BT-Drucksache 14/4837

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/3464- E eines G zu den Anpassungsprotokollen zu den Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedsstaaten einerseits, der Republik Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, der Republik Polen, der Republik Bulgarien und Rumänien andererseits

Vom 29. November 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

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4837

14. Wahlperiode

29. 11. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(22. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/3464 –

Entwurf eines Gesetzes zu den Anpassungsprotokollen zu den Europa-
Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitglied-
staaten einerseits, der Republik Ungarn, der Tschechischen Republik, der
Slowakischen Republik, der Republik Polen, der Republik Bulgarien und
Rumänien andererseits

A. Problem

Die Europäischen Gemeinschaften und ihre Mitgliedstaaten haben mit der
Republik Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik,
der Republik Polen, der Republik Bulgarien und Rumänien Europa-Abkom-
men abgeschlossen. Die Europäischen Gemeinschaften und ihre Mitglied-
staaten haben am 28. Juni 1999 mit der Republik Ungarn, am 24. Juni und
29. November 1999 mit der Tschechischen Republik, am 25. Juni 1999 mit der
Slowakischen Republik, am 25. Juni 1999 mit der Republik Polen, am 30. Juni
1999 mit der Republik Bulgarien und am 28. Juni 1999 mit Rumänien Anpas-
sungsprotokolle zu den Europa-Abkommen unterzeichnet. Durch die Proto-
kolle werden Österreich, Schweden und Finnland, die zum Zeitpunkt der
Unterzeichnung der Europa-Abkommen noch nicht Mitgliedstaaten der Euro-
päischen Union waren, Vertragsparteien der Europa-Abkommen. Die Proto-
kolle treten in Kraft, wenn sie die Vertragsparteien nach ihren internen Verfah-
ren genehmigt haben.

Mit den Anpassungsprotokollen wird geregelt, dass Österreich, Finnland und
Schweden Vertragsparteien der Europa-Abkommen werden. Diese Länder neh-
men in derselben Art und Weise das jeweilige Europa-Abkommen einschließ-
lich der Anhänge und Protokolle, die Bestandteil des Europa-Abkommens sind,
sowie die der jeweiligen Schlussakte vom gleichen Tag beigefügten Erklärun-
gen und Briefwechsel an. Zur Ratifikation der Anpassungsprotokolle ist ein
Vertragsgesetz erforderlich.
Drucksache

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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

B. Lösung

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union schlägt die
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung vor.

Einstimmigkeit im Ausschuss

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

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Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 14/3464 – in unveränderter Fassung anzuneh-
men.

Berlin, den 29. November 2000

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Dr. Friedbert Pflüger

Vorsitzender

Winfried Mante

Berichterstatter

Markus Meckel

Berichterstatter

Peter Hintze

Berichterstatter

Michael Stübgen

Berichterstatter

Klaus Hofbauer

Berichterstatter

Christian Sterzing

Berichterstatter

Dr. Helmut Haussmann

Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Berichterstatterin

Manfred Müller (Berlin)

Berichterstatter
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– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Winfried Mante, Markus Meckel, Peter Hintze,
Michael Stübgen, Klaus Hofbauer, Christian Sterzing, Dr. Helmut Haussmann,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Manfred Müller (Berlin)

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in der 111. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 29. Juni 2000 an den
Finanzausschuss federführend sowie an den Auswärtigen
Ausschuss, Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten, Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
und Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union zur Mitberatung überwiesen worden.

In der 121. Sitzung des Deutschen Bundestages am 28. Sep-
tember 2000 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union federführend und
den Auswärtigen Ausschuss, Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten sowie den Ausschuss für Ange-
legenheiten der neuen Länder zur Mitberatung überwiesen
worden. Der Finanzausschuss ist gänzlich gestrichen wor-
den.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Europäischen Gemeinschaften und ihre Mitgliedstaaten
haben mit der Republik Ungarn, der Tschechischen Repub-
lik, der Slowakischen Republik, der Republik Polen, der
Republik Bulgarien und Rumänien Europa-Abkommen ab-
geschlossen. Die Europäischen Gemeinschaften und ihre
Mitgliedstaaten haben am 28. Juni 1999 mit der Republik
Ungarn, am 24. Juni und 29. November 1999 mit der Tsche-
chischen Republik, am 25. Juni 1999 mit der Slowakischen
Republik, am 25. Juni 1999 mit der Republik Polen, am
30. Juni 1999 mit der Republik Bulgarien und am 28. Juni
1999 mit Rumänien Anpassungsprotokolle zu den Europa-
Abkommen unterzeichnet. Durch die Protokolle werden
Österreich, Schweden und Finnland, die zum Zeitpunkt der
Unterzeichnung der Europa-Abkommen noch nicht Mit-
gliedstaaten der Europäischen Union waren, Vertragspar-

teien der Europa-Abkommen. Die Protokolle treten in
Kraft, wenn sie die Vertragsparteien nach ihren internen
Verfahren genehmigt haben.

Mit den Anpassungsprotokollen wird geregelt, dass Öster-
reich, Finnland und Schweden Vertragsparteien der Europa-
Abkommen werden. Diese Länder nehmen in derselben Art
und Weise das jeweilige Europa-Abkommen einschließlich
der Anhänge und Protokolle, die Bestandteil des Europa-
Abkommens sind, sowie die der jeweiligen Schlussakte
vom gleichen Tag beigefügten Erklärungen und Briefwech-
sel an. Zur Ratifikation der Anpassungsprotokolle ist ein
Vertragsgesetz erforderlich.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der

Auswärtige Ausschuss

hat in seiner 53. Sitzung am
25. Oktober 2000 dem Gesetzentwurf zugestimmt. Der

Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder

hat
in seiner 46. Sitzung am 27. September 2000 die Annahme
des Gesetzentwurfs empfohlen. Der

Ausschuss für Er-
nährung, Landwirtschaft und Forsten

hat in seiner
47. Sitzung am 27. September 2000 dem Gesetzentwurf
zugestimmt.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung stand auf der Ta-
gesordnung der 55. Sitzung des Ausschusses für die Ange-
legenheiten der Europäischen Union am 8. November 2000.

Der Ausschuss hat dem Gesetzentwurf ohne Ausspra-
che mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS zugestimmt.

Berlin, den 29. November 2000

Winfried Mante

Berichterstatter

Markus Meckel

Berichterstatter

Peter Hintze

Berichterstatter

Michael Stübgen

Berichterstatter

Klaus Hofbauer

Berichterstatter

Christian Sterzing

Berichterstatter

Dr. Helmut Haussmann

Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Berichterstatterin

Manfred Müller (Berlin)

Berichterstatter

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