BT-Drucksache 14/4838

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes über das Verbot des Verfütterns, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel -14/4764-

Vom 29. November 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4838

14. Wahlperiode

29. 11. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/4764 –

Entwurf eines Gesetzes über das Verbot des Verfütterns, des innergemeinschaft-
lichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel

A. Problem

Angesichts der aktuellen BSE-Situation in Europa gebietet das Vorsorgeprinzip
Sofortmaßnahmen zum Schutze der Verbraucher.

Das bereits bestehende Verbot zur Verfütterung von Tiermehl an Wiederkäuer
ist daher auf alle Nutztiere auszudehnen, wie dies bereits einige EU-Mitglied-
staaten getan haben, und mit entsprechenden Exportverboten zu verbinden.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs mit den notwendigen Vorschriften für das Verbot
des Verfütterns, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr be-
stimmter Futtermittel.

Einstimmiger Beschluss bei je einer Stimmenthaltung aus der Fraktion
der CDU/CSU und der Fraktion der F.D.P.

C. Alternativen

Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Dem Bund entstehen nach geltender Rechtslage keine Kosten. Da die in Tier-
körperbeseitigungsanstalten erzeugten Produkte nicht mehr als Futtermittel ab-
setzbar sind, müssen sie anderweitig entsorgt werden. Ländern und Gemeinden
entstehen – in Abhängigkeit von den Gebührenregelungen und Entsorgungs-
wegen – erhebliche Kosten.
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

2. Vollzugsaufwand

Der Gesetzentwurf hat durch die Überwachung der Einhaltung des Verfütte-
rungsverbots Auswirkungen auf die Haushalte der Länder. Der Umfang der
Kosten kann jedoch vorab nicht beziffert werden, da er in den einzelnen
Ländern unterschiedlich ist. Dem Bund und den Gemeinden entstehen keine
Kosten.

E. Sonstige Kosten

Der Landwirtschaft entstehen zusätzliche Kosten. Dies ist allerdings abhängig
von der Gebührenstruktur (insoweit wird auf Buchstabe D Nr. 1 verwiesen) so-
wie von der Preisentwicklung alternativer Futtermittel.

Die entstehenden Mehrkosten können preisliche Auswirkungen auf Einzel-
preise haben; Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere das Verbrau-
cherpreisniveau, sind nicht auszuschließen.
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Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 14/4764 – mit folgenden Maßgaben, im Übri-
gen unverändert, anzunehmen:

1a) In § 1 Satz 1 sind die Wörter „sowie von Fischen und von Mischfuttermit-
teln“ durch die Wörter „und von Fischen sowie von Mischfuttermitteln“ zu
ersetzen.

1b) In § 1 Satz 1 sind nach dem Wort „Futtermittelgesetzes“ die Wörter „, aus-
genommen solche, die nicht zur Gewinnung von Lebensmitteln bestimmt
sind,“ einzufügen.

2. § 1 Satz 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

„1. Milch und Milcherzeugnisse,“.

3. In § 1 Satz 2 Nr. 2 sind nach dem Wort „Erzeugnisse“ die Wörter „und Fette“
einzufügen.

Berlin, den 29. November 2000

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Peter Harry Carstensen (Nordstrand)

Vorsitzender
Peter Bleser

Berichterstatter

Bericht des Abgeordneten Peter Bleser

A. Allgemeiner Teil

I. Verfahrensablauf

Der Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 14/4764
wurde in der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages am
28. November 2000 zur federführenden Beratung an den
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Gesundheit
und den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie über-
wiesen. Der mitberatende Ausschuss für Gesundheit hat
die Vorlage in seiner 70. Sitzung am 29. November 2000
behandelt und die Annahme des Gesetzentwurfs unter
Berücksichtigung des Änderungsantrages der Koalitions-
fraktionen auf Ausschussdrucksache 14/400 einstimmig
empfohlen.

Der mitberatende Ausschuss für Wirtschaft und Technolo-
gie hat auf eine Mitberatung verzichtet.

Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirt-
schaft und Forsten hat den Gesetzentwurf auf Bundestags-
drucksache 14/4764 in seiner 53. Sitzung am 29. November
2000 abschließend beraten.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften ist be-
reits heute durch die Viehverkehrsordnung festgelegt, dass
die Verfütterung von in Tierkörperbeseitigungsanstalten er-
zeugtem Tiermehl an Wiederkäuer verboten ist. Vor dem
Hintergrund der BSE-Problematik haben zwischenzeitlich
bereits einige EU-Mitgliedstaaten (Vereinigtes Königreich,
Frankreich, Italien, Portugal) die Verfütterung von Tiermehl
oder tierischen Proteinen an alle Nutztiere untersagt. Auch
in Deutschland soll zur Vorbeugung gegen tierseuchenrele-
vante Risiken ein vollständiges Verbot der Verfütterung von
Tiermehl oder tierischen Proteinen erfolgen.

Zu den Einzelheiten wird auf den Gesetzentwurf auf Bun-
destagsdrucksache 14/4764 verwiesen.

