BT-Drucksache 14/5191

Presseberichte über einen geplanten Aufbau einer "Zentral-Datei für linke Gewalttäter" beim Bundeskriminalamt("Shared Acces")

Vom 25. Januar 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5191
14. Wahlperiode 25. 01. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Presseberichte über einen geplanten Aufbau einer „Zentral-Datei für linke
Gewalttäter“ beim Bundeskriminalamt

Nach Presseberichten sollen die Innenminister der Länder planen, eine „zen-
trale Datei für linke Gewalttäter“ beim Bundeskriminalamt (BKA) zu errichten
(u. a. Bild, 22. Januar 2001, ddp, 22. Januar 2001). Diese solle „nach dem Vor-
bild der Kartei ,Gewalttäter rechts‘ auch gewalttätige Linksextremisten“ erfas-
sen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Treffen die Berichte über die geplante Errichtung einer solchen Datei zu?

2. Wenn ja:

a) Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll diese Datei wann und wie ein-
gerichtet werden?

b) Welche Daten sollen in dieser Datei genau erhoben werden?

c) Welche „Gewalttaten“ von Personen sollen dazu führen, dass diese Per-
sonen in dieser Datei gespeichert werden?

d) Sollen in dieser Datei nur rechtskräftig verurteilte Personen erfasst wer-
den oder auch Personen, gegen die lediglich Ermittlungsverfahren lau-
fen?

e) Ist für die Aufnahme einer Person in diese Datei eine einmalige Straftat
oder ein Ermittlungsverfahren ausreichend oder müssen dazu wieder-
holte Straftaten vorliegen?

f) Wie lange sollen diese Daten gespeichert werden?

g) Welche Behörden und/oder andere Stellen sollen die Auskünfte aus die-
ser Datei bekommen?

h) Welche Auskunftsansprüche haben Verurteilte oder Verdächtige gegen
das BKA, wenn sie erfahren wollen, ob sie in dieser Datei geführt wer-
den?

i) Welche Möglichkeiten haben Verurteilte oder Verdächtige, um eine Strei-
chung ihrer Daten aus dieser Datei zu erreichen?

3. Wenn nein, gibt es andere Pläne der Innenminister zur Errichtung einer ähn-
lichen Datei?

Drucksache 14/5191 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
4. Seit wann besteht im BKA die Datei „Gewalttäter rechts“?

a) Welche Daten werden in dieser Datei auf welcher gesetzlichen Grundlage
erfasst?

b) Welche „Gewalttaten“ von Personen führen dazu, dass Personen in dieser
Datei erfasst werden?

c) Wurde diese Definition von „Gewalttaten“ in den letzten Jahren geändert,
analog zur „Bereinigung“ der Daten über „rechtsextreme Gewalt“ in den
Berichten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (vgl. Bundestags-
drucksache 14/4352)?

d) Wie viele rechtsextreme Gewalttäter sind in dieser Datei erfasst (bitte
Angaben jeweils zum Ende der letzten Jahre)?

e) Wird in dieser Datei auch eine evtl. Organisationszugehörigkeit der rech-
ten Gewalttäter erfasst?

f) Wenn ja, wieso war dann die Bundesregierung bis vor kurzem nicht in
der Lage, Angaben zu Gewalttaten von NPD-, JN-, DVU- und anderen
Mitgliedern rechtsextremer Organisationen zu machen (vgl. Bundestags-
drucksache 14/4056)?

g) Wie oft wurde diese Datei von anderen Polizeibehörden in Anspruch ge-
nommen?

h) Wie viele dieser Inanspruchnahmen erfolgten im Zusammenhang mit der
Vorbereitung auf rechtsextreme Demonstrationen?

5. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbare Dateien auf
Länderebene?

Wenn ja, welche?

Berlin, den 22. Januar 2001

Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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