BT-Drucksache 14/4922

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -14/4436- Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit" und des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern

Vom 6. Dezember 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4922
14. Wahlperiode 06. 12. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 14/4436 –

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung
eines Fonds „Deutsche Einheit“ und des Gesetzes über den Finanzausgleich
zwischen Bund und Ländern

A. Problem

Mit dem Gesetzentwurf soll ein Beitrag zur Entlastung der Haushalte der alten
Länder (einschließlich Berlin) in den Jahren 2001 bis 2003 geleistet werden,
der zugleich eine Entlastung des Haushalts des Bundes zur Folge hat.

Nach dem Gesetz über die Errichtung eines Fonds „Deutsche Einheit“ betragen
die Annuitäten 10 v. H. der vom Fonds aufgenommenen Kredite von 95 Mrd.
DM, die von den alten Ländern (einschließlich Berlin) und dem Bund gemein-
sam aufgebracht werden. Wegen der günstigen Zinsentwicklung ergaben sich
unerwartet hohe Tilgungsraten, so dass ohne Gefährdung der ursprünglichen
Laufzeit die Annuitäten für den Fonds „Deutsche Einheit“ für die Jahr 1998,
1999 und 2000 von 10 v. H. auf 6,8 v. H. gesenkt werden konnten.

Die anhaltend günstige Zinsentwicklung trägt dazu bei, ohne Gefährdung der
ursprünglichen Laufzeit die Annuitäten für den Fonds „Deutsche Einheit“ für
weitere drei Jahre von 10 v. H. auf 6,8 v. H. zu senken. Die dadurch gewonne-
nen Spielräume können dazu genutzt werden, die Belastungen der Haushalte
der Länder und des Bundes zu mindern.

B. Lösung

Der Haushaltsauschuss schlägt die Annahme des Gesetzentwurfs in unverän-
derter Fassung vor.

Einvernehmliche Annahme bei einer Stimmenthaltung aus der Fraktion
der CDU/CSU.

C. Alternativen

Keine

Drucksache 14/4922 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

D. Kosten

Die im Jahr 1998 für den Zeitraum 1998 bis 2000 vorgenommene Absenkung
der Annuitäten für den Fonds „Deutsche Einheit“ von 10 v. H. auf 6,8 v. H.
wird für den Zeitraum 2001 bis 2003 fortgesetzt. Dadurch wird der Schulden-
dienst auch in den folgenden Jahren bis 2003 auf dem seit 1998 abgesenkten
Niveau von jährlich 6 460 Mio. DM gehalten. Im Verhältnis zum ursprüng-
lichen Schuldendienst von jährlich 9 500 Mio. DM beträgt die Gesamtentlas-
tung in den Jahren 2001 bis 2003 jeweils 3 040 Mio. DM.

Die Absenkung wird in der Weise aufgeteilt, dass die alten Länder in den Jah-
ren 2001 um 1 824 Mio. DM, 2002 um 1 672 Mio. DM und 2003 um 1 520
Mio. DM entlastet werden. Die Entlastung des Bundes beträgt in den Jahren
2001 1 216 Mio. DM, 2002 1 368 Mio. DM und 2003 1 520 Mio. DM.

Das Gesetz führt nicht zu Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau,
insbesondere das Verbraucherpreisniveau.

Es besteht kein besonderer Vollzugsaufwand.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/4922

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf des Bundesrates entsprechend der Drucksache 14/4436 un-
verändert anzunehmen.

Berlin, den 6. Dezember 2000

Der Haushaltsausschuss

Adolf Roth (Gießen)
Vorsitzender

Hans Jochen Henke
Berichterstatter

Hans Georg Wagner
Berichterstatter

Oswald Metzger
Berichterstatter

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Dr. Uwe-Jens Rössel
Berichterstatter

Drucksache 14/4922 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Hans Jochen Henke, Hans Georg Wagner,
Oswald Metzger, Jürgen Koppelin und Dr. Uwe-Jens Rössel

I.

Der Gesetzentwurf des Bunderates auf Drucksache 14/4436
wurde in der 137. Sitzung des Deutschen Bundestages am
30. November 2000 dem Haushaltsausschuss federführend
sowie dem Rechtsausschuss, dem Finanzausschuss, dem
Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder und
dem Sonderausschuss „Maßstäbegesetz/Finanzausgleichs-
gesetz“ zur Mitberatung überwiesen.

II.

Der Sonderausschuss „Maßstäbegesetz/Finanzaus-
gleichsgesetz“ hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2000

ebenso wie der Rechtsausschuss in seiner Sitzung am
6. Dezember 2000, der Finanzausschuss in seiner Sitzung
am 6. Dezember 2000 und der Ausschuss für Angelegen-
heiten der neuen Länder in seiner Sitzung am 6. Dezem-
ber 2000 empfohlen, die Vorlage unverändert anzunehmen.

III.

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf des Bun-
desrates auf Drucksache 14/4436 in seiner 62. Sitzung am
6. Dezember 2000 beraten und dabei dem Deutschen Bun-
destag empfohlen, die Vorlage unverändert anzunehmen.

Berlin, den 6. Dezember 2000

Hans Jochen Henke
Berichterstatter

Hans Georg Wagner
Berichterstatter

Oswald Metzger
Berichterstatter

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Dr. Uwe-Jens Rössel
Berichterstatter

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