Vom 15. November 2000
Deutscher Bundestag Drucksache 14/4621
14. Wahlperiode 15. 11. 2000
Änderungsantrag
der Abgeordneten Kersten Naumann und der Fraktion der PDS
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 14/4218, 14/4616 –
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vergütung der Mineralölsteuer für
die Land- und Forstwirtschaft (Agrardieselgesetz – AgrdG)
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 1 Nr. 3 wird wie folgt geändert:
In § 25d Abs. 2 werden die Angabe „570 Deutsche Mark“ durch die Angabe
„470 Deutsche Mark“ und die Angabe „291,40 Euro“ durch die Angabe
„240,17 Euro“ ersetzt.
Begründung
Gegenüber dem Gesetzentwurf der Bundesregierung wird eine um 10 Pfennig
je Liter Agrardiesel größere Reduzierung der Mineralölsteuer für erforderlich
gehalten. Die Hauptgründe dafür sind:
Erstens wurde zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ökosteuer keines-
wegs mit dem inzwischen eingetretenen hohen Anstieg der Mineralölpreise
gerechnet, d. h. die „Geschäftsgrundlage“ hat sich gravierend verändert. Die
preisbedingten zusätzlichen Kostenbelastungen sind in Anbetracht der allge-
mein unbefriedigenden Einkommenssituation der Landwirtschaft nicht akzep-
tabel. Insofern entspricht der Änderungsantrag dem Landwirtschaftsgesetz, das
die Teilhabe der Landwirtschaft an der allgemeinen Einkommensentwicklung
beinhaltet und Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf ein etwaiges Miss-
verhältnis zwischen Ertrag und Aufwand unter Einschluss der Aufwandsposten
vorsieht.
Zweitens wird die Reduzierung der Mineralölsteuer auf 47 Pfennig je Liter
Agrardiesel aus Gründen der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirt-
schaft auf dem EU-Binnenmarkt und damit für die Sicherung von Arbeitsplät-
zen und Einkommen in den ländlichen Räumen für notwendig erachtet, ins-
besondere auch, weil offenkundig kurzfristig keine Chancen für eine
Harmonisierung der Steuern der Mitgliedsländer der EU bestehen und selbst
mittelfristig kaum eine diesbezügliche Erfolgsaussicht besteht.
Drucksache 14/4621 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Die Finanzierung des mit dem Änderungsantrag verbundenen Einnahmeaus-
falls von rund 200 Mio. DM wäre zumindest in 2001 aus den im Jahr 2000 ein-
gesparten Marktausgaben des EU-Agrarbudgets, die an die Mitgliedsländer zu-
rückfließen, ohne zusätzliche Belastung des Bundeshaushaltes möglich.
Berlin, den 15. November 2000
Kersten Naumann
Roland Claus und Fraktion