BT-Drucksache 14/5116

Regelsätze der Sozialhilfe und Pauschalierung von Sozialleistungen

Vom 16. Januar 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/5116
14. Wahlperiode 16. 01. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen), Karl-Josef Laumann,
Brigitte Baumeister, Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Peter Götz,
Julius Louven, Wolfgang Meckelburg, Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik,
Franz-Xaver Romer, Heinz Schemken, Johannes Singhammer,
Dorothea Störr-Ritter, Andreas Storm, Matthäus Strebl, Gerald Weiß (Groß-Gerau)
und der Fraktion der CDU/CSU

Regelsätze der Sozialhilfe und Pauschalierung von Sozialhilfeleistungen

In der 14. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages wurden bislang u. a. fol-
gende Änderungen des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) beschlossen. Die
bestehende Übergangsregelung für die Anpassung der Regelsätze nach § 22
BSHG wurde nochmals um zwei weitere Jahre verlängert. Demnach werden die
Sozialhilferegelsätze zum 1. Juli 2000 und zum 1. Juli 2001 um den Vomhundert-
satz erhöht, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversi-
cherung verändert. In der Zwischenzeit soll ein neues Bedarfsbemessungs-
schema ausgearbeitet werden, das dann für die Erhöhung der Regelsätze ab 2002
Anwendung finden soll. Mit dem neuen § 101a wurde eine Experimentierklausel
in das Bundessozialhilfegesetz eingefügt, mit der zur Weiterentwicklung der So-
zialhilfe die Pauschalierung weiterer Leistungen erprobt werden kann. Diese ge-
setzlichen Regelungen geben Anlass zu folgenden Fragen an die Bundesregie-
rung:

1. Wird die Erhöhung der Rentenbezüge zum 1. Juli 2001 um den Vomhundert-
satz erfolgen, der der Inflationsrate des Vorjahres entspricht, und wenn nein,
nach welcher Regelung wird die Erhöhung der Rentenbezüge zum 1. Juli
2001 erfolgen?

Wie hoch wird nach den Planungen der Bundesregierung voraussichtlich der
Vomhundertsatz sein, um den zum 1. Juli 2001 die Rentenbezüge erhöht wer-
den?

2. Werden die Regelsätze der Sozialhilfe gemäß den Bestimmungen des § 22
Abs. 6 Satz 2 BSHG zum 1. Juli 2001 um den Vomhundertsatz angehoben,
um den auch die Rentenbezüge zum gleichen Zeitpunkt erhöht werden oder
gibt es Planungen, für die Erhöhung der Sozialhilfesätze zum 1. Juli 2001 eine
andere Regelung anzuwenden, und wenn ja, welche?

Welche Steigerung werden die Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger
konkret zu erwarten haben?

3. Wird die zusätzliche Belastung der Sozialhilfeempfänger durch die so ge-
nannten Ökosteuern, insbesondere durch die Erhöhung der Stromsteuer, bei
der Regelsatzbemessung für die Sozialhilfe Berücksichtigung finden, und
wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Höhe?

Drucksache 14/5116 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

4. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag eine
Neuregelung des Bundessozialhilfegesetzes vorzuschlagen, mit der die Re-
gelsätze nach § 22 BSHG neu festgelegt werden können, damit zeitgerecht
Klarheit darüber geschaffen werden kann, wie sich künftig die Regelsätze
der Sozialhilfe bemessen, wenn die derzeit geltende Regelung, die letztma-
lig zum 1. Juli 2001 Anwendung finden wird, ausläuft?

Was kann getan werden, wenn die geplante Neuregelung nicht rechtzeitig in
Kraft tritt?

5. Welche Erkenntnisse haben die von der Bundesregierung in Auftrag gegebe-
nen Gutachten und deren Auswertung hinsichtlich der Neubemessung der
Sozialhilferegelsätze erbracht und wie werden diese in ein neues Bedarfsbe-
messungsschema einfließen?

Wird das Lohnabstandsgebot des § 22 Abs. 4 BSHG von der geplanten Neu-
regelung berührt werden bzw. wie will die Bundesregierung sicherstellen,
dass dem § 22 Abs. 4 BSHG auch in Zukunft genüge getan wird?

