BT-Drucksache 14/526

Personenspeicherungen in polizeilichen Informationssystemen

Vom 12. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/526 vom 12.03.1999

Kleine Anfrage der Fraktion der PDS Personenspeicherungen in
polizeilichen Informationssystemen =

12.03.1999 - 526

14/526

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Personenspeicherungen in polizeilichen Informationssystemen

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personendatensätze sind im INPOL-Informationssystem
derzeit jeweils gespeichert
a) in den einzelnen Hauptgruppen?
b) in den einzelnen Untergruppen (Kriminalaktennachweis,
Vorgangsnachweis Amtshilfe, Falldatei Rauschgift, Falldatei BKA,
Aktennachweis, Landfriedensbruch, u. a.)?
c) in den einzelnen Arbeitsdateien PIOS?
aa) Osteuropäische Gewalttäter (APOE)?
bb) Genozid (APGENO)?
cc) Terrorismus/Extremismus (APTEX)?
dd) Waffen (APW)?
ee) Asservatenauswertung (APA)?
ff) Rauschgift (APR)?
gg) Organisierte Kriminalität (APOK)?
hh) Landesverrat (APLV)?
ii) Innere Sicherheit (APIS)?
jj) andere?
d) zur Ingewahrsamnahme in Gruppe 11 (Gefahrenabwehr)?
e) zur Aufenthaltsermittlung in Gruppen?
aa) 11 (Gefahrenabwehr)?
bb) 16 (Verstoß AsylVerfG)?
cc) 12 (Zeuge)?
f) wegen erkennungsdienstlicher Maßnahmen?
g) zur Kontrolle in Gruppe 15 (Gewalttäter Sport)?
h) zur Überwachung eines Gefährders?
i) wegen ausländerrechtlicher Maßnahmen?
j) zur zollrechtlichen Überwachung?
k) zur polizeilichen Beobachtung (Gruppe 08)?
aa) jeweils in den einzelnen Untergruppen, z. B. als "Terrorist",
"Einschleuser" o. ä.?
bb) auf Ausschreibung jeweils welches Landes oder welcher
Bundesbehörde?
2. Wie lauten die Angaben entsprechend Frage 1 k) für den
Sachfahndungsbestand Kfz?
3. Wie viele Personendatensätze werden derzeit in APIS gespeichert
wegen
a) Verstoßes gegen § 129 a StGB?
b) einer allgemeinen "anderen Straftat", jedoch vermuteter
politischer Motivation?
4. Wie viele der in der Frage 3 b) erfragten Speicherungen wurden
jeweils notiert wegen
a) vollendeter Sachbeschädigung?
b) versuchter Sachbeschädigung?
c) Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen?
5. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, daß streng
vertrauliche Personendaten sowie Abhörprotokolle des BKA an die Presse
gelangen und dort zitiert werden konnten, und welche Erkenntnisse haben
die Ermittlungen bezüglich dieses möglichen Bruchs der
Amtsverschwiegenheit im BKA erbracht?
6. Wie lauten die Kriterien, nach denen eine Person zur polizeilichen
Beobachtung ausgeschrieben werden kann?
7. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die derzeit nach den
Datenrichtlinien vorgesehene Aussonderungsfrist von sechs Jahren
anläßlich etwa einer versuchten Sachbeschädigung nicht nur im
Einzelfall, sondern auch hinsichtlich der generellen Regelung
überprüfungsbedürftig ist, und welche Hinderungsgründe sieht die
Bundesregierung gegebenenfalls, eine Verkürzung solcher Fristen
tatsächlich zu veranlassen?
Bonn, den 3. März 1999
Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

12.03.1999 nnnn

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