BT-Drucksache 14/4523

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/4000, 14/4302- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 (Haushaltsgesetz 2001)

Vom 23. November 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4523

14. Wahlperiode

23. 11. 2000

Sachgebiet 63

Bericht

des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 14/4000, 14/4302 –

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2001 (Haushaltsgesetz 2001)

Bericht der Abgeordneten Dietrich Austermann, Hans Georg Wagner, Oswald Metzger,
Dr. Werner Hoyer und Dr. Christa Luft

A. Allgemeine Bemerkungen

Die Bundesregierung hat am 18. August 1999 den Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2001 – Haushaltsgesetz 2001 –,
Bundestagsdrucksachen 14/4000, 14/4302, dem Deutschen
Bundestag vorgelegt.

Nach der Einbringungsrede des Bundesministers der Finan-
zen debattierte der Deutsche Bundestag den Regierungsent-
wurf in seiner 116. bis 119. Sitzung vom 12. bis 15. Septem-
ber 2000 in erster Lesung und überwies den Gesetzentwurf
anschließend zur weiteren Beratung an den Haushaltsaus-
schuss.

Zur Vorbereitung seiner Beratungen hatte der Haushaltsaus-
schuss wie in den vorangegangenen Jahren einen Zeitplan
aufgestellt, der auch den Fachausschüssen des Deutschen
Bundestages bekanntgegeben worden war. Zum Teil nahmen
die gutachtlich beteiligten Ausschüsse mit den vom Haus-
haltsausschuss benannten Berichterstattern für die jeweili-
gen Einzelpläne des Bundeshaushaltsplans Verbindung auf,
um ihr Beratungsergebnis bereits in die vor den Beratungen
des Haushaltsausschusses stattfindenden „Berichterstatter-
gespräche“ einfließen zu lassen. Das Ergebnis der Berichter-
stattergespräche zu den Einzelplänen war Grundlage für die
Beratungen im Haushaltsausschuss. Den zuständigen Be-
richterstattern wurden auch die zum Haushaltsentwurf 2001

eingegangenen Eingaben zur Prüfung und Berücksichtigung
zugeleitet, so dass diese als erledigt anzusehen sind.

Der Haushaltsausschuss nahm in seiner 54. Sitzung am
11. Oktober 2000 die Beratungen zu dem Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2001 auf und schloss diese nach acht
überwiegend ganztägigen Sitzungen am 16. November 2000
mit der sog. Bereinigungssitzung ab.

Der Umfang der zu beratenden Positionen des Bundeshaus-
halts und die nach dem Sitzungsplan des Deutschen Bun-
destages zur Verfügung stehende Beratungszeit erforderten
eine am engen Zeitrahmen orientierte, straffe Erörterung im
Ausschuss. Hierzu wurde dem Haushaltsausschuss vom
Präsidenten des Deutschen Bundestages die Genehmigung
zur Durchführung von Ausschusssitzungen auch an den Ple-
narsitzungstagen erteilt. In Anbetracht des Erfordernisses
einer möglichst baldigen Verabschiedung des Etats konnte
dem Beratungsbedürfnis des Haushaltsausschusses auch bei
diesen Etatberatungen so in angemessener und ausreichen-
der Weise Rechnung getragen werden.

B. Stellungnahmen gutachtlich beteiligter
Ausschüsse

Die nachfolgenden Stellungnahmen der gutachtlich betei-
ligten Ausschüsse wurden entsprechend der Regelung nach
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– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

§ 95 Abs. 1 GO-BT beim Aufruf der jeweiligen Einzelpläne
in die Beratung einbezogen:

4. Ausschuss (Innenausschuss)

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf der Bundesre-
gierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 –, Einzel-
plan 06, in seiner Sitzung am 8. November 2000 beraten
und mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktionen im Übrigen dem federführenden
Haushaltsausschuss gutachtlich empfohlen, dem Haushalts-
gesetz 2001 zuzustimmen. Anträge der Fraktion der CDU/
CSU und der Fraktion der PDS wurden abgelehnt.

6. Ausschuss (Rechtsausschuss)

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat in sei-
ner Sitzung am 11. Oktober 2000 den Gesetzentwurf der
Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaus-
haltsplans für das Haushaltsjahr 2001 – Haushaltsgesetz
2001 – beraten und dem Einzelplan 07 mehrheitlich mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU sowie der F.D.P bei Stimmenthaltung der Fraktion der
PDS zugestimmt.

9. Ausschuss (Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie)

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den Ge-
setzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 – Haus-
haltsgesetz 2001 – in seiner Sitzung am 25. Oktober 2000
beraten.

Er empfiehlt mehrheitlich die Annahme des Gesetzent-
wurfs. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Mitglie-
der der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Mitglieder
der Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und PDS in Ab-
wesenheit der Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gefasst.

10. Ausschuss (Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten)

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
des Deutschen Bundestages hat sich in seiner Sitzung am 25.
Oktober 2000 mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung –
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundes-
haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 – Haushaltsgesetz
2001 – befasst und empfiehlt in seiner gutachtlichen Stel-
lungnahme dem federführenden Haushaltsausschuss mehr-
heitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. bei
Stimmenthaltung der Fraktion der PDS, dem Gesetzentwurf
– Einzelplan 10 – unter Berücksichtigung der nachfol-
gend wiedergegebenen Anträge der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuzustimmen.

I. Änderungsantrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Der Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 ist im
Einzelplan 10 gegenüber dem Entwurf wie folgt zu ändern:

1. Kapitel 10 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 687 87 (neu) Hilfsmaßnahmen für den Agrarbe-
reich in den Staaten Mittel- und Ost-
europas (MOE) sowie den Neuen
Unabhängigen Staaten (NUS)

Einbringung eines neuen Titels mit einem Mittelansatz
von 2 500 TDM.

B e g r ü n d u n g

Durchführung von Hilfs- und Beratungsmaßnahmen für
Mittel- und Osteuropa auf dem Agrarsektor. Der weiter-
hin hohe Beratungsbedarf der osteuropäischen Trans-
formationsländer im Agrarbereich und die Bedeutung
der Hilfsmaßnahmen für die agrarpolitischen Beziehun-
gen Deutschlands zu diesen Ländern werden zurzeit
nicht ausreichend berücksichtigt. Der Anteil des BML
am TRANSFORM-Programm ist drastisch zurückgeführt
worden.

Es sind daher Haushaltsmittel in Höhe von 2 500 TDM
im Epl. 10 zu veranschlagen.

2. Kapitel 10 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 684 24 Aufklärung der Verbraucher

Aufstockung der Mittel von 6 700 TDM um 1 500 TDM
auf 8 200 TDM.

B e g r ü n d u n g

Für weitere Aufklärungsmaßnahmen im Ernährungsbe-
reich, u. a. für

– Beteiligung an einem Schülerwettbewerb der EU-
Kommission in den neuen Bundesländern zum
Thema: Die Ernährung der Zukunft,

– Aufklärungsaktion im Rahmen der Obst- und Gemü-
sekampagne „5 am Tag“,

– Aufklärungsaktion zum ökologischen Landbau und
Entwicklung von Fernsehspots zur gesunden Ernäh-
rung und zum ökologischen Landbau

ist eine entsprechende Anhebung notwendig.

3. Kapitel 10 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 686 21 (neu) Beteiligung des Bundes an Bundes-
gartenschauen

Einbringung eines neuen Titels mit einem Gesamtvolu-
men von 12 000 TDM, davon für 2001 500 TDM.

B e g r ü n d u n g

Die Mittel sind vorgesehen für eine Beteiligung des
Bundes an einem Pavillon „Nachhaltigkeit“ auf Bundes-
gartenschauen. BML, BMU und BMZ werden in einer
gemeinsamen Initiative die Konzeption mit den Schwer-
punkten Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft, genetische
Ressourcen im Kontext mit dem grünen Bereich erstel-
len. Mit einem Pavillon zum Thema Nachhaltigkeit soll
auf der internationalen Gartenschau (IGA) 2003 in Ros-
tock und der Bundesgartenschau (BUGA) 2005 in Mün-
chen ein sichtbares Zeichen für den verantwortungsvol-
len Umgang Deutschlands mit dem Thema gesetzt
werden. Der Pavillon wäre ein Forum für Veranstaltun-
gen, Diskussionen, Darstellung der Aktivitäten der Poli-
tik zu diesen Themen.
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4. Kapitel 10 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 686 09 Zuschüsse zur Förderung von
Modellvorhaben

Aufstockung der Mittel von 1 750 TDM um 5 000 TDM
auf 6 750 TDM.

B e g r ü n d u n g

Die zusätzlichen Mittel sollen insbesondere für Modell-
projekte in den Bereichen

– Arbeitsmarktpolitische Initiative des BML,

– Offene Höfe,

– Ausbau der Förderung der regionalen Entwicklung,

– Steigerung der Wettbewerbskraft im Gartenbau
durch ein effektives Forschungs- und Informations-
system

eingesetzt werden.

Nach der Koalitionsvereinbarung sind der ländliche
Raum und die Landwirtschaft in das Bündnis für Arbeit
mit einzubeziehen. Dementsprechend hat BML im Rah-
men eines umfassenden Dialogs mit allen Gruppen des
ländlichen Raums eine arbeitsmarktpolitische Initiative
entwickelt. Diese beinhaltet einen integrierten Modell-
ansatz zur Mobilisierung von Beschäftigungspotential
im ländlichen Raum, dessen Kernstück im Wesentlichen
folgende Teilprojekte darstellen:

– „Vermittlung von Zusatzqualifikationen in Spezialbe-
reichen der Agrarwirtschaft“

– „Sicherung einer nachhaltigen ländlichen Entwick-
lung durch Regionalberater“

– „Nachhaltige ländliche Entwicklung durch Umnut-
zung funktionsloser landwirtschaftlicher Gebäude“

– „Regionale Vermarktung von Holz“.

Darüber hinaus kommt im Rahmen dieser Initiative ein
Kooperationsprojekt „Erneuerbare Energien und Ener-
giekosteneinsparung in der Region Eifel“ in Betracht.

Im Bereich Offene Höfe sind unter dem Aspekt der Ein-
kommensverbesserung und Einkommenskombination für
landwirtschaftliche Betriebe zum Beispiel Fragen zu den
Themen „Schullandheim auf dem Bauernhof“ und „Auf-
enthalt von einzelnen verhaltensgestörten Kindern auf
dem Bauernhof“ zu klären.

Im Bereich der Steigerung der Wettbewerbskraft im Gar-
tenbau soll durch ein effektives Forschungs- und Infor-
mationssystem die Beschaffung von nützlichen Informa-
tionen für den einzelnen Gartenbauunternehmer
einfacher und schneller gestaltet werden. Das Problem
der Informationsfülle und Reizüberflutung – insbeson-
dere im Internet – wird immer größer. Meist ist es des-
halb für den Unternehmer nur schwer möglich, sich aus
dem Datenwust die richtigen Informationen zu suchen,
zumal viele der Informationen nicht geprüft oder sortiert
sind. Gerade die Prüfung auf Kompetenz des Informati-
onsanbieters und Relevanz für eine bestimmte Benutzer-
gruppe erfordert Fachwissen und Managementqualitä-
ten.

II. Änderungsantrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Der Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 ist im
Einzelplan 10 gegenüber dem Entwurf wie folgt zu ändern:

1. Kapitel 10 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 662 01 (neu) Hilfsprogramm zur Sicherung der
Liquidität von Unterglas-Gartenbau-
betrieben

Einrichtung eines neuen Titels mit einem Gesamtvolu-
men von 20 000 TDM, davon 10 000 TDM in 2001, VE
fällig in 2002: 10 000 TDM.

B e g r ü n d u n g

Aufgrund des extremen Anstiegs bei den Energiekosten
(von 33 Pf/l Heizöl im 4. Quartal 1998 auf 80 Pf/l
heute – jeweils ohne Mehrwertsteuer) ist der Unter-
glasgartenbau in Deutschland in erhebliche Liquidi-
tätsschwierigkeiten gekommen. Eine Überwälzung der
höheren Kosten ist aufgrund der Wettbewerbslage, ins-
besondere der niedrigen Energiekosten beim Haupt-
wettbewerber Niederlande, nicht möglich.

Deshalb sollte ein Hilfsprogramm für Betriebe in
Schwierigkeiten aufgelegt werden. Es ermöglicht betrof-
fenen Betrieben, Rettungs- und Umstrukturierungsmaß-
nahmen zu ergreifen. Das Programm sollte von den Län-
dern durchgeführt und hälftig mitfinanziert werden.

Nach den der Bundesregierung vorliegenden Daten zur
Unterglasfläche ergeben sich rechnerische Energie-
mehrkosten in Höhe von 634 Mio. DM. Pro Prozent-
punkt Zinsverbilligung für diesen Gesamtbetrag wäre
ein Mittelbedarf von 6,34 Mio. DM/Jahr erforderlich,
das heißt bei 5 % Zinsverbilligung wären 31,7 Mio. DM/
Jahr erforderlich.

Bei einer jeweils hälftigen Finanzierung der Zinsverbil-
ligung durch Bund und Länder ergäbe sich daraus ein
Bundesanteil von 15,85 Mio. DM/Jahr. Da davon auszu-
gehen ist, dass nicht alle Mehraufwendungen über zu-
sätzliche Kredite finanziert werden müssen, erscheint ein
Gesamtumfang der Liquiditätshilfen von 20 Mio. DM/
Jahr (Bundesanteil = 10 Mio. DM/Jahr) angemessen.

Das Programm bedarf der EU-beihilferechtlichen Ge-
nehmigung.

2. Kapitel 10 03 Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“

Titel 882 90 Bundesanteil zur Finanzierung der
Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ (Investitionen)

Aufstockung des Titels um 15 000 TDM.

B e g r ü n d u n g

Wegen der schwierigen Ertrags- und Wettbewerbslage in
der Landwirtschaft, insbesondere im Unterglasgarten-
bau sind in diesem Bereich in den vergangenen Jahren
nur geringe Neuinvestitionen erfolgt. Der starke Öl-
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– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

preisanstieg macht nun Investitionen zur Verbesserung
der Energieeffizienz besonders dringlich.

Investitionen zur Energieeinsparung und -umstellung
können im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungspro-
gramms der GAK gefördert werden, insbesondere

– Wärme- und Kältedämmungsmaßnahmen,

– Wärmerückgewinnungsanlagen,

– Wärmepumpen, Solaranlagen, Biomasseanlagen,
Biomasseverfeuerung,

– Umstellung der Heizanlagen auf umweltverträgliche
Energieträger, insbesondere Fernwärme und Gas
einschließlich des Anschlusses ans Netz,

– verbesserte Energieerzeugung und Wärmeverteilung,

– Steuer- und Regeltechnik,

– bessere Raumausnutzung,

– Neubau energiesparender Gewächshäuser und dafür
notwendiger Abriss alter Anlagen.

Die Mittelaufstockung soll gezielt dazu verwendet wer-
den, um insbesondere die Förderung energiesparender
Investitionen im Gartenbau nachhaltig zu verstärken.
Dies trägt bei zur umweltpolitisch unverzichtbaren Re-
duzierung klimaschädlicher Emissionen sowie zur
Standortsicherung einschl. Sicherung von Arbeitsplätzen
und hochwertigen Ausbildungsplätzen.

Das Programm soll in den Haushaltsjahren 2001 und
2002 mit jeweils 15 Mio. DM Bundesmitteln ausgestattet
werden.

III. Änderungsantrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Der Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2001 ist im
Einzelplan 10 gegenüber dem Entwurf wie folgt zu ändern:

Kapitel 10 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 632 01 (neu) Beseitigung von Schadensfolgen der
extremen Trockenheit in Ostdeutschland
im Jahre 2000

Haushaltsansatz 13 000 TDM.

B e g r ü n d u n g

Aufgrund der extremen Trockenheit von Mitte April bis
Ende Juni dieses Jahres kam es insbesondere auf den leich-
ten Böden in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-
Vorpommern, in geringerem Umfang auch in den Ländern
Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu erheblichen Er-
tragseinbußen an den landwirtschaftlichen Kulturen, die
z. T. 30 bis 50 % und mehr erreicht haben. Die Auswirkun-
gen der Trockenheit variieren dabei innerhalb der Länder
und sind auch von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich ausge-
prägt.

Der verursachte Gesamtschaden in den fünf Ländern wird
auf mehr als 600 Mio. DM geschätzt. Besonders prekär ist
die wirtschaftliche Situation nach Schätzungen der Länder
in rd. 280 Betrieben, die infolge weit überdurchschnittlicher
Ertragseinbußen in eine existenzgefährdende Situation ge-

raten können. Würden diese Betriebe aufgegeben, führte
das zum Verlust von zahlreichen Arbeitsplätzen und in den
letzten Jahren getätigten Investitionen, überdies in beson-
ders strukturschwachen Regionen, die durch eine niedrige
Wirtschaftsleistung und überdurchschnittliche Arbeitslosen-
quoten gekennzeichnet sind.

Den unverschuldet durch die Trockenheit in Existenznot ge-
ratenen Betrieben sollen daher über ein Existenzsiche-
rungsprogramm Liquiditätshilfen in Form von kapitalisier-
ter Zinsverbilligung oder in besonderen Härtefällen von
Zuschüssen für z. B. den Ankauf von Betriebsmitteln ge-
währt werden, um den Anschluss an das nächste Wirt-
schaftsjahr zu finden.

Nach letzten Schätzungen der Länder sind für dieses ge-
zielte Programm Mittel in Höhe von insgesamt 26 Mio. DM
erforderlich. Hieran soll sich der Bund zu 50 % beteiligen,
so dass ein zusätzlicher Titel mit einem Ansatz von 13 Mio.
DM in den Einzelplan 10 aufzunehmen ist. Diese Mittel sol-
len nicht auf den BML – Plafond angerechnet werden.

Die Beteiligung des Bundes an dem Hilfsprogramm der
Länder würde – wie im Jahre 1992 – auf der Grundlage ei-
ner Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern
erfolgen.“

11. Ausschuss (Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung)

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat in seiner
Sitzung am 15. November 2000 den Gesetzentwurf – Ent-
wurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaus-
haltsplans für das Haushaltsjahr 2001 (Haushaltsgesetz
2001) –, Einzelplan 11, gutachtlich beraten und empfiehlt,
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, F.D.P. und PDS die Annahme des Gesetzent-
wurfs.

Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. so-
wie der Fraktion der PDS fanden im Ausschuss für Arbeit
und Sozialordnung keine Mehrheit.

12. Ausschuss (Verteidigungsausschuss)

Der Verteidigungsausschuss hat in seiner Sitzung am
11. Oktober 2000 den Gesetzentwurf der Bundesregierung
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2001 – Kapitel 60 09 im Einzelplan 60 – be-
raten. Dem federführenden Haushaltsausschuss wird emp-
fohlen, den Entwurf anzunehmen. Dieser Beschluss wurde
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, CDU/CSU und F.D.P. bei Abwesenheit der
Fraktion der PDS gefasst.

In seiner Sitzung am 25. Oktober 2000 hat der Verteidi-
gungsausschuss dann den Einzelplan 14 des o. a. Gesetzent-
wurfs beraten. Auch im Hinblick auf den Entwurf zum Ein-
zelplan 14 wird dem federführenden Haushaltsausschuss
empfohlen, den Entwurf anzunehmen. Dieser Beschluss
wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. bei Ab-
wesenheit der Fraktion der PDS gefasst.

Darüber hinaus hat der Verteidigungsausschuss die nach-
folgend wiedergegebenen 17 Anträge angenommen, deren
Annahme ebenfalls dem Haushaltsausschuss empfohlen
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 –

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wurde. Es handelt sich dabei um gemeinsame Anträge der
Koalitionsfraktionen sowie der Fraktionen der CDU/CSU
und F.D.P. Die Anträge wurden mit den Stimmen der an-
tragstellenden Fraktionen in Abwesenheit der Fraktion der
PDS angenommen.

I. Kapitel 14 01 Bundesministerium

Titel 422 01 Bezüge der planmäßigen Beamtin-
nen und Beamten

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:

Der Haushaltsvermerk zu Kapitel 14 01 Titel 422 01 –
zu A 14 – wird wie folgt ausgebracht: „Davon dürfen
aus zwingenden dienstlichen Gründen bis zu 40 Plan-
stellen mit einer entsprechenden Anzahl von Planstel-
len der BesGr A 15 des nachgeordneten Bereichs bei
Kapitel 14 04 ausgetauscht werden.“

B e g r ü n d u n g

Nach der Personalentwicklungskonzeption für den
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Vertei-
digung setzt die Übertragung eines Dienstpostens der
Besoldungsgruppe A 16 im nachgeordneten Bereich
eine in der Regel zweijährige ministerielle Verwen-
dung voraus. Dazu werden Beamte der Besoldungs-
gruppe A 15 in das Ministerium versetzt.

Derzeit befinden sich etwa 50 Beamte in der vorge-
schriebenen ministeriellen Verwendung. Durch diese
hohe Anzahl tritt eine wesentliche Verschlechterung
der Beförderungssituation für die Oberregierungsräte
des Ministeriums ein. Die normalerweise für ihre Er-
nennung zum Regierungsdirektor benötigten Planstel-
len werden für den o. a. Personenkreis in Anspruch
genommen. Aus Personalführungsgründen ist dies
nicht zu vertreten. Um für die Angehörigen des Minis-
teriums eine zeitgerechte Beförderung zum Regie-
rungsdirektor sicherzustellen, ist eine Erhöhung der
Austauschmöglichkeiten bei den Planstellen der Be-
soldungsgruppe A 14 des Ministeriums mit denen der
Besoldungsgruppe A 15 des nachgeordneten Bereichs
von den bisher vorgesehenen 20 auf 40 zwingend er-
forderlich.

Kosten: keine.

II. Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen usw.

Titel 423 01 Bezüge der Berufssoldaten und
Soldaten auf Zeit

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:

1. Im Verteidigungshaushalt 2001 werden die für 300
Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 + Z und
600 Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 (Stabs-
feldwebel) im Haushaltsvermerk zu Besoldungs-
gruppe A 8 + Z ausgebrachten Ermächtigungen in
echte Planstellen umgewandelt. Zur Kompensation
soll die Realisierung durch Hebungen aus folgen-
der Besoldungsgruppe erfolgen:

– 900 Planstellen A 8 + Z

Gleichzeitig entfällt der Haushaltsvermerk zu
Besoldungsgruppe A 8 + Z (Seite 163 des Re-
gierungsentwurfs).

2. Im Verteidigungshaushalt 2001 wird die Planstel-
lenausstattung in den Besoldungsgruppen A 9 + Z
um 63 und A 9 (Stabsfeldwebel) um 117 erhöht.
Zur Kompensation soll die Realisierung durch He-
bungen aus folgender Besoldungsgruppe erfolgen:

– 180 Planstellen A 8 + Z.

3. Im Verteidigungshaushalt 2001 wird die Planstel-
lenausstattung in den Besoldungsgruppen A 9 + Z
um 389 und A 9 (Stabsfeldwebel) um 909 erhöht.
Zur Kompensation soll die Realisierung durch He-
bungen aus folgender Besoldungsgruppe erfolgen:

– 1 298 Planstellen A 8 + Z.

B e g r ü n d u n g

Nach dem Kabinettsbeschluss vom 14. Juni 2000
soll der Beförderungsstau bei den Unteroffizieren
schnellstmöglich abgebaut werden. Mit den Maßnah-
men könnten zumindest die Strukturen des derzeit gel-
tenden Personalstrukturmodells eingenommen wer-
den, ohne jedoch dem durch die Einführung der
Feldwebellaufbahn erforderlichen Aufwuchs im Be-
reich der Unteroffiziere mit Portepee Rechnung zu tra-
gen. Darüber hinaus begründen sich die einzelnen An-
träge wie folgt:

zu 1

In den Erläuterungen zu Kapitel 14 03 Titel 423 01
(Seite 164 des Regierungsentwurfs) ist festgelegt, dass
die Supplementärstellen (Ermächtigungen) in den Be-
soldungsgruppen A 9 + Z und A 9 (Stabsfeldwebel) zu
Lasten der Besoldungsgruppe A 8 + Z in echte Plan-
stellen umgewandelt werden, soweit dies Personalum-
fang und -struktur der künftigen Streitkräfte gestatten
und der Gesetzgeber im Zuge der Haushaltsberatun-
gen zum Haushalts 2001 entscheidet. Mehrkosten ent-
stehen nicht, da die Planstellen bereits genutzt werden
dürfen und keine zusätzlichen Beförderungen erfolgen.

zu 2

Die Ausschöpfung der bestehenden gesetzlichen Ober-
grenzen ermöglicht die Ausbringung von zusätzlich 63
Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 + Z und 117
Planstellen A 9 (Stabsfeldwebel). Die Mehrkosten be-
laufen sich auf ca. 1 Mio. DM, die im Einzelplan 14 zu
erwirtschaften sind.

zu 3

Hierzu ist eine Anhebung der im Bundesbesoldungs-
gesetz zur Besoldungsgruppe A 9 festgelegten Ober-
grenze von derzeit 35 auf 40 % bei A 9 + Z notwendig.
Besoldungsrechtlich ist eine Änderung der in der
Anlage I der Bundesbesoldungsordnung A zur Besol-
dungsgruppe A 9 ausgebrachten Fußnote Nr. 4 erfor-
derlich, wonach die Gesamtzahl der Planstellen für
Stabsfeldwebel/ Stabsbootsmänner und Oberstabs-
feldwebel/ Oberstabsbootsmänner bis zu 35 % der in
den Besoldungsgruppen A 8 und A 9 insgesamt für
Unteroffiziere ausgebrachten Planstellen beträgt. Bis
zum Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung – voraus-
sichtlich im Jahre 2001 – könnte ihre Inanspruch-
Drucksache

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– 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

nahme in der höheren Dotierung durch einen Sperr-
vermerk im Haushalt geregelt werden.

Die Gesamt-Mehrkosten belaufen sich auf ca. 8 Mio.
DM, davon dürfte jedoch zum Haushalt 2001 auf-
grund der erforderlichen Gesetzesänderung nur ein
geringer Teil kostenwirksam werden. Eine Erwirt-
schaftung im Einzelplan 14 sollte möglich sein.

III. Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen usw.

Titel 423 01 Bezüge der Berufssoldaten und
Soldaten auf Zeit

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:

Im Verteidigungshaushalt 2001 wird die Planstellen-
ausstattung in der Besoldungsgruppe A 12 für Offi-
ziere in Kompaniechefverwendungen um 1 760 erhöht.
Zur Kompensation soll die Realisierung durch He-
bung aus folgender Besoldungsgruppe erfolgen:

– 1 760 Planstellen A 11.

B e g r ü n d u n g

Nach dem Kabinettbeschluss vom 14. Juni 2000 sollen
Offiziere in Kompaniechefverwendungen künftig
grundsätzlich mindestens nach Besoldungsgruppe
A 12 besoldet werden können. In einem ersten Schritt
wurden 1 760 entsprechende Dienstposten identifi-
ziert. Zur Kompensation ist der Wegfall von 1 760
Planstellen der Besoldungsgruppe A 11 vorgesehen.

Besoldungsrechtlich ist eine Änderung der in der
Anlage I der Bundesbesoldungsordnung A zur Besol-
dungsgruppe A 12 ausgebrachten Fußnote Nr. 9 erfor-
derlich, wonach für bis zu 10 % der Gesamtzahl der
für diese Ämter (Hauptmann, Kapitänsleutnant) aus-
gebrachten Planstellen nach A 12 bewertet werden
dürfen. Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Ände-
rung – voraussichtlich im Jahre 2001 – könnte ihre In-
anspruchnahme in der höheren Dotierung durch einen
Sperrvermerk im Haushalt geregelt werden.

Die Gesamt-Mehrkosten belaufen sich auf ca. 25 Mio.
DM, davon dürfte jedoch zum Haushalt 2001 auf-
grund der erforderlichen Gesetzesänderung nur ein
geringer Teil kostenwirksam werden. Eine Erwirt-
schaftung im Einzelplan 14 sollte möglich sein.

IV. Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen usw.

Titel 423 01 Bezüge der Berufssoldaten und
Soldaten auf Zeit

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:

Im Verteidigungshaushalt 2001 wird die Planstellen-
ausstattung in der Besoldungsgruppe A 14 um 670
Planstellen erhöht. Zur Kompensation soll die Reali-
sierung durch Hebungen aus folgenden Besoldungs-
gruppen erfolgen:

– 385 Planstellen A 9 (Leutnant)

– 385 Planstellen A 10

B e g r ü n d u n g

Zurzeit befinden sich ca. 1 500 Offiziere des Trup-
pendienstes im Beförderungsstau nach Besoldungs-

gruppe A 14. Der Abbau dieses Staus soll zeitlich ge-
staffelt erfolgen. Als erster moderater Schritt ist die
Hebung von 670 Planstellen nach Besoldungsgruppe
A 14 vorgesehen. Kompensation erfolgt durch Wegfall
von jeweils 385 Planstellen der Besoldungsgruppen
A 9 (Leutnant) und A 10. Besoldungsrechtliche Ände-
rungen sind nicht erforderlich. Die Mehrkosten belau-
fen sich auf ca. 40 Mio. DM, die aus dem Einzelplan
14 zu erwirtschaften sind.

V. Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen usw.

Titel 423 01 Bezüge der Berufssoldaten und
Soldaten auf Zeit

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:

Im Verteidigungshaushalt 2001 wird die Planstellen-
ausstattung in der Besoldungsgruppe A 15 um 72
Planstellen erhöht. Zur finanziellen Kompensation
soll die Realisierung durch Hebungen aus folgenden
Besoldungsgruppen erfolgen:

– 72 Planstellen A 10

– 33 Planstellen A 9 (Leutnant)

– 47 Planstellen A 7 + Z

B e g r ü n d u n g

Auf A 15 dotierte Dienstposten werden grundsätzlich
nur Offiziere mit erheblich über dem Durchschnitt lie-
genden Leistungen versetzt. Jahrelange Wartezeiten
auf die Einweisung in die Besoldungsgruppe A 15 ent-
sprechen der Vorgabe für diese Verwendungen in kei-
ner Weise. Zum Abbau des Beförderungsstaus bei den
Offizieren des Truppendienstes waren die Planstellen
bereits bei den Ressortverhandlungen zum Haushalt
2001 gefordert worden. Der Bundesfinanzminister
hatte dieser Forderung unter Hinweis auf die ausste-
hende Neuausrichtung der Bundeswehr nicht entspro-
chen. Da nunmehr feststeht, dass die Zahl der
Offiziere in der neuen Struktur der Bundeswehr nicht
reduziert wird, ist die Forderung erneut einzubringen.
Mit der Realisierung ist der nach dem Personalstruk-
turmodell 340 vorgesehene Umfang von 2 845 Plan-
stellen der Besoldungsgruppe A 15 erreicht. Besol-
dungsrechtliche Änderungen sind nicht erforderlich.
Mehrkosten entstehen nicht, da die Maßnahme durch
Wegfall von Planstellen in anderen Bereichen
finanziell kompensiert werden kann.

