BT-Drucksache 14/5148

zu dem GE der Fraktionen SPD und B90 -14/4595- E eines G zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kaptialgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz - AVmG)

Vom 24. Januar 2001


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

5148

14. Wahlperiode

24. 01. 2001

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/4595 –

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung
und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens
(Altersvermögensgesetz – AVmG)

Bericht der Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel, Dr. Günter Rexrodt,
Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Konstanze Wegner und Antje Hermenau

Mit dem Gesetzentwurf [einschließlich der Regelungen
im Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der
gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines
kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermö-
gensergänzungsgesetz – AVmEG), Bundestagsdrucksache
14/5068] ist beabsichtigt, eine langfristig tragende und zu-
kunftsweisende Reform der Alterssicherung durchzuführen.

Die notwendige Reform der Alterssicherung verfolgt das
Ziel, die Rentenversicherung auch langfristig für die jün-
gere Generation bezahlbar zu erhalten und ihr im Alter ei-
nen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Die damit
verbundene Beitragssatzstabilisierung schafft eine wichtige
Voraussetzung für mehr Wachstum und Beschäftigung und
zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Das
berechtigte Vertrauen der Rentnerinnen und Rentner und
der rentennahen Jahrgänge in ihre erworbenen Ansprüche
bleibt geschützt.

Hierzu sind die folgenden Maßnahmen vorgesehen:





Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvor-
sorge;





Stärkung der betrieblichen Altersversorgung;





Rückkehr zu den Grundsätzen der lohnbezogenen Ren-
tenanpassung;





Stabilisierung des Beitragssatzes und Sicherung des
Rentenniveaus;





Reform des Hinterbliebenenrentenrechts und Ausbau
der eigenständigen Alterssicherung von Frauen;





Schließung rentenrechtlicher Lücken zu Beginn der Ver-
sicherungsbiographie;





Verhinderung verschämter Armut;





Verbesserung des Auskunftsservice durch die Renten-
versicherungsträger;





Übertragung der Maßnahmen der Reform auf andere
Alterssicherungssysteme.

Durch die Maßnahmen der in den Gesetzentwürfen in der
Fassung der Beschlussempfehlung vorgesehenen Regelun-
gen, insbesondere durch den Aufbau einer kapitalgedeckten
Altersvorsorge und die modifizierte lohnbezogene Ren-
tenanpassungsformel ergeben sich eine dauerhafte Entlas-
tung des Beitragssatzes und somit auch der Lohnnebenkos-
ten. Diese Entlastung beträgt im mittelfristigen Zeitraum bis
zu 0,3 und langfristig in 2030 1,6 Beitragssatzpunkte.
Drucksache

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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Wirkung auf Beitragssatz und Rentenniveau in v. H. in
der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten*)

Entlastung (–)/Belastung (+)

*) Einschließlich der Regelungen im Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines
kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensergänzungsgesetz – AVmEG), Bundestagsdrucksache 14/5068.

Der Bund wird durch die Maßnahmen dieser Gesetzent-
würfe bei den Zahlungen an die Rentenversicherung der
Arbeiter und der Angestellten für den allgemeinen Bun-
deszuschuss und die Beiträge für Kindererziehungszeiten
im mittelfristigen Zeitraum um bis zu 1,5 Mrd. DM entlas-
tet.

Finanzwirkungen für den Bund entstehen in Verbindung mit
der Rentenversicherung weiter bei den Zusatz- und Sonder-

versorgungssystemen, den einigungsbedingten Leistungen
und in der knappschaftlichen Rentenversicherung, durch die
im Saldo der Bund im mittelfristigen Zeitraum bis 2004
zwischen 0,1 bis 0,3 Mrd. DM entlastet wird.

Durch die im vorliegenden Gesetzentwurf (Bundestags-
drucksache 14/4595) enthaltene Förderung der zusätzlichen
Altersvorsorge werden Bund, Länder und Gemeinden wie
folgt belastet:

[Steuermehr-/-mindereinnahmen (–) in Mio. DM]

Der entstehende Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
ist nicht quantifizierbar.

Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
hat insbesondere beschlossen, dem Deutschen Bundestag zu
empfehlen, in diesem Gesetzentwurf die zustimmungs-
pflichtigen Teile des Gesetzesvorhabens zusammenzufas-
sen.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mehr-
heitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ge-

gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P.
und PDS für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Sozialordnung vorgelegten Be-
schlussempfehlung.

Berlin, den 24. Januar 2001

Der Haushaltsausschuss

Adolf Roth (Gießen)

Vorsitzender
Hans-Joachim Fuchtel

Berichterstatter
Dr. Günter Rexrodt

Berichterstatter
Dr. Uwe-Jens Rössel

Berichterstatter

Dr. Konstanze Wegner

Berichterstatterin
Antje Hermenau

Berichterstatterin

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