6. Welche Grundlagen ergeben sich aus den Einkommens- und Verbrauchs-
stichproben von 1998 hinsichtlich der Entwicklung von Nettoeinkommen,
Verbraucherverhalten und Lebenshaltungskosten für die Neubemessung der
Regelsätze der Sozialhilfe gemäß § 22 Abs. 3 BSHG?

7. Welche Bundesländer haben bislang von der Möglichkeit des § 101a BSHG
Gebrauch gemacht und Rechtsverordnungen erlassen, nach denen Modell-
vorhaben zur Pauschalierung der Sozialhilfeleistungen durchgeführt werden
können?

Wann sind in den jeweiligen Bundesländern diese Rechtsverordnungen er-
lassen worden?

8. Wie und unter welchen Bedingungen erfolgt nach den Rechtsverordnungen
der einzelnen Bundesländer eine Pauschalierung der Unterkunftskosten?

9. Werden die durch die so genannten Ökosteuern und den Preisanstieg bei den
Energiekosten gestiegenen Unterkunftskosten bei der Festsetzung der Pau-
schalierung derzeit berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Weise und in
welcher Höhe?

10. Auf welche Weise sind die Kommunen als Träger der Sozialhilfe an der Ent-
scheidung über die Anpassung der Regelsätze der Sozialhilfe und an Durch-
führung und Evaluierung der Modellvorhaben beteiligt?

11. Wer ist mit der Evaluation der Modellvorhaben beauftragt und wer wird an
den Evaluierungsvorhaben mitbeteiligt?

12. Ergeben sich aus den bisherigen Erfahrungen bei der Pauschalierung von
Sozialhilfeleistungen im Rahmen der Experimentierklausel des § 101a
BSHG Erkenntnisse für eine Neufestsetzung der Regelsätze der Sozialhilfe,
und wenn ja, welche?

13. Wie verhält sich der Vorschlag für ein Gesetz über eine bedarfsorientierte
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Rahmen des Geset-
zes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung
eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens mit der dort vorgesehenen
Pauschalierung der Sozialhilfeansprüche eines Rentners als Inhalt der so ge-
nannten Grundsicherung zu der möglichen Pauschalierung von Sozialhilfe-
leistungen nach § 101a BSHG?

14. Wird die geplante Einführung einer pauschalierten Sozialhilfeleistung für
Rentnerinnen und Rentner in Form einer bedarfsorientierten Grundsiche-
rung nach dem Entwurf des im Rahmen der Rentenreform geplanten
Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Er-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/5116

werbsminderung dazu führen, dass eine Weiterführung der Modellvorhaben
zur Pauschalierung von Sozialhilfeleistungen nach § 101a BSHG mit einer
entsprechenden Auswertung bis spätestens 31. Dezember 2004 obsolet wird
und die Durchführung dieser Modellvorhaben entsprechend verkürzt wird?

15. Wird die Bundesregierung auf der Grundlage der im Rentenreformkonzept
vorgesehenen Pauschalierung von Sozialhilfeleistungen für Rentnerinnen
und Rentner als so genannte Grundsicherung einen Vorschlag zur generellen
Pauschalierung von Sozialhilfeleistungen im Bundessozialhilfegesetz vorle-
gen und wann ist mit einem solchen Gesetzesvorschlag der Bundesregierung
zu rechnen?

16. Beabsichtigt die Bundesregierung auch für andere Gruppen von Beziehern
von Sozialhilfeleistungen vom Grundsatz der Nachrangigkeit der Sozial-
hilfe abzuweichen, wie sie dies mit der so genannten Grundsicherung im
Rahmen des geplanten Altersvermögensaufbaugesetzes (AVAG) für Rent-
ner und dauerhaft Erwerbsgeminderte bereits tut, und wenn ja, für welche?

Berlin, den 4. Dezember 2000

Peter Weiß (Emmendingen)
Karl-Josef Laumann
Brigitte Baumeister
Rainer Eppelmann
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Peter Götz
Julius Louven
Wolfgang Meckelburg
Claudia Nolte
Hans-Peter Repnik
Franz-Xaver Romer
Heinz Schemken
Johannes Singhammer
Dorothea Störr-Ritter
Andreas Storm
Matthäus Strebl
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.