VI. Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen usw.

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:

Das Bundesministerium der Verteidigung wird aufge-
fordert, einen Entwurf für ein neues Personalstärke-
gesetz zur Einsparung von Personalkosten sowie zur
Lösung des Beförderungs- und Verwendungsstaus
schnellstmöglich in den Bundestag einzubringen.

B e g r ü n d u n g

Das Auslaufen des Personalstärkegesetzes (§ 1) führt
zu einer drastischen Verschlechterung der Beförde-
rungssituation bei Unteroffizieren und Offizieren. Dem
muss entgegengewirkt werden.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 –

Drucksache

14/

4523

VII. Kapitel 14 04 Bundeswehrverwaltung usw.

Titel 422 01 Bezüge der planmäßigen Beamtin-
nen und Beamten

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:

Im Kapitel 14 04 Titel 422 01 werden 25 Planstellen
der Besoldungsgruppen A 6 m nach Besoldungs-
gruppe A 6 e umgewandelt.

B e g r ü n d u n g

Im einfachen Dienst übersteigt die Anzahl der einge-
richteten Dienstposten nach Besoldungsgruppe A 6 e
(102) die zur Verfügung stehenden Planstellen (63)
erheblich, so dass derzeit eine Schere von rund 62 %
besteht.

Dies führt dazu, dass aufgrund der Planstellensitua-
tion 8 Beamte der Besoldungsgruppe A 5, die seit
1998 auf Beförderungsdienstposten der Besoldungs-
gruppe A 6 e geführt werden und die laufbahnrecht-
liche Voraussetzung für eine Beförderung nach A 6 e
erfüllen, noch nicht befördert werden können. Erst im
Jahre 2002 (zwei Abgänge) und 2003 (drei Abgänge)
können aus heutiger Sicht weitere Beamte befördert
werden.

Durch die Umwandlung von 25 Planstellen der Besol-
dungsgruppe A 6 m nach Besoldungsgruppe A 6 e
können bestehende Wartezeiten für Beförderungen
nach Besoldungsgruppe A 6 e deutlich verringert wer-
den.

Kosten: Keine.

VIII. Kapitel 14 04 Bundeswehrverwaltung usw.

Titel 422 01 Bezüge der planmäßigen Beamtin-
nen und Beamten

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:

100 Planstellen der BesGr A 6 werden nach BesGr
A 7 gehoben.

B e g r ü n d u n g

Nach Hebung des Eingangsamtes für Beamte des mitt-
leren nichttechnischen Dienstes nach BesGr A 6 sind
bis auf wenige Ausnahmen die Dienstposten A 6 und
A 7 gebündelt worden. Die Bündelung führt allerdings
zu einer Erhöhung der Schere zwischen eingerichteten
Dienstposten und Beförderungsplanstellen der BesGr
A 7, da im Haushalt keine zusätzlichen Planstellen
ausgebracht wurden. Zwischenzeitlich liegt die Warte-
zeit für eine Beförderung nach A 7 bei durchschnitt-
lich einem Jahr mit steigender Tendenz. Insgesamt
warten derzeit über 300 Beamte auf eine Beförderung
nach Besoldungsgruppe A 7.

Mit der Hebung von 100 Planstellen nach A 7 wird die
Wartezeit auf ein erträgliches Maß reduziert.

Kosten: Die geringfügigen Mehrkosten von 250 000
DM können im Rahmen der Personaltitel erwirtschaftet
werden.

IX. Kapitel 14 04 Bundeswehrverwaltung usw.

Titel 422 01 Bezüge der planmäßigen Beamtin-
nen und Beamten

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:

Im Kapitel 14 04 Titel 422 01 werden 70 Planstellen
der Besoldungsgruppe A 8 nach Besoldungsgruppe
A 9 m gehoben.

B e g r ü n d u n g

Im mittleren Dienst übersteigt die Anzahl der eingerich-
teten Dienstposten nach Besoldungsgruppe A 9 m (641)
die zur Verfügung stehenden Planstellen (468) erheblich,
so dass derzeit eine Schere von rund 37 % besteht.

Dies führt dazu, dass aufgrund der Planstellensitua-
tion 90 Beamte der Besoldungsgruppe A 8, die seit
1999 die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für
eine Beförderung nach BesGr A 9 erfüllen, nicht be-
fördert werden können.

Durch Hebung von 70 Planstellen von BesGr A 8 nach
BesGr A 9 m könnten die bestehenden Wartezeiten für
Beförderungen nach A 9 m deutlich verringert werden.

Kosten: Mehrkosten für den Einzelplan 14 von ca.
250 000 DM könnten im Haushaltsjahr 2001 erwirt-
schaftet werden.

X. Kapitel 14 04 Bundeswehrverwaltung usw.

Titel 422 01 Bezüge der planmäßigen Beamtin-
nen und Beamten

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:

Mindestens 45 Planstellen der BesGr A 10 werden nach
BesGr A 11 gehoben.

B e g r ü n d u n g

Die Forderung nach einer höheren Bewertung der
Dienstposten für Controller ist aufgrund der Bedeu-
tung dieses Führungsinstruments auch auf der Ebene
der Standortverwaltung grundsätzlich gerechtfertigt.
Unter Personalführungsgesichtspunkten und unter
Berücksichtigung der aktuellen Dienstpostenbeset-
zung und Inanspruchnahme der Planstellen erscheint
zunächst die Hebung der Planstellen nach BesGr A 11
angemessen. Über eine weitere Anhebung nach BesGr
A 12 könnte nach Einnahme der neuen Struktur ent-
schieden werden.

Kosten: Die geringfügigen Mehrkosten – 300 000
DM – können im Rahmen der Haushaltsführung erwirt-
schaftet werden.

XI. Kapitel 14 04 Bundeswehrverwaltung usw.

Titel 422 01 Bezüge der planmäßigen Beamtin-
nen und Beamten

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:

30 Planstellen der BesGr A 11 werden nach BesGr A 12
gehoben.

B e g r ü n d u n g

Die Dienstposten der Sachgebietsleiter II der Stand-
ortverwaltungen sind derzeit zu 50 % nach BesGr
A 11 und A 12 bewertet. Durch die Neuausrichtung
Drucksache

14/

4523

– 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

der territorialen Wehrverwaltung werden von den bis-
herigen Sachgebietsleitern II durch die Bildung eines
neuen Servicebereiches I (Zusammenlegung der bishe-
rigen Sachgebiete I und II) zusätzliche, erhebliche,
qualitative und quantitative Führungsaufgaben zu er-
ledigen sein. Von daher ist einheitliche Bewertung die-
ser Dienstposten nach BesGr A 12 dringend geboten.
Dies kann nur durch entsprechende Planstellenum-
wandlungen realisiert werden.

Kosten: Die geringfügigen Mehrkosten in Höhe von
0,2 Mio. DM werden durch die zu erwartenden Redu-
zierungen der Anzahl der Standortverwaltungen mehr
als kompensiert.

XII. Kapitel 14 04 Bundeswehrverwaltung usw.

Titel 422 01 Bezüge der planmäßigen Beamtin-
nen und Beamten

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:

Der Haushaltsvermerk zu Kapitel 14 04 Titel 422 01
– zu A 15 – wird wie folgt ausgebracht:

Aus zwingenden dienstlichen Gründen dürfen bis zu
40 Planstellen mit einer entsprechenden Anzahl von
Planstellen der BesGr A 14 des Kapitels 14 01 ausge-
tauscht werden.

B e g r ü n d u n g

Es handelt sich hierbei um den korrespondieren-
den Haushaltsvermerk zu dem im Personalhaushalt
aufgeführten Haushaltsvermerk bei Kapitel 14 01
Titel 422 01. Dort ist beantragt worden, die Zahl der
Planstellen, die mit dem nachgeordneten Bereich ge-
tauscht werden können, von 20 auf 40 Austauschmög-
lichkeiten zu erhöhen. Damit sollen die bestehenden
Beförderungsnachteile im Ministerium gemildert wer-
den.

Kosten: Keine Mehrkosten für den Einzelplan 14, da in
der BesGr A 15 keine höhere Ministerialzulage gezahlt
wird als in der BesGr A 14.

XIII. Kapitel 14 11 Bekleidung

Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundesta-
ges möge beschließen:

Das Bundesministerium der Verteidigung wird aufge-
fordert, dem Verteidigungsausschuss innerhalb eines
Monats einen Bericht zur Notwendigkeit der Ausstat-
tung der Wehrpflichtigen mit dem Ausgehanzug vorzu-
legen.

B e g r ü n d u n g

Die Erfahrung aus der Praxis der vergangenen Jahre
hat gezeigt, dass die Ausstattung der Wehrpflichtigen
mit dem Ausgehanzug und den hierzu gehörenden
Ausstattungsteilen nicht sinnvoll ist, da diese in aller
Regel nach Ende der Dienstzeit ungetragen an die Be-
kleidungskammern zurückgegeben werden.

XIV. Kapitel 14 12 Unterbringung

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:

Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefor-
dert, dafür Sorge zu tragen, dass ausreichende Finanz-

mittel für Bauerhaltungsmaßnahmen auch in den west-
lichen Bundesländern zur Verfügung stehen. Hierzu ist
der vorhandene Haushaltsvermerk zur gegenseitigen
Deckungsfähigkeit zu nutzen und außerdem sicherzu-
stellen, dass eventuell für Baumaßnahmen in den östli-
chen Bundesländern nicht abfließende Mittel einge-
setzt werden können.

B e g r ü n d u n g

Die bisher notwendige vorrangige Planung von Bau-
erhaltungsmaßnahmen in den östlichen Bundeslän-
dern hat zu teils sehr schwierigen Verhältnissen beim
Bauzustand in den übrigen Bundesländern geführt.
Dem muss im Rahmen der Möglichkeiten entgegenge-
wirkt werden.

XV. Kapitel 14 20 Wehrforschung,...

Kapitel 14 15 Feldzeugwesen

Kapitel 14 19 Flugzeuge,...

Kapitel 14 18 Schiffe und Marinegerät

Der Verteidigungsausschuss wolle beschließen:

Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefor-
dert zu berichten, ob zum besseren passiven Schutz
unserer Soldaten Waffensysteme und sonstige Ausrüs-
tung der Krisenreaktionskräfte von Heer, Luftwaffe
und Marine – ähnlich der Stealth-Technologie – mit
radarabsorbierenden Materialien ausgestattet wer-
den sollten.

B e g r ü n d u n g

Diese Technologie kann in erheblichem Maße die Ra-
dar- und Infrarot-Signatur verringern und dient somit
der Verbesserung des passiven Schutzes von Soldaten
und Material, da das Risiko der Entdeckung durch den
Gegner deutlich vermindert werden kann. Damit kann
die Überlebensfähigkeit der Soldaten und die Einsatz-
fähigkeit des Geräts deutlich erhöht werden. Ein sol-
cher passiver Schutz von Waffensystemen ermöglicht
darüber hinaus Kostenreduzierungen bei Gegenmaß-
nahmen, z. B. im Bereich der Selbstverteidigungselek-
tronik, der Sensorelektronik oder anderen elektroni-
schen Gegenmaßnahmen.

Zur Schutzvorsorge für unsere Soldaten, die sich im-
mer noch in einem gefährlichen Einsatz im Kosovo be-
finden, aber auch für zukünftige Einsätze unserer
Streitkräfte müssen alle Möglichkeiten zur Erhöhung
der Überlebensfähigkeit im Einsatz genutzt werden.

Unsere Partner im Bündnis rüsten ihre Streitkräfte zu-
nehmend mit derartigen Technologien aus, so dass es
sich auf unsere Streitkräfte, die bislang nicht über eine
solche Technologie verfügen, im Einsatz u. U. nachtei-
lig auswirken kann.

XVI. Einzelplan 14 Vorwort

Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundesta-
ges möge beschließen:

Das Vorwort zum Einzelplan 14 wird unter „Geheime
Erläuterungsblätter“ ergänzt:
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 –

Drucksache

14/

4523

Für die wesentlichen Waffensysteme sind die Materi-
alinvestitions- und Betriebsausgaben systembezogen
gesondert darzustellen.

Einzelheiten werden vom Bundesminister der Verteidi-
gung im Einvernehmen mit dem Bundesminister der
Finanzen geregelt.

B e g r ü n d u n g

Im Einzelplan 14 sind nach der Systematik der Haus-
haltsrichtlinien des Bundes die Ansätze für Personal-,
Investitions- und Betriebsausgaben nach Sachgruppen
getrennt ausgewiesen. Die Ansätze für die Materialin-
vestitions- und Betriebsausgaben der einzelnen Waf-
fensysteme sind damit nicht erkennbar, wodurch die
parlamentarische Kontrolle erschwert wird.

Die Ergänzung der Geheimen Erläuterungen um die
geforderte Darstellung ist eine geeignete Lösungs-
möglichkeit, die erforderliche Transparenz und die
notwendige Vertraulichkeit sicherzustellen.

Kosten: Keine.

XVII.Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen usw.

Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:

Der Bundesminister der Verteidigung wird aufgefor-
dert, jährlich einen Bericht zu dem Sachstand der Ein-
führung und Nutzung der Informationstechnologie im
gesamten Geschäftsbereich vorzulegen.

B e g r ü n d u n g

Die Verbreitung von IT nimmt gesamtgesellschaftlich
sowie in der Anwendung durch Partnerstreitkräfte
stark zu. Einsparpotentiale und Effizienzsteigerungen
ergeben sich insbesondere aus der gezielten Nutzung
von eProcurement und eGovernment. Voraussetzun-
gen dafür, dass die Bundeswehr von diesen Entwick-
lungen nicht abgekoppelt wird, sind geeignete Maß-
nahmen bei Beschaffung, Mitarbeiterschulung und
Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Ebenfalls in seiner Sitzung am 25. Oktober 2000 hat der Ver-
teidigungsausschuss das Kapitel 02 03 des Einzelplans 02
beraten. Dem federführenden Haushaltsausschuss wird emp-
fohlen, den Entwurf anzunehmen. Dieser Beschluss wurde
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, CDU/CSU und F.D.P., in Abwesenheit der Frak-
tion der PDS, gefasst.

Darüber hinaus wurde der nachfolgend wiedergegebene
Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. in Abwe-
senheit der Fraktion der PDS bei Einvernehmen im Übrigen
angenommen. Die Annahme dieses Antrags wird dem
Haushaltsausschuss gleichfalls empfohlen.

Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. im Ver-
teidigungsausschuss des Deutschen Bundestages zum
Entwurf des Einzelplans 02 Kapitel 02 03

Der Verteidigungsausschuss wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag wird gebeten, einer Anhebung des
Titels 527 01 im Einzelplan 02 um DM 40 000 im Haus-
haltsjahr 2001 auf den ursprünglichen Ansatz zuzustimmen.

B e g r ü n d u n g

Die Umsetzung der Bundeswehrreform 2001 hat weitrei-
chende Auswirkungen auf das Schicksal vieler Soldaten und
ihrer Familien. Der Wehrbeauftragte will einen Beitrag
leisten, der für die berufliche Zufriedenheit und soziale Ab-
sicherung der Soldaten und deren Familien förderlich ist.
Daher ist eine umfassende Präsenz des Wehrbeauftragten
vor Ort erforderlich.

Des Weiteren hat die geänderte sicherheitspolitische Situa-
tion der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die ver-
mehrte Beteiligung der Bundeswehr an Einsätzen im Aus-
land, Auswirkungen auf das innere Gefüge der Bundeswehr,
auf die Soldaten und deren Familien. Diese Auswirkungen
strahlen auch auf die ordnungsgemäße Wahrnehmung des
Verfassungsauftrags „Kontrolle über die Bundeswehr“ aus.
Daher ist im Ausland ebenfalls eine erhöhte Präsenz des
Wehrbeauftragten geboten. Durch das wachsende Interesse
der Länder des ehemaligen Ostblocks und anderer Länder
ist der Wehrbeauftragte zu einem „Exportartikel“ gewor-
den, was eine Erhöhung des Umfangs der Dienstreisen nach
sich zieht, und dies bedarf einer ausreichenden materiellen
Grundlage.

Schließlich sind zahlreiche Dienstreisen – vor allem in den
Sitzungswochen – nach Berlin erforderlich, da sich der Um-
zug der Dienststelle von Bonn nach Berlin voraussichtlich
bis April 2001 verzögern wird.

13. Ausschuss (Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend)

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2000 den Gesetzent-
wurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes über
die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus-
haltsjahr 2001 – Haushaltsgesetz 2001 –, Einzelplan 17,
gutachtlich beraten und mit den Stimmen der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der PDS dem federführenden Haushalts-
ausschuss vorgeschlagen, die Annahme des Gesetzentwurfs
zu empfehlen.

14. Ausschuss (Ausschuss für Gesundheit)

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner Sitzung am
25. Oktober 2000 den Gesetzentwurf der Bundesregierung
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2001 – Haushaltsgesetz 2001 – beraten und
diesem mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und PDS zugestimmt.

Änderungsanträge der Fraktion der CDU/CSU wurden ab-
gelehnt.

15. Ausschuss (Ausschuss für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen)

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat
in seiner Sitzung am 27. September 2000 und in seiner Sit-
zung am 25. Oktober 2000 den Entwurf eines Gesetzes über
die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus-
Drucksache

14/

4523

– 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

haltsjahr 2001 (Haushaltsgesetz 2001), hier Einzelplan 12,
gutachtlich beraten.

Er empfiehlt mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ge-
gen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und
PDS, dem Einzelplan 12 nach Maßgabe der nachfolgend
wiedergegebenen 13 Änderungsanträge der Koalitionsfrak-
tionen zuzustimmen.

Diese Anträge wurden im Ausschuss für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen teils einstimmig (Anträge Nr. II, III, IV,
VI, VII, IX und X), teils mit den Stimmen der Koalitions-
fraktionen gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen (An-
trag Nr. V), teils mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen
der übrigen Fraktionen (Anträge Nr. I, VIII, XII und XIII)
und teils mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktionen
der PDS (Antrag Nr. XI) angenommen.

11 Anträge der Fraktion der CDU/CSU, 5 Anträge der Frak-
tion der F.D.P. und 13 Anträge der Fraktion der PDS wurden
im Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen abge-
lehnt.

I. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Kapitel 12 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 532 13-176 Wissenschaftliche und allgemein-
wirtschaftliche Untersuchungen auf
allen Fachgebieten der Verkehrs-
verwaltung

Der Soll-Ansatz wird um 3 Mio. DM aufgestockt.

B e g r ü n d u n g

Schaffung von Wissenstransparenz und Wissensverbreitung
im BMVBW.

Eine schnelle, gezielte, fachbezogene und problemorien-
tierte Politikberatung ist derzeit und wird zukünftig bei den
anstehenden Problemen immer wichtiger.

Um im Haushaltsjahr 2001 zusätzlich aufgezeigte For-
schungsschwerpunkte und den Aufbau eines integrierten
Forschungsinformationsnetzwerkes Verkehr, mit dessen
Hilfe aktuelle Informationen aus der verkehrsbezogenen
Forschung aufbereitet werden, bedarf es der Aufstockung
des Titelansatzes.

Der Aufbau eines integrierten Forschungsinformationsnetz-
werkes und die anschließende Bereitstellung in gedruckten
und elektronischen Medien ist vorgesehen.

Neben dem Abbau von Forschungsredundanzen kann davon
ausgegangen werden, dass damit sowohl im Bereich der
Forschungsförderung wie auch der Ressortforschung ein
wesentlicher Qualitätssprung verbunden sein wird.

II. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Kapitel 12 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 683 01-732 Finanzbeitrag an die Seeschifffahrt

Der Soll-Ansatz wird um 3 Mio. DM aufgestockt.

B e g r ü n d u n g

Die Erhöhung des Mittelansatzes ist erforderlich, um die
von der Bundesregierung angestrebte Intensivierung der
nautischen Nachwuchssicherung im Rahmen des „Mariti-
men Bündnisses für Beschäftigung, Ausbildung und Wettbe-
werbsfähigkeit“ bedarfsgerecht umsetzen zu können.

Deutsche Seeleute werden nicht nur an Bord deutscher
Handelsschiffe, sondern auch in einer Vielzahl von Landbe-
rufen der maritimen Verbundwirtschaft benötigt, um Attrak-
tivität des deutschen maritimen Standortes zu erhalten. So
besteht beispielsweise permanenter Bedarf für Lotsennach-
wuchs, auf Behördenschiffen, beim Zoll, BGS und der Ma-
rine.

III. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Kapitel 12 02 Allgemeine Bewilligungen

Titelgruppe 04 Förderung von Umschlaganlagen des
kombinierten Verkehrs

Das Fördervolumen wird auf 120 Mio. DM erhöht. Die Ver-
pflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2002 bis
2004 werden entsprechend angepasst.

Der Haushaltsvermerk wird wie folgt geändert: „Ausgaben
dürfen bis zur Höhe von 120 000 TDM der Einsparungen bei
folgenden Titeln geleistet werden: Kapitel 12 03 Titel 740 61,
Kapitel 12 10 Titel 741 11, Kapitel 12 22 Titel 861 01 und
891 01.

B e g r ü n d u n g

Die Chancen und Möglichkeiten des Kombinierten Ver-
kehrs, zu einer intelligenten und zielführenden Vernetzung
der Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße beizu-
tragen, sind weitaus höher als derzeit prognostiziert. Dafür
muss das bisher vernachlässigte Potential der Wasserstraße
und der privaten Eisenbahnen verstärkt nutzbar gemacht
werden.

Die Entwicklung des KV darf sich nach den bisherigen Er-
fahrungen nicht allein an den Interessen des bisherigen
Hauptnetznutzers, der Deutschen Bahn AG, orientieren.

Deshalb muss der bisher vorgesehene Mittelansatz erhöht
werden.

Das Einsparvolumen aus den Maßnahmen an Bundeswasser-
straßen – Kapitel 12 03 Titel 740 61 – wird auf 15 000 TDM
begrenzt.

IV. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Kapitel 12 05 Bundesamt für Güterverkehr

Titel 425 01 Tarifliche Angestellte/Vergütungen
der Angestellten
Hauptgruppe 5
Sächliche Verwaltungsausgaben
Hautgruppe 8
Ausgaben für Investitionen (einschl.
Informationstechnik)

Zwanzig neue Stellen unterschiedlicher Vergütungsgruppen
(16





Vc, 2





IVa und 2





Vb BAT) sind auszubringen; der
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 –

Drucksache

14/

4523

Mittelansatz für die Personalausgaben ist – ohne Ausgleich
im Einzelplan – um 1 581 TDM zu erhöhen. Außerdem ist –
ebenfalls ohne Ausgleich im Einzelplan – der Mittelansatz
bei den sächlichen Verwaltungsausgaben um 286 TDM und
bei den Investitionen (einschl. Informationstechnik) um
720 TDM zu erhöhen.

B e g r ü n d u n g

Das Bundesamt für Güterverkehr soll durch seine Straßen-
kontrollen auf einen fairen Wettbewerb innerhalb der EU
hinwirken und sowohl illegale Beschäftigungsverhältnisse
im Speditionsgewerbe als auch die „graue“ Kabotage weit-
gehend verhindern. Um dieses Ziel zu erreichen und gleich-
zeitig dem unveränderten politischen Ziel, die Anzahl der
jährlichen Straßenkontrollen auf 800 000 zu erhöhen, einen
weiteren Schritt näher zu kommen, sind die zwanzig neuen
Stellen erforderlich. Für die Mitarbeiter/-innen des Stra-
ßenkontrolldienstes werden Dienstfahrzeuge mit kommuni-
kations- und bürotechnischer Ausstattung benötigt, so dass
neben der Erhöhung des Mittelansatzes bei den Personal-
kosten auch die Erhöhung der Ansätze bei den Sachkosten
und Investitionen notwendig ist.

V. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Kapitel 12 10 Bundesfernstraßen

Ausbringung von zwei neuen Titeln:

Titel 751 97

Bedarfsplan- und Erhaltungsmaßnahmen (Bundesfernstra-
ßen) – Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionspro-
gramms –

Soll 2001 780 000 TDM

Verpflichtungsermächtigung 1 730 000 TDM

davon fällig:

Haushaltsjahr 2002 bis zu 1 200 000 TDM

Haushaltsjahr 2003 bis zu 530 000 TDM

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind kw 31. 12. 2003.

2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 741 11, 741 22 und 821 97.

3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflich-
tungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 741 11 und 741 22.

Titel 821 97

Grunderwerb für Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesfernstra-
ßen) – Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionspro-
gramms –

Soll 2001 120 000 TDM

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind kw 31. 12. 2003.

2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 751 97, 821 11 und 821 22.

B e g r ü n d u n g
Beim Bau von Ortsumgehungen besteht ein großer Nach-
holbedarf, da der Bundesverkehrswegeplan seit vielen Jah-
ren dramatisch unterfinanziert ist.

Seit Jahren verschlechtert sich der Erhaltungszustand des
gegenwärtigen Straßennetzes, da – auf Grund der ange-
spannten Finanzlage – seit vielen Jahren nicht genügend
Mittel in das Straßennetz investiert wurden.

Die Zinsersparnisse in Folge der Versteigerung der UMTS-
Lizenzen schaffen ab dem Jahre 2001 Spielraum, um die
bisher für das Haushaltsjahr 2001 veranschlagten Mittel im
Bundesfernstraßenbau erheblich zu erhöhen.

Es ist das Ziel, mit diesen zusätzlichen Mitteln ein Zukunfts-
investitionsprogramm für die Jahre 2001 bis 2003 zu erstel-
len, wobei in erster Linie die Verkehrsinvestitionen verstärkt
werden sollen. Im Bereich des Bundesfernstraßenbaus wird
der Schwerpunkt auf dem Bau der Ortsumgehungen liegen.
Mit diesem Programm werden Fahrzeiten verkürzt, Anwoh-
ner von Lärm und Abgasen entlastet und unsere Straßen si-
cherer gemacht.

Bis zur abschließenden Sitzung des Haushaltsausschusses,
bzw. bis zur Bereinigungssitzung, wird eine Projektliste vor-
gelegt werden.

VI. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Kapitel 12 16 Luftfahrt-Bundesamt

Titel 425 01 Tarifliche Angestellte/Vergütungen
der Angestellten

Zwei neue Stellen der Vergütungsgruppe IIa T BAT sind
auszubringen; der Mittelansatz für die Personalausgaben
ist – ohne Ausgleich im Einzelplan – um 226 TDM zu erhö-
hen.

B e g r ü n d u n g

Die neuen Stellen werden benötigt, damit das Luftfahrt-
Bundesamt die neuen politisch und wirtschaftlich bedeuten-
den Projekte der Firma „Dornier-Fairchild“ angemessen
betreuen kann; erstmalig sollen in Deutschland Regional-
flugzeuge entwickelt und hergestellt werden. Die Gebühren-
einnahmen, die das Luftfahrt-Bundesamt aus dieser Tätig-
keit erzielen wird, werden die anfallenden Personalausga-
ben deutlich übersteigen.

VII. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Kapitel 12 22 Eisenbahnen des Bundes

Titel 634 01-873 Erstattungen von Verwaltungs-
ausgaben des Bundeseisenbahn-
vermögens

Titel 891 01-832 Baukostenzuschüsse für Investitio-
nen in die Schienenwege der Eisen-
bahnen des Bundes

Die wechselseitigen Deckungsvermerke (Ziffer 4 in
634 01-873 und Ziffer 7 in 891 01-832) sind zu streichen.

B e g r ü n d u n g
Die wechselseitige Deckungsfähigkeit der beiden Titel, wie
sie derzeit im Haushaltsentwurf angelegt ist, hat – wie bei
Drucksache

14/

4523

– 12 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

kommunizierenden Röhren – die Folge, dass fehlende Be-
träge für die Verwaltungsausgaben des BEV ggf. aus den In-
vestitionsmitteln in die Schienenwege auszugleichen sind.
Diese Regelung hatte bereits in früheren Haushaltsjahren bis
1998 zum Ergebnis, dass das Investitionsziel in die Schienen-
wege verfehlt wurde; statt in den Ausbau der Schienenwege
mussten die Finanzierungsmittel zum BEV – und damit zum
konsumtiven Bereich – umgeschichtet werden. In den Haus-
haltsjahren 1999 und 2000 war eine solche wechselseitige
Deckungsfähigkeit ausdrücklich nicht vorgesehen.

Der Deutsche Bundestag hat es sich zum Ziel gesetzt, das
Schienennetz der DB AG mit einem ehrgeizigen Investiti-
onsprogramm in den nächsten Jahren umfassend zu moder-
nisieren. Für den Erfolg dieses Programms ist Verlässlich-
keit der zugesagten Investitionssummen unverzichtbar.

Die nunmehr im Haushaltsentwurf angelegte Regelung
würde Unsicherheit über die tatsächlich für Investitionen
zur Verfügung stehenden Mittel schaffen – mit allen Folgen
für das Arbeitsplatzziel der Bundesregierung insgesamt. Um
das veranschlagte Investitionsvolumen in die Schienenwege
des Bundes zu garantieren, ist es deshalb notwendig, die
wechselseitigen Deckungsvermerke zu streichen. Zwischen
den Verwaltungsausgaben des BEV und der Investitionstä-
tigkeit in die Schienenwege besteht kein Zusammenhang.
Sachgerecht wäre es statt dessen, wenn nicht realisierte Er-
löserwartungen im Wirtschaftsplan des BEV aus dem ge-
samten Bundeshaushalt ausgeglichen werden, wie es auch in
§ 16 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliede-
rung der Bundeseisenbahnen von 1993 vorgesehen ist.

VIII. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Kapitel 12 22 Eisenbahnen des Bundes

Ausbringung eines neuen Titels:

Titel 891 97

Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege
der Eisenbahnen des Bundes – Maßnahmen im Rahmen des
Zukunftsinvestitionsprogramms –

Soll 2001 2 000 000 TDM

Verpflichtungsermächtigung 4 000 000 TDM

davon fällig:

Haushaltsjahr 2002 bis zu 2 000 000 TDM

Haushaltsjahr 2003 bis zu 2 000 000 TDM

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 891 01.

2. Die Ausgaben sind kw 31. 12. 2003.

B e g r ü n d u n g

Das Schienennetz ist seit vielen Jahren in einem sehr schlech-
ten Zustand. Die Zinsersparnisse infolge der Versteigerung
der UMTS-Lizenzen schaffen ab dem Jahr 2001 Spielraum,
um die bisher für das Haushaltsjahr 2001 veranschlagten
Schienenwegeinvestitionsmittel erheblich zu erhöhen.

