BT-Drucksache 14/4597

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert, Bernd Neumann (Bremen), Renate Blank, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU - Drucksache 14/3182 - Hauptstadtkulturförderung

Vom 13. November 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4597

(neu)

14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Kultur und Medien (23. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert, Bernd Neumann (Bremen),
Renate Blank, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/3182 –

Hauptstadtkulturförderung

A. Problem

Das reiche preußische Kulturerbe und die besonderen Bedingungen der jahr-
zehntelang geteilten Stadt haben die Kulturszene Berlins geprägt und eine Viel-
falt entstehen lassen, deren Wahrung und Entwicklung nicht allein von der
Stadt geleistet werden kann.

In dieser Situation sind eine besondere Verantwortung des Bundes für Berlin
gerade auf dem Gebiet der Kulturpolitik und eine deutliche Präsenz des Kultur-
staates Deutschland in der Hauptstadt unter Wahrung der originären Verant-
wortlichkeit der Länder erforderlich.

Die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Berliner Kulturszene ist
notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung für die überfällige Lösung
struktureller Probleme.

B. Lösung

Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien.

Einstimmige Annahme

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Keine über den Haushaltsansatz hinausgehenden Kosten.
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Folgende Entschließung anzunehmen:

1. Der Deutsche Bundestag bekennt sich zu der besonderen Verantwortung des
Bundes für Berlin. Dies gilt vor allem für die kulturelle Entwicklung. Der
Kulturstaat Deutschland muss unter Wahrung der originären Verantwortlich-
keit der Länder und ihrer beispielhaften kulturellen Vielfalt ganz besonders
in der Hauptstadt sichtbar sein.

Das reiche kulturelle Erbe des preußischen Staates und die besonderen Be-
dingungen einer jahrzehntelang geteilten Stadt haben die Kulturszene Berlins
in einzigartiger Weise geprägt und zugleich eine außergewöhnliche Vielfalt
entstehen lassen, deren Wahrung und Weiterentwicklung die Leistungsfähig-
keit der Stadt allein überfordert. Deshalb ist es richtig, dass der Bund neben
dem Land Berlin eine besondere kulturelle Verantwortung in der Hauptstadt
wahrnimmt.

Der Deutsche Bundestag begrüßt die Absicht von Bund und Land Berlin,
einen „Vertrag zur Kulturfinanzierung in der Bundeshauptstadt“ abzuschlie-
ßen, der neben der Förderung bestimmter Institutionen im Rahmen des
Hauptstadtkulturfonds auch die Förderung von innovativen Projekten und
Veranstaltungen regelt.

Die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Berliner Kulturszene
kann die überfällige Lösung struktureller Probleme aber nicht ersetzen; bei-
des sind notwendige Voraussetzungen der angestrebten Entwicklung von
Kunst und Kultur in der deutschen Hauptstadt.

2. Der Deutsche Bundestag erwartet von der Bundesregierung nach Ablauf ei-
nes Jahres einen Bericht, der Auskunft darüber gibt, welche Erfahrungen die
Bundesregierung bei der Umsetzung des „Vertrages zur Kulturfinanzierung
in der Bundeshauptstadt“ sowie zur künftigen Förderung der Kultur in der
Bundesstadt Bonn gemacht hat.

3. Der Deutsche Bundestag lädt die Länder ein, sich an dieser Diskussion über
Hauptstadtkulturförderung zu beteiligen und dazu einen eigenen Beitrag zu
leisten.

II. Den Antrag der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert, Bernd Neumann (Bre-
men), Renate Blank, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 14/3182 – für erledigt zu erklären.

Berlin, den 10. November 2000

Der Ausschuss für Kultur und Medien

Monika Griefahn

Vorsitzende

Dr. Norbert Lammert

Berichterstatter

Eckhardt Barthel (Berlin)

Berichterstatter

Dr. Antje Vollmer

Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto
(Frankfurt am Main)

Berichterstatter

Dr. Heinrich Fink

Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 –

Drucksache

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Bericht der Abgeordneten Dr. Norbert Lammert, Eckhardt Barthel (Berlin),
Dr. Antje Vollmer, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Dr. Heinrich Fink

I.

Der Antrag auf Drucksache 14/3182 wurde am 11. Mai
2000 an den Ausschuss für Kultur und Medien sowie zur
Mitberatung an die Ausschüsse für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen, für Angelegenheiten der neuen Länder und für
Fremdenverkehr und Tourismus sowie an den Haushaltsaus-
schuss überwiesen.

II.

Die Antragsteller weisen darauf hin, dass das reiche preußi-
sche Kulturerbe und die besonderen Bedingungen der jahr-
zehntelang geteilten Stadt die Kulturszene Berlins geprägt
haben daraus eine kulturelle Vielfalt erwachsen sei, deren
Wahrung und Entwicklung nicht allein von der Stadt geleis-
tet werden könne.

