BT-Drucksache 14/5173

Lufttransport für im Einsatz verwundete und erkrankte Bundeswehrsoldaten

Vom 23. Januar 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5173

14. Wahlperiode

23. 01. 2001

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Paul Breuer, Ursula Lietz, Hans Raidel, Ulrich Adam,
Georg Janovsky, Irmgard Karwatzki, Thomas Kossendey,
Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Helmut Rauber, Hans-Peter Repnik,
Kurt J. Rossmanith, Anita Schäfer, Bernd Siebert, Werner Siemann,
Benno Zierer und der Fraktion der CDU/CSU

Lufttransport für im Einsatz verwundete und erkrankte Bundeswehrsoldaten

Derzeit leisten ca. 8 000 Soldaten der Bundeswehr im Rahmen von KFOR und
SFOR Dienst auf dem Balkan. Für den Fall der Erkrankung oder Verwundung
werden dort Feldlazarette vorgehalten, die einen den inländischen Kreiskran-
kenhäusern vergleichbaren Behandlungsstandard gewährleisten sollen.

Im erweiterten Aufgabenspektrum der Bundeswehr ist es jedoch nicht ausge-
schlossen, dass darüber hinaus dem Lufttransport von Verwundeten/Kranken
für eine möglicherweise große Zahl von weit vom Heimatland entfernt einge-
setzten eigenen oder verbündeten Soldaten hohe Bedeutung zukommt. Sowohl
für die Gesundheit der im Einsatz befindlichen Soldaten wie für deren Familien
ist es nicht unwichtig, dass auch diese Aufgabe zuverlässig geleistet werden
kann.

Der Luftwaffe ist als Pilotaufgabe, auch für Heer und Marine, der Verwunde-
tenlufttransport auf der Mittel- und Langstrecke (ab 500 km) übertragen. Ihr
stehen dazu die Luftfahrzeugmuster C-160 Transall, CL-601 Challenger und
Airbus A 310 zur Verfügung. Für diese Luftfahrzeugmuster werden entspre-
chende Einbaurüstsätze vorgehalten.

Im Zusammenhang mit der neu aufzustellenden EU-Eingreiftruppe, der Hilfs-
aktion für verletzte Palästinenser im Gaza-Streifen, der Hilfsaktion für Ost-
Timor, aber auch mit möglichen Verpflichtungen im Rahmen des „UN standby
arrangements system“ fragen wir die Bundesregierung zum Lufttransport für
verwundete und kranke Soldaten auf der Mittel- und Langstrecke vor dem Hin-
tergrund vermehrter Einsätze im Ausland:

1. Für welche Szenarien im Rahmen der „Petersberg-Aufgaben“ ist die Auf-
gabe „Lufttransport von Verwundeten und Kranken“ eingeplant?

2. Mit welchen theoretischen Ansatzstärken, Verhältnis von eingesetzten Sol-
daten zur Anzahl möglicher Verwundeter/Erkrankter, für den Lufttransport
wird in den einzelnen Szenarien geplant?

3. Welche Kräfte/Mittel für diese Aufgabe sind für die EU-Eingreiftruppe vor-
gesehen?

4. Ist beabsichtigt, solche Kräfte/Mittel im Rahmen des „UN standby arrange-
ments system“ abzustellen?
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5. Über wie viele unterschiedliche Einbausätze (z. B. Personentransportein-
heiten) verfügt die Luftwaffe bezogen auf die einzelnen Luftfahrzeugtypen?

6. Welche weiteren Beschaffungen sind geplant?
7. Wie sind die verschiedenen Luftfahrzeuge für den Lufttransport für im

Einsatz verwundete oder erkrankte Soldaten geeignet?
8. Inwieweit ist das Luftfahrzeugmuster C-160 Transall aufgrund seiner ge-

ringen Geschwindigkeit und den ungünstigeren Druckkabinenverhältnis-
sen im Vergleich zu den andern Luftfahrzeugmustern für den Lufttransport
von Schwerverwundeten, insbesondere beatmeten Patienten vor allem über
weite Strecken, z. B. aus dem Kosovo nach Deutschland geeignet?

9. Besteht das Risiko einer zusätzlichen Schädigung durch einen langen Luft-
transport mit nicht optimalen Druckkabinenverhältnissen?

10. Wie wird sichergestellt, dass das Luftfahrzeugmuster CL-601 Challenger,
das im normalen Friedensbetrieb u. a. als Transportmittel für Mitglieder
der Bundesregierung genutzt wird, für den schnellen Transport von schwer
verwundeten oder erkrankten Soldaten kurzfristig abrufbereit und einsetz-
bar ist?

11. Wie viele verwundete/kranke Soldaten können mit Lufttransport der Bun-
deswehr maximal und insgesamt transportiert und versorgt (ggf. intensiv-
medizinisch) werden?

12. Welcher Aufwand in Mann-Stunden ist erforderlich, um die entsprechen-
den Rüstsätze für den Lufttransport ein- und auszubauen?

13. Welches Personal muss dafür mit welcher Qualifikation zur Verfügung
stehen?

14. Mit welchem Personal, in welcher Anzahl und mit welcher Qualifikation
(Fachärzte/Rettungsassistenten usw.), sollen die o. a. Einrichtungen in den
Luftfahrzeugen betrieben werden?

15. Wie viel Personal (Dienstposten) soll für die o. a. Aufgaben zum Umbau
der Luftfahrzeuge bzw. zum Betrieb der o. a. Einrichtungen in der neuen
Struktur zur Verfügung stehen?

16. Wird dieses Personal in der neuen Struktur zur Luftwaffe oder zum Zentra-
len Sanitätsdienst gehören?

17. Welche Aufgaben wird dieses Personal im Friedensdienstbetrieb haben?
18. Wie und wo wird dieses Personal mit welchen Qualifikationen zukünftig

ausgebildet?
19. Wird entsprechend geplant, dass die vorhandenen Einbausätze für die jetzi-

gen Luftfahrzeugmuster auch im Airbus A400M genutzt werden können?
20. Mit welchen Kosten wird eine Flugstunde auf den o. a. Luftfahrzeugmus-

tern nach Umrüstung zum Verwundeten-/Krankentransport einem Nutzer
im Rahmen der Amtshilfe in Rechnung gestellt?

21. In welcher Höhe sind solche Kosten für den Transport im Rahmen der
Palästina-Hilfsflüge angefallen und welchem Ressort werden diese zuge-
lastet?

22. Welche Auswirkungen hat die mögliche Privatisierung der Flugbereit-
schaft des Bundesministeriums der Verteidigung auf den Lufttransport ver-
wundeter und/oder erkrankter Bundeswehrsoldaten?

23. Kann aus Sicht der Bundesregierung ein privater Anbieter diese Leistun-
gen unter Einsatzbedingungen sicherstellen?

Berlin, den 23. Januar 2001

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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