Das Ziel ist, die Attraktivität der Schiene sehr rasch zu stei-
gern und dadurch unsere Straßen zu entlasten. Der Schwer-

punkt der Investitionsmaßnahmen wird bei der Sanierung
des Streckennetzes und der Beseitigung von Langsamfahr-
stellen liegen. Darüber hinaus ist es vordringlich, das Netz
an die veränderten Verkehrsströme in Europa anzupassen;
dazu werden Engpässe und Nadelöhre beseitigt werden müs-
sen. Insgesamt werden die Investitionen dazu führen, die
Bahn schneller, pünktlicher und leistungsfähiger zu machen.

Bis zur abschließenden Sitzung des Haushaltsausschusses,
bzw. bis zur Bereinigungssitzung, wird eine Projektliste er-
stellt werden.

IX. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Kapitel 12 25 wird folgender Titel eingefügt:

661 97 Zinszuschüsse an die Kreditanstalt für Wiederauf-
bau für das CO

2

-Gebäudesanierungsprogramm –
Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitions-
programms –

Ansatz 2001 400 Mio. DM

Verpflichtungsermächtigung 800 Mio. DM

davon fällig:

Haushaltsjahr 2002 400 Mio. DM

Haushaltsjahr 2003 400 Mio. DM

Haushaltsvermerke: Aus den Ausgaben dürfen Vergütungen
für treuhänderische Verwaltung gewährt werden.

B e g r ü n d u n g

Die Zinsersparnisse aus der Verwendung der UMTS-Ver-
steigerungserlöse zur Schuldentilgung werden im Rahmen
des Zukunftsinvestitionsprogramms für zusätzliche Investiti-
onsmaßnahmen eingesetzt. Davon werden 3 Jahre lang
jährlich 400 Mio. DM für zinsgünstige Kredite für die CO

2

-
Minderung im Gebäudebereich (Erneuerung von Heizungs-
anlagen, Wärmedämmung, Einsatz regenerativer Energien
und innovativer Energietechnik) bei vermietetem und eigen-
genutztem Wohnraum eingesetzt. Die Kredite werden für
einen Zeitraum von 10 Jahren um bis zu 3 Prozentpunkte
jährlich verbilligt. Aus Zinszuschüssen von 1,2 Mrd. DM für
die Jahre 2001 bis 2003 kann ein Kreditvolumen von rd.
6 Mrd. DM realisiert werden.

X. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Kapitel 12 27

Titelgruppe 02

Titel 882 26-176 Modellvorhaben
Forschungsvorhaben zur Weiter-
entwicklung des Wohnungs- und
Städtebaus (Experimenteller
Wohnungs- und Städtebau)

Der Verpflichtungsrahmen soll um 5 Mio. DM aufgestockt
werden.

Die entsprechende Einsparung wird erbracht bei „Son-
derleistung an die Deutsche Lufthansa“ (Kapitel 12 17
Titel 683 01).
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13 –

Drucksache

14/

4523

Der Ansatz wird entsprechend der Höhe der für ExWoSt er-
forderlichen Mittel reduziert (500 TDM).

Kapitel 12 17 Titel 683 01 weist Verpflichtungsermäch-
tigungen aus früheren Jahren aus. Diese werden in Höhe
von 4 500 TDM gekürzt (VE 2002: 1 800 TDM, VE 2003:
1 800 TDM, VE 2004: 900 TDM).

B e g r ü n d u n g

Die Vorhaben des Experimentellen Wohnungs- und Städte-
baus (ExWoSt) erschließen für die Bundesregierung und das
Parlament aufgabenbezogene Erkenntnisse zur Vorberei-
tung, Umsetzung und Verdeutlichung wohnungs- und städte-
baulicher Entscheidungen.

Mit dem ExWoSt-Programm werden neue, innovative Kon-
zepte und Maßnahmen in Modellvorhaben praktisch erprobt
mit dem Ziel, beispielhafte Lösungsmöglichkeiten zu erar-
beiten, allgemeingültige, übertragbare Erkenntnisse zu ge-
winnen, den Transfer in die Praxis sicherzustellen und Emp-
fehlungen für die Veränderung gesetzlicher oder finanziel-
ler Rahmenbedingungen zu geben.

XI. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Kapitel 12 25 Wohnungswesen und Städtebau

Titel 632 02 Leistungen des Bundes zur Zahlung
eines einmaligen Heizkosten-
zuschusses

Ausbringung eines neuen Titels in Kapitel 12 25 Titel 632 02
– Leistungen des Bundes zur Zahlung eines einmaligen Heiz-
kostenzuschusses – mit einem Ansatz von 150 Mio. DM.

B e g r ü n d u n g

Um die sozialen Auswirkungen der Preissteigerungen für
Mineralöl abzufedern, hat die Bundesregierung den Ent-
wurf eines Gesetzes zur Einführung einer Entfernungs-
pauschale und zur Zahlung eines einmaligen Heizkosten-
zuschusses vorgelegt. Auf dieser Basis sollen Wohngeld-
empfänger und sonstige einkommensschwache Haushalte
einmalig 5 DM pro qm Wohnfläche erhalten. Nutznießer
dieser Maßnahmen sind etwa 4,8 Millionen Haushalte in
den alten und neuen Ländern.

Die Kosten betragen insgesamt 1,4 Mrd. DM und sollen je
zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden. Für das
weitere parlamentarische Verfahren bereitet die Bundesre-
gierung Formulierungshilfen vor, wonach der Bund auf die
Erstattungen eine Abschlagszahlung an die Länder in Höhe
von 550 Mio. DM leisten soll, die im Bundeshaushalt 2000
außerplanmäßig bereitgestellt werden müssen. Im Haushalt
2001 müssten weitere 150 Mio. DM bereitgestellt werden.

XII. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Zu Kapitel 12 25 Wohnungswesen und Städtebau

Titel 882 13 Zuweisungen zur Förderung
städtebaulicher Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen in den
alten Ländern

„Kapitel 12 25 Titel 882 13 – Zuweisungen zur Förderung
städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen

in den alten Ländern – der Verpflichtungsrahmen für das
Jahr 2001 wird von 80 Mio. DM um 100 Mio. DM auf 180
Mio. DM erhöht.

B e g r ü n d u n g

Antrags- und Investitionsstau in den alten Ländern:

Seit 1991 sind die Städtebauförderungsmittel für die alten
Länder deutlich abgesenkt, 1993 ausgesetzt und ab 1994
auf niedrigem Niveau (80 Mio. DM gegenüber 660 Mio. DM
1990) fortgeführt worden. Neue städtebauliche Aufgaben
(insbesondere durch die sozialen Brennpunkte, die Konver-
sion sowie die Neunutzung von Gewerbe- und Industriebran-
chen) haben inzwischen zu einem spürbaren Maßnahme- und
Investitionsstau in den alten Ländern mit der Folge eines
großen Nachholbedarfs geführt.

Wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Wirkungen:

Neben ihrer zentralen städtebaulichen, sozial- und kommu-
nalpolitischen Bedeutung haben sich die Bundesfinanzhil-
fen zur Städtebauförderung auch als besonders wirksames
wirtschafts-, konjunktur- und beschäftigungspolitisches In-
strument insbesondere im Bereich von mittelständischem
Handwerk, Handel und Gewerbe mit hoher sektoraler und
regionaler Zielgenauigkeit bewährt.

Eine Erhebung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsfor-
schung (DIW) hat ermittelt, dass jede DM Städtebauförde-
rung acht DM öffentliches und privates Bauvolumen aus-
löst. Das Gutachten bestätigt, in Übereinstimmung mit
anderen wissenschaftlichen Instituten und der Bundesan-
stalt für Arbeit, die beschäftigungspolitische Wirkung der
staatlichen Förderung: Bei einem Programmvolumen von
1 Mrd. DM auf Dauer können insgesamt mehr als 100 000
Menschen beschäftigt werden. Damit leistet die Städte-
bauförderung gleichzeitig einen nachhaltigen Beitrag zu
einer aktiven Arbeitsmarktpolitik und zur Schaffung von
Ausbildungsplätzen.

Schließlich führen die durch den Einsatz der Städtebauför-
derungsmittel induzierten Steuereinnahmen und Einsparun-
gen der Sozialleistungen zu einer hohen Refinanzierung der
Bundesfinanzhilfen. Das bestätigt auch das vom Land Nord-
rhein-Westfalen in Auftrag gegebene Gutachten des Rhei-
nisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung
(RWI) „Auswirkungen staatlich geförderter Maßnahmen
zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung auf die Haus-
halte von Bund, Ländern und Gemeinden.“

XIII. Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Zu Kapitel 12 25 Wohnungswesen und Städtebau

Titel 882 04 Zuweisungen zur Förderung von
Stadtteilen mit besonderem
Entwicklungsbedarf – die soziale
Stadt

Kapitel 12 25 Titel 882 04 – Zuweisungen zur Förderung
von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf – die
soziale Stadt – der Verpflichtungsrahmen für das Jahr 2001
wird von 100 Mio. DM um 50 Mio. DM auf 150 Mio. DM
erhöht.
Drucksache

14/

4523

– 14 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

B e g r ü n d u n g

Zusätzliche Investitionen zur verstärkten Umsetzung des
Programms „Die soziale Stadt“:

In immer mehr Stadtteilen verschärfen sich soziale, wirt-
schaftliche und städtebauliche Probleme. Es sind Stadtteile
mit hoher Arbeitslosigkeit, insbesondere wachsender Ju-
gendarbeitslosigkeit, steigendem Ausländeranteil, vernach-
lässigten öffentlichen Räumen, zum Teil leerstehenden
Gebäuden, Drogenproblemen, zunehmender Gewaltbereit-
schaft und Vandalismus. Diese komplexen Aufgaben in
schwierigen Stadtquartieren sind mit den herkömmlichen
(„sektoral orientierten“) Instrumenten und Verfahren nicht
zu lösen. Die Städtebauförderung wurde deshalb ab 1999
durch ein Programm „Stadtteile mit besonderem Entwick-
lungsbedarf – die soziale Stadt“ ergänzt.

Das städtebauliche Programm „Die soziale Stadt“ ist –
nach dem Vorbild der Städtebauförderung – ein eigenstän-
diges Investitionsprogramm: Die Finanzhilfen des Bundes
werden auf der Grundlage des Artikels 104a Abs. 4 GG für
„Investitionen städtebaulicher Maßnahmen zur innovati-
ven, nachhaltigen Stadtentwicklung eingesetzt“.

Wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Wirkungen:

Die Bundesfinanzhilfen zur Förderung von „Stadtteilen mit
besonderem Entwicklungsbedarf – die soziale Stadt“ sind
neben ihrer zentralen städtebaulichen, sozial- und kommu-

nalpolitischen Bedeutung – wie die Städtebauförderung –
ein besonders wirksames wirtschafts-, konjunktur- und
beschäftigungspolitisches Instrument, insbesondere im Be-
reich von mittelständischem Handwerk, Handel und Ge-
werbe mit hoher sektoraler und regionaler Zielgenauigkeit.
Dazu wird Bezug genommen auf die Ausführungen zu den
wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Wirkungen der
Städtebauförderung.

16. Ausschuss (Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit)

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat in seiner Sitzung am 11. Oktober 2000 den Gesetz-
entwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 – Haushalts-
gesetz 2001 –, Einzelplan 16, beraten und unter Einschluss
der nachfolgenden Änderungsanträge der Koalition mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU, F.D.P. und PDS angenommen. Der ebenso nachfol-
gend wiedergegebene gemeinsame Entschließungsantrag
der Koalitionsfraktionen wurde mit gleichem Abstim-
mungsergebnis angenommen.

Ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU sowie
weitere Anträge der Fraktionen der F.D.P. und PDS fanden
keine Mehrheit.

I.

(Angaben in TDM)

B e g r ü n d u n g

Erhöhung um 1,9 Mio. DM für eine Konferenz zur biologischen Vielfalt in Bonn entsprechend dem Ergebnis der 5. Vertrags-
staatenkonferenz zum UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt in Nairobi Deckung aus Kapitel 16 05 Titel 712 01
(UBA-Bautitel).

B e g r ü n d u n g

Deckung des Mehrbedarfs bei Kapitel 16 02 Titel 534 12 (1,9 Mio. DM), bei Kapitel 16 02 Titel 882 11 (4 Mio. DM) und
bei Kapitel 16 06 Titel 712 01 (0,47 Mio. DM).

Absenkung bei der Grundsanierung des Laborgebäudes am Corrensplatz entsprechend der aktuellen Bauplanung.

1. Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

16 02 892 02 (neu) Zuschüsse für Investitionen zur Auf-
arbeitung von Altöl zu Basisöl

Ansatz offen
für Bereini-
gungssitzung

2. Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

16 02 Tgr. 01
Titel 534 12

Naturschutz
Internationale Zusammenarbeit auf
dem Gebiet des Naturschutzes

(71 069)
974

(+ 5 900)
+ 1 900

(76 969)
2 874

3. Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

16 05 712 01 Baumaßnahmen von mehr als
2 Mio. DM im Einzelfall

30 820 – 6 370 24 450
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15 –

Drucksache

14/

4523

B e g r ü n d u n g

Mehrbedarf für den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Energieversorgung für die Internationale Naturschutzakade-
mie Insel Vilm im Rahmen der Grundinstandsetzung.

Deckung aus Kapitel 16 05 Titel 712 01 (UBA-Bautitel).

B e g r ü n d u n g

Anpassung an die geänderte Konzeption für die Staatliche Verwahrung von Kernbrennstoffen.

4. Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

16 06 712 01 Baumaßnahmen von mehr als
2 Mio. DM im Einzelfall

0 + 470 470

5. Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

16 07 Tgr. 04

Titel 712 41

Staatl. Verwahrung von Kernbrenn-
stoffen
Baumaßnahmen von mehr als
2 Mio. DM im Einzelfall

(17 023)

8 028

(– 8 028)

– 8 028

(8 995)

II. Entschließung der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Entwurf eines
Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2001 (Haushaltsgesetz
2001) – Einzelplan 16

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit nimmt zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2001 wie
folgt Stellung:

1. Der Gesamthaushalt des BMU beträgt im Jahre 2001
1,118 Mrd. DM. Das sind 29,7 Mio. DM oder 2,7 Prozent
mehr als 2000. Diese Erhöhung ist auf zwei Sonderfak-
toren zurückzuführen: Zum einen steigen die Ausga-
ben für den Endlagerbereich entsprechend der
Finanzplanung um 20,5 Mio. DM (= 6 Prozent). Zum
anderen besteht im Stammhaushalt des BMU ein Mehr-
bedarf für die Sanierung des Sarkophags in Tschernobyl
in Höhe von 17,5 Mio. DM entsprechend dem Ergebnis
der zweiten Geberkonferenz am 5. Juli 2000 in Berlin.
Dem steht gegenüber der Wegfall des einmaligen Mehr-
bedarfs des Jahres 2000 für die Umsetzung des Bonn/
Berlin-Beschlusses in Höhe von 10,972 Mio. DM. Ohne
diese Sonderfaktoren sinkt der Stammhaushalt des BMU
um 0,4 Prozent. Das entspricht den Kürzungsbeschlüs-
sen zur Haushaltssanierung. Damit leistet das BMU wie
alle anderen Ressorts seinen Beitrag zum Abbau der Net-
toneuverschuldung und setzt auch im Bereich der Haus-
haltspolitik das Prinzip der Nachhaltigkeit um.

2. Die Schwerpunkte im Programmhaushalt sind richtig
gesetzt. Die großen Programmtitel des BMU werden im
Wesentlichen auf dem Niveau des Jahres 2000 fort-
geführt. Das gilt für die Naturschutzgroßprojekte mit
40 Mio. DM, für die Umweltschutzpilotprojekte Aus-
land mit 12 Mio. DM wie für die Forschungstitel mit
zusammen 120,9 Mio. DM. Bei den Umweltschutzpilot-
projekten Inland ist als Beitrag zur Haushaltskonsoli-

dierung eine Kürzung um 1,8 Mio. DM erforderlich.
Das sind 4,5 Prozent weniger. Der neue Ansatz beträgt
38,2 statt 40 Mio. DM. Die Absenkung ist mit Blick auf
das Ist-Ergebnis der Vorjahre vertretbar.

3. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit begrüßt, dass trotz des Zwangs zum Sparen in
umweltpolitisch wichtigen Bereichen im Wege der Um-
schichtung zusätzliche Mittel bereitgestellt werden:

3.1 Das Bundesamt für Naturschutz in Bonn erhält in den
Jahren 2001 und 2002 20 neue Stellen, obwohl der not-
wendige Stellenabbau in der Bundesverwaltung fortge-
setzt wird. Die Personalverstärkung um fast 10 Prozent
unterstreicht die besondere Bedeutung, die diese Regie-
rung dem Naturschutz beimisst. Naturschutz hat keine
wirtschaftliche Lobby. Er bedarf daher der besonderen
Unterstützung des Staates. Der Ausbau des Bundesam-
tes für Naturschutz ergänzt die Novellierung des Bun-
desnaturschutzgesetzes, die eine grundlegende Moder-
nisierung des deutschen Naturschutzrechts bringen
wird.

3.2 Die Projektfördermittel für die Umweltverbände und
Naturschutzverbände werden weiter erhöht. Sie steigen
um 11,7 Prozent auf 6,3 Mio. DM. Im Vergleich zum
Haushalt 1998 ist das eine Erhöhung um 37,1 Prozent.
Das schafft für die Verbände eine solide finanzielle Ba-
sis, damit sie ihren Beitrag für die ökologische Moder-
nisierung in vielen Lebensbereichen leisten können.

3.3 Für Beratungshilfe für den Umweltschutz in den Staaten
Mittel- und Osteuropas werden im Wege der Prioritäten-
setzung erneut 3 Mio. DM bereitgestellt. Damit verfügt
das BMU über ein eigenes Beratungsinstrument und ist
unabhängig vom TRANSFORM-Programm das vom
BMZ koordiniert wird. Schwerpunkt ist die Beratung der
EU-Beitrittsstaaten bei der Erarbeitung von Projektan-
trägen auf Förderung aus dem EU-Haushalt (PHARE-
Drucksache

14/

4523

– 16 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Programm). Damit werden deutsche Umweltschutzstan-
dards und deutscher umweltfachlicher Sachverstand
wirksamer transferiert. Zugleich wird der Einsatz deut-
scher Umwelttechnologie im Rahmen der Umsetzung
der PHARE-Projekte gefördert und den Interessen der
deutschen Wirtschaft im Sinne eines Multiplikationsef-
fektes Rechnung getragen.

4. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit unterstützt den Vorschlag der Berichterstat-
ter des Haushaltsausschusses, die Fördermittel für Na-
turschutzgroßprojekte um 4 Mio. DM auf 44 Mio. DM
zu erhöhen gegen Deckung im Verwaltungshaushalt des
BMU. Damit kann dieses Förderprogramm, mit dem
der Bund wichtige Anstöße für den Naturschutz in den
Ländern gibt, auf erhöhtem Niveau fortgeführt werden.

5. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit spricht sich dafür aus, die Zinsersparnis aus
dem Erlös der UMTS-Lizenzen in angemessenem Um-
fang zur Gegenfinanzierung für ein Sonderprogramm
zur Wärmedämmung in Altbauten einzusetzen und ent-
sprechende Mittel im Haushalt des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen zu veranschla-
gen. Das CO

2

-Einsparungspotential bei Altbauten ist
besonders hoch. Das Klimaschutzziel, die CO

2

-Emissi-
onen bis 2005 gegenüber 1990 um 25 Prozent zu redu-
zieren, lässt sich nur erreichen, wenn weitere Anreize
zur Wärmedämmung im Gebäudebestand geschaffen
werden.

6. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi-
cherheit hält es für dringend erforderlich, die für den
Vollzug des Biozid-Gesetzes notwendigen neuen Stellen
im Rahmen der Bereinigungssitzung zusätzlich in den
Haushalt 2001 aufzunehmen. Nur so kann den EU-
rechtlichen Vorgaben rechtzeitig entsprochen werden.
Da die Stellen mittelfristig über kostendeckende Ge-
bühren finanziert werden sollen, bedeuten sie keine zu-
sätzliche Belastung für den Bundeshaushalt.

18. Ausschuss (Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe)

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Fest-
stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2001 – Haushaltsgesetz 2001 –, Einzelpläne 05, 07 und 23
in seiner Sitzung am 11. Oktober 2000 beraten und einstim-
mig die aus den Nummern I bis VI ersichtlichen Empfeh-
lungen sowie mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS bei Enthal-
tung der Fraktion der CDU/CSU die aus der Nummer VII
ersichtliche Empfehlung für die weiteren Beratungen im
Haushaltsausschuss beschlossen.

I. Antrag der Fraktion der SPD, Rudolf Binding, MdB,
Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
der SPD-Bundestagsfraktion

Haushaltsentwurf 2001: Antrag zum Einzelplan 05

Titel 687 12
Für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland außerhalb der
Entwicklungshilfe

Ansatz: 60 Mio. DM

Antrag: 85 Mio. DM

B e g r ü n d u n g

Über die Jahre ist der Haushalt des Arbeitsstabes „Huma-
nitäre Hilfe“ ständig gesunken – im Jahr 2000 auf den his-
torischen Tiefstand von 58 Mio. DM. Der Bedarf liegt bei
ca. 100 bis 120 Mio. DM.

Angesichts der weltweit zunehmenden humanitären Brenn-
punkte ist ein Titelansatz von 60 Mio. DM für 2001 nicht
verantwortbar. Es geht nämlich längst nicht mehr nur um
die Bewältigung akuter Krisen wie z. B. bei der Über-
schwemmungsflut in Mosambik, sondern um eine Vielzahl
langfristiger humanitärer Problemsituationen, insbesondere
in Afrika. Häufig kann dringend nötige Hilfe, die zugleich
noch größere Krisen verhindern helfen kann, nicht mehr ge-
leistet werden.

Bei allem Verständnis für die Sparmaßnahmen der Bundes-
regierung sollte sich die gestiegene Verantwortung der Bun-
desrepublik Deutschland auch in der Höhe des Titels für
humanitäre Hilfe niederschlagen.

II. Antrag der Fraktion der SPD, Rudolf Binding,
Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
der SPD-Bundestagsfraktion

Haushaltsentwurf 2001: Antrag zum Einzelplan 05

Titel 687 34
Beiträge an Organisationen und Einrichtungen im inter-
nationalen Bereich

Ziffer 19 Europarat

(Teilbudget des Europäischen Gerichtshofs für Menschen-
rechte)

Ansatz: 24 600 000 EUR

Antrag: 25 050 000 EUR

B e g r ü n d u n g

Die Zahl der jährlich registrierten Beschwerden beim Euro-
päischen Gerichtshof für Menschenrechte hat in den letzten
Jahren, insbesondere seit der Aufnahme der Staaten Mittel-
und Osteuropas in den Europarat, dramatisch zugenommen.
Allein im Jahr 1999 wurden über 8 000 neue Beschwerden
registriert – gut 2 400 mehr als im Jahr zuvor. Dies ent-
spricht einer Zunahme von 77%. Nach Schätzungen von
Luzius Wildhaber, dem Präsidenten des EuGHMR, muss
künftig bei 41 Mitgliedstaaten und 800 Millionen Beschwer-
deberechtigten mit ca. 20 000 Beschwerden pro Jahr ge-
rechnet werden.

Die von der Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig ver-
folgte Politik des Nullwachstums gegenüber dem Europarat
ist im Hinblick auf die Arbeitsbelastung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr zu vertreten.
Die geforderten Mittel in Höhe von 450 000 EUR sollen
ausschließlich dem Europäischen Gerichtshof für Men-
schenrechte zugute kommen.
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 17 –

Drucksache

14/

4523

III. Antrag der Fraktion der SPD

Haushaltsentwurf 2001: Antrag zum Einzelplan 05

Titel 687 35-022
Sonstige Leistungen an Organisationen und Einrichtungen
im internationalen Bereich

Einstimmiger Beschluss:

Da in der Vergangenheit einige wichtige Projekte vom IKRK
aufgrund fehlender Finanzierungszusagen nicht durchge-
führt werden konnten, sollten dem IKRK mehr Mittel als
bisher zur Verfügung gestellt werden.

IV. Antrag der Fraktion der SPD, Rudolf Binding, MdB,
Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
der SPD-Bundestagsfraktion

Haushaltsentwurf 2001: Antrag zum Einzelplan 05

Titel 687 44
Unterstützung von int. Maßnahmen auf den Gebieten der
Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewälti-
gung durch das AA

Ansatz: 8,6 Mio. DM

Antrag: 28,6 Mio. DM

B e g r ü n d u n g

Die Differenz von 20 Mio. DM ist nicht erklärbar, da sich
weltweit Krisen geradezu jagen. Die Bundesregierung hat
Krisenprävention zu einem wichtigen Schwerpunkt ihrer in-
ternationalen Politik erklärt, wohl wissend, dass diese Stra-
tegie nicht nur menschliches Leid zu vermeiden oder zu lin-
dern hilft, sondern auch mit erheblich geringeren Kosten
verbunden ist als eine Intervention in einer akuten Krise
oder die Nachsorge einer Krise.

Der Ansatz sollte daher zumindest die Höhe des Vorjahres
erreichen. Alles andere wäre politisch schlicht nicht vermit-
telbar.

V. Antrag der F.D.P.-Bundestagsfraktion, Sabine Leut-
heusser-Schnarrenberger, Obfrau im Ausschuss für
Menschenrechte

Haushaltsentwurf 2001: Antrag zum Einzelplan 05

Kapitel 05 02

Titel 687 46-029
Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der Men-
schenrechte

Erhöhung der Unterstützung von Maßnahmen zur Förde-
rung der Menschenrechte (05 02-687 46 – 029) von jetzt
3,65 Mio. DM um 350 TDM auf 4 Mio. DM.

B e g r ü n d u n g

Im Haushaltsjahr 2000 standen zur Unterstützung von Maß-
nahmen zur Förderung der Menschenrechte 3,35 Mio. DM
zur Verfügung. Mit dem Entwurf für das Jahr 2001, welcher
Mittel in Höhe von 3,65 Mio. DM für solche Maßnahmen
vorsieht, wird lediglich der Zustand des Jahres 1999 wieder-
hergestellt.

Wie in den Koalitionsvereinbarungen festgehalten, sind
Schutz und Förderung der Menschenrechte ein zentrales
Anliegen der deutschen Außenpolitik. In diesem Zusammen-
hang soll die besondere Bedeutung der Hochkommissarin
für Menschenrechte entsprechend gewürdigt werden.

VI. Antrag der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN

Haushaltsentwurf 2001: Antrag zum Einzelplan 07

Kapitel 07 02

Titel 680 01-059
Zuschüsse für überregionale Förderungsmaßnahmen

Einstimmiger Beschluss:

Es wird beantragt, die im Haushaltsentwurf enthaltene
Sperre zu streichen.

VII. Antrag der Fraktion der SPD, Rudolf Binding, MdB,
Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
der SPD-Bundestagsfraktion

Haushaltsentwurf 2001

Menschenrechtsinstitut

Antrag: plus 750 000 DM in einem der in der Begründung
angeführten Titel.

B e g r ü n d u n g

Für das Menschenrechtsinstitut sind derzeit folgende Mittel
eingestellt:

EPl. 05, Titel 687 46: 300 000 DM

EPl. 07, Titel 685 11: 400 000 DM

EPl. 23, Titel 896 03: ohne Festlegung einer exakten Summe
(vgl. Erläuterungen, Pkt. 9)

Geplant waren für das Menschenrechtsinstitut im Jahr
2001 1 Mio. DM plus Erstausstattungskosten von
750 000 DM. 1 Mio. DM ist nun in den drei Einzelplänen
etatisiert, die Ausstattungskosten dagegen sind dies nicht.
Für den planmäßigen Start des Menschenrechtsinstituts im
Jahr 2001 muss sichergestellt werden, dass auch die Erst-
ausstattungskosten noch etatisiert werden.

Die Beratungen über das Konzept des Menschenrechtsinsti-
tuts sind noch nicht abgeschlossen. In diesem Zusammen-
hang soll auch die Zuordnung der Beträge nochmals disku-
tiert werden.

19. Ausschuss (Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung)

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung hat in seiner Sitzung am 8. November 2000
den Entwurf des Einzelplans 30 zum Bundeshaushalt 2001
beraten und um Berücksichtigung der nachfolgend wieder-
gegebenen Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen ge-
beten (Anmerkung: Ansätze und Veränderungen soweit
nicht anders angegeben in TDM):
Drucksache

14/

4523

– 18 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

I.

B e g r ü n d u n g

GMA-Absenkung.

II.

Verpflichtungsermächtigung 215 000 TDM – 15 000 200 000

davon fällig:

Haushaltsjahr 2002 bis zu 25 000 TDM – 25 000
Haushaltsjahr 2003 bis zu 80 000 TDM – 5 000 75 000
Haushaltsjahr 2004 bis zu 80 000 TDM – 5 000 75 000
Haushaltsjahr 2005 bis zu 30 000 TDM – 5 000 25 000

B e g r ü n d u n g

Ansatzreduzierung unter Berücksichtigung des Haushaltsvollzugs 2000 bei gleichzeitiger Absenkung der Verpflich-
tungsermächtigung; gleichzeitig zum teilweisen Ausgleich der GMA-Absenkung.

III.

B e g r ü n d u n g

Ansatzreduzierung unter Berücksichtigung des Haushaltsvollzugs 2000 und zum teilweisen Ausgleich der GMA-Ab-
senkung.

IV.

Verpflichtungsermächtigung 725 000 TDM

davon fällig:

Haushaltsjahr 2002 bis zu 340 000 TDM
Haushaltsjahr 2003 bis zu 385 000 TDM

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind in Höhe von 15 000 TDM mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 05.

2. Die Ausgaben sind in Höhe von 15 000 TDM mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 08.

B e g r ü n d u n g

Die Zinsersparnisse aus der Verwendung der UMTS-Versteigerungserlöse zur Schuldentilgung werden im Rahmen
des bis 2003 befristeten Zukunftsinvestitionsprogramms für zusätzliche zukunftsorientierte Maßnahmen eingesetzt.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 01 972 01 Globale Minderausgabe – 265 000 + 18 000 – 247 000

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 02 685 05 Strukturelle Innovationen in Bildung
und Forschung

182 500 – 11 000 171 500

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 02 685 06 Weiterentwicklung des Bildungs-
wesens durch Modellprogramme,
Leitprojekte und Ressortforschung

79 000 – 3 000 76 000

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 02 685 97 Zukunftsinitiative Hochschule (ZIH)
– Maßnahmen im Rahmen des
Zukunftsinvestitionsprogramms –

+ 275 000 275 000
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 19 –

Drucksache

14/

4523

Die Zukunft der Deutschen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen soll durch die Förderung
des virtuellen Studiums, virtueller Hochschulprojekte, der Gewinnung ausländischer Spitzenkräfte („Brain Gain“
statt „Brain Drain“), von Forschungszentren an Hochschulen, der Verbesserung der Forschungsinfrastruktur sowie
einer Verwertungsoffensive gestärkt werden.