In dieser Situation seien ein Bekenntnis des Deutschen Bun-
destages zur besonderen Verantwortung des Bundes für
Berlin gerade auf dem Gebiet der Kulturpolitik und eine
deutliche Präsenz des Kulturstaates Deutschland in der
Hauptstadt unter Wahrung der originären Verantwortlichkeit
der Länder erforderlich.

Die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Berli-
ner Kulturszene sei eine notwendige, aber nicht hinrei-
chende Bedingung für die überfällige Lösung struktureller
Probleme.

Die Antragsteller erwarten deshalb von der Bundesregie-
rung die Vorlage eines Berichts zur Konzeption der Haupt-
stadtkulturförderung, der auch Auskunft über die künftige
Kulturförderung für die Bundesstadt Bonn gibt.

Sie laden die Länder ein, sich an der Diskussion über
Hauptstadtkulturförderung zu beteiligen und einen eigenen
Beitrag hierzu zu leisten.

III.

Der

Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

hat den Antrag in seiner 36. Sitzung am 7. Juni 2000 bera-
ten und mit den Stimmen der Mitglieder der Koalitionsfrak-
tionen gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der
CDU/CSU, F.D.P. und PDS abgelehnt.

Der

Haushaltsausschuss

hat den Antrag in seiner Sitzung
am 11. Oktober 2000 beraten und mehrheitlich mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und PDS dem federfüh-
renden Ausschuss die Ablehnung des Antrags empfohlen.

Der

Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder

hat den Antrag in seiner 48. Sitzung am 25. Oktober 2000
beraten und in der Fassung eines von den Koalitionsfraktio-

nen eingebrachten Änderungsantrags einstimmig angenom-
men, der textidentisch ist mit der vom Ausschuss für Kultur
und Medien einstimmig verabschiedeten Beschlussempfeh-
lung.

Der

Ausschuss für Tourismus

hat den Antrag in seiner
47. Sitzung am 25. Oktober 2000 beraten und einen inter-
fraktionellen Antrag zur Hauptstadtkulturförderung ein-
stimmig zur Annahme empfohlen, der textidentisch ist mit
der vom Ausschuss für Kultur und Medien einstimmig ver-
abschiedeten Beschlussempfehlung. Der Antrag auf Druck-
sache 14/3182 wurde in der Sitzung von der Fraktion der
CDU/CSU zurückgezogen.

IV.

Der

Ausschuss für Kultur und Medien

hat zur Frage der
Kulturförderung für die Hauptstadt und für die Bundesstadt
Bonn in seiner 39. Sitzung am 5. Juli 2000 eine öffentliche
Anhörung durchgeführt.

An dieser Anhörung nahmen folgende Sachverständige teil:





Andreas Rochholl, künstlerischer Leiter der zeitgenössi-
schen Oper Berlin,





Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, Staatsminister für Wis-
senschaft und Kunst des Freistaats Sachsen





Hans-Heinrich Grosse-Brockhoff, Kulturdezernent der
Stadt Düsseldorf,





Dr. Thomas Flierl, Bezirksstadtrat, Bezirksamt Mitte
von Berlin, Abteilung Ökologische Stadtentwicklung
Bauen, Wohnen,





Klaus Biesenbach, Kunst-Werke Berlin e.V.,





Prof. Klaus-Dieter Lehmann, Präsident der Stiftung
Preußischer Kulturbesitz,





Dr. Dieter Sauberzweig, Kurator des Hauptstadtkultur-
fonds,





Caroline Fetscher, Journalistin.

In seiner 41. Sitzung am 11. Oktober 2000 hat der Aus-
schuss für Kultur und Medien diese Anhörung in Verbin-
dung mit der Beratung des Antrags auf Drucksache 14/3182
ausgewertet. Dabei wurde festgestellt, dass sowohl im Aus-
schuss als auch zwischen den angehörten Sachverständigen
ein großer Konsens in der Notwendigkeit einer besonderen
Kulturförderung für die Hauptstadt bestehe und es in der
Frage, wie sich der Bund in Berlin engagieren solle, im
Grundsatz keine Meinungsverschiedenheiten gebe. Alle
Mitglieder stimmten außerdem darin überein, dass sich der
Ausschuss an der konzeptionellen Debatte beteiligen solle.
Auch die Kulturförderung für die Bundesstadt Bonn solle
kontinuierlich die Aufmerksamkeit des Ausschusses finden.
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– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Um diesem parlamentarischen Konsens den gebührenden
Ausdruck zu verleihen, kamen die Mitglieder des Ausschus-
ses überein, einen im Ausschuss überarbeiteten Entschlie-
ßungsantrag der Koalitionsfraktionen als Beschlussempfeh-
lung zu verabschieden und den Antrag auf Drucksache 14/
3182 für erledigt zu erklären.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Berlin, den 10. November 2000

Dr. Norbert Lammert

Berichterstatter

Eckhardt Barthel (Berlin)

Berichterstatter

Dr. Antje Vollmer

Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto
(Frankfurt am Main)

Berichterstatter

Dr. Heinrich Fink

Berichterstatter

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