III. Ausschuss-Beratungen

Von den Fraktionen wurde insgesamt die Notwendigkeit un-
terstrichen, auf Grund des aktuellen BSE-Geschehens in
Deutschland und Europa Maßnahmen zum Schutz der Ver-
braucher zu ergreifen und dementsprechend ein Verfütte-
rungsverbot von Tiermehl vorzusehen.
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Die Koalitionsfraktionen bekräftigten diesen Handlungsbe-
darf. Es bestehe der starke Verdacht, dass es zu einer Konta-
mination über das Kraftfutter gekommen sei, was sich ins-
besondere zu Lasten der Bauern und Verbraucher auswirke.
Beide habe man mit den bisherigen Instrumenten ein-
schließlich der Kontrollen nicht vor dieser illegalen Praxis
schützen können. Daher bleibe nur der Weg, möglichst
sämtliche Bestandteile des Tiermehls aus der Futterkette he-
rauszunehmen, um potenzielle Infektionsquellen weitestge-
hend auszuschließen.
Ausnahmen von dem Verfütterungsverbot seien daher auf
ein Minimum zu beschränken.
Der Gesetzentwurf sei deshalb erforderlich, um die Rechts-
grundlage für notwendige Rechtsverordnungen zu schaffen,
über die auch noch offene Fragen einer Klärung zugeführt
werden könnten.
Von den Koalitionsfraktionen wurden drei Änderungsan-
träge vorgelegt, und zwar auf den Ausschussdrucksachen
14/400, 14/402 und 14/405.
Seitens der CDU/CSU-Fraktion wurde der Gesetzentwurf
zwar als ein erster Schritt bezeichnet. Ein Verfütterungsver-
bot von Tiermehl sei jedoch nur effektiv, wenn es EU-weit
eingeführt und mit flächendeckenden Tests verbunden
werde. Problematisch sei auch das vorgesehene Eilverfah-
ren, was sich daran zeige, dass der Gesetzentwurf inhaltlich
nicht durchdacht und widersprüchlich sei, wie dies auch die
seitens der Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsan-
träge deutlich machten.
So sei nicht nachvollziehbar, dass auch solche Tierprodukte
von der Verfütterung an Nutztiere ausgeschlossen werden
sollen, die für den menschlichen Verzehr zugelassen seien.
Darüber hinaus gebe es weiteren Klärungsbedarf, so auch
zum notwendigen Verbot von Drittlandimporten.
Im Übrigen sei angesichts der mit dem Gesetz verbundenen
immensen Kosten und Verluste ein Hilfsprogramm für die
landwirtschaftlichen Betriebe unerlässlich.
Seitens der CDU/CSU-Fraktion wurde mündlich beantragt,
in § 1 Satz 1 nach dem Wort „…Fetten“ die Wörter „,die
nicht Lebensmittelqualität haben,“ aufzunehmen.
Von der F.D.P.-Fraktion wurde bemängelt, dass die Bundes-
regierung seit Amtsantritt keine in der Sache fundierten
Maßnahmen zu dieser Problematik ergriffen habe. So sei
die Forschung hinsichtlich Ursachen und Übertragungswe-
gen bei BSE sowie der Testverfahren völlig unzureichend.
Auch habe sich gezeigt, dass die Aufhebung des Importver-
botes für britisches Rindfleisch ein Fehler gewesen sei.
Der vorliegende Gesetzentwurf sei von der öffentlichen
Stimmung geprägt und gehe über das, was aus Gründen des
Verbraucherschutzes sachlich geboten sei, hinaus. Das Ver-
bot mache im Übrigen nur Sinn, wenn es mit flächende-
ckenden Tests verbunden werde. Ungeklärt sei auch die
Frage des Verbots von Drittlandimporten.

Insgesamt sei keine klare politische Linie der Bundesregie-
rung in diesen Fragen erkennbar.

Von der PDS-Fraktion wurde ebenfalls kritisch hervorgeho-
ben, dass Tierprodukte von der Verfütterung an Nutztiere
ausgenommen werden sollen, obwohl sie für den menschli-
chen Verzehr zugelassen seien.

Der mündliche Änderungsantrag der Fraktion der CDU/
CSU wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.
bei Stimmenthaltung der Fraktion der PDS abgelehnt.

Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Aus-
schussdrucksache 14/400 wurde mit den Stimmen der Koa-
litionsfraktionen und der Fraktionen der F.D.P., der PDS
und der Mehrheit der Fraktion der CDU/CSU bei einer Ge-
genstimme aus der Fraktion der CDU/CSU angenommen.

Die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen auf den
Ausschussdrucksachen 14/402 und 14/405 wurden einstim-
mig angenommen.

Der Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 14/4764
wurde unter Berücksichtigung der Änderungsanträge auf
den Ausschussdrucksachen 14/400, 14/402 und 14/405 ein-
stimmig bei je einer Stimmenthaltung aus den Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P. angenommen.

B. Besonderer Teil

Zur Begründung der einzelnen Vorschriften wird, soweit sie
im Verlauf der Ausschuss-Beratungen nicht ergänzt oder
geändert wurden, auf den Gesetzentwurf auf Bundes-
tagsdrucksache 14/4764 verwiesen. Hinsichtlich der vom
Ausschuss beschlossenen Änderungen gelten folgende Ein-
zelbegründungen:

Zu Nummer 1a

(§ 1 Satz 1)

Redaktionelle Änderung.

Zu Nummer 1b

(§ 1 Satz 1)

Der Nutztierbegriff des Futtermittelgesetzes erfasst auch
fleischfressende Tiere, von denen zu keiner Zeit Lebensmit-
tel gewonnen werden (z. B. Silberfüchse, Chinchillas,
Schlangen zur Giftgewinnung).

Zu Nummer 2

(§ 1 Satz 2 Nr. 1)

Alle tierischen Bestandteile mit Ausnahme der Milch sind
aus der Nahrungskette zu entfernen.

Zu Nummer 3

(§ 1 Satz 2 Nr. 2)

Im Hinblick auf die Einbeziehung der Fischerzeugnisse in
Satz 1 ist eine entsprechende Ergänzung bei der Ausnahme
erforderlich. Fischöle sind bei der Fütterung von Raubfi-
schen notwendig.

Berlin, den 29. November 2000

Peter Bleser

Berichterstatter

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