Förderschwerpunkte sind:
1. Virtuelles Studium und virtuelle Hochschulprojekte................................................................................... 145 000

Förderung von
1.1 Vorhaben zur Entwicklung und Einführung innovativer multimedialer Lehr- und Lernformen an Hoch-

schulen (im Vorjahr wurden Pilotprojekte in 30 02/652 06 angestoßen)
1.2 Modellprojekten zur Erprobung multimedialer Lehr- und Lernformen (Notebook University-Konzepte)

2001 bis 2003: 50 000
1.3 Konzepten zur Entwicklung eines kompletten virtuellen Studienangebots der Hochschulen zu einem

Gesamtsystem („Virtuelle Hochschule“)
1.4 Studienangeboten des „Institute for Information Technology“ (GMD-IT, St. Augustin) zur Stärkung der

Zusammenarbeit von Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Unternehmen
1.5 außeruniversitärer Forschung auf dem Gebiet der I+K-Technik.
2. „Brain Gain“ statt „Brain Drain“............................................................................................................. 40 000

Gewinnung ausländischer und deutscher Spitzenforscher und Spitzennachwuchswissenschaftler; Aus-
bau von Ausbildungspartnerschaften insbesondere auch zur möglichst frühzeitigen Gewinnung junger
ausländischer Hochschulabsolventen, Förderung von „Junior awards“ für exzellente ausländische
Nachwuchskräfte. Gewinnung von Gastdozenten zur Deckung des Bedarfs und zur effizienteren Gestal-
tung in dynamischen Wachstumsbereichen. Steigerung der Attraktivität des Bildungs- und Forschungs-
standortes Deutschland durch eine Offensive zum Marketing für Bildung und Forschung; dazu gehört
insbesondere auch die Entwicklung und Förderung der Präsenz deutscher Bildungs- und Wissen-
schaftsangebote im Ausland sowie die Verbesserung der Betreuung ausländischer Studierender in
Deutschland.

3. Forschungszentren an Hochschulen und Verbesserung der Forschungsinfrastruktur .............................. 60 000
4. Verwertungsoffensive .................................................................................................................................. 30 000

Aufbau eines leistungsfähigen bundesweiten Netzwerks für Patentierung und Verwertung von Ergebnis-
sen öffentlich finanzierter Forschung (Verwertungsnetzwerk) sowie zur zielgerichteten Unterstützung
von Gründungen (Gründungsnetzwerk).

Zusammen .......................................................................................................................................................... 275 000
Aus den Fördermitteln dürfen auch Ausgaben für Verwaltungskosten sowie für Personal- und Sachaufwendungen für
Projektträger geleistet werden.

V.

Verpflichtungsermächtigung 100 000 TDM

davon fällig:
Haushaltsjahr 2002 bis zu 50 000 TDM
Haushaltsjahr 2003 bis zu 50 000 TDM

Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 8 000 TDM übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 10 000 TDM mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 02.

B e g r ü n d u n g

Die Zinsersparnisse aus der Verwendung der UMTS-Versteigerungserlöse zur Schuldentilgung werden im Rahmen des
bis 2003 befristeten Zukunftsinvestitionsprogramms für zusätzliche zukunftsorientierte Maßnahmen eingesetzt. Die Aus-
gaben dienen der Erschließung und Entwicklung von Wachstumskernen für regionale Technologie- und Branchencluster
durch eine frühzeitige Identifizierung entsprechender Potenziale und ihre auf eine wirtschaftliche Verwertung ausgerich-
tete Umsetzung. Ausgaben dürfen auch für Personal- und Sachaufwendungen für Projektträger geleistet werden.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 02 685 98 Innovative regionale Wachstums-
kerne in den neuen Ländern – Maß-
nahmen im Rahmen des Zukunftsin-
vestitionsprogramms –

+ 50 000 50 000
Drucksache

14/

4523 – 20 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

VI.

B e g r ü n d u n g

Ansatzerhöhung zur Verstärkung der Fördermöglichkeiten.

VII.

Verpflichtungsermächtigung 80 000 TDM
fällig im Haushaltsjahr 2002

Haushaltsvermerk
1. Einnahmen fließen den Ausgaben zu.

B e g r ü n d u n g

Die Zinsersparnisse aus der Verwendung der UMTS-Versteigerungserlöse zur Schuldentilgung werden im Rahmen
des bis 2003 befristeten Zukunftsinvestitionsprogramms für zusätzliche zukunftsorientierte Maßnahmen eingesetzt.

Die Investitionslücken bei modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in den beruflichen Schulen ge-
fährden die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, dessen Standortvorteil sich auch an der großen
Zahl hervorragend ausgebildeter Fachkräfte bemisst. Es besteht hier ein dringender Handlungsbedarf im Kontext
der Verantwortung für die Modernisierung der beruflichen Bildung.

Erforderlich ist ein zeitlich befristetes Bundesprogramm für Investitionen in moderne Technologien, das zusätzlich zu
den bereits bestehenden Aufwendungen der Länder einen Modernisierungsschub in den beruflichen Schulen bewirkt.
Im Rahmen dieses Programms sollen auf der Basis einer Verwaltungsvereinbarung Finanzhilfen an die Länder ge-
währt werden für die Investitionen in

 Ausstattung mit modernen Technologien und Medien einschl. Computer, Server und Peripherie,
 informations- und kommunikationstechnische Vernetzung sowie alle erforderliche Software inkl. Lernsoftware,
 technische Infrastruktur für den Einsatz dieser neuen Technologien,
 mit diesen Investitionen verbundene Dienstleistungen, wie Installationen, Softwareadaptionen und -modifikationen
 für berufliche Schulen mit der Zielsetzung, durch die notwendige Integration von Informations- und Kommunika-

tionsqualifikationen insbesondere in den neuen Berufen mittels qualitativ anspruchsvoller beruflicher Bildung die
Chancen für künftiges Wirtschaftswachstum zu verbessern.

VIII.

Verpflichtungsermächtigung 180 000 + 20 000 200 000

davon fällig:
Haushaltsjahr 2002 bis zu 80 000 + 7 000 87 000
Haushaltsjahr 2003 bis zu 38 000 + 5 000 43 000
Haushaltsjahr 2004 bis zu 38 000 + 5 000 43 000
Haushaltsjahr 2005 bis zu 24 000 + 3 000 27 000

B e g r ü n d u n g

Ansatzerhöhung zur Anpassung der Stipendien an die BAföG-Fördersätze bei gleichzeitiger Erhöhung der Verpflich-
tungsermächtigung.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 03 681 04 Begabtenförderung in der beruflichen
Bildung

26 500 + 2 000 28 500

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 03 882 97 Zukunftsinitiative für Berufliche
Schulen (ZIBS) – Maßnahmen im
Rahmen des Zukunftsinvestitions-
programms –

+ 175 000 175 000

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 04 681 01 Zuschüsse an Studentenförderungs-
werke

128 000 + 12 000 140 000

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 21 – Drucksache 14/4523

IX.

Verpflichtungsermächtigung 27 000 27 000

davon fällig:

Haushaltsjahr 2002 bis zu 9 000 + 8 000 17 000
Haushaltsjahr 2003 bis zu 9 000 – 2 000 7 000
Haushaltsjahr 2004 bis zu 6 000 – 3 000 3 000
Haushaltsjahr 2005 bis zu 3 000 – 3 000 –

B e g r ü n d u n g

Ansatzerhöhung zur Verstärkung der Fördermöglichkeiten.

Anpassung der VE-Jahrestranchen entsprechend der Laufzeiten und des Finanzbedarfs der Projekte gemäß aktuel-
lem Haushaltsvollzug (Besonderheiten des Programms).

X.

B e g r ü n d u n g

Absenkung der Ansätze aufgrund einer Neuberechnung des Finanzbedarfs auf Basis des 20. BAföG-ÄndG (zz. gel-
tende Rechtslage).

XI.

Verpflichtungsermächtigung 36 000 + 9 000 45 000

davon fällig:

Haushaltsjahr 2002 bis zu 11 000 + 3 000 14 000
Haushaltsjahr 2003 bis zu 10 000 + 2 000 12 000
Haushaltsjahr 2004 bis zu 10 000 + 2 000 12 000
Haushaltsjahr 2005 bis zu 5 000 + 2 000 7 000

B e g r ü n d u n g

Ansatzerhöhung zur Verstärkung der Fördermöglichkeiten zur Energieeinsparung bei gleichzeitiger Erhöhung der
Verpflichtungsermächtigung.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 04 685 01 Programm „Anwendungsorientierte
Forschung und Entwicklung an
Fachhochschulen“

16 500 + 5 000 21 500

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 04 Tgr. 31 Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG)

(1 570 000) (– 30 000) (1 540 000)

30 04 653 11 BAföG-Schülerinnen und Schüler 658 000 – 10 000 648 000

30 04 632 12 BAföG-Zuschüsse an Studierende 855 000 – 20 000 835 000

30 04 661 11 BAföG-Zinszuschüsse und Erstat-
tung von Darlehnsausfällen an die
Deutsche Ausgleichsbank

57 000 – 57 000

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 05 683 02 Bauen und Wohnen sowie Denkmal-
schutzforschung

15 000 + 3 000 18 000

Drucksache 14/4523 – 22 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

XII.

B e g r ü n d u n g

Ansatzreduzierung wegen Minderbedarfs infolge Erhalt statt Rückbau des KTB-Bohrturms; auch zum teilweisen
Ausgleich der GMA-Absenkung.

XIII.

B e g r ü n d u n g

Ansatzreduzierung zum teilweisen Ausgleich der GMA-Absenkung.

XIV.

Verpflichtungsermächtigung 250 000 TDM

davon fällig:
Haushaltsjahr 2002 bis zu 110 000 TDM
Haushaltsjahr 2003 bis zu 140 000 TDM

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind in Höhe von 10 000 TDM übertragbar.

2. Die Ausgaben sind in Höhe von 20 000 TDM mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 04.

3. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 20 000 TDM mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem
Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 04.

Haushaltsjahr 2002 13 000 TDM
Haushaltsjahr 2003 7 000 TDM

B e g r ü n d u n g

Die Zinsersparnisse aus der Verwendung der UMTS-Versteigerungserlöse zur Schuldentilgung werden im Rahmen
des bis 2003 befristeten Zukunftsinvestitionsprogramms für zusätzliche zukunftsorientierte Maßnahmen eingesetzt.

1. Investitionen und Betrieb des Kernbereichs „Nationales Genomforschungsnetz“ 60 000

2. Weiterentwicklung von Plattformtechnologien für die Genomforschung 20 000

3. Aufbau spezifischer krankheitsorientierter Kompetenznetzwerke im „Nationalen Genomforschungsnetz“ 20 000

Zusammen 100 000

Integrierter Bestandteil dieser Initiative sind auch Forschungsprojekte zu ethischen, sozialen und rechtlichen Fragen
der Genomforschung und zum Diskurs mit der Öffentlichkeit, für die mindestens 5 % der Ausgaben zur Verfügung
gestellt werden sollen.

Ausgaben dürfen auch für Personal- und Sachaufwendungen für Projektträger, Sachverständigengutachten sowie für
Querschnittsaufgaben einschließlich der im Rahmen der Projektzielsetzung erforderlichen Verbreitung der Ergeb-
nisse geleistet werden.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 05 685 02 Meeres- und Polarforschung,
Geowissenschaften

90 000 – 2 000 88 000

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 05 685 06 Stilllegung und Rückbau kerntechni-
scher Versuchs- und Demonstrations-
anlagen

210 000 – 10 000 200 000

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 05 685 97 Nationales Genomforschungsnetz –
Krankheitsbekämpfung durch
Genomforschung – Maßnahmen im
Rahmen des Zukunftsinvestitions-
programms –

– + 100 000 100 000

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 23 – Drucksache 14/4523

XV.

Verpflichtungsermächtigung 63 000 + 28 000 91 000

davon fällig:
Haushaltsjahr 2002 bis zu 18 000 + 2 000 20 000
Haushaltsjahr 2003 bis zu 18 000 + 12 000 30 000
Haushaltsjahr 2004 bis zu 18 000 + 8 000 26 000
Haushaltsjahr 2005 bis zu 9 000 + 6 000 15 000

B e g r ü n d u n g

Ansatzerhöhung zur Intensivierung des Förderprogramms bei gleichzeitiger Erhöhung der Verpflichtungsermächti-
gung unter Berücksichtigung des Haushaltsvollzugs 2000.

XVI.

B e g r ü n d u n g

Ansatzerhöhung aufgrund notwendiger Anpassungen der auf der Ministerratskonferenz in Brüssel (Mai 1999) einge-
gangenen Verpflichtungen Deutschlands. Gegenüber der bisher in der Finanzplanung der ESA kalkulierten Preis-
steigerung von 3 % beträgt die Preissteigerung in 2001 lt. EUROSTAT voraussichtlich 3,7 %. Basis der ESA-Pro-
gramme bleibt jedoch der o. g. Beschluss vom Mai 1999.

XVII.

B e g r ü n d u n g

Ansatzerhöhung zur Verstärkung der Fördermöglichkeiten neuer Antriebssysteme.

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 06 683 04 Innovative Arbeitsgestaltung und
Dienstleistungen

58 000 + 4 000 62 000

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 06 896 01 Beitrag bzw. Leistungen an die
Europäische Weltraumorganisation
(EWO) in Paris

1 020 000 + 10 000 1 030 000

Kapitel Titel Zweck-Bestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 06 683 40 Mobilität und Verkehr – FuE-
Vorhaben

75 000 + 2 000 77 000

20. Ausschuss (Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung)

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Einzelplan 23 des Bundeshaushalts-
planes 2001 in seinen Sitzungen am 27. September 2000
und 11. Oktober 2000 gutachtlich beraten und folgende Be-
schlüsse gefasst:

1. In Titel 186 01 wird der Haushaltsansatz um 200 Mio. DM
abgesenkt. Folgende Haushaltsvermerke sollen aufge-
nommen werden:

a) beim FZ-Tilgungseinnahme-Titel:

„Mehreinnahmen bis zur Höhe von 200 Mio. DM die-
nen zur Verstärkung der Ausgaben bei Titel 866 01“,

b) beim FZ-Ausgabe-Titel:

„Die Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehrein-
nahmen bei Titel 186 01 überschritten werden“.

2. In Titel 684 01 werden der Baransatz und die VE um
je 1,2 Mio. DM erhöht.

3. In Titel 685 01 werden der Baransatz und die VE um
je 5 Mio. DM erhöht.

4. In Titel 685 08 werden der Baransatz und die VE um
je 4,5 Mio. DM erhöht.

5. In Titel 687 02 wird die VE um 2,5 Mio. DM erhöht.

6. In Titel 687 06 werden der Baransatz um 1,5 Mio. DM
und die VE um 4,5 Mio. DM erhöht.

7. In Titel 687 08 werden der Baransatz und die VE um
je 3 Mio. DM erhöht.

8. In Titel 687 11 wird die VE um 5 Mio. DM erhöht.

9. In Titel 687 12 werden der Baransatz und die VE um je
30 Mio. DM erhöht. Diese Erhöhung soll die Arbeit der
politischen Stiftungen sicherstellen. Die Steigerung des
Haushaltsansatzes soll durch eine Plafonderhöhung er-
reicht werden.

Drucksache 14/4523 – 24 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

10. In Titel 687 38 wird die VE um 6 Mio. DM erhöht.

11. In Titel 866 01 wird die VE um 130 Mio. DM erhöht.
Hiervon sollen 30 Mio. DM für den Tropenwaldschutz
vorgesehen werden. In den Erläuterungen zu obigem
Titel wird folgende neue Ziffer 1.2.3 eingefügt:

„1.2.3 in Form von Zinssubventionen für nicht bundes-
verbürgte Marktmittelkredite der KfW für entwick-
lungspolitisch förderungswürdige Vorhaben in fortge-
schritteneren Entwicklungsländern mit Zustimmung des
Bundesministeriums der Finanzen. Die Zinssubventio-
nen sind auf die 25 v. H. der Verpflichtungsermächti-
gung gemäß Nr. 1.2.2 dieser Erläuterungen anzurech-
nen.“ Diese Ergänzung dient der Einführung des
Instrumentes der Zinssubventionierung in die FZ zur
zusätzlichen Mobilisierung von Marktmitteln. Die bis-
herige Erläuterung 1.2.3 wird 1.2.4.

12. In Titel 896 02 wird der Haushaltsansatz um 15,2 Mio.
DM gekürzt.

13. In Titel 896 03 wird die VE um 170 Mio. DM erhöht.
Von diesem Betrag sollen 70 Mio. DM für den Tropen-
waldschutz vorgesehen werden.

14. In Titel 896 04 wird die VE um 14 Mio. DM erhöht.

Die Beschlüsse zu 2, 3, 4, 7 und 11 wurden einstimmig ge-
fasst.

C. Besonderer Teil

1. Überblick

Dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 – Haushalts-
gesetz 2001 – in der Fassung der vorliegenden Beschluss-
empfehlung hat der Haushaltsausschuss in seiner Sitzung
am 16. November 2000 mit der Mehrheit der Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, F.D.P. und PDS zugestimmt.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Haushaltsausschus-
ses sinken die Ausgaben des Bundeshaushalts 2001 gegen-
über dem letztjährigen Soll um 0,4 vom Hundert auf 477
Mrd. DM. Im Regierungsentwurf 2001 war ein Ansatz von
478,7 Mrd. DM vorgesehen, der damit um 1,7 Mrd. DM ab-
gesenkt wurde.

Die Nettokreditaufnahme beträgt 43,7 Mrd. DM und sinkt
damit gegenüber dem von der Bundesregierung veran-
schlagten Betrag in Höhe von 46,1 Mrd. DM um 2,4 Mrd.
DM. Mit 57,988 Mrd. DM übersteigen die investiven Aus-
gaben im Bundeshaushalt die neue Nettokreditaufnahme
um 14,288 Mrd. DM. Im Regierungsentwurf waren ur-
sprünglich Investitionen in Höhe von 54,566 Mrd. DM vor-
gesehen.

2. Beratungen des Haushaltsausschusses

2.1 Einzelplanberatungen und
Bereinigungssitzung

Der Haushaltsausschuss hatte sich entsprechend dem Ver-
fahren in den Vorjahren zu Beginn der Einzelplanberatun-
gen darauf verständigt, die Beschlussfassung über die Per-
sonaltitel sowie die Titel für Öffentlichkeitsarbeit – soweit

nicht im Einzelfall doch beschlossen – im Sachzusammen-
hang während der abschließenden Bereinigungssitzung zu
beraten. Auch über die Anpassung der wechselkursabhängi-
gen Titel innerhalb der Einzelpläne wurde erst in der Berei-
nigungssitzung Beschluss gefasst.

Im Rahmen der Einzelplanberatungen und der Bereini-
gungssitzung hatte der Haushaltsausschuss über insgesamt
1 230 Änderungsanträge der einzelnen Fraktionen zum ein-
gebrachten Regierungsentwurf zu entscheiden. Rund ein
Drittel der Änderungsanträge wurde dabei von den Koali-
tionsfraktionen gestellt. Insgesamt hat der Haushaltsaus-
schuss in seinen Beratungen den Plafond im Saldo um
1,7 Mrd. DM abgesenkt (siehe Seite 41).

Einzelplan 01 (Bundespräsident und
Bundespräsidialamt)

Der Regierungsentwurf sah für den Etat des Bundespräsi-
denten Ausgaben in Höhe von 35,975 Mio. DM vor. Im Ver-
gleich zum Vorjahr erhöhten sich die Ausgaben damit ge-
ringfügig um 27 TDM. Im Laufe der Einzelplanberatungen
reduzierte der Haushaltsausschuss einvernehmlich die Aus-
gabeansätze für Dienstreisen um 50 TDM und den Titel für
kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten um 200 TDM.

Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag)

Der Regierungsentwurf sah für den Deutschen Bundestag
Ausgaben von rd. 1,087 Mrd. DM vor; im Vorjahr waren
rd. 1,1 Mrd. DM veranschlagt gewesen. Der Haushaltsaus-
schuss hat den Plafond im Laufe der Beratungen um
rd. 19,06 Mio. DM erhöht.

Zur Beratung dieses Einzelplans lagen dem Haushaltsaus-
schuss zum weit überwiegenden Teil einvernehmliche Be-
richterstattervorschläge vor. Bei der Beratung des Etats hat
der Haushaltsausschuss u. a. den Ausgabeansatz für Öffent-
lichkeitsarbeit um 3,5 Mio. DM erhöht. Der Mehrbedarf
war erforderlich geworden, weil die Wochenzeitung „Das
Parlament“ ab Januar 2001 vom Deutschen Bundestag her-
ausgegeben wird. Die CDU/CSU-Fraktion beantragte, einen
Teil der Erhöhung in Höhe eines Betrages von 500 TDM
zurückzunehmen. Dieser Antrag blieb jedoch erfolglos.

Einzelplan 03 (Bundesrat)

Der Regierungsentwurf sah für den Haushalt des Bundes-
rates bei den Ausgaben einen Betrag von 35,615 Mio. DM
vor, was einer Absenkung gegenüber dem Ausgabensoll des
Vorjahres um rd. 11 Mio. DM entspricht. Diese Absenkung
im Regierungsentwurf ist ganz wesentlich auf eine Verrin-
gerung der Ausgaben für Investitionen zurückzuführen. Der
Haushaltsausschuss senkte das Ausgabevolumen in diesem
Einzelplan in der Einzelplanberatung um 341 TDM ab.

Der Ausschuss beschloss einvernehmlich, die Ansätze beim
Fahrtkostentitel um 100 TDM und beim Titel für Geschäfts-
bedarf um 200 TDM zu kürzen. Dem Betrage nach bestand
auch Einigkeit, den Ansatz beim Titel Öffentlichkeitsarbeit
um 50 TDM abzusenken. Der Etatentwurf wies bei diesem
Titel gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 250 TDM
auf. Während die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheit
eine Kürzung des Kostenbeitrags für Besuchergruppen
durchsetzten, hatte die CDU/CSU- Fraktion mit ihrem An-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25 – Drucksache 14/4523

trag, die Kürzung um einen Betrag von 50 TDM im Bereich
der Informationstagungen für politisch Interessierte vorzu-
nehmen, keinen Erfolg. Weitere Veränderungen wurden in
der abschließenden Bereinigungssitzung im Personalbe-
reich vorgenommen.

Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bundeskanzlers
und des Bundeskanzleramtes)

Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich einen
Plafond von rd. 2,772 Mrd. DM nach einem Ausgabeansatz
von rd. 2,817 Mrd. DM im Vorjahr vor. Der Haushaltsaus-
schuss hat die Ausgaben im Laufe seiner Beratungen um
rd. 85,79 Mio. DM erhöht.

Eingehend befasste sich der Haushaltsausschuss insbeson-
dere mit den Ausgabeansätzen im Kapitel des Beauftragten
der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur
und der Medien. Dabei stellte der Ausschuss auf Antrag der
Koalitionsfraktionen zunächst die Beratung über die Höhe
des Zuschusses an die Stiftung für das sorbische Volk in die
Bereinigungssitzung zurück. Die CDU/CSU-Fraktion hatte
eine Erhöhung des Ansatzes um 2 Mio. DM beantragt, wäh-
rend der Antrag der PDS-Fraktion eine Erhöhung um 1 Mio.
DM vorsah. Die Oppositionsfraktionen legten ihre Anträge
nochmals in der Bereinigungssitzung vor. Auf Antrag der
Koalitionsfraktionen beschloss der Ausschuss einvernehm-
lich, den Ansatz um 1 Mio. DM auf nunmehr 16 Mio. DM
zu erhöhen.

Ebenfalls wurde die Beratung über die Höhe der Mittel für
das Aufbauprogramm „Kultur in den neuen Ländern“ in die
Bereinigungssitzung vertagt. Die Fraktionen von CDU/
CSU, F.D.P und PDS hatten hier eine Erhöhung des Baran-
satzes um 30 Mio. DM beantragt. Auch diese Anträge der
Opposition wurden in der Bereinigungssitzung nochmals
vorgelegt. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen erhöhte der
Haushaltsausschuss letztendlich den Ansatz dieses Titels
um 30 Mio. DM und gleichzeitig die vorgesehene Verpflich-
tungsermächtigung um 90 Mio. DM.

Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss die Ein-
richtung eines neuen Titels zur Etatisierung eines Zuschusses
für Erwerbungen. Dieser mit einem Baransatz von 20 Mio.
DM sowie einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
180 Mio. DM ausgestattete Titel sollte den Ankauf der be-
rühmten Privatsammlung „Berggruen“ ermöglichen.

Die F.D.P.-Fraktion beantragte, im Rahmen der Beratung
der Titelgruppe „Pflege des Geschichtsbewußtseins“ inner-
halb des Gedenkstättenkonzepts eine Umschichtung zu
Gunsten des Mauermuseums in Berlin vorzunehmen. Auf
Antrag der Koalitionsfraktionen wurde die Beratung hierü-
ber in die Bereinigungssitzung zurückgestellt. In der Berei-
nigungssitzung wurde der Antrag der F.D.P.-Fraktion abge-
lehnt.

Auch die Beratung über den Etatansatz für die Baumaß-
nahme im Zusammenhang mit dem Denkmal für die er-
mordeten Juden Europas war in der Einzelplanberatung bis
zur Bereinigungssitzung zurückgestellt worden. Die Koali-
tionsfraktionen hatten zunächst eine Erhöhung des Titels
um 4 Mio. DM beantragt. Die CDU/CSU-Fraktion hatte
sich für eine Sperrung des Titels ausgesprochen. Auf An-
trag der Koalitionsfraktionen wurde in der Bereinigungssit-

zung eine Erhöhung des Baransatzes um 4 Mio. DM und
eine Aufstockung der Verpflichtungsermächtigung um
35 Mio. DM beschlossen. Ein Antrag der Fraktion der
CDU/CSU auf Begrenzung der Kosten auf 50 Mio. DM
bei gleichzeitiger Hebung des Baransatzes um 4 Mio. DM
und Anhebung der Verpflichtungsermächtigung um 31
Mio. DM fand keine Mehrheit.

Einvernehmlich senkte der Haushaltsausschuss sodann den
Ansatz zur Förderung Hauptstadt bedingter kultureller
Maßnahmen und Veranstaltungen in Berlin um 62 Mio. DM
auf 20 Mio. DM ab. In der Bereinigungssitzung wurde dann
aber der Ansatz auf Antrag der Koaltionsfraktionen wieder
auf 23,5 Mio. DM zu Gunsten der Staatskapelle der Deut-
schen Staatsoper aufgestockt. Die in der Einzelplanberatung
beschlossene Absenkung sollte zur 100 %igen Bundesför-
derung Hauptstadt bedingter Einrichtungen in Berlin ver-
wandt werden. Zuvor war in der Einzelplanberatung ebenso
einvernehmlich der Ansatz für kulturelle Einrichtungen und
Aufgaben im Inland um 7,5 Mio. DM abgesenkt worden.
Zum großen Teil durch diese Einsparungen, aber auch auf
dem Wege zusätzlicher Bewilligungen wurden neue Titel,
beispielsweise für die Etatisierung des Zuschusses an die
Berliner Festspiele GmbH mit einem Ansatz in Höhe von
rd. 24,73 Mio. DM und für die Etatisierung des Zuschusses
an das Haus der Kulturen der Welt mit einem Ansatz in
Höhe von 6,6 Mio. DM, eingerichtet. Auf gleichem Wege
wurde der Zuschuss an die Martin-Gropius-Bau GmbH i. G.
auf 3 Mio. DM festgelegt. Ebenso wurden im Rahmen eines
neuen Titels die Ausgaben für Investitionen der Stiftung
„Preußischer Kulturbesitz“ gemäß des Vertrages zur Kultur-
finanzierung in der Bundeshauptstadt auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen auf einen Betrag in Höhe von 40 Mio. DM
festgesetzt. Im Rahmen eines weiteren neuen Titels wurden
für investive Ausgaben der Stiftung nochmals 25 Mio. DM
und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 75 Mio.
DM bereitgestellt. Mit diesem Betrag sollte das Land Berlin
bei dessen Finanzierungsbetrag zur Herrichtung der Mu-
seumsinsel unterstützt werden.

Einvernehmlich erhöhte der Ausschuss auch den Ansatz für
den Zuschuss an die Stiftung „Jüdisches Museum“ um
6 Mio. DM auf nunmehr 24 Mio. DM. Die CDU/CSU-Frak-
tion konnte sich mit ihrem Antrag, diesen Titel bis zur Vor-
lage eines Museumskonzepts zu sperren, nicht durchsetzen.

Der Haushaltsausschuss diskutierte bei der weiteren Bera-
tung dieses Etats die Höhe des Zuschusses an die Rund-
funkanstalt Deutsche Welle. Im Regierungsentwurf waren
bei diesem Ansatz rd. 544,51 Mio. DM vorgesehen. Die
CDU/CSU-Fraktion forderte, den Ansatz um 96,58 Mio.
DM zu erhöhen. Der Antrag fand jedoch außer bei der
F.D.P.-Fraktion keine weitere Unterstützung.

Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Auswärtigen
Amts)

Der Regierungsentwurf des Haushaltsplans schloss für das
Auswärtige Amt bei den Ausgaben mit rd. 3,706 Mrd. DM
ab und lag damit mit rd. 237,64 Mio. DM über dem Vorjah-
resansatz. Der Haushaltsausschuss erhöhte den Plafond
während seiner Beratungen im Saldo um 434,81 Mio. DM.

Aufgrund gleichlautender Anträge der Koalitionsfraktionen,
der CDU/CSU-Fraktion und der F.D.P.-Fraktion beschloss

Drucksache 14/4523 – 26 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

der Haushaltsausschuss einvernehmlich, den Titel für das
Gästeprogramm der Bundesrepublik Deutschland um 200
TDM aufzustocken. Auch der Ausgabeansatz für Kosten für
die Erhaltung deutscher Kriegsgräber im Ausland sowie der
Gräber von Personen, die infolge nationalsozialistischer
Verfolgung ausgewandert und im Ausland verstorben sind,
wurde einvernehmlich auf dem Wege einer Umschichtung
um 700 TDM angehoben. Diese Aufstockung war zuvor mit
gleichlautenden Anträgen sowohl von den Koalitionsfrakti-
onen als auch der CDU/CSU-Fraktion gefordert worden.
Einvernehmlich führte der Haushaltsausschuss im späteren
Verlauf der Beratungen den Mittelansatz für kleine Neu-,
Um- und Erweiterungsbauten innerhalb des Kapitels Vertre-
tungen des Bundes im Ausland um 10 Mio. DM zurück.

