BT-Drucksache 14/5260

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/4706- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Februar 1999 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Kambodscha über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Vom 8. Februar 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5260
14. Wahlperiode 08. 02. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/4706 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. Februar 1999 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Kambodscha über die Förde-
rung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

A. Problem

Verstärkung der beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen durch Förderung und
gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung

Zustimmung der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und F.D.P., Stimmenthaltung der Fraktion der PDS

C. Alternativen

Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine

2. Vollzugsaufwand

Es entsteht kein Vollzugsaufwand.

E. Sonstige Kosten

Kosten für die Wirtschaft und für soziale Sicherungssysteme entstehen nicht.
Ebenso ergeben sich keine Auswirkungen auf Einzelpreise und Preisniveau.

Drucksache 14/5260 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 14/4706 – unverändert
anzunehmen.

Berlin, den 24. Januar 2001

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie

Matthias Wissmann
Vorsitzender

Rolf Hempelmann
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5260

Bericht des Abgeordneten Rolf Hempelmann

I.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung – Bundestags-
drucksache 14/4706 – wurde in der 140. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 7. Dezember 2000 an den Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie zur federführenden Bera-
tung überwiesen.

II.

Das Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen
Schutz von Kapitalanlagen gewährleistet den Kapitalanla-
gen einen umfassenden und dauernden Rechtsschutz, indem
es bestimmte Rahmenbedingungen in völkerrrechtlich ver-
bindlicher Form festlegt. Es dient dem Ziel, die beidersei-
tige wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Königreich
Kambodscha zu verstärken, indem es günstige Bedingungen
für gegenseitige Kapitalanlagen schafft.

III.

Der Bundesrat hat gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgeset-
zes beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwen-
dungen zu erheben.

IV.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf in seiner 45. Sitzung am 24. Januar 2000 be-
raten. Die Mitglieder des Ausschusses begrüßten einmütig
das der Verstärkung der beiderseitigen Wirtschaftsbeziehun-
gen dienende Vertragsgesetz.

Der Ausschuss beschloss einvernehmlich bei Stimmenthal-
tung der Mitglieder der Fraktion der PDS, dem Deutschen
Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs – Bundestags-
drucksache 14/4706 – zu empfehlen.

Berlin, den 24. Januar 2001

Rolf Hempelmann
Berichterstatter

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