Vom 24. Januar 2001
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
5184
14. Wahlperiode
24. 01. 2001
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/4300 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Zusatzabkommen vom 19. Mai 1999
zum Europipe-Abkommen vom 20. April 1993
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen
über den Transport von Gas durch eine neue Rohrleitung (Europipe II)
vom Königreich Norwegen in die Bundesrepublik Deutschland
A. Problem
Sicherung der Erdgasaufkommen aus der norwegischen Nordsee und anderen
Gebieten für den deutschen Energiemarkt, um das Energieangebot durch zu-
sätzliche Bezugsquellen weiter zu diversifizieren und zu verbreitern und damit
die Sicherheit der Energieversorgung zu erhöhen.
B. Lösung
Das Zusatzabkommen vom 19. Mai 1999 setzt die Rahmenbedingungen, unter
denen der Transport zusätzlicher Erdgasmengen vom Königreich Norwegen
nach Deutschland erfolgen soll. Basis ist das Europipe-Abkommen vom
20. April 1993 (BGBl. 1994 II S. 590); in dem Zusatzabkommen werden die
spezifischen Besonderheiten der Europipe II geregelt. Mit dem vorliegenden
Gesetz soll das Zusatzabkommen die für die Ratifizierung erforderliche Zu-
stimmung der gesetzgebenden Körperschaften erhalten.
Einstimmigkeit im Ausschuss
C. Alternativen
Keine
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Keine
2. Vollzugsaufwand
Es entsteht kein Vollzugsaufwand.
E. Sonstige Kosten
Keine
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –
Drucksache
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Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 14/4300 – unverändert anzunehmen.
Berlin, den 17. Januar 2001
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Matthias Wissmann
Vorsitzender
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Berichterstatter
Drucksache
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– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Bericht des Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
I.
Der Gesetzentwurf wurde in der 130. Sitzung des Deut-
schen Bundestages am 9. November 2000 dem Ausschuss
für Wirtschaft und Technologie zur federführenden Bera-
tung und dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen.
II.
Der
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit
hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am
17. Januar 2001 beraten und einstimmig beschlossen, dem
federführenden Ausschuss die Annahme des Gesetzentwurfs
zu empfehlen.
III.
Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, die Erdgas-
aufkommen aus der norwegischen Nordsee und anderen Ge-
bieten für den deutschen Energiemarkt zu sichern, um das
Energieangebot durch zusätzliche Bezugsquellen weiter zu
diversifizieren und zu verbreitern und damit die Sicherheit
der Energieversorgung zu erhöhen.
Das Zusatzabkommen vom 19. Mai 1999 setzt die Rahmen-
bedingungen, unter denen der Transport zusätzlicher Erd-
gasmengen vom Königreich Norwegen nach Deutschland
erfolgen soll. Mit dem vorliegenden Gesetz soll das Zusatz-
abkommen die für die Ratifizierung erforderliche Zustim-
mung der gesetzgebenden Körperschaften erhalten.
IV.
Der
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
hat den
Gesetzentwurf in seiner 44. Sitzung am 17. Januar 2001 ab-
schließend beraten und einstimmig beschlossen, dem Deut-
schen Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs zu emp-
fehlen.
Berlin, den 17. Januar 2001
Wolfgang Börnsen (Bönstrup)
Berichterstatter