Beim Ansatz für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland
außerhalb der Entwicklungshilfe beantragte die F.D.P.-Frak-
tion eine Ansatzerhöhung um 40 Mio. DM; die CDU/CSU-
Fraktion forderte hier eine Aufstockung um 25 Mio. DM.
Die endgültige Beratung über den Ansatz wurde bis zur Be-
reinigungssitzung zurückgestellt. Hier fasste der Ausschuss
auf Antrag der Koalitionsfraktionen einvernehmlich den
Beschluss, eine Ansatzerhöhung um 19,1 Mio. DM vor-
zusehen. Ebenso wurden einvernehmlich im Rahmen eines
neuen Titels für den „German Marshall Fund“ auf An-
trag der Koalitionsfraktionen ein Baransatz in Höhe von
1,5 Mio. DM und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe
von 13,5 Mio. DM vorgesehen.

Der Haushaltsausschuss beschloss im Weiteren auf Antrag
der Koalitionsfraktionen einvernehmlich, bei der Demokra-
tisierungs- und Ausstattungshilfe eine Verpflichtungser-
mächtigung in Höhe von 50 Mio. DM zu veranschlagen.
Die PDS-Fraktion konnte sich mit ihrem Antrag, den Baran-
satz bei diesem Titel um 32,5 Mio. DM zu erhöhen, gegen
die übrigen Fraktionen nicht durchsetzen. Die CDU/CSU-
Fraktion setzte sich gegen die Koalitionsfraktionen eben-
falls nicht mit ihrem Antrag durch, auf dem Wege einer Än-
derung der Erläuterungen vom Baransatz 20 Mio. DM für
Minenbeseitigungsprogramme vorzusehen. Im Regierungs-
entwurf waren für diese Zwecke insgesamt 17,5 Mio. DM
veranschlagt.

Der Haushaltsausschuss stellte u. a. die endgültige Beratung
über die Höhe des Ansatzes zur Etatisierung des Beitrags an
die Vereinten Nationen bis zur Bereinigungssitzung zurück.
Wegen des Mehrbedarfs aufgrund neuer Friedensmissionen
und höherer Kosten bei bereits laufenden Missionen wurde
der Baransatz dieses Titels auf Antrag der Koalitionsfraktio-
nen um 201,5 Mio. DM aufgestockt. Zurückgestellt wurde
zunächst auch die Beratung des Ausgabeansatzes für die
Unterstützung von internationalen Maßnahmen auf dem
Gebiet Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konflikt-
bewältigung durch das Auswärtige Amt. Die PDS-Fraktion
hatte zuvor eine Anhebung um 31,4 Mio. DM beantragt. In
der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss auf An-
trag der Koalitionsfraktionen, den Ansatz um 20 Mio. DM
anzuheben. Die CDU/CSU-Fraktion war mit ihrem Antrag
nicht erfolgreich, diesen Anhebungsbetrag zu sperren.

Eingehend diskutierte der Ausschuss in der Einzelplanbera-
tung die finanzielle Ausstattung des Goethe-Instituts. Auf
dem Wege eines einvernehmlich angenommenen interfrak-
tionellen Antrags der Koalitionsfraktionen, der CDU/CSU-

Fraktion und der F.D.P.-Fraktion wurden 45 Mio. DM vom
Gesamtetat des Goethe-Instituts qualifiziert gesperrt. Der
Haushaltsausschuss folgte bei seiner Beschlussfassung ei-
ner Empfehlung des Bundesrechnungshofs. Neben gefor-
derten personalwirtschaftlichen und organisatorischen Maß-
nahmen sollte insbesondere das Ungleichgewicht zwischen
den institutionellen Zuwendungen beim Goethe-Institut be-
reinigt und die Projektförderung zu Lasten der institutionel-
len Förderung gestärkt werden. Einvernehmlich beschloss
der Haushaltsausschuss alsdann, den Etat des Deutschen
Archäologischen Instituts um insgesamt 1 Mio. DM zu er-
höhen. Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, den Kapitelan-
satz um 1,3 Mio. DM zu erhöhen, fand keine Zustimmung.

Auf Antrag der Koaltionsfraktionen nahm der Haushalts-
ausschuss in der Bereinigungssitzung daneben einvernehm-
lich weitreichende Erhöhungen der Baransätze im Bereich
der Projektförderung in der Titelgruppe für allgemeine Aus-
landskulturarbeit vor. Auch wurden die Verpflichtungser-
mächtigungen in diesem Bereich kräftig erhöht.

Einzelplan 06 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern)

Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich einen
Plafond in Höhe von rd. 6,89 Mrd. DM vor und lag damit
um 172,445 Mio. DM unter dem Ansatz des Vorjahres. Der
Haushaltsausschuss hat die Ausgabeansätze im Verlaufe
seiner Beratungen um 193,7 Mio. DM erhöht.

Im Rahmen eines neuen Titels bewilligte der Haushaltsaus-
schuss für die Arbeit der unabhängigen Kommission „Zu-
wanderung“ einen Ausgabeansatz in Höhe von 3,5 Mio.
DM. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion, hiervon einen Be-
trag in Höhe von 2 Mio. DM zu sperren, fand im Ausschuss
keine Unterstützung. Die F.D.P.-Fraktion hatte zur Titel-
gruppe „Sportförderung“ und den dortigen Titel zur Etati-
sierung von Zuwendungen für die Errichtung, die Erstaus-
stattung und Bauunterhaltung von Sportstätten für den
Hochleistungssport einen Antrag vorgelegt, die vorgesehe-
nen Mittel um 10 Mio. DM zu erhöhen. Nachdem sich die
Koalitionsfraktionen für eine abschließende Beratung des
Titels in der Bereinigungssitzung ausgesprochen hatten,
verzichtete die F.D.P.-Fraktion auf eine Abstimmung über
ihren Antrag. In der Bereinigungssitzung erhöhte der Aus-
schuss dann auf Antrag der Koalitionsfraktionen diesen Ti-
tel einvernehmlich um 14 Mio. DM. Ein Antrag der CDU/
CSU-Fraktion auf Erhöhung um 28 Mio. DM fand keine
weitere Unterstützung. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen
wurde auch der Titel für das Sonderprogramm „Goldener
Plan Ost“ einvernehmlich um 14 Mio. DM aufgestockt.

Im weiteren Verlauf seiner Beratungen erhöhte der Aus-
schuss den Ansatz für die Beteiligung des Bundes an der
Sanierung des Olympiastadions in Berlin und des Zentral-
stadions in Leipzig gegenüber dem Regierungsentwurf um
172 Mio. DM. Ebenso wurde eine Verpflichtungsermächti-
gung in Höhe von 111 Mio. DM vorgesehen. Die CDU/
CSU-Fraktion konnte sich mit ihrem Antrag auf eine An-
satzerhöhung um 222 Mio. DM sowie eine Steigerung der
Verpflichtungsermächtigung auf einen Betrag in Höhe von
211 Mio. DM weder in der Einzelplanberatung noch in der
Bereinigungssitzung durchsetzen. Mit den Anträgen sollten
alle Bundesländer dahin gehend gleich behandelt werden,

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 27 – Drucksache 14/4523

als dass auch die übrigen Fußballstadien, die für die Austra-
gung von Spielen der Fußballweltmeisterschaft 2006 in
Frage kommen könnten, gefördert würden. Die Koalitions-
fraktionen widersetzten sich diesen Anträgen. Der Bund
habe sich nur zu einer Beteiligung an der Sanierung der bei-
den in Rede stehenden Stadien verpflichtet. Mit einer breite-
ren Beteiligung werde ein „Fass ohne Boden aufgemacht“.
Auch die F.D.P.-Fraktion widersprach in der Einzelplanbe-
ratung einer Ausweitung der Förderung. Obwohl die Ver-
pflichtung zur Beteiligung des Bundes an der Sanierung der
beiden Stadien in Berlin und Leipzig anerkannt werde,
könne eine darüber hinaus gehende Förderung grundsätz-
lich nicht Aufgabe des Bundes sein. Die staatlichen Aufga-
ben seien vielmehr zu reduzieren.

Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss, für die
Etatisierung eines Zuschusses an das Deutsche Forum für
Kriminalprävention einen neuen Titel einzurichten. Der
Ausgabeansatz wurde auf einen Betrag in Höhe von
2,6 Mio. DM festgesetzt.

Eingehend erörterte der Haushaltsausschuss im Rahmen des
Kapitels Bundesgrenzschutz den Einnahmeansatz für Ge-
bühren und sonstige Entgelte und hierbei die Kostenerstat-
tung für den Einsatz des Bundesgrenzschutzes insbesondere
durch die Deutsche Bahn AG. Im Regierungsentwurf waren
insgesamt Einnahmen in Höhe von rd. 570 Mio. DM vorge-
sehen. Die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. hatten je-
weils eine Absenkung von 125 Mio. DM beantragt; zudem
beantragte die Fraktion der CDU/CSU eine Absenkung bei
der Luftsicherheitsgebühr um 137 Mio. DM. Die Anträge
wurden dahin gehend begründet, dass u. a. die Deutsche
Bahn AG nicht mit weiteren Zusatzkosten belastet werden
dürfe und es nicht Aufgabe des Bundesgrenzschutzes sei,
als „Betriebsschutz“ der Deutschen Bahn AG aufzutreten.
Die in der Bereinigungssitzung nochmals gestellten Anträge
fanden jedoch gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen
keine Mehrheit.

Im Kapitel der Bundeszentrale für politische Bildung hatte
die PDS-Fraktion zunächst im Zusammenhang mit der Be-
kämpfung des Rechtsextremismus die Einrichtung zweier
neuer Titelgruppen mit Ansätzen in Höhe von 40 bzw.
50 Mio. DM beantragt. Die Anträge wurden jedoch nach
der Ankündigung der Koalitionsfraktionen, ggf. entspre-
chende Mittel in einem anderen Einzelplan zur Verfügung
zustellen, zurückgezogen.

In der abschließenden Bereinigungssitzung beschloss der
Haushaltsausschuss einvernehmlich, für Eingliederungshil-
fen und Entschädigungen zusätzlich 10 Mio. DM bereitzu-
stellen. In der Einzelplanberatung hatte sich die CDU/CSU-
Fraktion für eine Wiederherstellung des ehemaligen Ansat-
zes ausgesprochen.

Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Justiz)

Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan zu-
nächst Gesamtausgaben in Höhe von rd. 664,04 Mio. DM
vorgesehen, was einer Absenkung gegenüber den vergleich-
baren Ausgabeansätzen des Vorjahres um rd. 29,56 Mio.
DM entspricht. Im Laufe seiner Beratungen hat der Haus-
haltsausschuss die Ausgabeansätze um rd. 16,18 Mio. DM
erhöht.

Zunächst wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
und der Fraktion der F.D.P. im Kapitel des Generalbundes-
anwalts beim Bundesgerichtshof der Ansatz beim Titel für
die Verwaltungskostenerstattung an die Länder um 700
TDM auf nunmehr 5 Mio. DM zurückgeführt. In der haupt-
sächlich von einvernehmlichen Beschlüssen geprägten Ein-
zelplanberatung diskutierte der Ausschuss insbesondere
über die Höhe des Titels für Forschung, Untersuchungen
und Ähnliches beim Bundesministerium selbst. Die CDU/
CSU-Fraktion konnte sich mit ihrem auch in der Bereini-
gungssitzung gestellten Antrag, diesen Titel um 250 TDM
auf 1,3 Mio. DM zurückzufahren, nicht durchsetzen. Be-
gründet wurde der Antrag damit, dass die Mittel in der im
Regierungsentwurf veranschlagten Höhe wohl nicht abflie-
ßen könnten. Die Koalitionsfraktionen wiesen darauf hin,
dass wichtige Forschungsvorhaben, beispielsweise im Zu-
sammenhang mit der Harmonisierung des Unterhaltsrechts,
einen Titelansatz in der veranschlagten Höhe erforderten.

In der Bereinigungssitzung legten die Koalitionsfraktionen
einen Antrag vor, im Rahmen eines Ausgabeansatzes für
Härteleistungen an Opfer rechtsextremistischer Übergriffe
einen Baransatz in Höhe von 10 Mio. DM vorzusehen. Die
Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. widersprachen in ei-
ner kontrovers geführten Diskussion der Titelbezeichnung.
Ihrer Auffassung nach müssten alle extremistischen Über-
griffe abgedeckt werden. Die Differenzierung nach den Op-
fern sei rechtspolitisch ihrer Ansicht nach höchst bedenk-
lich. Die Koalitionsfraktionen wiesen in der Debatte auf die
große Zahl rechtsextremistischer Übergriffe in der jüngsten
Vergangenheit hin und stimmten dem Antrag zusammen mit
der PDS-Fraktion zu.

Einzelplan 08 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Finanzen)

Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan insgesamt
Ausgaben in Höhe von rd. 6,966 Mrd. DM gegenüber rd.
7,392 Mrd. DM im letzten Jahr vor. Der Haushaltsausschuss
hat das Ausgabevolumen um rd. 6,05 Mio. DM erhöht.

Der Haushaltsausschuss richtete innerhalb dieses Einzel-
plans eine neue Titelgruppe zur Etatisierung der Ausgaben
für die FISCUS GmbH, ausgestattet mit einem Ansatz in
Höhe von rd. 17 Mio. DM, ein. Einem Beschluss der Fi-
nanzministerkonferenz folgend, würden Bund und Länder
Anfang des Jahres 2001 diese Gesellschaft gründen, um die
bislang dezentral wahrgenommene Aufgabe der Entwick-
lung eines bundeseinheitlichen automatisierten Besteue-
rungsverfahrens zu bündeln und so effizienter und zügiger
zu erledigen.

Einzelplan 09 (Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für Wirtschaft und Technologie)

Der Etatansatz des Regierungsentwurfs sah bei den Ausga-
ben für den Geschäftsbereich einen Plafond von rd. 13,888
Mrd. DM vor; damit sanken die Ausgabeansätze um
rd. 1,04 Mrd. DM gegenüber dem Vorjahresentwurf. Der
Schwerpunkt der Absenkung lag mit über 812 Mio. DM bei
den nicht investiven Zuweisungen und Zuschüssen. Auch die
Ausgaben für Investitionen verringerten sich um über 289
Mio. DM. Der Haushaltsausschuss hat die Ausgabeansätze
im Laufe seiner Beratungen um rd. 406,25 Mio. DM erhöht.

Drucksache 14/4523 – 28 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Die Oppositionsfraktionen hatten auch für die Beratung die-
ses Einzelplans rd. 30 Änderungsanträge vorgelegt, die je-
doch im Haushaltsausschuss bis auf eine Ausnahme keine
Mehrheit fanden. Die Koalitionsfraktionen stellten in der
Einzelplanberatung zunächst keine Änderungsanträge, kün-
digten aber an, große Teile des Einzelplans in der Bereini-
gungssitzung nochmals zur Beratung zu stellen.

Anträge der F.D.P.-Fraktion und der PDS-Fraktion, beim
Titel zur Etatisierung der Finanzierungsbeiträge an die
EXPO 2000 Hannover GmbH den gesamten Ansatz in
Höhe von 150 Mio. DM zu sperren, blieben in der Einzel-
planberatung ohne Erfolg. In diesem Zusammenhang wurde
mitgeteilt, dass im Einzelplan 09 keine Mittel über die vor-
handenen hinaus zur Finanzierung des Defizits bei der
EXPO bereitgestellt würden. Bisher gebe es nämlich eine
Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Nieder-
sachsen, nach der jeweils die Hälfte des Defizits zu tragen
sei. Beim Ausgabeansatz zur Förderung des Absatzes ost-
deutscher Produkte hatte die CDU/CSU-Fraktion sowohl in
der Einzelplanberatung als auch in der Bereinigungssitzung
beantragt, weitere Mittel in Höhe von 5 Mio. DM zur Ver-
fügung zu stellen. Die PDS-Fraktion hatte in der Einzel-
planberatung die Veranschlagung einer Verpflichtungs-
ermächtigung in Höhe von 17 Mio. DM beantragt. Die
Oppositionsanträge blieben jedoch erfolglos. Auf Antrag
der Koalitionsfraktionen veranschlagte der Ausschuss in der
Bereinigungssitzung einvernehmlich eine Verpflichtungser-
mächtigung in Höhe von 20 Mio. DM. Die Koalitionsfrak-
tionen stimmten in der Einzelplanberatung einem Antrag
der PDS-Fraktion zu, einen neuen Titel einzurichten. Auf
diese Weise wurde für einen Hilfsfonds für durch kriminelle
Machenschaften unschuldig in wirtschaftliche Not geratene
Handwerker und Kleinunternehmer ein Betrag in Höhe von
5 Mio. DM bereitgestellt.

Der Ausgabeansatz für Zuschüsse für den Absatz deutscher
Steinkohle zur Verstromung, zum Absatz an die Stahlindus-
trie sowie zum Ausgleich von Belastungen infolge von
Kapazitätsanpassungen wurde in der Einzelplanberatung bis
zur Bereinigungssitzung zurückgestellt. Auf Antrag der
Koalitionsfraktionen und gegen die Stimmen im Übrigen
senkte der Haushaltsausschuss hier den Baransatz um
190 Mio. DM ab. Die Koalitionsfraktionen führten aus, die
Absenkung erfolge im Benehmen mit allen Beteiligten.
Der Kohlekompromiss 1997 und die noch zu treffenden
Anschlussregelungen ab 2006 blieben hiervon unberührt.

Ebenso wurde die Beratung der Bereiche Energieforschung,
der Förderung von Photovoltaikanlagen durch ein „100 000-
Dächer-Solarstromprogramm“ sowie der Forschung, Ent-
wicklung und Innovation im Mittelstandsbereich in die Be-
reinigungssitzung zurückgestellt. Die Fraktionen der CDU/
CSU, F.D.P und auch der PDS hatten in der Einzelplanbera-
tung zu nahezu allen Titeln der Titelgruppe zur Förderung
der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mitt-
lerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Erhöhungs-
anträge, teils im zweistelligen Millionenbereich, vorgelegt.
Diese fanden jedoch gegen die Stimmen aus der Koalition
keine Mehrheit. Auch die in der Bereinigungssitzung vorge-
legten Oppositionsanträge wurden allesamt von der Aus-
schussmehrheit abgelehnt. Insbesondere die CDU/CSU-
Fraktion kritisierte in der Bereinigungssitzung, der Etat be-

günstige Maßnahmen der Energieforschung und der Förde-
rung zur rationellen und sparsamen Energieverwendung zu
Lasten der Förderung kleiner Unternehmen und des Mittel-
stands. Somit werde ein Ungleichgewicht geschaffen.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde in der Bereini-
gungssitzung einvernehmlich der Ansatz für Sicherheits-
forschung für kerntechnische Anlagen um 5 Mio. DM er-
höht. Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms
legten die Koalitionsfraktionen daneben einen Antrag vor,
die Erforschung und Entwicklung umweltschonender Ener-
gieformen im Bereich der nichtnuklearen Energieforschung
um 80 Mio. DM im Baransatz und 160 Mio. DM bei den
Verpflichtungsermächtigungen zu erhöhen. Dem Antrag
wurde im Ausschuss mit Koalitionsmehrheit bei Stimment-
haltung der Fraktionen der F.D.P und PDS zugestimmt. Auf
Antrag der Koalitionsfraktionen beschloss der Ausschuss
auch, für die Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung
erneuerbarer Energien 100 Mio. DM zusätzlich bereitzustel-
len. Für innovative Dienstleistungen durch Multimedia
stellte der Haushaltsausschuss auf Antrag der Koalitions-
fraktionen einvernehmlich 5 Mio. DM mehr bereit. Schließ-
lich stellte der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktio-
nen und mit deren Zustimmung 15 Mio. DM für den
Ausbau der Informationsgesellschaft „Internet für Alle“ in
den Etat ein. Einvernehmlich stellte der Haushaltsausschuss
auf Antrag der Koalitionsfraktionen ebenfalls in der Berei-
nigungssitzung für die Förderung der industriellen Gemein-
schaftsforschung und Entwicklung zusätzlich 5 Mio. DM
und für die Forschung und Entwicklung in den neuen
Bundesländern zusätzlich 15 Mio. DM zur Verfügung.
Ebenso einvernehmlich wurde auf Koalitionsantrag der An-
satz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung um
9,3 Mio. DM und der Ansatz für Existenzgründungs- und
allgemeine Beratung um 8 Mio. DM erhöht. Für ein ver-
zinsliches, verkaufsabhängig rückzahlbares Darlehen zur
Förderung der Entwicklung des Airbus A3XX stellte der
Haushaltsausschuss gemäß dem Antrag der Koalitionsfrak-
tionen einvernehmlich einen Baransatz in Höhe von 150
Mio. DM und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe
von 1,82 Mrd. DM bereit.

Die Beschlussfassung über die Titelgruppe zur Etatisierung
der Hilfen für die Werftindustrie wurde ebenfalls in die Be-
reinigungssitzung vertagt. Die Fraktionen der CDU/CSU
und F.D.P hatten hier beantragt, eine Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von 100 Mio. DM vorzusehen, die PDS-
Fraktion hatte eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe
von 60 Mio. DM beantragt. Die F.D.P.-Fraktion blieb auch
in der Bereinigungssitzung bei ihrem Antrag. Die CDU/
CSU-Fraktion beantragte eine Erhöhung des Baransatzes
um 40 Mio. DM und eine Veranschlagung einer Verpflich-
tungsermächtigung von nun 46 Mio. DM. Auf Antrag der
Koalitionsfraktionen erhöhte der Haushaltsausschuss dann
einvernehmlich den Baransatz um 30 Mio. DM auf nun-
mehr einen Betrag in Höhe von 170 Mio. DM.

Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich
einen Etat von rd. 10,933 Mrd. DM vor, der damit um rd.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29 – Drucksache 14/4523

82,66 Mio. DM unter dem Plafond des Vorjahres lag. Im
Laufe seiner Beratungen beschloss der Haushaltsausschuss,
die Mittelansätze um rd. 26,43 Mio. DM zu kürzen.

Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss, den
Ausgabetitel für Zuschüsse zur Förderung von Modellvor-
haben um 5 Mio. DM zu erhöhen. Auch wurde einvernehm-
lich durch die Einrichtung eines neuen Titels für Hilfs-
maßnahmen im Agrarbereich in den Staaten Mittel- und
Osteuropas sowie den neuen unabhängigen Staaten ein Be-
trag in Höhe von 2,5 Mio. DM sowie eine Verpflichtungser-
mächtigung in Höhe von 2 Mio. DM bereitgestellt.

Eingehend befasste sich der Ausschuss mit dem neuen Aus-
gabeansatz für Fördermittel zur Steigerung der Energieeffi-
zienz im Gartenbau; alle Fraktionen waren sich darin einig,
dass den durch die hohen Energiepreise betroffenen Garten-
baubetrieben wegen der akuten Gefährdung von Arbeits-
plätzen geholfen werden müsse. Allerdings müsse in diesem
Bereich besonders in den alten Bundesländern modernisiert
werden. Auch sei eine Differenzierung bei den Betrieben
notwendig. Die Koalitionsfraktionen sprachen sich für eine
Beratung dieses Titels in der Bereinigungssitzung aus. Zu-
vor hatte die F.D.P.-Fraktion beantragt, den Titel mit einem
Betrag in Höhe von 300 Mio. DM zu versehen. Die CDU/
CSU-Fraktion forderte eine Ausstattung mit 25 Mio. DM.
Beide Anträge wurden mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. In
der Bereinigungssitzung legten alle Oppositionsparteien
ihre Anträge nochmals vor. Zusätzlich beantragte die CDU/
CSU-Fraktion ein Hilfsprogramm zur Sicherung der Liqui-
dität der Unterglasgartenbaubetriebe mit 300 Mio. DM zu
etatisieren. Auch diese Anträge hatten im Haushaltsaus-
schuss keinen Erfolg. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen
beschloss der Ausschuss letztendlich, für ein Hilfspro-
gramm sowohl Barmittel als auch eine Verpflichtungser-
mächtigung in Höhe von je 10 Mio. DM zu veranschlagen.

Kontrovers diskutierte der Haushaltsausschuss wiederum
die Ausgabeansätze für die Zuschüsse an die Träger der
landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Die CDU/CSU-
Fraktion forderte sowohl in der Einzelplanberatung als auch
in der Bereinigungssitzung, die Ansätze für die Zuschüsse
zur Alterssicherung und zur landwirtschaftlichen Unfallver-
sicherung um insgesamt 220 Mio. DM zu erhöhen. Damit
bewege man sich wieder auf der Höhe des Ansatzes zur Zeit
der Vorgängerregierung. Ferner seien die durch das Haus-
haltssanierungsgesetz getroffenen Veränderungen im Gesetz
über die Alterssicherung der Landwirte wieder aufzuheben.
Die F.D.P-Fraktion forderte eine Anhebung des Ansatzes
beim Zuschuss an die Träger der landwirtschaftlichen Un-
fallversicherung um 150 Mio. DM. Die PDS-Fraktion hatte
in beiden Beratungen hier eine Erhöhung um 100 Mio. DM
beantragt. Alle gestellten Anträge der Oppositionsfraktio-
nen fanden jedoch in den Reihen der Koalitionsfraktionen
keine Unterstützung. Unter Berufung auf einen vorliegen-
den Bericht des Bundesrechnungshofes wurde auf Antrag
der Koalitionsfraktionen in der Einzelplanberatung ein Be-
trag in Höhe von 80 Mio. DM dieses Titels vom Ausschuss
qualifiziert gesperrt. Die CDU/CSU-Fraktion beantragte, im
Rahmen eines neuen Titels darüber hinaus im Zuge einer
Vorruhestandsregelung für Landwirte ab 55 Jahre, einen
Ausgabeansatz in Höhe von 150 Mio. DM zu veranschla-
gen. Der Antrag wurde in der Bereinigungssitzung mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Die Fraktionen der CDU/CSU und PDS hatten im weiteren
Beratungsverlauf Anträge gestellt, den Ansatz zur Etatisie-
rung des Bundesanteils für Investitionen zur Finanzierung
der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur
und des Küstenschutzes“ um 100 Mio. DM zu erhöhen. Auf
Antrag der Koalitionsfraktionen wurde die endgültige Bera-
tung hierüber bis zur Bereinigungssitzung zurückgestellt. In
der Bereinigungssitzung stimmte der Haushaltsausschuss
dann einvernehmlich auf Antrag der Koalitionsfraktionen
einer Erhöhung des Baransatzes und der Verpflichtungser-
mächtigung um jeweils 15 Mio. DM zu.

Zuvor hatte der Haushaltsausschuss in der Einzelplanbera-
tung den Titel zur Finanzierung von Krediten für EU-
Marktordnungsmaßnahmen und Maßnahmen der Notfall-
vorsorge um 23 Mio. DM erhöht. Ebenso einvernehmlich
wurde der Ansatz für Ausgaben zur Lagerung von Interven-
tionswaren um 44 Mio. DM abgesenkt.

Einzelplan 11 (Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für Arbeit und Sozialordnung)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich
einen Ausgabeansatz von rd. 169,543 Mrd. DM nach rd.
170,458 Mrd. DM im Vorjahr vor. Die Differenz gegenüber
dem Vorjahr ergibt sich in erster Linie aus einer Absenkung
der Ausgaben für Investitionen sowie der Zuweisungen und
Zuschüsse. Der Haushaltsausschuss erhöhte den Plafond
während seiner Beratungen um rd. 106,02 Mio. DM.

Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss in der
Einzelplanberatung, den Ansatz für Forschungen, Untersu-
chungen und Ähnliches um 2 Mio. DM sowie den Ansatz
für die Erstattung von Fahrgeldausfällen um 20 Mio. DM zu
reduzieren. Im Rahmen der Beratung des Ausgabeansatzes
für Arbeitslosenhilfe forderte die F.D.P.-Fraktion mit einem
Entschließungsantrag, die Bundesregierung sollte einen Ge-
setzentwurf zur Absenkung des Beitragssatzes in der Ar-
beitslosenversicherung um 0,4 % bis 0,5 % vorlegen. Der
Entschließungsantrag fand jedoch außer bei der Fraktion
der CDU/CSU keine weitere Unterstützung. Die Beratung
des Ausgabeansatzes für die Arbeitslosenhilfe wurde wegen
der noch ausstehenden Eckdaten in die Bereinigungssitzung
zurückgestellt. In der Bereinigungssitzung stimmte der Aus-
schuss gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion einer
Erhöhung des Titels um 300 Mio. DM zu. Die CDU/CSU-
Fraktion begründete ihre Ablehnung mit der Unterfinanzie-
rung dieses Titels. Dem Antrag der PDS-Fraktion, eine Er-
höhung um 1,2 Mrd. DM vorzunehmen, stimmte nur die an-
tragstellende Fraktion zu.

Die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. beantragten im
Verlauf der Einzelplanberatungen die Einrichtung eines
neuen Titels zur Etatisierung von Lohnkostenzuschüssen an
Arbeitgeber zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser,
versehen mit einem Ansatz von 750 Mio. DM. Der Antrag
blieb gegen die Koalitionsmehrheit auch in der Bereini-
gungssitzung erfolglos. Die CDU/CSU-Fraktion hatte in der
Einzelplanberatung daneben einen Antrag vorgelegt, für das
Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau der Ju-
gendarbeitslosigkeit (JUMP) einen neuen Titel mit einem
Ansatz in Höhe von 1,2 Mrd. DM einzurichten. Der Antrag
wurde jedoch zurückgezogen, da die Koalitionsfraktionen
ankündigten, ggf. in der Bereinigungssitzung einen eigenen

Drucksache 14/4523 – 30 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Antrag vorzulegen. Der nochmals in der Bereinigungssit-
zung vorgelegte Oppositionsantrag war jedoch ebenso er-
folglos wie ein Antrag der PDS-Fraktion, der ebenfalls eine
Etatisierung von Barmitteln in Höhe von 1,2 Mio. DM vor-
sah.

Auf Antrag der PDS-Fraktion sollten für Sachkostenzu-
schüsse an Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 300
Mio. DM zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag fand
jedoch weder in der Einzelplanberatung noch in der Berei-
nigungssitzung eine Mehrheit im Ausschuss.

