BT-Drucksache 14/468

zu dem GE - Drs. 14/228 (BReg) - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. August 1998 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung über den Sitz des Ständigen Sekretariats des Übereinkommens

Vom 4. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/468 vom 04.03.1999

Beschlußempfehlung und Bericht zu dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung 14/228 zur Bekämpfung der Wüstenbildung über den Sitz
des Ständigen Sekretariats des Übereinkommens =

04.03.1999 -468

14/468

Beschlußempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(20. Ausschuß)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
- Drucksache 14/228 -
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. August 1998 zwischen
der Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen
und dem Sekretariat des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur
Bekämpfung der Wüstenbildung über den Sitz des Ständigen Sekretariats
des Übereinkommens

A. Problem
Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen für die Ratifikation und das
Inkrafttreten des Abkommens vom 18. August 1998 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und dem Sekretariat
des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der
Wüstenbildung über den Sitz des Ständigen Sekretariats des
Übereinkommens geschaffen werden.
Das Abkommen bestimmt die sinngemäße Anwendung des zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen am 10. November
1995 geschlossenen Abkommens über den Sitz des Freiwilligenprogramms
der Vereinten Nationen (UNV-Sitzabkommen). Darüber hinaus enthält das
Abkommen Regelungen zur Erteilung von Einreisegenehmigungen am Ort der
Einreise, zur Rechtsfähigkeit des Sekretariats und der Bundesrepublik
Deutschland sowie zur Immunität von der deutschen Gerichtsbarkeit
zugunsten von Personen, die für Zwecke des Übereinkommens in
Deutschland amtlich tätig sind.
Mit dem Abkommen wird der rechtliche Rahmen für die Tätigkeit des
Ständigen Sekretariats des Übereinkommens der Vereinten
Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (CCD) an seinem Sitz in Bonn
festgelegt.
B. Lösung
Der Ausschuß schlägt einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs in
unveränderter Fassung vor.
Einstimmigkeit im Ausschuß

C. Alternative
Keine
D. Kosten der öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Keine
2. Vollzugsaufwand
Mit dem Vollzug des Gesetzes entsteht ein geringfügiger administrativer
Aufwand durch die mit der Gewährung der Vorrechte und Befreiungen
verbundenen Verwaltungstätigkeiten (z. B. Ausstellung von
Sonderausweisen, Erteilung von Visa), der sich im einzelnen noch nicht
beziffern läßt.
E. Sonstige Kosten
Keine

Beschlußempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf - Drucksache 14/228 - unverändert anzunehmen.
Bonn, den 3. März 1999
Der Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Rudolf Kraus Adelheid Tröscher Klaus-Jürgen Hedrich Dr. Angelika
Köster-Loßack
Vorsitzender Berichterstatterin Berichterstatter
Berichterstatterin
Joachim Günther (Plauen) Carsten Hübner
Berichterstatter Berichterstatter

Bericht der Abgeordneten Adelheid Tröscher, Klaus-Jürgen Hedrich,
Dr. Angelika Köster-Loßack, Joachim Günther (Plauen) und Carsten Hübner

Der Deutsche Bundestag hat den von der Bundesregierung vorgelegten
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. August 1998 zwischen der
Regierung der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinten Nationen und
dem Sekretariat des Übereinkommens der Vereinten Nationen zur
Bekämpfung der Wüstenbildung über den Sitz des Ständigen Sekretariats
des Übereinkommens - Drucksache 14/228 - in seiner 16. Sitzung am 21.
Januar 1999 federführend an den Ausschuß für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung sowie mitberatend an den Auswärtigen
Ausschuß und den Ausschuß für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
überwiesen.
Die mitberatenden Ausschüsse empfahlen in ihrer Sitzung am 3. März 1999
einstimmig, den Gesetzentwurf anzunehmen.
Der federführende Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat über den Gesetzentwurf in seiner 7. Sitzung am 3. März
1999 beraten und einstimmig beschlossen, dem Deutschen Bundestag die
Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Bonn, den 3. März 1999
Adelheid Tröscher Klaus-Jürgen Hedrich Dr. Angelika Köster-Loßack
Berichterstatterin Berichterstatter Berichterstatterin
Joachim Günther (Plauen) Carsten Hübner
Berichterstatter Berichterstatter

04.03.1999 nnnn

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