BT-Drucksache 14/4637

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - 14/4230, 14/4630

Vom 14. November 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4637
14. Wahlperiode 14. 11. 2000

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Horst Seehofer, Karl-Josef Laumann, Brigitte Baumeister,
Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Julius Louven, Wolfgang
Meckelburg, Claudia Nolte, Franz-Xaver Romer, Heinz Schemken, Johannes
Singhammer, Dorothea Störr-Ritter, Andreas Storm, Matthäus Strebl, Gerald Weiß
(Groß-Gerau), Peter Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/4230, 14/4630 –

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Die Bundesregierung plant, das Rentenniveau in der gesetzlichen Renten-
versicherung u. a. durch die Einführung eines „linearen Ausgleichsfaktors“
langfristig auf 61 % abzusenken. Dieses Rentenniveau ist für die Union
unakzeptabel. Von den Abschlägen betroffen sind auch die Bezieher von
Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten.

Da der „Ausgleichsfaktor“ von fast allen Verbänden und gesellschaftlichen
Gruppen abgelehnt wird und er auch innerhalb der Koalition umstritten ist,
ist unklar, ob der „Ausgleichsfaktor“ in der jetzt vorgelegten Form verab-
schiedet wird. Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar, welche
Belastungen auf die Bezieher von Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten
neben den im Gesetzentwurf schon vorgesehenen Abschlägen für einen
Rentenbezug vor dem 63. Lebensjahr zukommen. Die Reform der Erwerbs-
minderungsrenten kann daher erst dann verabschiedet werden, wenn das
Niveau der Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit endgültig festge-
legt ist.

2. Die gesetzlichen Krankenkassen werden durch den Gesetzentwurf zur Re-
form der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten finanziell erheblich belas-
tet. Eine Belastung für die Krankenkassen tritt vor allem dadurch ein, dass
künftig die Erwerbsminderungsrenten regelmäßig nicht als Dauer-, sondern
zukünftig in der Regel als Zeitrenten geleistet werden. Diese Renten sind

Drucksache 14/4637 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
frühestens vom Beginn des 7. Monat nach Eintritt des Versicherungsfalls an
zu zahlen, was dazu führt, dass die Krankenkassen künftig im Regelfall bis
zu diesem Zeitpunkt das Krankengeld weiter zu gewähren haben.

Diese Regelung war zwar bereits im Rentenreformgesetz 1999 enthalten,
mit dem Unterschied, dass jetzt nach einer Gesamtdauer der Befristung von
neun Jahren eine Dauerrente zu leisten ist. Allerdings ist diese Regelung im
Rentenreformgesetz 1999 unter damals anderen Rahmenbedingungen be-
schlossen worden.

Unter der früheren Bundesregierung wurden die Krankenkassen finanziell
erheblich entlastet. Die Politik der jetzigen Bundesregierung führt dagegen
zu einer erheblichen Belastung der Krankenkassen. Bereits die von der
Bundesregierung geplante Beitragssenkung für Arbeitslosenhilfebezieher
wird die Krankenkassen mit 1,2 Mrd. DM belasten. Voraussichtlich weitere
1,6 Mrd. DM wird die Umsetzung der Urteils des Bundesverfassungsge-
richts zu den Einmalzahlungen kosten. Zusätzlich soll den Krankenkassen
jetzt noch die Belastung durch die Reform der Berufs- und Erwerbsunfähig-
keitsrenten auferlegt werden. Das ist nicht hinnehmbar.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die Reform der Erwerbsminderungsrenten zurückzustellen, bis das Renten-
niveau für die Bezieher von Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten endgül-
tig festgelegt ist,

2. sicherzustellen, dass es durch den Gesetzentwurf zur Reform der Berufs-
und Erwerbsunfähigkeitsrenten nicht zu einer Mehrbelastung der gesetz-
lichen Krankenkassen kommt.

Berlin, den 14. November 2000

Horst Seehofer
Karl-Josef Laumann
Brigitte Baumeister
Rainer Eppelmann
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Julius Louven
Wolfgang Meckelburg
Claudia Nolte
Franz-Xaver Romer
Heinz Schemken
Johannes Singhammer
Dorothea Störr-Ritter
Andreas Storm
Matthäus Strebl
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Peter Weiß (Emmendingen)
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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