Wegen der noch ausstehenden Eckdaten wurde die Beratung
über die Höhe des Zuschusses an die Bundesanstalt für Ar-
beit in die Bereinigungssitzung zurückgestellt. Die PDS-
Fraktion hatte im Vorfeld ihren Antrag, diesen Titel mit
2 Mrd. DM auszustatten, zurückgezogen. Mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der PDS wurde in
der Bereinigungssitzung bei diesem Titel ein Betrag in
Höhe von 1,2 Mrd. DM veranschlagt. Die Fraktion der PDS
hatte zuvor gegen die Fraktionen im Übrigen erfolglos be-
antragt, eine Aufstockung auf 2 Mrd. DM vorzunehmen.

Die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. beantragten in der
Einzelplanberatung, die CDU/CSU-Fraktion auch in der
Bereinigungssitzung, eine neue Titelgruppe für Strukturan-
passungsmaßnahmen einzurichten und hierfür insgesamt
1,7 Mrd. DM bereitzustellen. Die CDU/CSU-Fraktion hatte
darüber hinaus in diesem Bereich noch die Einstellung von
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 565 bzw. 650
Mio. DM beantragt. Die Anträge erfuhren jedoch nur bei
den antragstellenden Fraktionen Zustimmung. Auch blieben
in der Einzelplanberatung die Anträge der Fraktionen der
F.D.P. und PDS erfolglos, den Zuschuss des Bundes an die
Künstlersozialkasse um 19 bzw. 38 Mio. DM zu erhöhen.

Wegen der noch ausstehenden Eckdaten wurde die Beratung
über einige Titel, insbesondere im Zusammenhang mit den
Zuschussleistungen des Bundes im Kapitel Sozialversiche-
rung, bis zur Bereinigungssitzung zurückgestellt. So wurde
in der Bereinigungssitzung beispielsweise der Zuschuss des
Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und Ange-
stellten um rd. 870 Mio. DM bzw. für die neuen Länder ein-
schließlich dem ehemaligen Ost-Berlin mit Koalitionsmehr-
heit um 375 Mio. DM zurückgeführt.

Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich Ge-
samtausgaben in Höhe von rd. 44,872 Mrd. DM nach rd.
49,724 Mrd. DM im vergangenen Jahr vor. Die Absenkung
ist im Wesentlichen auf eine Rückführung der Zuweisungen
und Zuschüsse aber auch der Ausgaben für Investitionen
zurückzuführen. Der Haushaltsausschuss hat den Plafond
um rd. 3,702 Mrd. DM erhöht.

Insbesondere die Oppositionsfraktionen hatten zu diesem
Einzelplan sowohl für die Einzelplanberatung als auch die
Bereinigungssitzung eine große Zahl von Änderungsanträ-
gen vorgelegt. Die Koalitionsfraktionen brachten jedoch
auch einige Anträge ein, die zumeist die Finanzierung von
Maßnahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms zum Ge-
genstand hatten. Mit diesem Programm wird das Ziel ver-
folgt, die Zinsersparnisse aus der Verwendung der UMTS-

Versteigerungserlöse zur Schuldentilgung im Rahmen eines
bis zum Jahr 2003 befristeten Programms für zusätzliche,
zukunftsorientierte Maßnahmen einzusetzen.

Im Verlauf der Einzelplanberatung beschloss der Ausschuss,
zur Etatisierung des deutschen Beitrags zum Aufbau des
europäischen, zivilen Satellitensystems „GALILEO“ eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 171 Mio. DM vor-
zusehen. Der Haushaltsausschuss ließ sodann den Baransatz
der Titelgruppe „Zukunftssicherung der deutschen Mag-
netschwebebahntechnik“ unverändert. Die PDS-Fraktion
hatte zuvor, wie später auch in der Bereinigungssitzung, er-
folglos eine Absenkung um 40 Mio. DM beantragt. Auf An-
trag der Koalitionsfraktionen wurde in diesem Einzelplan
eine globale Minderausgabe in Höhe von 105 Mio. DM aus-
gebracht. Nach Ansicht der Antrag stellenden Fraktionen
müsse der Betrag im Laufe des Jahres erwirtschaftet werden,
ohne dass jetzt eine Einschränkung bei den Investitionen
vorzunehmen sei.

Die F.D.P.-Fraktion hatte beim Titel Forschung, Untersu-
chungen und Modellprojekte in den Kapiteln Bundesfern-
straßen, Eisenbahnen des Bundes sowie dem Kapitel Woh-
nungswesen und Städtebau jeweils beantragt, einen neuen
Titel, etatisiert mit 10 Mio. DM, auszubringen. Den Anträ-
gen war jedoch kein Erfolg beschieden.

Für die Zubringerstraßen zum Flughafen Berlin-Branden-
burg International beschloss der Haushaltsausschuss, eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 132 Mio. DM be-
reitzustellen. Die PDS-Fraktion hatte sich zuvor ohne Er-
folg mit ihrem Antrag für eine Absenkung des Baransatzes
um 12 Mio. DM ausgesprochen. Dieser Antrag wurde eben-
falls in der Bereinigungssitzung abgelehnt.

Im Kapitel Bundesfernstraßen beantragten die Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktio-
nen im Übrigen, jeweils die Ansätze für Bedarfsplanmaß-
nahmen (Bundesautobahnen) und Bedarfsplanmaßnahmen
(Bundesstraßen) um 1 Mrd. DM zu erhöhen. Während der
Baransatz und die Verpflichtungsermächtigung beim Ansatz
für Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesautobahnen) um 321,6
bzw. 133 Mio. DM zurückgeführt wurde, erhöhte der Aus-
schuss den Baransatz bzw. die Verpflichtungsermächtigung
für Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) um 380 bzw.
495 Mio. DM. Der zuvor erwähnte Antrag der CDU/CSU-
Fraktion fand auch in der Bereinigungssitzung gegen die
Koalitionsfraktionen keine Mehrheit. Auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen richtete der Haushaltsausschuss in diesem
Kapitel im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms ei-
nen neuen Titel für Bedarfsplan- und Erhaltungsmaßnah-
men ein, der mit einem Baransatz in Höhe von 780 Mio.
DM und einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
1,73 Mrd. DM ausgestattet wurde. In einem nur von der
F.D.P.-Fraktion unterstützten Entschließungsantrag der
CDU/CSU-Fraktion wurden die Investitionen zu Gunsten
der Bundesfernstraßen und der Bahnen des Bundes grund-
sätzlich begrüßt, jedoch sollten diese Maßnahmen nicht auf
3 Jahre befristet werden. Vielmehr sollte das Zukunftsinves-
titionsprogramm fortgeschrieben und weiter verbessert wer-
den. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde in diesem
Kapitel im Rahmen dieses Programms auch ein neuer Titel
für Grunderwerb eingerichtet, der mit 120 Mio. DM etati-
siert wurde.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 31 – Drucksache 14/4523

Ebenfalls auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde in der
Einzelplanberatung im Kapitel der Eisenbahnen des Bun-
des der Zuschuss des Bundes an die Bahnversicherungs-
anstalt für Rentenleistungen an ehemalige Mitarbeiter der
Deutschen Bundesbahn um 105 Mio. DM auf nunmehr
775 Mio. DM verstärkt.

Auf Initiative der Koalitionsfraktionen beschloss der Aus-
schuss in der Einzelplanberatung im Weiteren, zwar den
Baransatz beim Titel für Darlehen für Investitionen in die
Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes um 21,6 Mio.
DM zu reduzieren. Gleichzeitig wurde aber die Verpflich-
tungsermächtigung um einen Betrag in Höhe von 3,7 Mrd.
DM verstärkt. Der Ansatz für Baukostenzuschüsse für In-
vestitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bun-
des wurde zur Beratung in die Bereinigungssitzung zurück-
gestellt. Zuvor hatte die CDU/CSU-Fraktion eine Erhöhung
des Baransatzes um 2 Mrd. DM bei einer Erhöhung der Ver-
pflichtungsermächtigung um 3,912 Mrd. DM beantragt, die-
sen Antrag jedoch nicht zur Abstimmung gestellt. In der Be-
reinigungssitzung kürzte der Haushaltsausschuss auf Antrag
der Koalitionsfraktionen den Baransatz beim Titel für Dar-
lehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbah-
nen des Bundes um weitere 800 Mio. DM sowie die Ver-
pflichtungsermächtigung um 700 Mio. DM. Gleichzeitig
wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen einvernehmlich
der Ansatz für Baukostenzuschüsse für Investitionen in die
Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes im Baransatz
um 800 Mio. DM und bei der Verpflichtungsermächtigung
um 4,612 Mrd. DM erhöht. Der nochmals von der Fraktion
der CDU/CSU eingebrachte Antrag blieb gegen die Koaliti-
onsmehrheit ohne Erfolg. Im Rahmen des Zukunftsinvestiti-
onsprogramms stellte der Haushaltsausschuss mit einem
neuen Titel zur Etatisierung eines weiteren Baukostenzu-
schusses für Investitionen in die Schienenwege der Eisen-
bahnen des Bundes Barmittel in Höhe von 2 Mrd. DM und
eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
4 Mrd. DM zur Verfügung.

Im Kapitel für Wohnungswesen und Städtebau beantragte
die PDS-Fraktion sowohl in der Einzelplanberatung als
auch in der Bereinigungssitzung beim Ansatz für Wohngeld
nach dem Wohngeldgesetz eine Erhöhung um 475 Mio.
DM. Die Anträge blieben jedoch gegen die Stimmen der
Fraktionen im Übrigen erfolglos. Der Haushaltsausschuss
beschloss in der Bereinigungssitzung eine Absenkung des
Titels um 100 Mio. DM. Die Beratung über die Einrichtung
eines neuen Titels zur Veranschlagung von Leistungen des
Bundes zur Zahlung eines einmaligen Heizkostenzuschus-
ses wurde in die Bereinigungssitzung vertagt. Die PDS-
Fraktion zog vor diesem Hintergrund den zuvor gestellten
Antrag, hier einen Betrag in Höhe von 1,4 Mrd. DM vorzu-
sehen, zurück. Gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und F.D.P beschloss der Haushaltsausschuss in
der Bereinigungssitzung, bei diesem Titel einen Ansatz in
Höhe von 300 Mio. DM vorzusehen.

Die Beratung über eine weitere Maßnahme im Rahmen des
Zukunftsinvestitionsprogramms, nämlich die Bereitstellung
von Zinszuschüssen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau
für das Gebäudesanierungsprogramm zur CO2-Minderung,
wurde in die Bereinigungssitzung zurückgestellt. Auf An-
trag der Koalitionsfraktionen beschloss der Haushaltsaus-

schuss hier einvernehmlich, einen Baransatz in Höhe von
400 Mio. DM und eine Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 1,6 Mrd. DM zu veranschlagen.

Der Haushaltsausschuss erhöhte im gleichen Kapitel den
Ansatz für die Zuweisungen zur Förderung der städtebau-
lichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in den
alten Bundesländern um 5 Mio. DM beim Baransatz und in
Höhe von 95 Mio. DM bei den Verpflichtungsermächtigun-
gen. Die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. hatten hier
eine erheblich stärkere Anhebung des Verpflichtungsrah-
mens gefordert. Auch ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion,
den Ansatz bei den Zuweisungen zur Förderung städtebauli-
cher Maßnahmen in den neuen Ländern einschließlich dem
ehemaligen Ost-Berlin um 150 Mio. DM zu erhöhen, blieb
gegen die Koalitionsmehrheit erfolglos. Bis zur Bereini-
gungssitzung zog die PDS-Fraktion ihren Antrag zurück, im
Rahmen eines neuen Titels zur Entlastung der Wohnungs-
unternehmen von Altschulden auf dauerhaft leerstehenden
Wohnraum in den neuen Bundesländern einschließlich dem
ehemaligen Ost-Berlin 3 Mrd. DM bereitzustellen. Auf An-
trag der Koalitionsfraktionen beschloss der Haushaltsaus-
schuss sodann, für diese Zwecke einen Baransatz in Höhe
von 60 Mio. DM bei einer Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 640 Mio. DM vorzusehen. Der Antrag der PDS-
Fraktion fand keine Unterstützung.

Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung)

Der Regierungsentwurf sah für den Verteidigungshaushalt
Gesamtausgaben von rd. 46,802 Mrd. DM vor; der Gesamt-
ausgabeansatz stieg damit um rd. 1,469 Mrd. DM gegenü-
ber dem Vorjahr. Der Haushaltsausschuss erhöhte die Aus-
gaben in seinen Beratungen um rd. 59,18 Mio. DM.

Unter anderem die PDS-Fraktion hatte rd. 40 Änderungsan-
träge eingebracht, mit denen in vielen Fällen eine Kürzung
von Ausgabepositionen, insbesondere im Rüstungs- und
Beschaffungsbereich, erreicht werden sollte. Sie setzte sich
aber auch wie die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. für
eine Erhöhung der Titel für Bezüge der Soldaten ein, damit
die unterschiedliche Besoldungshöhe in Ost und West auf-
gehoben werde. Auch für die Angleichung der Bezüge der
Zivilbeschäftigten legten die Oppositionsfraktionen ent-
sprechende Anträge vor. Die Koalitionsfraktionen und die
Bundesregierung schlossen sich grundsätzlich diesem
Wunsch an, allerdings fehle es hierfür an den notwendigen
Finanzierungsmitteln. Dieses gelte insbesondere für den Be-
reich der Länder, denn man strebe innerhalb des öffentli-
chen Dienstes seitens des Bundes keinen Alleingang an. Die
Beratung dieses Einzelplans stand unter dem Vorzeichen der
geplanten Umstrukturierung der Bundeswehr sowie von
Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz in diesem Be-
reich. Unter dem Vorwort dieses Einzelplans beschloss der
Haushaltsausschuss einvernehmlich, einen entsprechenden
Vermerk vorzusehen. In der Bereinigungssitzung beschloss
der Haushaltsausschuss, im Zuge dieser Maßnahmen auch
das gesamte Vorwort des Einzelplans zu ergänzen.

Der Ausschuss beschloss im Laufe der Beratungen, den
Ausgabetitel für Wehrsold der Grundwehrdienstpflichtigen
um 81 Mio. DM zu kürzen. Während die CDU/CSU-Frak-
tion und die F.D.P.-Fraktion für eine Ansatzerhöhung um

Drucksache 14/4523 – 32 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

250 bzw. 43 Mio. DM plädierten, sprach sich die PDS-Frak-
tion für eine Absenkung des Titels um 162 Mio. DM aus.
Die vorgelegten Anträge der Opposition fanden jedoch so-
wohl in der Einzelplanberatung als auch in der Bereini-
gungssitzung keine Mehrheit.

Gegen die Stimmen der PDS-Fraktion beschloss der Haus-
haltsausschuss, die Titelgruppe zur Etatisierung der Kos-
ten für Truppenübungen um rd. 31,22 Mio. DM zu erhö-
hen. Die Fraktion der PDS hatte hier eine Absenkung des
Ansatzes um 47,5 Mio. DM beantragt. Auch hatte die
PDS-Fraktion in der Einzelplanberatung und der Bereini-
gungssitzung beantragt, den Bundeswehreinsatz im Ko-
sovo zu beenden und den Titel für internationale, humani-
täre Einsätze um 1,805 Mrd. DM abzusenken. Der Antrag
fand jedoch keine Unterstützung. Der Haushaltsausschuss
beschloss jedoch mit den Stimmen der übrigen Fraktionen
eine Absenkung um rd. 905,74 Mio. DM.

Neben einer Anhebung der Personaltitel beschloss der Haus-
haltsausschuss, im Kapitel Bundeswehrverwaltung auch die
Titelgruppe im Zusammenhang mit Ausgaben für die Infor-
mationstechnik um insgesamt 118 Mio. DM zu erhöhen.

Mit der Begründung, die seelsorgerische Betreuung der
Bundeswehrangehörigen könne auch von den Kirchen ge-
zahlt werden, beantragte die PDS-Fraktion die Streichung
aller Titel im Bereich der Militärseelsorge mit einem Ansatz
von insgesamt 53,88 Mio. DM. Der Antrag fand allerdings
keine Zustimmung.

Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss im Kapi-
tel Unterbringung im Bereich der Titelgruppe für Investitio-
nen und Aufwendungen für Baumaßnahmen, einen Betrag
in Höhe von rd. 111,97 Mio. DM zusätzlich vorzusehen.

Im Bereich des Kapitels Fernmeldewesen schlug die CDU/
CSU-Fraktion mit ihrem Antrag eine Aufstockung des Be-
schaffungstitels für Fernmeldematerial um 230 Mio. DM
vor. Der Antrag blieb jedoch auch in der Bereinigungssit-
zung erfolglos. Der Ausschuss beschloss bei diesem Titel,
den Ansatz um 210 Mio. DM zurückzuführen und auch die
vorhandene Verpflichtungsermächtigung um 58 Mio. DM
abzusenken.

Mit Ausnahme der PDS-Fraktion stimmte der Ausschuss im
Kapitel Feldzeugwesen einer Erhöhung des Erhaltungstitels
für Fahrzeug- und Kampffahrzeugmaterial um rd. 121,82
Mio. DM zu. Die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. konn-
ten sich mit ihren Anträgen, diesen Titel um 200 Mio. DM zu
erhöhen, gegen die übrigen Fraktionen nicht durchsetzen.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen erhöhte der Ausschuss
in der Bereinigungssitzung einvernehmlich diesen Titel um
weitere rd. 9,26 Mio. DM. Weitergehende Anträge der Frak-
tionen der CDU/CSU und F.D.P. blieben auch hier erfolglos.

Der Beschaffungstitel für Fahrzeuge der Streitkräfte wurde
vom Ausschuss gegen die Stimmen der CDU/CSU und
F.D.P. um über 98 Mio. DM zurückgeführt. Gleichzeitig
wurde die Verpflichtungsermächtigung bei diesem Titel von
394 Mio. DM auf 166 Mio. DM abgesenkt. Die CDU/CSU-
Fraktion hatte bereits in der Einzelplanberatung für eine Bei-
behaltung des Ansatzes im Regierungsentwurf plädiert. Ihr
diesbezüglicher Antrag wurde auch in der Bereinigungssit-
zung nur von der F.D.P.-Fraktion unterstützt. Im Ergebnis
parallel hierzu verlief die Diskussion beim Titel für die Be-

schaffung von Kampffahrzeugen. Während der Antrag der
PDS-Fraktion auf Absenkung dieses Titels um 375 Mio. DM
gegen die übrigen Fraktionen ohne Erfolg blieb, konnten
sich die Koalitionsfraktionen mit ihrem Antrag gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. durchset-
zen, den Baransatz um 73 Mio. DM und die Verpflichtungs-
ermächtigung um 512 Mio. DM abzusenken. Die Anträge
der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P., den Baransatz um
50 Mio. DM zu erhöhen, blieben sowohl in der Einzelplan-
beratung als auch in der Bereinigungssitzung erfolglos.
Ebenso stand im Kapitel für Feldzeugwesen der Ansatz für
die Munitionsbeschaffung zur Disposition. Die PDS-Frak-
tion hatte zunächst erfolglos eine Kürzung um 63,9 Mio.
DM beantragt. Aber auch die Fraktionen der CDU/CSU und
F.D.P konnten sich mit ihren Anträgen, diese Titel um 50
bzw. 30 Mio. DM zu erhöhen, nicht durchsetzen. Die Koali-
tionsfraktionen setzten letztendlich eine Erhöhung dieses Ti-
tels um 20 Mio. DM durch, führten allerdings die Verpflich-
tungsermächtigung um 115 Mio. DM zurück. Ein erneuter
Antrag der Fraktion der CDU/CSU in der Bereinigungssit-
zung brachte keinen Erfolg. Gemeinsam mit der Fraktion
der F.D.P. beantragte die CDU/CSU-Fraktion in der Einzel-
planberatung eine Erhöhung um 90 Mio. DM beim Beschaf-
fungstitel für Feldzeugmaterial. Auch sollte die Verpflich-
tungsermächtigung in Höhe des im Entwurf veranschlagten
Betrags bestehen bleiben. Der Antrag blieb jedoch ohne Un-
terstützung durch die übrigen Fraktionen. Ein Kürzungsan-
trag der PDS-Fraktion bei diesem Titel um 55 Mio. DM
blieb ebenso erfolglos. Letztendlich beschloss der Aus-
schuss, den Baransatz dieses Titels um 40 Mio. DM zu erhö-
hen; die vorgesehene Verpflichtungsermächtigung wurde al-
lerdings um 100 Mio. DM abgesenkt.

Im Kapitel Quartiermeisterwesen erhöhte der Ausschuss an-
schließend den Ausgabeansatz für Betriebsstoffe um 100
Mio. DM sowie den Beschaffungstitel für Quartiermeister-
material um 85 Mio. DM. Hier wurde die vorhandene Ver-
pflichtungsermächtigung allerdings um 9 Mio. DM abge-
senkt. Die CDU/CSU-Fraktion hatte beim letztgenannten
Ansatz zunächst eine Erhöhung des Baransatzes um 255
Mio. DM beantragt. Auch ein Antrag der CDU/CSU-Frak-
tion in der Bereinigungssitzung, den Titel um weitere 40
Mio. DM zu erhöhen, blieb ohne Erfolg.

Im Kapitel Schiffe und Marinegerät kürzte der Haus-
haltsausschuss gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und F.D.P den Ansatz beim Titel zur Erhaltung von
Schiffen, Betriebswasserfahrzeugen, Booten usw. um
4,1 Mio. DM. Die beiden vorgenannten Oppositionsparteien
hatten zuvor eine Erhöhung dieses Titels um 20 Mio. DM
beantragt, blieben aber hiermit erfolglos. Beim entsprechen-
den Beschaffungstitel erhöhte der Ausschuss gegen die
Stimmen der Fraktion der PDS den Baransatz um 70 Mio.
DM. Gleichzeitig wurde eine Verpflichtungsermächtigung
in Höhe von 2,1 Mrd. DM veranschlagt. Während die PDS-
Fraktion den Baransatz dieses Titels gerne um 355 Mio.
DM abgesenkt gesehen hätte, setzten sich die Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P für eine Erhöhung des Baransat-
zes um 250 Mio. DM ein. Diese Anträge blieben jedoch
ohne Erfolg. Auch einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion in
der Bereinigungssitzung, diesen Titel zudem um weitere
180 Mio. DM aufzustocken, war kein Erfolg beschieden.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 33 – Drucksache 14/4523

Im Kapitel Flugzeuge, Flugkörper und flugtechnisches Ge-
rät beschloss der Haushaltsausschuss gegen die Stimmen
der PDS-Fraktion eine Erhöhung des Erhaltungstitels um rd.
60,71 Mio. DM. Auch der Beschaffungstitel in diesem
Kapitel wurde mit gleicher Mehrheit vom Ausschuss um
141 Mio. DM erhöht. Daneben wurde die Verpflichtungser-
mächtigung um 752 Mio. DM angehoben. Die PDS-Frak-
tion hatte auch bei diesem Titel einen Kürzungsantrag, näm-
lich um 65 Mio. DM, eingebracht. Diesem war ebenso
wenig Erfolg beschieden wie dem Antrag der übrigen Op-
positionsfraktionen, den Baransatz um 351 Mio. DM zu er-
höhen. Die CDU/CSU-Fraktion beantragte in der Bereini-
gungssitzung eine weitergehende Erhöhung. Ihr Antrag
fand jedoch nur Unterstützung bei der F.D.P.-Fraktion.

Daneben beschloss der Haushaltsausschuss, beim Titel für
die Beschaffung des Waffensystems Unterstützungshub-
schrauber eine Kürzung von 100 Mio. DM vorzusehen. Wäh-
rend die CDU/CSU-Fraktion und die Fraktion der F.D.P. eine
Beibehaltung des Ansatzes beantragten, sprach sich die PDS-
Fraktion auch in der Bereinigungssitzung für eine vollstän-
dige Streichung des Titels aus. Die Anträge blieben erfolglos.
Dem hingegen erhöhte der Haushaltsausschuss gegen die
Stimmen der PDS-Fraktion den Ansatz für die Beschaffung
des NATO-Hubschraubers 90 um 20 Mio. DM. Auch hier
hatte die Fraktion der PDS erfolglos in beiden Beratungen
eine Titelstreichung gefordert. Ähnlich gelagerte Anträge der
PDS-Fraktion fanden auch beim Titel zur Beschaffung des
Waffensystems Eurofigther 2000 gegen die übrigen Fraktio-
nen keine Mehrheit. Obwohl der Ausschuss den Baransatz
hier um 60 Mio. DM zurückführte, stellte er aber gleichzeitig
eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 27 Mio. DM
ein.

Bei der weiteren Beratung des Einzelplans wurde der Titel
zur Beschaffung des Großraumtransportflugzeugs (Future
Transport Aircraft) zur abschießenden Beratung in der Be-
reinigungssitzung zurückgestellt. In einer kontroversen Dis-
kussion veranschlagte der Haushaltsausschuss bei diesem
Titel mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktion der CDU/CSU eine Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 10 Mrd. DM. Der Veranschlagung einer entspre-
chenden Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 12 Mrd.
DM stimmte nur die Antrag stellende CDU/CSU-Fraktion
zu. Der Antrag der F.D.P.-Fraktion, bei diesem Titel eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 8 Mrd. DM vor-
zusehen, blieb ebenso erfolglos.

Im Kapitel Wehrforschung erhöhte der Ausschuss den Titel
für wehrtechnische Erprobung und Entwicklung um 30 Mio.
DM bei gleichzeitiger Anhebung der Verpflichtungsermäch-
tigung um 1,053 Mrd. DM. Während die CDU/CSU-Frak-
tion noch eine stärkere Erhöhung des Baransatzes forderte,
sprach sich die PDS-Fraktion ebenso erfolglos für die Hal-
bierung des Baransatzes auf 550 Mio. DM aus. Anträge mit
gleichem Betrag bzw. gleicher Tendenz wurden auch in der
Bereinigungssitzung von der Ausschussmehrheit abgelehnt.

Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Gesundheit)

Der Regierungsentwurf wies für den Haushalt dieses Ge-
schäftsbereichs Gesamtausgaben in Höhe von rd. 1,752
Mrd. DM gegenüber rd. 1,837 Mrd. DM im Vorjahr aus. Im

Laufe seiner Beratungen hat der Haushaltsausschuss das
Ausgabevolumen um 22,82 Mio. DM erhöht.

Im Berichterstattergespräch und in der Einzelplanberatung
waren nur wenige Positionen dieses Etats durch Änderungs-
anträge zur Disposition gestellt worden. So beschloss der
Haushaltsausschuss einvernehmlich, für das Aktionspro-
gramm „Umwelt und Gesundheit“ eine Verpflichtungser-
mächtigung in Höhe von 3 Mio. DM bereitzustellen. Die
F.D.P.-Fraktion forderte, für Forschungsvorhaben zur Er-
kennung und Bekämpfung neuer Infektionskrankheiten zu-
sätzlich 500 TDM bereitzustellen. Der Antrag fand aller-
dings keine Mehrheit. Die CDU/CSU-Fraktion beantragte
bei der Titelgruppe für Maßnahmen auf dem Gebiet des
Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs, den Ausgabeansatz
für Aufklärungsmaßnahmen auf diesem Gebiet um 1 Mio.
DM aufzustocken. Der Antrag wurde jedoch nur von der
F.D.P.-Fraktion unterstützt.

Der Haushaltsausschuss fasste im Übrigen einvernehmlich
den Beschluss, den Ausgabeansatz für den Neubau eines In-
stitutsgebäudes beim Paul-Ehrlich-Institut um 5,26 Mio.
DM zu kürzen. Der Minderbedarf ist technisch auf einen
„Haushaltsvorgriff“ im Jahr 2000 auf das Haushaltsjahr
2001 zurückzuführen

In der Bereinigungssitzung stimmte der Haushaltsausschuss
einvernehmlich einem Entschließungsantrag an die Bundes-
regierung zu, mit dem er u. a. die Bestrebungen unterstützt,
die Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-
infizierte Personen“ über das Jahr 2004 hinaus weiterzufüh-
ren.

Einzelplan 16 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit)

Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit Ausgaben in Höhe von rd. 1,118 Mrd. DM vor,
die damit um 29,78 Mio. DM über den vergleichbaren An-
sätzen des Vorjahres lagen. Der Haushaltsausschuss hat den
Plafond in der Einzelplanberatung um rd. 22,46 Mio. DM
erhöht.

Für die Beratungen zu diesem Einzelplan lagen dem Aus-
schuss über 30 Änderungsanträge aus dem Bereich der Op-
positionsfraktionen vor, die jedoch allesamt keine Mehrheit
im Ausschuss fanden, soweit sie nicht Koalitionsanträgen in-
haltlich entsprachen. Die CDU/CSU-Fraktion brachte einen
Teil ihrer bereits in der Einzelplanberatung gestellten An-
träge erneut ein. Diese Anträge wurden vom Haushaltsaus-
schuss auch in der Bereinigungssitzung abgelehnt. Die übri-
gen Oppositionsfraktionen legten zur Bereinigungssitzung
bei diesem Einzelplan keine neuen Änderungsanträge vor.

Ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS, den Titel für In-
vestitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen um
31,8 Mio. DM auf insgesamt 70 Mio. DM zu erhöhen,
wurde in der Einzelplanberatung ebenso abgelehnt wie der
Antrag der CDU/CSU-Fraktion, diesen Ansatz um 2 Mio.
DM abzusenken. Auch Anträge der Fraktionen der F.D.P.
und PDS zur Erhöhung des Titels für Investitionen zur Ver-
minderung grenzüberschreitender Umweltbelastungen fan-

Drucksache 14/4523 – 34 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

den im Ausschuss keine Mehrheit. Hier verblieb es beim
Ansatz des Regierungsentwurfs in Höhe von 12 Mio. DM.

Ein Antrag der Koalitionsfraktionen zur Einrichtung eines
neuen Titels zur Etatisierung von Zuschüssen für Investitio-
nen zur Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl wurde vom
Haushaltsausschuss zur Beratung in der Bereinigungs-
sitzung zurückgestellt. Hier beschloss der Haushaltsaus-
schuss einvernehmlich auf Antrag der Koalitionsfraktionen
bei Vorliegen eines dem Betrage nach inhaltsgleichen An-
trags der CDU/CSU-Fraktion u. a. einen Baransatz in Höhe
von 5 Mio. DM vorzusehen. Auch beschloss der Ausschuss
auf Antrag der Koalitionsfraktionen einvernehmlich, für die
Erforschung und Entwicklung umweltschonender Ener-
gieformen im Bereich der nichtnuklearen Energieforschung
im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms Barmittel
in Höhe von 20 Mio. DM und eine Verpflichtungsermächti-
gung in Höhe von 40 Mio. DM bereitzustellen.

