BT-Drucksache 14/4564

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -14/4241- Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes

Vom 9. November 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4564

14. Wahlperiode

09. 11. 2000

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/4241 –

Entwurf eines Zweiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordneten-
gesetzes

Bericht der Abgeordneten Dietrich Austermann, Jürgen Koppelin, Dr. Christa Luft,
Hans Georg Wagner und Antje Hermenau

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die seit dem 1. Ja-
nuar 1999 geltende Höhe der Abgeordnetenentschädigung
für das Jahr 2000 ab Jahresmitte auf der Grundlage der für
1999 festgestellten Preissteigerungsrate von 0,6 % anzuhe-
ben und ab dem 1. Januar 2001 in Anlehnung an die zu er-
wartenden Preissteigerungsraten anzupassen.

Eine Anpassungsnotwendigkeit besteht auch hinsichtlich
des Bemessungsbetrages für die Altersentschädigung nach
dem Übergangsrecht, damit die Altersentschädigung auch
künftig ihre Funktion als wesentlicher Bestandteil der
verfassungsrechtlich verbürgten, die Unabhängigkeit der
Abgeordneten sichernden Entschädigung erfüllen kann. Im
Übrigen bleibt die Altersversorgung für Abgeordnete, an
der in der 13. Wahlperiode spürbare Einschnitte vorgenom-
men worden sind, unverändert.

Die empfohlenen Änderungen des § 11 Abs. 1 Satz 2 und
des § 35a Abs. 2 Satz 3 setzen die Anpassungsverpflichtun-
gen in gesamtwirtschaftlich verantwortungsbewusster
Weise um. Daher orientiert sich der Gesetzentwurf an den
zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu erwartenden Preissteige-

rungsraten. Danach wird die Abgeordnetenentschädigung
ab dem 1. Januar 2001 in drei Jahresschritten von 1,9 vom
Hundert angehoben. Für die Übergangszeit der zweiten Jah-
reshälfte 2000 soll die Entschädigung preissteigerungsbe-
dingt auf den Stand des Jahres 1999 durch eine Erhöhung
von 0,6 % festgeschrieben werden.

Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung
nach dem Übergangsrecht soll wie bisher nur anteilig die
Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung nachzeich-
nen. Die vorgesehenen Anpassungen tragen dem Rechnung.

Der Gesetzentwurf verursacht Mehrkosten des Bundes im
Jahr 2000 von ca. 0,5 Mio. DM und im Jahr 2001 von ca.
3 Mio. DM.

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mehr-
heitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktion der F.D.P. und der
Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Fraktion
der CDU/CSU für mit der Haushaltslage des Bundes
vereinbar.
Drucksache

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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 9. November 2000

Der Haushaltsausschuss

Adolf Roth (Gießen)

Vorsitzender

Dietrich Austermann

Berichterstatter

Jürgen Koppelin

Berichterstatter

Dr. Christa Luft

Berichterstatterin

Hans Georg Wagner

Berichterstatter

Antje Hermenau

Berichterstatterin

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