BT-Drucksache 14/4935

Zwangspfand auf Weinflaschen verhindern

Vom 5. Dezember 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4935
14. Wahlperiode 05. 12. 2000

Antrag
der Abgeordneten Klaus-Peter Willsch, Norbert Schindler, Werner Wittlich, Axel E.
Fischer (Karlsruhe-Land), Dr. Karl A. Lamers (Heidelberg), Hans-Peter Repnik,
Dr. Wolfgang Schäuble, Peter Bleser, Dr. Maria Böhmer, Dr. Wolfgang Bötsch,
Jochen Borchert, Klaus Bühler (Bruchsal), Hansjürgen Doss, Norbert Geis,
Dr. Heiner Geißler, Peter Götz, Joachim Hörster, Siegfried Hornung, Dr.-Ing. Rainer
Jork, Dr. Paul Laufs, Dr. Michael Meister, Hans Michelbach, Peter Rauen,
Hannelore Rönsch (Wiesbaden), Anita Schäfer, Dr. Andreas Schockenhoff,
Wilhelm Josef Sebastian, Margarete Späte, Dotothea Störr-Ritter, Thomas Strobl
(Heilbronn), Peter Weiß (Emmendingen), Hans-Otto Wilhelm (Mainz),
Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Zwangspfand auf Weinflaschen verhindern

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Nach dem Votum der Umweltministerkonferenz der Länder, ein Zwangspfand
auf Einwegflaschen einzuführen, steht zu befürchten, dass auch Weinflaschen
damit belegt werden sollen. Ein derartiges Zwangspfand würde eine große Be-
lastung für den deutschen Weinbau darstellen. Die Kosten für den Aufbau eines
weiteren Rücknahmesystems müssten allein von Winzern und Verbrauchern
getragen werden.

Der Deutsche Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf,

ihre Pläne zur Einführung eines Zwangspfandes auf Einwegflaschen zwecks
grundlegender Überarbeitung zurückzustellen und insbesondere Weinflaschen
von der für Einwegverpackungen geplanten Pfandpflicht auszunehmen.

Berlin, den 5. Dezember 2000

Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

Drucksache 14/4935 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung

Das von den deutschen Weinerzeugern bereits mit erheblichem Aufwand instal-
lierte Mehrwegsystem für ihre Weinflaschen ist völlig ausreichend. Die Konsu-
menten und die Marktpartner der Winzer haben das Mehrwegsystem dort ange-
nommen, wo es ökologisch und ökonomisch Sinn macht. Das Handeln der
Abfüller sollte honoriert werden, anstatt das gut funktionierende System durch
die Einführung eines Pflichtpfandes auf Einwegflaschen zu gefährden.

Da Wein anders als Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke in der Regel
nicht kastenweise, sondern in Einzelflaschen verkauft wird, wäre die Organisa-
tion einer Pfandflaschenrücknahme extrem aufwendig. Das Weinangebot ist im
Gegensatz zu den anderen Getränken nicht durch wenige Marken, sondern
durch eine Vielfalt von Herkünften, Qualitätsstufen, Jahrgängen und zahlrei-
chen vergleichsweise kleinen Anbietern geprägt.

Es wäre geradezu paradox, das eindrucksvoll gut funktionierende freiwillige
Rücknahmesystem der Winzer zusätzlich mit Gebühren zu belasten, da dieses
schon heute eine Rückführungsquote von ca. 85 % erbringt! Man würde selbst-
vermarktende Winzer und Erzeugergemeinschaften unnötigerweise nicht nur
finanziell, sondern auch mit zusätzlicher Bürokratie belasten. Was sich seit
1991 auf dem Weg der Freiwilligkeit am Markt etabliert hat, ist geradezu vor-
bildlich!

Darüber hinaus nehmen die Erzeuger und Abfüller schon heute die Funktionen
der Sortierung und Aufarbeitung der Flaschen bis hin zur selbständigen Zufüh-
rung zum Scherbenrecycling wahr; dadurch werden Vorteile für Umwelt und
Wirtschaft geschaffen.

Der mit der geplanten Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Natur-
schutz und Reaktorsicherheit verbundene Aufwand für das Weingewerbe steht
in keinem Verhältnis zum Nutzen. Daher müssen Weinflaschen vom Zwangs-
pfand für Einwegverpackungen befreit werden!

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