Einvernehmlich erhöhte der Haushaltsausschuss in der Ein-
zelplanberatung die Titelgruppe Naturschutz um einen Be-
trag in Höhe von 5,9 Mio. DM. Damit sollte u. a. für die
internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Natur-
schutzes ein Betrag in Höhe von 1,9 Mio. DM zusätzlich
bereitgestellt werden. Die Koalitionsfraktionen setzten da-
neben eine Erhöhung des Titels für Zuweisungen zur Er-
richtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und
Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung
in Höhe von 4 Mio. DM auf nunmehr 44 Mio. DM durch.
Zuvor hatte die PDS-Fraktion eine Erhöhung um 40 Mio.
DM, die CDU/CSU-Fraktion um 6 Mio. DM und die F.D.P.-
Fraktion eine Aufstockung um 5 Mio. DM beantragt. Diese
Anträge blieben allerdings erfolglos.

Auch die Anträge der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P.,
beim Titel mit der Titelbezeichnung „Untersuchungen zur
Reaktorsicherheit, insbesondere auch im Hinblick auf den
Ausstieg aus der Atomenergie“ die frühere Zweckbestim-
mung „Untersuchungen zu Fragen der Sicherheit kerntech-
nischer Einrichtungen, insbesondere der Reaktorsicherheit“
wiederherzustellen, wurden von den übrigen Fraktionen in
der Einzelplanberatung abgelehnt. Die CDU/CSU-Fraktion
hatte ihren Antrag noch mit einer Ansatzsteigerung um
2 Mio. DM verbunden.

Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss in der
Einzelplanberatung, im Rahmen eines neuen Titels für die
Stilllegung des Atomkraftwerkes in Ignalina (Litauen) einen
Baransatz in Höhe von 2 Mio. DM und eine Verpflichtungser-
mächtigung von 11,7 Mio. DM vorzusehen. Im Kapitel des
Umweltbundesamtes kürzte der Haushaltsausschuss hinge-
gen bei Stimmenthaltung der PDS-Fraktion den Ansatz für
Baumaßnahmen um 6,37 Mio. DM.

Bei den Beratungen zum Kapitel des Bundesamtes für
Strahlenschutz lagen dem Haushaltsausschuss insbeson-
dere bei den Titeln „Projekt Konrad“ und „Projekt Gorle-
ben“ zur Einzelplanberatung mehrere Änderungsanträge
aus den Oppositionsfraktionen, teilweise mit entgegenge-
setzter Zielsetzung vor. Die Fraktion der F.D.P forderte so
bei beiden Titeln die Wiederherstellung der früheren
Zweckbestimmung „Errichtung von Anlagen des Bundes
zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle“
und eine Erhöhung der Ansätze um rd. 69,9 bzw. rd. 80,5
Mio. DM. Die CDU/CSU-Fraktion beantragte, den Ansatz

beim „Projekt Gorleben“ um 52 Mio. DM anzuheben. Die
PDS-Fraktion beantragte ebenfalls eine Änderung der
Zweckbestimmungen. Die Titel sollten zukünftig die Be-
zeichnung „Aufgabe und Rückführung des Projektes Kon-
rad bzw. des Projektes Gorleben“ erhalten. Die Anträge der
Opposition blieben jedoch ohne Erfolg. Einem Antrag der
F.D.P.-Fraktion, den Ansatz für Zwecke der Erkundung wei-
terer Standorte für die Endlagerung radioaktiver Abfälle um
7,5 Mio. DM zurückzuführen, war ebenso wenig Erfolg be-
schieden wie dem Antrag der PDS-Fraktion, die Titelbe-
zeichnung abzuändern und den Ansatz auf Null zu stellen.

Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss in der
Einzelplanberatung, infolge der Anpassung an die geänderte
Konzeption für die staatliche Verwahrung von Kernbrenn-
stoffen bei den Ausgaben für Baumaßnahmen den Ansatz um
mehr als 8 Mio. DM zurückzuführen. Zu diesem Titel lagen
dem Haushaltsausschuss inhaltlich gleichlautende Anträge
der Koalitionsfraktionen und der CDU/CSU-Fraktion vor.

Einzelplan 17 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich
Ausgaben in Höhe von rd. 10,721 Mrd. DM vor; damit
wurde der Plafond gegenüber dem Vorjahr um rd. 245,27
Mio. DM abgesenkt. Der Haushaltsausschuss erhöhte die
Mittelansätze bei seiner Beratung um rd. 41,13 Mio. DM.

Der Haushaltsausschuss stellte im Laufe der Einzelplanerör-
terung die Beratungen über die Titelgruppe für Maßnahmen
der Jugendpolitik zurück. Innerhalb dieser Titelgruppe hatte
die Fraktion der CDU/CSU beantragt, die Zuschüsse und
Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und für
Aufgaben der freien Jugendhilfe insbesondere zu Gunsten
der nachhaltigen Bekämpfung von Extremismus, Gewalt und
Fremdenfeindlichkeit um 20 Mio. DM zu erhöhen. Die PDS-
Fraktion hatte bei diesem Ansatz eine Erhöhung um mehr als
59,7 Mio. DM beantragt. In der Bereinigungssitzung erhöhte
der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen mit gro-
ßer Mehrheit den Ansatz dieses Titels um 30 Mio. DM. Im
Rahmen zweier neuer Titel stellte der Haushaltsausschuss so-
dann für die Förderung von Modellprojekten zur Beratung,
Ausbildung und Unterstützung von Initiativen gegen Rechts-
extremismus in den neuen Bundesländern bzw. für die Förde-
rung von Modellprojekten zur Beratung von Opfern bzw. po-
tentiellen Opfern rechtsextremer Straf- und Gewalttaten in
den neuen Ländern mit den Stimmen der Koalitionsfraktio-
nen und der Fraktion der PDS jeweils einen Mittelansatz in
Höhe von 5 Mio. DM bereit.

Alle Oppositionsfraktionen forderten in der Einzelplanbera-
tung, den Ausgabeansatz zur Etatisierung des Beitrags zum
Deutsch-Polnischen Jugendwerk zu erhöhen. Jedoch konn-
ten sich weder die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. mit
ihrem Antrag auf Erhöhung um 2 Mio. DM noch die PDS-
Fraktion mit ihrem Antrag, den diesbezüglichen Ansatz um
1 Mio. DM aufzustocken, durchsetzen. Auch fand der An-
trag der Fraktion der F.D.P., zur Etatisierung des Beitrags
zum Deutsch-Russischen Jugendwerk einen neuen Titel ein-
zurichten, neben der PDS-Fraktion keine weitere Unterstüt-
zung.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 35 – Drucksache 14/4523

Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss hingegen
ebenfalls in der Einzelplanberatung, den Titel für Zuwen-
dungen zum Bau eines Altenhilfezentrums im Ausland mit
einem Baransatz in Höhe von 1 Mio. DM zu versehen. Ein
Antrag der F.D.P.-Fraktion, für Zuwendungen zum Bau, zur
Modernisierung sowie für Sanierungsmaßnahmen und zur
Einrichtung von Familienferienstätten weitere 1,5 Mio. DM
vorzusehen, blieb erfolglos. Daneben beschloss der Haus-
haltsausschuss, den Ausgabeansatz für die Leistung von Er-
ziehungsgeld um 25 Mio. DM auf nunmehr 6,925 Mrd. DM
zu erhöhen. Der Mehrbedarf hatte seine Ursache in einer
Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes. Der Antrag
der Koalitionsfraktionen sah im Weiteren vor, den Mehrbe-
darf durch eine Kürzung verschiedener Titel im Kapitel des
Bundesamts für den Zivildienst vollständig zu erwirtschaf-
ten. Ein im Zusammenhang hiermit stehender Antrag der
CDU/CSU-Fraktion, den Ansatz der Titelgruppe für Ausga-
ben für Zivildienstleistende durch eine Steigerung um 59,85
Mio. DM auf dem Vorjahresniveau zu belassen, fand keine
Mehrheit.

Einzelplan 19 (Bundesverfassungsgericht)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Einzelplan Gesamt-
ausgaben von 28,826 Mio. DM vor. Diese lagen damit um
rd. 1,5 Mio. DM über den Ansätzen des Vorjahres. Der Aus-
schuss erhöhte den Plafond im Zuge der Bereinigungssit-
zung insbesondere durch Veränderungen im Bereich der
Personaltitel um 775 TDM. Der Haushaltsausschuss hatte
zuvor in der Einzelplanberatung zunächst keine Verände-
rungen der Ansätze dieses Einzelplans beschlossen.

Einzelplan 20 (Bundesrechnungshof)

Der Regierungsentwurf sah für den Bereich des Bundes-
rechnungshofs Ausgaben in Höhe von 160,922 Mio. DM
vor; damit lag dieser Plafond um rd. 6,59 Mio. DM unter
dem vergleichbaren Vorjahresansatz. Die Absenkung ge-
genüber dem Vorjahresniveau steht in einem engen Zusam-
menhang mit dem Rückgang der Ausgaben für Investitio-
nen. Der Haushaltsausschuss folgte dem einvernehmlichen
Ergebnis des Berichterstattergesprächs und beließ den Ent-
wurf dieses Einzelplans unverändert.

Einzelplan 23 (Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung)

Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich einen
Etat von rd. 7,224 Mrd. DM vor, der damit um rd. 121,13
Mio. DM über den Ansätzen des Vorjahres lag. Der Haus-
haltsausschuss hat die Gesamtausgaben um rd. 203,12 Mio.
DM erhöht.

Die Fraktionen der CDU/CSU, F.D.P. und PDS hatten zu die-
sem Einzelplan in der Einzelplanberatung rd. 20 Änderungs-
anträge vorgelegt, die weit überwiegend Erhöhungen der An-
sätze des Regierungsentwurfs zum Inhalt hatten. Die
Koalitionsfraktionen verwiesen darauf, gegenüber dem Vor-
jahr den Etat trotz der weitergehenden Einsparverpflichtun-
gen erhöht zu haben. Kontrovers diskutierte der Ausschuss
zunächst einen Antrag der F.D.P.-Fraktion, zu Gunsten einer
höheren außen- und sicherheitspolitischen Kohärenz das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und

Entwicklung mit dem Auswärtigen Amt zusammenzulegen.
Auch seien hiermit Synergieeffekte zu erzielen. Zudem leiste
man einen Beitrag zur Verschlankung der Bundesverwal-
tung. Die Koalitionsfraktionen verwiesen auf die bei diesem
Ministerium nunmehr gebündelten Kompetenzen in der Ent-
wicklungszusammenarbeit. Schließlich wurde der Antrag
der F.D.P.-Fraktion mit großer Mehrheit abgelehnt.

Im Laufe seiner Beratungen beschloss der Haushaltsaus-
schuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen einvernehmlich,
den Mittelansatz für die Förderung der entwicklungspoliti-
schen Bildung um 1,2 Mio. DM beim Baransatz zu erhöhen
und eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung in glei-
cher Höhe vorzusehen. Teile der Opposition hatten hier
zunächst eine stärkere Anhebung gefordert. Ebenso ein-
vernehmlich wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen
beschlossen, den Ansatz für die berufliche Aus- und
Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer um
3,3 Mio. DM zu erhöhen. Die Verpflichtungsermächtigung
sollte um 5 Mio. DM angehoben werden. Die PDS-Fraktion
hatte zuvor erfolglos eine Erhöhung von 21 Mio. DM beim
Baransatz und von 20 Mio. DM bei der Verpflichtungser-
mächtigung beantragt.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschloss der Aus-
schuss einvernehmlich, den Ausgabeansatz für die Förde-
rung von Entwicklungsländern durch Zuschüsse an inte-
grierte Fachkräfte und rückkehrende Fachkräfte beim
Baransatz und der Verpflichtungsermächtigung um jeweils
4,5 Mio. DM zu erhöhen. Der Antrag der CDU/CSU-Frak-
tion, jeweils eine Erhöhung von 5 Mio. DM vorzunehmen,
fand gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen keine
Mehrheit. Ein Antrag der PDS-Fraktion, den Baransatz und
die Verpflichtungsermächtigung beim Ausgabetitel zur Eta-
tisierung der Beiträge an die Vereinten Nationen, ihrer Son-
derorganisationen sowie anderer internationaler Einrichtun-
gen und internationaler Nichtregierungsorganisationen um
80 bzw. 50 Mio. DM zu erhöhen, fand keine Unterstützung.

Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss auf An-
trag der Koalitionsfraktionen, den Ansatz zur Förderung der
Sozialstruktur in Entwicklungsländern durch bilaterale
Maßnahmen um 3,2 Mio. DM zu verstärken. Weitergehende
Anträge der Fraktionen der CDU/CSU und PDS fanden
keine Mehrheit.

Auf Antrag der F.D.P.-Fraktion beschloss der Ausschuss
einvernehmlich, den Baransatz zur Förderung entwicklungs-
politischer Vorhaben der politischen Stiftungen um 3 Mio.
DM zu verstärken. Zudem solle die vorhandene Verpflich-
tungsermächtigung um 30 Mio. DM verstärkt werden.

Im Zuge der weiteren Beratungen wurde auf Antrag der Koa-
litionsfraktionen einvernehmlich beschlossen, den Ansatz
zur Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater
deutscher Träger in Entwicklungsländern um 3 Mio. DM an-
zuheben. Auch wurde die Verpflichtungsermächtigung um
4,5 Mio. DM angehoben. Die CDU/CSU-Fraktion hatte ne-
ben einer Erhöhung des Baransatzes um 5 Mio. DM noch
eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung um 4 Mio.
DM beantragt, scheiterte aber mit diesem Antrag. Einver-
nehmlich erhöhte der Ausschuss auf Antrag der Koalitions-
fraktionen auch den Ansatz zur Förderung von Ernährungssi-
cherungsprogrammen in Entwicklungsländern bei Baransatz

Drucksache 14/4523 – 36 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

und Verpflichtungsermächtigung um jeweils 3 Mio. DM.
Teile der Opposition forderten hier eine stärkere Erhöhung.

Im weiteren Verlauf der Beratungen beantragte die PDS-
Fraktion die Einrichtung eines neuen Titels für die entwick-
lungspolitischen Beiträge zum Stabilitätspakt für Südost-
europa. Dieser solle mit einem Baransatz von 200 Mio. DM
und einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300 Mio.
DM ausgestattet sein. Der Antrag fand jedoch keine Unter-
stützung. Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss,
daneben den Ausgabetitel zur Etatisierung des Beitrags zur
Weltausstellung EXPO 2000 um 8,3 Mio. DM abzusenken.

Die Beratung der Ansätze der Titel für bilaterale technische
und finanzielle Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern
beschloss der Haushaltsausschuss in die Bereinigungssit-
zung zurückzustellen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen
beschloss der Haushaltsausschuss hier einvernehmlich,
diese Titel um 70 bzw. 22 Mio. DM bei den Baransätzen
und 130 bzw. 170 Mio. DM bei den Verpflichtungsermäch-
tigungen aufzustocken. Ebenfalls in der Bereinigungssit-
zung fasste der Ausschuss einvernehmlich, wiederum auf
Antrag der Koalitionsfraktionen, den Beschluss, für die För-
derung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwick-
lung MOE/GUS zusätzlich Mittel in Höhe von 35 Mio. DM
bereitzustellen und die vorhandene Verpflichtungsermächti-
gung um 40 Mio. DM aufzustocken. Ein weitergehender
Antrag der CDU/CSU-Fraktion blieb ohne Erfolg.

Zum Abschluss der Einzelplanberatungen beschloss der
Haushaltsausschuss, auf den gemeinsamen Antrag der
Koalitionsfraktionen und der Fraktion der CDU/CSU, den
Ansatz zur Etatisierung der Mittel für die Förderung ent-
wicklungswichtiger Vorhaben der Kirchen in den Entwick-
lungsländern um 7 Mio. DM zu erhöhen. Ebenso wurde die
vorhandene Verpflichtungsermächtigung um einen Betrag
in Höhe von 14 Mio. DM erhöht.

Einzelplan 30 (Geschäftsbereich des Bundesministe-
riums für Bildung und Forschung)

Der Regierungsentwurf sah ursprünglich bei diesem Einzel-
plan Gesamtausgaben in Höhe von rd. 15,372 Mrd. DM vor.
Diese lagen damit um rd. 780 Mio. DM über dem vergleich-
baren Ansatz des Vorjahres. Der Haushaltsausschuss hat
den Plafond nochmals um rd. 602 Mio. DM erhöht.

Die Koalitionsfraktionen brachten im Laufe der Beratung
dieses Einzelplans zahlreiche Anträge ein, die die Finanzie-
rung von Maßnahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms
zum Gegenstand hatten. In diesem Zusammenhang ist beab-
sichtigt, die Zinsersparnisse aus der Verwendung der
UMTS-Versteigerungserlöse zur Schuldentilgung im Rah-
men eines bis zum Jahr 2003 befristeten Programms für zu-
sätzliche zukunftsorientierte Maßnahmen einzusetzen. Die
Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. betonten, sich dem
Programm nicht grundsätzlich verschließen zu wollen. Al-
lerdings müsse Wissenschaft, Forschung und Bildung nach-
haltig gefördert werden. Hierfür seien Strukturveränderun-
gen im Haushalt notwendig, weshalb die Förderung nicht
ausschließlich auf Sondereffekten sondern einer geänderten
Priorisierung beruhen sollte.

Der Haushaltsausschuss beschloss in der Einzelplanbera-
tung, auf Antrag der Koalitionsfraktionen, für innovative

regionale Wachstumskerne in den neuen Ländern 50 Mio.
DM sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
100 Mio. DM bereitzustellen. Auch wurden im Rahmen des
in Rede stehenden Programms für die Zukunftsinitiative
Hochschule 275 Mio. DM vorgesehen. Zusätzlich beschloss
der Ausschuss die Veranschlagung einer Verpflichtungser-
mächtigung in Höhe von 725 Mio. DM. In der Bereini-
gungssitzung beantragte die PDS-Fraktion dann den Bar-
mittelansatz im Rahmen der Zukunftsinitiative Hochschule
um weitere 44 Mio. DM aufzustocken. Der Antrag fand je-
doch keine Unterstützung. Wiederum auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen stellte der Haushaltsausschuss für die Zu-
kunftsinitiative im Bereich der beruflichen Schule in der
Einzelplanberatung 175 Mio. DM sowie eine Verpflich-
tungsermächtigung in Höhe von 80 Mio. DM zur Verfü-
gung. Über das Zukunftsinvestitionsprogramm sollten auch
Mittel für ein nationales Genforschungsnetz sowie für die
Krankheitsbekämpfung durch Genomforschung vorgese-
hen werden. Der Haushaltsausschuss beschloss dem vorge-
nannten Ziel Rechnung tragend, auf Antrag der Koalitions-
fraktionen einen entsprechenden Baransatz in Höhe von 100
Mio. DM sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe
von 250 Mio. DM. Während sich die Fraktion der CDU/
CSU in der Bereinigungssitzung für eine weitere kräftige
Erhöhung des Ansatzes aussprach, beantragte die PDS-
Fraktion eine Absenkung des Ansatzes. Beide Anträge blie-
ben gegen die Ausschussmehrheit ohne Erfolg.

Die Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. legten bereits zur
Einzelplanberatung mehr als 20 Änderungsanträge vor, mit
denen zum Teil ganz erhebliche Ansatzsteigerungen gefor-
dert wurden. Die Anträge fanden jedoch im Haushaltsaus-
schuss allesamt keine ausreichende Unterstützung. Ohne
Erfolg beantragte die CDU/CSU-Fraktion so auch in der
Bereinigungssitzung, die Auflösung der mit 265 Mio. DM
bezifferten globalen Minderausgabe. Auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen wurde diese jedoch um 30 Mio. DM abge-
senkt. Beim Ansatz für das Sonderprogramm zur Förderung
innovativer Regionen in den neuen Ländern (InnoRegio)
legte die CDU/CSU-Fraktion einen Antrag vor, den Ansatz
um 30 Mio. DM zu verstärken. Ebenso sollte nach ihrem
Willen der Ansatz für strukturelle Innovationen in Bildung
und Forschung um 40 Mio. DM verstärkt werden. Mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen beschloss der Ausschuss
auf deren Antrag hier eine Absenkung um 11 Mio. DM und
vollzog die auch von der CDU/CSU-Fraktion geforderte
Absenkung der Verpflichtungsermächtigung um 15 Mio.
DM. In der Bereinigungssitzung beschloss der Haushalts-
ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen eine weitere
Absenkung dieses Titels um 500 TDM. Die CDU/CSU-
Fraktion forderte im Weiteren, computer- und netzgestütztes
Lernen mit zusätzlichen 100 Mio. DM zu fördern. Der Aus-
gabeansatz für die Spitzenforschung sollte nach ihrem An-
trag um 50 Mio. DM auf nunmehr 72,1 Mio. DM erhöht
werden. Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion sollte
auch der Mittelansatz für den Ausbau und Neubau von
Hochschulen um 235 Mio. DM auf nunmehr 2,5 Mrd. DM
aufgestockt werden. Entsprechende Anträge fanden weder
in der Einzelplanberatung noch in der Bereinigungssitzung
eine Mehrheit. Die F.D.P.-Fraktion hatte in der Einzelplan-
beratung ebenso einen Antrag vorgelegt, mit dem im Rah-
men eines neuen Titels ein Hochschulsonderprogramm mit

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 37 – Drucksache 14/4523

400 Mio. DM ausgestattet werden sollte. Auch dieser An-
trag blieb ohne die erforderliche Mehrheit.

Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion wurde daneben in der
Einzelplanberatung beantragt, für Zwecke der Biotechnolo-
gie 105 Mio. DM sowie für die Informatik aber auch die
Ursachenforschung und Therapieentwicklung durch Mole-
kulare Medizin jeweils 50 Mio. DM bereitzustellen. Diese
Oppositionsanträge blieben ebenso erfolglos. Auch der An-
trag der F.D.P.-Fraktion, für Bauen, Wohnen und Denkmal-
forschung zusätzlich 15 Mio. DM aufzuwenden, fand in
dieser Höhe keine Mehrheit. Der Ausschuss beschloss je-
doch einvernehmlich, den Baransatz um 3 Mio. DM und die
Verpflichtungsermächtigung um 9 Mio. DM aufzustocken.

Einzelplan 32 (Bundesschuld)

Der Plafond des Einzelplans lag im Regierungsentwurf mit
rd. 86,809 Mrd. DM um rd. 3,041 Mrd. DM über dem An-
satz des Vorjahres. Der Haushaltsausschuss hat den Plafond
um rd. 4,955 Mrd. DM zurückgeführt.

Insbesondere im Kapitel Verzinsung beschloss der Haus-
haltsausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen bei den
verschiedenen Titeln in Anpassung an die aktuelle Zinsent-
wicklung teilweise erhebliche finanzielle Veränderungen.
So wurde beispielsweise der Titel zur Etatisierung der Zin-
sen für Bundesanleihen um rd. 2,5 Mrd. DM abgesenkt.
Auch die CDU/CSU-Fraktion hatte zu diesem Kapitel ei-
nige Änderungsanträge vorgelegt, die jedoch im Ausschuss
keine Mehrheit fanden.

Einzelplan 33 (Versorgung)

Der im Regierungsentwurf eingestellte Plafond in Höhe von
rd. 17,396 Mrd. DM lag um rd. 389,69 Mio. DM über dem
vergleichbaren Ausgabeansatz des Vorjahres. Der Haus-
haltsausschuss folgte dem einvernehmlichen Ergebnis des
Berichterstattergesprächs und beließ den Entwurf dieses
Einzelplans unverändert.

Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung)

Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan Ausga-
ben in Höhe von rd. 29,923 Mrd. DM nach rd. 28,169 Mrd.
DM im Vorjahr veranschlagt. Der Haushaltsausschuss führte
die Ausgaben in seiner Beratung um 2,692 Mrd. DM zurück.

Für die Beratung des Kapitels Steuern und steuerähnliche
Abgaben lagen dem Haushaltsausschuss überwiegend ein-
vernehmliche Berichterstattervorschläge vor, die zu einem
Teil im Zusammenhang mit der erst jüngst vorgenommenen
Steuerschätzung standen. Mit Koalitionsmehrheit wurde im
Zuge des Gesetzes zur Einführung einer Entfernungspau-
schale ein negativer Einnahmeansatz in Höhe von 905 Mio.
DM vorgesehen. Die CDU/CSU-Fraktion konnte sich mit
ihrem Antrag, die Münzeinnahmen um 1 Mrd. DM zu erhö-
hen, trotz Unterstützung durch die F.D.P.-Fraktion im Aus-
schuss nicht durchsetzen. Die Mehreinnahmen sollten aus
dem Erlös einer vom Bund aufzulegenden DM-Gold-Ge-
denkmünze im Nennwert von 200 DM erzielt werden.

Im Kapitel für allgemeine Bewilligungen beschloss der
Haushaltsausschuss, den Einnahmeansatz aus der Veräuße-
rung von Anteilsrechten des Bundes aus der Liquidation
von Bundesunternehmen auf Antrag der Koalitionsfraktio-

nen um 1,5 Mrd. DM zu reduzieren. Ein Antrag der CDU/
CSU-Fraktion, den Ansatz in gleicher Höhe wegen einge-
hender Mehrerlöse aufzustocken, wurde ausschließlich von
der F.D.P.-Fraktion unterstützt.

Wegen der Absenkung der Annuitäten beschloss der Aus-
schuss sodann, den Ausgabeansatz für die Zuschüsse zur
Abdeckung der Schuldenverpflichtungen des Fonds „Deut-
sche Einheit“ um einen Betrag in Höhe von 3,04 Mrd. DM
abzusenken.

Im Kapitel „Sonderleistungen des Bundes“ beantragte die
F.D.P.-Fraktion im Rahmen eines neuen Titels, das Sonder-
programm „Erziehung zu Mitmenschlichkeit und Toleranz“
mit 250 Mio. DM zu etatisieren. Der Antrag fand jedoch nur
durch die PDS-Fraktion weitere Unterstützung. Daneben er-
hielten auch eigene Anträge der PDS-Fraktion, im Rahmen
einer neuen Titelgruppe „Sofortprogramm zur Bekämpfung
des Rechtsextremismus“ verschiedene Titel einzurichten,
nicht die erforderliche Ausschussmehrheit. Gleiches Schick-
sal ereilte auch den Antrag der PDS-Fraktion, im Rahmen ei-
ner Investitionspauschale des Bundes für die ostdeutschen
Kommunen sowie für Kommunen in strukturschwachen Re-
gionen im Altbundesgebiet 3 Mrd. DM vorzusehen.

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschloss der Haus-
haltsausschuss letztendlich für sonstige Leistungen im Rah-
men des Stabilitätspakts für Südosteuropa 100 Mio. DM be-
reitzustellen.

2.2 Haushaltsgesetz

Aufgrund zweier mit Koalitionsmehrheit beschlossener An-
träge der Koaltionsfraktionen hat der Haushaltsausschuss
Änderungen zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2001 be-
schlossen. Diese werden nachfolgend begründet.

Ein Antrag der F.D.P.-Fraktion, bei den Stelleneinsparungen
die Planstellen und Stellen im Bereich der Rechtspflege,
des Bundesgrenzschutzes, des Bundeskriminalamtes, des
Grenzzolldienstes, des Zollfahndungsdienstes, des Zollkri-
minalamtes sowie des Rechts- und Konsulardienstes in den
Vertretungen des Bundes im Ausland auszunehmen, fand im
Ausschuss keine ausreichende Unterstützung.

Zu § 2 Abs. 2 Satz 2

Anpassung der Titelbezeichnungen an den Regelungsgehalt
der Vorschrift.

Zu § 2 Abs. 2 Satz 4

Die Regelung ermächtigt das BMF, Einnahmen aus der Ver-
äußerung von Anteilsrechten und aus der Liquidation von
Bundesunternehmen zur Tilgung von Altschulden zu ver-
wenden, sofern sie nicht für die Postunterstützungskassen
benötigt werden. Es soll die Möglichkeit eröffnet werden,
die Erlöse vor einer Entscheidung über die Verwendung in
Verwahrung zu nehmen.

Zu § 2 Abs. 7 Satz 1

Der um rd. 2 260 Mio. DM erweiterte Kreditrahmen trägt
dem erhöhten Mittelbedarf des Fonds Deutsche Einheit
Rechnung, der sich aus der beabsichtigten Streckung der
Tilgungsleistungen von Bund und Ländern ergeben wird.

Drucksache 14/4523 – 38 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Zu § 6 Abs. 2 Nr. 1

Anpassung an die neueste Rechtsänderung im Zusammen-
hang mit dem Altersteilzeitgesetz.

Zu § 6 Abs. 6 Satz 1

Redaktionelle Änderung wegen Wegfalls der Gruppe 552
im Gruppierungsplan.

Zu § 6 Abs. 6 Satz 3

Ergänzung zur Umsetzung der Ressortvereinbarung zwi-
schen Bundesministerium der Finanzen und Bundesministe-
rium der Verteidigung, nach der Effizienzgewinne dem
Epl. 14 verbleiben.

Zu § 6 Abs. 7 Satz 1

Redaktionelle Anpassung des Titels an den Gruppierungs-
plan.

Zu § 6 Abs. 9

Mit der Regelung soll dem vorrangigen Informationsinter-
esse der Bürger an neuer Rechtsetzung, Rechtsprechung
und ähnlichen Informationen Rechnung getragen werden.
Auch in § 48 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung
der Bundesregierung wird die Möglichkeit dieser zeitgemä-
ßen Form der Öffentlichkeitsarbeit vorausgesetzt.

Zu § 6 Abs. 9 (alt)

Die Sperre für Aufwandsentschädigungen nach § 17 kann
entfallen, weil aufgrund des jetzt abgeschlossenen Prüfver-
fahrens nur noch solche Aufwandsentschädigungen gezahlt
werden, die mit der Zielrichtung des § 17 vereinbar sind.

Zu § 10 Abs. 2

Erhöhungsbedarf wegen der bereits jetzt hohen Ausnutzung
von 205,9 Mrd. DM und der bestehenden grundsätzlichen
Zusagen von 34 Mrd. DM. Daneben bestehen geringe Ent-
haftungsmöglichkeiten aufgrund zahlreicher Umschuldun-
gen.

Zu § 12

Die Anhebung des Rahmens des § 12 Nr. 10 um 15 Mrd. DM
auf 18 Mrd. DM trägt dem Entwurf des Neunten Gesetzes zur
Änderung des Atomgesetzes Rechnung, nach dem auch für
die über 30 Forschungsreaktoren des Bundes eine Anhebung
der Deckungsvorsorge um den Faktor 5 erforderlich ist.

Zu § 14

Gegenüber dem Bürgschaftsrahmen von 3 Mrd. DM im HG
2000 ist entgegen den ursprünglichen Erwartungen in 2001
lediglich eine Absenkung um 200 Mio. DM möglich. Grund
hierfür ist eine Haftungsfreistellung zu Gunsten der LMBV
in Höhe von rd. 300 Mio. DM für Steuerrisiken aus der Ge-

schäftstätigkeit der BMGB, die im Rahmen der Verschmel-
zung mit der LMBV von dieser übernommen wurde.

