BT-Drucksache 14/493

Stand und Entwicklung des Anti-Personen-Minen-Abkommens

Vom 4. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/493 vom 04.03.1999

Kleine Anfrage der Fraktion der PDS Stand und Entwicklung des Anti-
Personen-Minen-Abkommens =

04.03.1999 - 493

14/493

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Fred Gebhardt, Wolfgang Gehrcke-
Reymann, Carsten Hübner, Heidi Lippmann-Kasten und der Fraktion der PDS
Stand und Entwicklung des Anti-Personen-Minen-Abkommens

Das "Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der
Herstellung und der Weitergabe von Anti-Personen-Minen und über deren
Vernichtung", Ottawa-Vertrag genannt, wurde im Dezember 1997 in Ottawa
von 122 Regierungen unterzeichnet -- ein Erfolg, der insbesondere der
internationalen Kampagne gegen Landminen zu verdanken ist.
Mittlerweile haben 133 Staaten diesen Vertrag unterzeichnet; 56 haben
ihn ratifiziert, so daß er am 1. März 1999 in Kraft treten und
internationales Recht werden konnte.
Die Bundeswehr war eine der ersten Armeen der Welt, die ihre Anti-
Personen-Minen (1,7 Millionen) vernichtete.
Parallel zu dieser positiven Entwicklung wird seit vielen Jahren eine
qualitative Um- und Aufrüstung mit hochmodernen Multifunktionsminen
vorangetrieben. Die Kampagne "Produzieren für das Leben --
Rüstungsexporte stoppen" schreibt dazu: "Experten schätzen, daß
deutsche Rüstungsfirmen und Militärs in den vergangenen 16 Jahren
insgesamt ca. 4,5 Mrd. DM Steuergelder für Forschung, Entwicklung und
Beschaffung hochmoderner Minentypen ausgegeben haben -- für
Panzerminen, Panzerabwehrrichtminen, Rollbahnminen,
Flächenverteidigungsminen, Submunitionen, ,intelligente` Munition,
,intelligente` Werksysteme (Anti-Fahrzeug-Minen)."
Diese Minen der sog. 2. und 3. Generation sind nach Aussagen der
Rüstungsindustrie effektiver, da mit einem geringeren Aufwand an
Munition, Waffen und Personal ein vielfaches an Zerstörungsleistung
erreicht werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung im Kampf gegen
Landminen ein, nachdem bisher 133 Regierungen das sog. Ottawa-Abkommen
unterzeichnet haben?
2. Welche Länder produzieren und exportieren weiterhin Landminen?
3. Wie viele Landminen wurden im Rahmen der Konvention vernichtet,
und welche Armeen müssen ihren vertraglichen Verpflichtungen noch
nachkommen?
4. Welche finanziellen Mittel wurden Nichtregierungsorganisationen
(NRO) für Minenräumprogramme seitens der Bundesregierung zur Verfügung
gestellt (welche NRO, Höhe der Mittel, Einsatzland, ab 1995)?
5. Welche Mittel wurden für die Erforschung und Entwicklung von
Entminungstechnologie von der Bundesregierung zur Verfügung gestellt
(ab 1995)?
6. Welche Mittel wurden für die Erforschung und Entwicklung von
Entminungstechnologie von der Europäischen Gemeinschaft für Firmen in
der Europäischen Union zur Verfügung gestellt (ab 1995)?
7. Wurden Firmen in der Bundesrepublik Deutschland und in der
Europäischen Union gefördert, die bisher Anti-Personen-Minen herstellen
und am Export verdienten?
8. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß ein
Entminungsprogramm mit 120 Mitarbeitern in Kambodscha wegen Geldmangels
vorübergehend eingestellt werden mußte?
9. Wie viele Exportgenehmigungen für Minen, die nicht vom Anti-
Personen-Minen-Verbotsvertrag betroffen sind, wurden in der
Bundesrepublik Deutschland ansässigen oder tätigen Firmen ab 1995
erteilt (Aufteilung nach Jahren)?
10. Wie viele Minen konnten und wurden aufgrund dieser Genehmigungen
ab 1995 aus der Bundesrepublik Deutschland exportiert?
11. Welchen Wert hatten die genehmigten Minen, und welchen Wert hatten
die endgültigen Ausfuhren dieser Minen (ab 1995)?
12. Welche Empfängerstaaten erhielten diese Minen?
13. Wie hoch lag nach Kenntnis der Bundesregierung die Produktion von
Minen, die nicht vom Anti-Personen-Minen-Verbotsvertrag betroffen sind,
von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen oder tätigen Firmen?
14. Welche Mittel wurden für die Neubeschaffung/Ersatzbeschaffung sog.
High-Tech-Minen zur Aus- bzw. Aufrüstung der Bundeswehr eingesetzt (ab
19895)?
15. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung der internationalen
Kampagne gegen Landminen nach einem Exportverbot auch für die Minen,
die vom Anti-Personen-Minen-Verbotsvertrag nicht betroffen sind, sowie
nach einem Verzicht der Bundeswehr auf Entwicklung und Anschaffung
neuer sog. High-Tech-Minen, um die Nachfrage im eigenen Land zu
stoppen?
a) Wenn ja, welche Initiative plant die Bundesregierung zur
Umsetzung?
b) Wenn nein, wie begründet sie ihre Ablehnung?
Bonn, den 23. Februar 1999
Dr. Winfried Wolf
Fred Gebhardt
Wolfgang Gehrcke-Reymann
Carsten Hübner
Heidi Lippmann-Kasten
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

04.03.1999 nnnn

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