BT-Drucksache 14/520

Die tödlichen Schüsse am israelischen Generalkonsulat am 17. Februar 1999

Vom 12. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/520 vom 12.03.1999

Kleine Anfrage der Fraktion der PDS Die tödlichen Schüsse am
israelischen Generalkonsulat am 17. Februar 1999 =

12.03.1999 - 520

14/520

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Die tödlichen Schüsse am israelischen Generalkonsulat am 17. Februar
1999

Am 17. Februar 1999 wurden zwei kurdische Männer und eine kurdische
Frau im Zusammenhang mit einer Protestaktion gegen die Verschleppung
des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalans vor bzw. im israelischen
Generalkonsulat in Berlin von israelischen Sicherheitsbeamten
erschossen. Ein weiterer Kurde ist mittlerweile an seinen Verletzungen
gestorben. Bisher sind die Einzelheiten des Vorgangs noch weitgehend
ungeklärt. Die "Berliner Zeitung" vom 25. Februar 1999 schreibt dazu u.
a.: ,Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat am Mittwoch scharfe Kritik
an den Ermittlungen über die Vorgänge um die Besetzung des israelischen
Generalkonsulates geübt. Die Einsätze der Berliner Polizei seien
minutiös analysiert worden, "ohne über das Verhalten der israelischen
Sicherheitskräfte zu diskutieren, ohne zu klären, wie Kurden überhaupt
in das Gebäude gelangen konnten und unter welchen Umständen die
tödlichen Schüsse fielen" sagte der Berliner GdP-Vorsitzende . . .'
Nach Angaben des GdP-Landesvorsitzenden seien bis heute noch nicht alle
Zeugen vernommen worden; Berliner Polizisten seien durch die Schüsse
der israelischen Sicherheitsbeamten gefährdet gewesen.
Die "Berliner Zeitung" schreibt weiter: "So liegen Aussagen von
Polizisten vor, wonach die Kurden nicht - wie ursprünglich angenommen -
durch das Aufbrechen von Türen ins Innere des Gebäudes gelangt sind.
Vielmehr soll ein israelischer Sicherheitsbeamter die Tür selbst
geöffnet haben. Ihn hätten die Kurden dann beiseite gedrängt, um ins
Haus zu stürmen. (. . .) Nach Aussage der Beamten soll auch nicht vom
Konsulat aus nach außen geschossen worden sein. Der überrumpelte
israelische Sicherheitsmann soll vielmehr vor das Haus gelaufen sein
und das Magazin seiner Pistole in Richtung der andrängenden
Menschenmenge leer geschossen haben. Die tödlichen Schüsse fielen
allerdings im Haus."
Über die Anzahl der abgegebenen Schüsse herrscht Unklarheit. Die
israelischen Sicherbeitsbeamten haben sich einer Aussage bei den
Ermittlungen weitgehend mit dem Verweis auf ihren diplomatischen Status
entzogen.
Die Spurensicherung soll erschwert worden sein, so der Berliner
Landesvorsitzende der GdP gegenüber dem Fernsehsender "ntv", da Spuren
zerstört und verändert worden seien.
Die "Mitteldeutsche Zeitung" schreibt über die israelische
Generalkonsulin: ,Miriam Schomrat (56), die israelische Generalkonsulin
in Berlin, steht noch immer unter dem Eindruck des Geschehens der
letzten Woche, als ein PKK-Kommando in ihr Gebäude eindrang und ins
Abwehrfeuer israelischer Sicherheitskräfte geriet. "Ich bin erschüttert
über die Ereignisse und noch erschütterter, daß diese drei
Menschenleben gefordert haben." Diese wenigen Worte dürften in dieser
Sache wohl die letzten aus ihrem Munde bleiben. Denn das israelische
Außenministerium hat ihr überraschend verboten, in Israel oder im
Ausland Interviews zu geben. Hintergrund, so die israelische Zeitung
"Jedioth Achronoth", sei ein Interview Schomrats mit dem israelischen
Fernsehen" in dem sie von der "Ermordung" dreier kurdischer
Demonstranten in Berlin gesprochen hat.' (Mitteldeutsche Zeitung, 23.
Februar 1999)
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurden Bundesbehörden mit den Ermittlungen betraut, und wenn ja,
a) Welche Behörden zu welchem Zeitpunkt?
b) Zu welchen Ermittlungsergebnissen sind diese Behörden bisher
gekommen?
c) Wenn keine Bundesbehörden eingesetzt worden sind, warum nicht?
2. Hat es wegen der tödlichen Schüsse Kontakte zwischen der
israelischen Regierung bzw. Behörden und der Bundesregierung bzw.
Bundesbehörden gegeben?
3. Welche Stellungnahmen wurden von welchen Vertretern der
Bundesregierung wann und mit welcher Stoßrichtung in bezug auf die
tödlichen Schüsse vor bzw. im israelischen Generalkonsulat abgegeben?
4. Trifft es zu, daß bereits zwei Tage nach der Abgabe der tödlichen
Schüsse ein Sprecher des Auswärtigen Amts sich dahin gehend geäußert
hatte, daß es keine Anhaltspunkte für ein schuldhaftes Verhalten der
israelischen Sicherheitsbeamten gebe (vgl. Neues Deutschland vom 9.
März 1999)?
Wenn ja,
a) auf welche gesicherten und gewissenhaft geprüften Tatsachen
stützte sich der Sprecher des Auswärtigen Amts?
b) War dem Sprecher des Auswärtigen Amts zu diesem Zeitpunkt schon
bekannt, daß zwei der Erschossenen durch Schüsse in den Hinterkopf
getötet worden sind?
c) Womit begründet die Bundesregierung, daß die Tötung zweier
Menschen durch Schüsse in den Hinterkopf keine Anhaltspunkte für eine
schuldhafte Handlung ergibt?
5. Gedenkt die Bundesregierung, zur Klärung des Sachverhalts weitere
Schritte zu unternehmen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Bonn, den 26. Februar 1999
Petra Pau
Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

12.03.1999 nnnn

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