Zu § 19 Abs. 5 Satz 1

Die im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren befindli-
che Neuregelung des Schwerbehindertengesetzes sieht die
befristete Absenkung der bisherigen Pflichtquote zur Be-
schäftigung von Schwerbehinderten von 6 auf 5 v. H. vor.
Da der letztgenannte Wert im Bundesbereich überschritten
ist, würde § 19 Abs. 5 im Fall einer dynamischen Ver-
weisung auf das Schwerbehindertengesetz leerlaufen.
Durch die Streichung soll die Verweisung in eine statische
geändert und die Weitergeltung der bisherigen Pflichtquote
von 6 v. H. sichergestellt werden.

Zu § 19 Abs. 5 Satz 3

Die Änderung des Verweises erfolgt aus redaktionellen
Gründen.

Zu § 23 Abs. 1 Nr. 7

Infolge der Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts ist
u. a. die Auflösung des Bundesdisziplinargerichts vorgese-
hen. Die Ergänzung soll die Weiterbeschäftigung des hier-
durch entstehenden Personalüberhanges bei anderen Behör-
den des Bundes oder anderer Dienstherren sicherstellen.

Zu § 25 Abs. 2 Satz 1

Zur Behebung von Personalengpässen im Bereich der
Rechts- und Konsulardienste bei den Auslandsvertretungen
soll dieser Bereich von der Stelleneinsparung gemäß
Absatz 1 ausgenommen werden.

Zu § 28 Abs. 1 Nrn. 3 und 4

Der Wegfall des Erfordernisses der Einwilligung des Deut-
schen Bundestages dient in beiden Fällen der Verwaltungs-
vereinfachung. Zum einen nimmt die Bedeutung der Rege-
lung durch den weiteren Fortschritt des Regierungsumzugs
weiter ab, zum anderen hat das Parlament in der Vergangen-
heit den entsprechenden Vorlagen stets ohne Bedenken zu-
gestimmt.

Zu § 34

Die Vorschrift kann gestrichen werden, da die Experimen-
tierphase zur vereinfachten Anwendung des Reisekosten-
rechts bereits zum 31. Dezember 2000 beendet werden soll.

Zu § 35 (alt), § 34 (neu)

Redaktionelle Anpassung.

Zu § 34 (neu)

Redaktionelle Folgeänderung aufgrund Nummer 18 (Strei-
chung des § 34 – alte Fassung –).

Berlin, den 16. November 2000

Dietrich Austermann
Berichterstatter

Hans Georg Wagner
Berichterstatter

Oswald Metzger
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Christa Luft
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 39 – Drucksache 14/4523

Haushalt 2 0 0 1

Ergebnis der Beratungen
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Gesamtübersicht

Mio. DM

I. Ausgaben

Entwurf .......................................................................................... 478.700
Steigerung 0 v.H. *)

Veränderung................................................................................... -1.700

Ausgaben neu ............................................................................... 477.000
Steigerung -0,4 v.H. *)

Investitionen

Entwurf ...................................................................... 54.566

Veränderung............................................................... +3.422

Investitionen neu ...................................................... 57.988

II. Einnahmen

1. Steuereinnahmen

Entwurf..................................................................................... 383.050

Veränderung ............................................................................. +1.559

Steuereinnahmen neu ............................................................... 384.609

2. Sonstige Einnahmen

Entwurf..................................................................................... 49.550

Veränderung ............................................................................. -859

Sonstige Einnahmen neu.......................................................... 48.691

3. Nettokreditaufnahme

Entwurf..................................................................................... 46.100

Veränderung ............................................................................. -2.400

Nettokreditaufnahme neu......................................................... 43.700

*) Gegenüber Soll 2000

Drucksache 14/4523 – 40 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2001
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags

Einnahmen

Ergebnis Haushaltsausschuss
Mehr (+)

Epl./ Regierungs- Erhö- Herab- Weniger (-) Neuer
Ressort entwurf hungen setzungen (Saldo) Ansatz

in Tausend DM
1 2 3 4 5 6

01 Bundespräsident und 51 - - - 51
Bundespräsidialamt ............................

02 Deutscher Bundestag .......................... 3.351 120 - +120 3.471

03 Bundesrat ............................................ 31 - - - 31

04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 4.946 - - - 4.946

05 Auswärtiges Amt ................................ 239.775 - - - 239.775

06 Bundesministerium des Innern ........... 608.506 - - - 608.506

07 Bundesministerium der Justiz ............ 516.862 2.000 - +2.000 518.862

08 Bundesministerium der Finanzen ....... 2.101.628 3.705 - +3.705 2.105.333

09 Bundesministerium für Wirtschaft und 600.258 - - - 600.258
Technologie ........................................

10 Bundesministerium für Ernährung, 286.484 - - - 286.484
Landwirtschaft und Forsten ................

11 Bundesministerium für Arbeit und 3.216.580 153.000 - +153.000 3.369.580
Sozialordnung ....................................

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- 4.276.072 - - - 4.276.072
und Wohnungswesen ..........................

14 Bundesministerium der Verteidigung . 449.842 - - - 449.842

15 Bundesministerium für Gesundheit .... 92.646 - - - 92.646

16 Bundesministerium für Umwelt, 222.541 - - - 222.541
Naturschutz und Reaktorsicherheit .....

17 Bundesministerium für Familie, 153.229 - - - 153.229
Senioren, Frauen und Jugend .............

19 Bundesverfassungsgericht .................. 164 - - - 164

20 Bundesrechnungshof .......................... 703 - - - 703

23 Bundesministerium für wirtschaftliche 1.555.576 - - - 1.555.576
Zusammenarbeit und Entwicklung .....

30 Bundesministerium für Bildung und 754.267 - - - 754.267
Forschung ...........................................

32 Bundesschuld ..................................... 51.099.158 1.118.000 2.490.859 -1.372.859 49.726.299

33 Versorgung ......................................... 1.832.500 - - - 1.832.500

60 Allgemeine Finanzverwaltung ........... 410.684.830 38.421.034 38.907.000 -485.966 410.198.864

Summe .................................................... 478.700.000 39.697.859 41.397.859 -1.700.000 477.000.000

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 41 – Drucksache 14/4523

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2001
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags

Ausgaben

Ergebnis Haushaltsausschuss
Mehr (+)

Epl./ Regierungs- Erhö- Herab- Weniger (-) Neuer
Ressort entwurf hungen setzungen (Saldo) Ansatz

in Tausend DM
1 2 3 4 5 6

01 Bundespräsident und 35.975 - 250 -250 35.725
Bundespräsidialamt ............................

02 Deutscher Bundestag .......................... 1.087.443 26.636 7.581 +19.055 1.106.498

03 Bundesrat ............................................ 35.615 231 572 -341 35.274

04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 2.771.707 170.922 85.135 +85.787 2.857.494

05 Auswärtiges Amt ................................ 3.706.337 453.333 18.520 +434.813 4.141.150

06 Bundesministerium des Innern ........... 6.889.814 224.870 31.171 +193.699 7.083.513

07 Bundesministerium der Justiz ............. 664.037 19.941 3.757 +16.184 680.221

08 Bundesministerium der Finanzen ....... 6.965.927 23.170 17.118 +6.052 6.971.979

09 Bundesministerium für Wirtschaft und 13.888.116 600.975 194.723 +406.252 14.294.368
Technologie ........................................

10 Bundesministerium für Ernährung, 10.932.975 70.976 44.550 +26.426 10.959.401
Landwirtschaft und Forsten ................

11 Bundesministerium für Arbeit und 169.543.131 2.105.243 1.999.226 +106.017 169.649.148
Sozialordnung .....................................

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- 44.871.678 5.085.119 1.383.191 +3.701.928 48.573.606
und Wohnungswesen ..........................

14 Bundesministerium der Verteidigung . 46.802.350 2.040.869 1.981.690 +59.179 46.861.529

15 Bundesministerium für Gesundheit .... 1.751.559 28.493 5.670 +22.823 1.774.382

16 Bundesministerium für Umwelt, 1.117.998 36.859 14.398 +22.461 1.140.459
Naturschutz und Reaktorsicherheit .....

17 Bundesministerium für Familie, 10.721.038 66.200 25.075 +41.125 10.762.163
Senioren, Frauen und Jugend ..............

19 Bundesverfassungsgericht .................. 28.826 775 - +775 29.601

20 Bundesrechnungshof .......................... 160.922 - - - 160.922

23 Bundesministerium für wirtschaftliche 7.223.659 218.424 15.300 +203.124 7.426.783
Zusammenarbeit und Entwicklung .....

30 Bundesministerium für Bildung und 15.372.208 689.169 86.923 +602.246 15.974.454
Forschung ...........................................

32 Bundesschuld ...................................... 86.809.038 597.000 5.552.355 -4.955.355 81.853.683

33 Versorgung ......................................... 17.396.430 - - - 17.396.430

60 Allgemeine Finanzverwaltung ............ 29.923.217 1.343.000 4.035.000 -2.692.000 27.231.217

Summe ..................................................... 478.700.000 13.802.205 15.502.205 -1.700.000 477.000.000

Drucksache 14/4523 – 42 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2001
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags

Verpflichtungsermächtigungen

Ergebnis Haushaltsausschuss
Mehr (+)

Epl./ Regierungs- Erhö- Herab- Weniger (-) Neuer
Ressort entwurf hungen setzungen (Saldo) Ansatz

in Tausend DM
1 2 3 4 5 6

02 Deutscher Bundestag .......................... 54.323 4.660 800 +3.860 58.183

04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 483.235 542.019 - +542.019 1.025.254

05 Auswärtiges Amt ................................ 269.000 158.500 - +158.500 427.500

06 Bundesministerium des Innern ........... 622.020 137.100 - +137.100 759.120

07 Bundesministerium der Justiz ............ 31.000 - - - 31.000

08 Bundesministerium der Finanzen ....... 608.332 42.999 3.060 +39.939 648.271

09 Bundesministerium für Wirtschaft und 3.211.195 2.000.000 - +2.000.000 5.211.195
Technologie ........................................

10 Bundesministerium für Ernährung, 1.527.988 43.500 5.000 +38.500 1.566.488
Landwirtschaft und Forsten ................

11 Bundesministerium für Arbeit und 368.000 6.000 2.000 +4.000 372.000
Sozialordnung ....................................

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- 15.553.752 18.592.200 138.000 +18.454.200 34.007.952
und Wohnungswesen ..........................

14 Bundesministerium der Verteidigung . 7.787.239 14.131.300 1.481.839 +12.649.461 20.436.700

15 Bundesministerium für Gesundheit .... 80.090 3.000 - +3.000 83.090

16 Bundesministerium für Umwelt, 444.416 59.020 - +59.020 503.436
Naturschutz und Reaktorsicherheit .....

17 Bundesministerium für Familie, 437.542 - - - 437.542
Senioren, Frauen und Jugend .............

20 Bundesrechnungshof .......................... 1.000 - - - 1.000

23 Bundesministerium für wirtschaftliche 4.051.581 813.399 - +813.399 4.864.980
Zusammenarbeit und Entwicklung .....

30 Bundesministerium für Bildung und 5.749.530 1.439.430 34.250 +1.405.180 7.154.710
Forschung ...........................................

32 Bundesschuld ..................................... 10.500 - - - 10.500

60 Allgemeine Finanzverwaltung ........... 242.797 105.820 13.717 +92.103 334.900

Summe .................................................... 41.533.540 38.078.947 1.678.666 +36.400.281 77.933.821

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 43 – Drucksache 14/4523

Erläuterung der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem bisherigen
Soll 2001

- Beträge in Mio. DM -

Einnahmen

(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM) Veränderung

EP KP Titel Zweckbestimmung Einnahmen

Sonstiges Epl. 07 .......................................................................................... +2

Summe Epl. 07 ............................................................................................ +2

Sonstiges Epl. 08 .......................................................................................... +4

Summe Epl. 08 ............................................................................................ +4

11 13 23201 Erstattungen für Aufwendungen auf Grund der Überführung von
Zusatzversorgungssystemen in die Rentenversicherung ..............................

+153

Sonstiges Epl. 11 .......................................................................................... +0

Summe Epl. 11 ............................................................................................ +153

32 01 32511 Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt .................................................. -2.400

32 05 16211 Zinseinnahmen aus Beständen von Bundesanleihen, Bundesobligationen
und Bundesschatzanweisungen ....................................................................

-91

32 05 16212 Zinseinnahmen aus der Anlage von Kassenmitteln des Bundes ................... +1.118

Sonstiges Epl. 32 .......................................................................................... +0

Summe Epl. 32 ............................................................................................ -1.373

60 01 01101 Lohnsteuer .................................................................................................... -8.500

60 01 01201 Veranlagte Einkommensteuer ...................................................................... -1.785

60 01 01301 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Zinsabschlag) .......................... +2.185

60 01 01401 Körperschaftsteuer ....................................................................................... -8.250

60 01 01501 Umsatzsteuer ................................................................................................ -11.234

60 01 01601 Einfuhrumsatzsteuer ..................................................................................... +9.882

60 01 01602 Zuweisungen an Länder gemäß § 11 des Gesetzes über den
Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern .............................................

+333

Drucksache 14/4523 – 44 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM) Veränderung

EP KP Titel Zweckbestimmung Einnahmen

60 01 01603 Beitrag der Länder zur Finanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" aus
ihrem Umsatzsteueranteil .............................................................................

-1.824

60 01 01701 Gewerbesteuerumlage .................................................................................. +742

60 01 01801 Zinsabschlag ................................................................................................. +238

60 01 03102 Mineralölsteuer (aus dem Verbrauch von Heizöl und anderen Heizstoffen
als gasförmigen Kohlenwasserstoffen) .........................................................

+77

60 01 03103 Mineralölsteuer (sonstiges Aufkommen, ohne das in den Titeln 031 02
und 031 04 erfasste Aufkommen) ................................................................

-2.232

60 01 03104 Mineralölsteuer (aus dem Verbrauch von Erdgas, Flüssiggas und anderen
gasförmigen Kohlenwasserstoffen zum Verheizen) .....................................

+355

60 01 03105 Zuweisungen an die Länder gemäß § 5 Regionalisierungsgesetz ................ +122

60 01 03202 Tabaksteuer .................................................................................................. +100

60 01 03602 Versicherungsteuer ....................................................................................... +300

60 01 03703 Stromsteuer ................................................................................................... +1.380

60 01 04401 Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer ............................................................. -2.000

60 01 01211 Reform des Einkommensteuertarifs ............................................................. +12.770

60 01 01212 Private Altersvorsorge .................................................................................. +500

60 01 01213 Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale ..................................... -905

60 01 01214 Gesetz zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagsteuern ......... -69

60 01 01411 Stiftungsrecht ............................................................................................... +355

60 01 02214 Unternehmensteuerreform ............................................................................ +8.549

60 01 03110 Ökosteuerreduzierung für Landwirte ............................................................ +460

60 02 13301 Einnahmen aus der Veräußerung von Anteilsrechten des Bundes und
aus der Liquidation von Bundesunternehmen ..............................................

-1.500

60 03 23401 Einnahmen aus Abführungen des Erblastentilgungsfonds ........................... -108

60 04 28101 Beiträge Dritter zu dem Zuschuss der Bundesrepublik Deutschland
an die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" ..........................

-500

Sonstiges Epl. 60 .......................................................................................... +73

Summe Epl. 60 ............................................................................................ -486

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45 – Drucksache 14/4523

Erläuterung der wesentlichen Veränderungen gegenüber dem bisherigen
Soll 2001

05 Beträge in Mio. DM -

Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM) Veränderung

EP KP
Titel

Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-
ermächtigung

Sonstiges Epl. 01 ...................................................................... +0 +0

Summe Epl. 01 ........................................................................ +0 +0

Sonstiges Epl. 02 ...................................................................... +19 +4

Summe Epl. 02 ........................................................................ +19 +4

Sonstiges Epl. 03 ...................................................................... +0 +0

Summe Epl. 03 ........................................................................ +0 +0

04 05 89415 Programm "Kultur in den neuen Ländern" ............................... +30 +90

04 05 89433 Zuschüsse für Erwerbungen ...................................................... +20 +180

04 05 63281 Förderung hauptstadtbedingter kultureller Maßnahmen und
Veranstaltungen in Berlin .........................................................

-59

04 05 89481 Investitionen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz gem.
Vertrag zur Kulturfinanzierung in der Bundeshauptstadt .........

+40 +120

04 05 89482 Investitionen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ................. +25 +75

Sonstiges Epl. 04 ...................................................................... +29 +77

Summe Epl. 04 ........................................................................ +86 +542

05 02 68730 Beitrag an die Vereinten Nationen ............................................ +320

05 04 68111 Stipendien, Austauschmaßnahmen und Beihilfen für
Nachwuchswissenschaftler, Studenten und Hochschul-
praktikanten aus dem Ausland sowie Betreuung und
Nachbetreuung ..........................................................................

+17 +73

Sonstiges Epl. 05 ...................................................................... +98 +86

Summe Epl. 05 ........................................................................ +435 +159

Drucksache 14/4523 – 46 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM) Veränderung

EP KP
Titel

Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-
ermächtigung

06 02 88214 Beteiligung des Bundes an der Sanierung und Modernisierung
des Olympiastadions in Berlin sowie am Umbau des
Zentralstadions in Leipzig ........................................................

+172 +111

Sonstiges Epl. 06 ...................................................................... +22 +26

Summe Epl. 06 ........................................................................ +194 +137

Sonstiges Epl. 07 ...................................................................... +16 +0

Summe Epl. 07 ........................................................................ +16 +0

Sonstiges Epl. 08 ...................................................................... +6 +40

Summe Epl. 08 ........................................................................ +6 +40

09 02 97201 Globale Minderausgabe ............................................................ +160

09 02 68314 Zuschüsse für den Absatz deutscher Steinkohle zur Verstromung,
zum Absatz an die Stahlindustrie sowie zum Ausgleich von
Belastungen infolge von Kapazitätsanpassungen .....................

-190

09 02 68697 Erforschung und Entwicklung umweltschonender Energieformen
im Bereich der nichtnuklearen Energieforschung - Maßnahmen
im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms - ...................

+80 +160

09 02 68632 Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer
Energie .....................................................................................

+100

09 02 86291 Verzinsliches, verkaufsabhängig rückzahlbares Darlehen zur
Förderung der Entwicklung des Airbus A 3XX .......................

+150 +1.820

Sonstiges Epl. 09 ...................................................................... +106 +20

Summe Epl. 09 ........................................................................ +406 +2.000

Sonstiges Epl. 10 ...................................................................... +26 +39

Summe Epl. 10 ........................................................................ +26 +39

11 10 68101 Versorgungsbezüge für Beschädigte ........................................ +60

11 12 68101 Arbeitslosenhilfe ...................................................................... +300

11 12 61631 Zuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit ................................ +1.200

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 47 – Drucksache 14/4523

(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM) Veränderung

EP KP
Titel

Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-
ermächtigung

11 13 63622 Erstattung von Aufwendungen der BfA auf Grund der
Überführung von Zusatzversorgungssystemen in die
Rentenversicherung in den neuen Ländern (einschl.
ehemaliges Ost-Berlin) .............................................................

+500

11 13 63681 Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter
und der Angestellten .................................................................

-870

11 13 63682 Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter
und der Angestellten in den neuen Ländern (einschl.
ehemaliges Ost-Berlin) .............................................................

-375

11 13 63684 Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die
Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten ............

-584

11 13 63685 Zuschüsse zu den Beiträgen zur Rentenversicherung der in
Werkstätten beschäftigten Behinderten ....................................

-125

Sonstiges Epl. 11 ...................................................................... +0 +4

Summe Epl. 11 ........................................................................ +106 +4

12 02 89606 Deutscher Beitrag zum Aufbau des europäischen, zivilen
Satellitennavigationssystems "GALILEO" ...............................

+171

12 02 97202 Globale Minderausgabe ............................................................ -105

12 10 74402 Zubringerstraßen zum Flughafen Berlin Brandenburg
International (BBI) ...................................................................

+132

12 10 74111 Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesautobahnen) .......................... -322 -133

12 10 74122 Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) ................................. +380 +495

12 10 74362 Baukostenzuschüsse des Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung der Verkehrsinfrastrukturvor- haben im Bereich
der Bundesfernstraßen ..............................................................

+320

12 10 75197 Bedarfsplan- und Erhaltungsmaßnahmen (Bundesfernstraßen) -
Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms -

+780 +1.730

12 10 82197 Grunderwerb für Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesfernstraße) -
Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms -

+120

12 22 63601 Zuschuss des Bundes an die Bahnversicherungsanstalt für
Rentenleistungen an ehemalige Mitarbeiter der Deutschen
Bundesbahn ..............................................................................

+105

12 22 86101 Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen
des Bundes ................................................................................

-822 +3.000

Drucksache 14/4523 – 48 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM) Veränderung

EP KP
Titel

Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-
ermächtigung

12 22 89101 Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der
Eisenbahnen des Bundes ..........................................................

+800 +4.612

12 22 89102 Beitrag des Bundes an die DB AG zur Nachholung von
Investitionen in das Sachanlagevermögen im Bereich der
ehemaligen Deutschen Reichsbahn ..........................................

+800

12 22 89104 Baukostenzuschüsse des Europäischen Fonds für regionale
Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Bereich der
Eisenbahnen des Bundes ..........................................................

+903

12 22 89197 Baukostenzuschüsse für die Schienenwege der Eisenbahnen
des Bundes - Maßnahmen im Rahmen des
Zukunftsinvestitionsprogramms ...............................................

+2.000 +4.000

12 25 62202 Entlastung von Wohnungsunternehmen nach der Verordnung
zum Altschuldenhilfe-Gesetz (AHGV) ....................................

+60 +640

12 25 63201 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz ..................................... -100

12 25 63202 Leistungen des Bundes zur Zahlung eines einmaligen
Heizkostenzuschusses ..............................................................

+300

12 25 66197 Zinszuschüsse an die Kreditanstalt für Wiederaufbau für
das Gebäudesanierungsprogramm zur CO2-Minderung -
Maßnahmen im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms -

+400 +1.600

12 25 88213 Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Sanierungs-
und Entwicklungsmaßnahmen in den alten Ländern ................

+5 +95

12 26 63281 Zuweisungen zu laufenden Aufwendungen .............................. +75

Sonstiges Epl. 12 ...................................................................... +25 +89

Summe Epl. 12 ........................................................................ +3.702 +18.45
4

14 03 42301 Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldaten und Soldaten
auf Zeit sowie Ausbildungsgeld für Anwärter der
Sanitätsoffizierlaufbahn ............................................................

+178

14 03 42302 Wehrsold und Nebenleistungen der Grundwehrdienstpflichtigen
und Wehrpflichtigen, die freiwillig zusätzlichen Wehrdienst
leisten .......................................................................................

-81

14 03 42372 Sozialversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge
für wehrpflichtige Soldaten ......................................................

-116

14 03 55381 Erhaltung von Wehrmaterial .................................................... -126

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 49 – Drucksache 14/4523

(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM) Veränderung

EP KP
Titel

Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-
ermächtigung

14 03 55481 Militärische Beschaffungen ...................................................... -615 -378

14 03 55881 Militärische Anlagen ................................................................ -93

14 03 68781 Mitbenutzung militärischer Anlagen im Ausland und Beitrag
zum NATO-Sonderhaushalt .....................................................

-70

14 04 42201 Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Richterinnen,
Richter, Professorinnen, Professoren, Beamtinnen und Beamten

+141

14 04 42501 Vergütungen der Angestellten .................................................. +165

14 04 42601 Löhne der Arbeiterinnen und Arbeiter ...................................... +208

14 04 51855 Miete für Datenverarbeitungsanlagen, Geräte, Ausstattungs-
und Ausrüstungsgegenstände, Maschinen, Software ................

+80

14 12 51701 Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume ......... -58

14 12 55811 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten .............................. +84 +146

14 12 55813 Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten .............................. +61

14 14 55402 Beschaffung von Fernmeldematerial ........................................ -210 -58

14 15 55304 Erhaltung des Fahrzeug- und Kampffahrzeugmaterials
der Streitkräfte ..........................................................................

+131

14 15 55401 Beschaffung von Fahrzeugen für die Streitkräfte einschließlich
des Zubehörs .............................................................................

-99 -228

14 15 55402 Beschaffung von Kampffahrzeugen ......................................... -73 -512

14 15 55404 Beschaffung von Munition ....................................................... +20 -115

14 15 55405 Beschaffung von Feldzeugmaterial, soweit nicht an anderer
Stelle veranschlagt ....................................................................

+40 -100

14 17 51402 Betriebsstoff für die Bundeswehr ............................................. +100

14 17 55401 Beschaffung von Quartiermeistermaterial ................................ +85 -9

14 18 55401 Beschaffung von Schiffen, Betriebswasserfahrzeugen, Booten,
schwimmendem und sonstigem Marinegerät ............................

+70 +2.100

14 19 55301 Erhaltung von Flugzeugen, Flugkörpern, Flugzeugrettungs-,
Sicherheits- und sonstigem flugtechnischen Gerät ...................

+61

Drucksache 14/4523 – 50 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM) Veränderung

EP KP
Titel

Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-
ermächtigung

14 19 55401 Beschaffung von Flugzeugen, Flugkörpern, Flugzeugrettungs-,
Sicherheits- und sonstigem flugtechnischen Gerät ...................

+141 +752

14 19 55403 Beschaffung des Waffensystems
Unterstützungshubschrauber ....................................................

-100

14 19 55405 Beschaffung des Waffensystems Eurofighter 2000 .................. -60 +27

14 19 55406 Beschaffung des Großraumtransportflugzeuges
(Future Transport Aircraft - FTA) ............................................

+10.00
0

14 20 55101 Wehrtechnische Forschung und Technologie ........................... -10 -58

14 20 55111 Wehrtechnische Entwicklung und Erprobung .......................... +30 +1.053

14 20 55116 Entwicklung des Kampfflugzeuges MRCA ............................. +53

14 22 68705 Beitrag zu den Kosten von der Bundeswehr mitbenutzter
militärischer Anlagen ...............................................................

+73

Sonstiges Epl. 14 ...................................................................... +102 -23

Summe Epl. 14 ........................................................................ +59 +12.64
9

Sonstiges Epl. 15 ...................................................................... +23 +3

Summe Epl. 15 ........................................................................ +23 +3

Sonstiges Epl. 16 ...................................................................... +22 +59

Summe Epl. 16 ........................................................................ +22 +59

Sonstiges Epl. 17 ...................................................................... +41 +0

Summe Epl. 17 ........................................................................ +41 +0

Sonstiges Epl. 19 ...................................................................... +1 +0

Summe Epl. 19 ........................................................................ +1 +0

Sonstiges Epl. 20 ...................................................................... +0 +0

Summe Epl. 20 ........................................................................ +0 +0

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 51 – Drucksache 14/4523

(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM) Veränderung

EP KP
Titel

Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-
ermächtigung

23 02 83603 Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Kapital
der Asiatischen Entwicklungsbank, am Asiatischen
Entwicklungsfonds sowie am Sonderfonds für
Technische Hilfe .......................................................................

+1 +354

23 02 86601 Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit mit
Entwicklungsländern ................................................................

+70 +130

23 02 89603 Bilaterale Technische Zusammenarbeit mit
Entwicklungsländern ................................................................

+22 +170

Sonstiges Epl. 23 ...................................................................... +110 +159

Summe Epl. 23 ........................................................................ +203 +813

30 02 68397 Innovative regionale Wachstumskerne in den neuen
Ländern - Maßnahmen im Rahmen des
Zukunftsinvestitionsprogramms - ..............................................

+50 +100

30 02 68597 Zukunftsinitiative Hochschule (ZIH) - Maßnahmen im Rahmen
des Zukunftsinvestitionsprogramms - .......................................

+275 +725

30 03 88297 Zukunftsinitiative für Berufliche Schulen (ZIBS) - Maßnahmen
im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms - ...................

+175 +80

30 05 68597 Nationales Genomforschungsnetz - Krankheitsbekämpfung
durch Genomforschung - Maßnahmen im Rahmen des
Zukunftsinvestitionsprogramms - ..............................................

+100 +250

30 06 68335 Nationales Weltraumprogramm - Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben ..............................................................

+104

Sonstiges Epl. 30 ...................................................................... +2 +146

Summe Epl. 30 ........................................................................ +602 +1.405

32 05 57501 Zinsen für Bundesanleihen ....................................................... -2.488

32 05 57503 Zinsen für Bundesobligationen ................................................. -492

32 05 57504 Zinsen für Schuldscheindarlehen .............................................. +96

32 05 57505 Zinsen für Bundesschatzanweisungen ...................................... +212

32 05 57506 Diskont für unverzinsliche Schatzanweisungen ....................... +80

32 05 57509 Disagio auf Bundesanleihen, Bundesobligationen,
Bundesschatzanweisungen und Darlehen .................................

+111

Drucksache 14/4523 – 52 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
(Veränderungen von mehr als 50 Mio. DM) Veränderung

EP KP
Titel

Zweckbestimmung Ausgaben Verpflichtungs-
ermächtigung

32 05 57518 Zinsen für Ausgleichsforderungen aus der
Währungsumstellung ................................................................

-2.124

32 08 87001 Bedingungsgemäße Entschädigung aus Bürgschaften,
Garantien oder sonstigen Gewährleistungen, Zahlungen
zur Abwendung oder Minderung von Schäden, Kosten
der Gewährleistungen und Umschuldungen .............................

-400

Sonstiges Epl. 32 ...................................................................... +50 +0

Summe Epl. 32 ........................................................................ -4.955 +0

Sonstiges Epl. 33 ...................................................................... +0 +0

Summe Epl. 33 ........................................................................ +0 +0

60 02 54001 Prägekosten, Metallbeschaffungskosten, Kosten für den
Vertrieb von Sammlermünzen, die Unterhaltung des
Münzumlaufs und die Bekämpfung der Falschmünzerei .........

-160

60 02 97201 Globale Minderausgabe ............................................................ -800

60 02 97206 Globale Minderausgabe ............................................................ +1.200

60 03 62441 Zuschüsse zur Abdeckung der Schuldendienstverpflichtungen
des Fonds "Deutsche Einheit" ..................................................

-3.040

60 04 53101 Sonstige Leistungen im Rahmen des Stabilitätspakts für
Südosteuropa ............................................................................

+100

60 04 63221 Erstattungen an die Länder und sonstige Stellen für die
Beseitigung ehemals reichseigener Kampfmittel auf nicht
bundeseigenen Liegenschaften .................................................

-5 +85

Sonstiges Epl. 60 ...................................................................... +13 +7

Summe Epl. 60 ........................................................................ -2.692 +92

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