit Homburger

Berichterstatterin

Eva-Maria Bulling-Schröter

Berichterstatterin
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

14/

5282

Bericht der Abgeordneten Petra Bierwirth, Kurt-Dieter Grill, Winfried Hermann,
Birgit Homburger und Eva-Maria Bulling-Schröter

I.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Bundestags-
drucksache 14/4674 wurde in der 140. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 7. Dezember 2000 zur federführen-
den Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den Aus-
schuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den
Ausschuss für Tourismus überwiesen.

Beide mitberatenden Ausschüsse haben einstimmig emp-
fohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Im Ausschuss für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben sich die Frak-
tionen der CDU/CSU, F.D.P. und PDS der Stimme enthal-
ten.

II.

Das Übereinkommen zum Schutz des Rheins vom 12. April
1999 ersetzt die „Vereinbarung über die Internationale Kom-
mission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung“ vom
29. April 1963, die Zusatzvereinbarung vom 3. Dezember
1976 und das „Übereinkommen vom 3. Dezember 1976
zum Schutz des Rheins gegen chemische Verunreinigungen“
sowie das „Gesetz zur Verleihung der Rechts- und Ge-
schäftsfähigkeit an die Internationale Kommission zum
Schutz des Rheins“ vom 14. April 2000. Darüber hinaus
wird/werden durch das Übereinkommen

– der Geltungsbereich der bestehenden Übereinkommen
(z. B. im Hinblick auf das Grundwasser, das in Wechsel-
wirkung mit dem Rhein steht) erweitert,

– neue gewässerschutzpolitische Zielsetzungen (weitere
Verbesserung des ökologischen Zustandes, ganzheitliche
Hochwasservorsorge und Hochwasserschutz unter Be-
rücksichtigung ökologischer Erfordernisse, Erhalt, Ver-
besserung und Wiederherstellung möglichst natürlicher

Lebensräume und der natürlichen Fließgewässerfunk-
tion) festgelegt,

– die Vertragsparteien auf die modernen umweltpoliti-
schen Grundsätze verpflichtet,

– die Beteiligung der Nichtregierungsorganisationen
sichergestellt,

– den Beschlüssen der Kommission mehr Gewicht (das
Prinzip der Einstimmigkeit und der Empfehlungscharak-
ter der Beschlüsse bleiben jedoch erhalten) verliehen,

– die Rechts- und Geschäftsfähigkeit der Internationalen
Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) hergestellt.

Da sich das Übereinkommen auf Gegenstände der Bundes-
gesetzgebung bezieht, bedarf es nach Artikel 59 Abs. 2 des
Grundgesetzes auch der Zustimmung des Deutschen Bun-
destages.

III.

Der Bundesrat hat in seiner 756. Sitzung am 10. November
2000 gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes beschlos-
sen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erhe-
ben.

IV.

Der

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit

hat den Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache
14/4674 in seiner Sitzung am 7. Februar 2001 beraten.

Alle Fraktionen waren übereinstimmend der Auffassung,
das neue Übereinkommen diene in geeigneter Weise dem
Schutz des Rheins.

Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Deutschen Bun-
destag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Bundestags-
drucksache 14/4674 anzunehmen.

Berlin, den 7. Februar 2001

Petra Bierwirth

Berichterstatterin

Kurt-Dieter Grill

Berichterstatter

Winfried Hermann

Berichterstatter

Birgit Homburger

Berichterstatterin

Eva-Maria Bulling-Schröter

Berichterstatterin

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