BT-Drucksache 14/4481

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/4225(neu) Entwurf eines Gesetzes über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung"

Vom 6. November 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4481
14. Wahlperiode 06. 11. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/4225 (neu) –

Entwurf eines Gesetzes über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die
Errichtung der Stiftung „Geld und Währung“

A. Problem

Die Deutsche Bundesbank soll eine 1-DM-Goldmünze in den Abmessungen
der 1-DM-Umlaufmünze zum Gedenken an die Deutsche Mark ausgeben, die
dem interessierten Publikum die Möglichkeit bietet, ein einmaliges, dauerhaf-
tes Erinnerungsstück zu erwerben. Der Verkaufsnettoerlös soll zum einen einer
neu zu errichtenden Stiftung „Geld und Währung“ als Vermögen zufließen und
zum anderen zur Sanierung der Berliner Museumsinsel beitragen.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs.

Die Annahme erfolgte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. bei Abwesenheit
der Fraktion der PDS

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Die 1-DM-Goldmünzen werden im Auftrag und für Rechnung der Deutschen
Bundesbank unter Einsatz eines kleinen Teils ihrer Goldreserven geprägt. In
Höhe der Differenz zwischen dem ursprünglichen Anschaffungswert des Gol-
des durch die Deutsche Bundesbank und dem Veräußerungserlös der Münzen
zum Marktwert wird ein Gewinn von voraussichtlich 130 bis 170 Mio. DM aus
1 Million Stück Münzen realisiert, der zweckgebunden verwendet wird.

Drucksache 14/4481 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 14/4225 (neu) – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 25. Oktober 2000

Der Finanzausschuss

Christine Scheel
Vorsitzende

Jörg-Otto Spiller
Berichterstatter

Heinz Seiffert
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/4481

Bericht der Abgeordneten Jörg-Otto Spiller und Heinz Seiffert

I. Verfahrensablauf

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache
14/4225 (neu) – ist dem Finanzausschuss in der 124. Sit-
zung des Deutschen Bundestages am 12. Oktober 2000 zur
federführenden Beratung sowie dem Sportausschuss zur
Mitberatung überwiesen worden. Im Finanzausschuss ist
die Vorlage am 25. Oktober 2000 behandelt worden. Der
Sportausschuss hat sich ebenfalls in seiner Sitzung am
25. Oktober 2000 mit der Vorlage befasst.

II. Inhalt der Vorlage

Die §§ 1 bis 7 der Vorlage ermächtigen die Deutsche Bun-
desbank, zum Gedenken an die Deutsche Mark eine 1-DM-
Goldmünze ausprägen zu lassen, und regeln die näheren
Einzelheiten der Ausgabe. § 8 legt die Verwendung des
Nettoerlöses dergestalt fest, dass 100 Mio. DM der Stiftung
„Geld und Währung“ zufließen, während der diesen Betrag
übersteigende Nettoerlös der Stiftung Preußischer Kulturbe-
sitz zweckgebunden für die Sanierung der Berliner Muse-
umsinsel zugewendet wird.

Die §§ 10 bis 18 haben die Errichtung der Stiftung „Geld
und Währung“ zum Gegenstand. Zweck der Stiftung ist es
laut § 11 der Vorlage, das Bewusstsein der Öffentlichkeit für
die Bedeutung stabilen Geldes zu erhalten und zu fördern.
Unterstützt werden sollen die wirtschaftswissenschaftliche
und juristische Forschung insbesondere auf dem Gebiet des
Geld- und Währungswesens durch die Durchführung und
Finanzierung von Forschungsprojekten, die Gewährung von
Forschungsstipendien und die Förderung des wissenschaft-
lichen Meinungsaustausches durch Veranstaltungen und
Diskussionsforen.

§ 19 regelt das Inkrafttreten.

III. Stellungnahme des mitberatenden
Sportausschusses

Der Sportausschuss empfiehlt dem federführenden Finanz-
ausschuss mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der
Mitglieder der Fraktionen der CDU/CSU und PDS bei Ab-
wesenheit des Mitglieds der Fraktion der F.D.P., dem Deut-
schen Bundestag die Annahme dieses Gesetzentwurfs zu
empfehlen.

IV. Ausschussempfehlung

Der federführende Finanzausschuss empfiehlt die An-
nahme des Gesetzentwurfs.

Bei der Gesamtabstimmung ist der Gesetzentwurf von den
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und F.D.P. bei Abwesenheit der Fraktion der
PDS angenommen worden.

Bei der Einzelabstimmung sind bei Abwesenheit der Frak-
tion der PDS die §§ 1 bis 7, §§ 9 und 19 des Gesetzentwurfs
einstimmig, §§ 8 und 10 bis 18 mit den Stimmen der Koa-
litionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und F.D.P. angenommen worden.

Die Ausprägung der Gedenkmünze in Gestalt einer 1-DM-
Goldmünze ist von allen anwesenden Fraktionen begrüßt
worden. Die Fraktion der CDU/CSU hat erklärt, der Errich-
tung der Stiftung „Geld und Währung“ nicht zuzustimmen,
da vergleichbare Forschungsvorhaben, wie sie durch die
Stiftung gefördert werden sollten, bereits an den wirtschafts-
wissenschaftlichen Fakultäten und Instituten sowie bei der
Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank
betrieben würden. Die Fraktion der F.D.P. hat sich dafür aus-
gesprochen, den gesamten Nettoerlös der Gedenkmünzen-
ausgabe zur Entlastung des Bundeshaushalts einzusetzen.

Berlin, den 25. Oktober 2000

Jörg-Otto Spiller
Berichterstatter

Heinz Seiffert
Berichterstatter

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