BT-Drucksache 14/4478

Bau der Flüchtlingsunterkunft auf dem Flughafen Frankfurt am Main

Vom 2. November 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4478

14. Wahlperiode

02. 11. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Bau der Flüchtlingsunterkunft auf dem Flughafen Frankfurt am Main

Neben der grundsätzlichen Problematik des „Flughafenverfahrens“ nach § 18a
AsylVfG wird von Kirchen und Menschenrechtsorganisationen die Unterbrin-
gung der asylsuchenden Menschen, darunter auch Kinder, auf dem Flughafen
Frankfurt am Main als menschenunwürdig kritisiert. Im Bericht des Innenaus-
schusses zum Antrag der Fraktion der PDS auf Abschaffung des Flughafenver-
fahrens – Bundestagsdrucksache 14/2979 – heißt es dazu, alle Fraktionen hät-
ten „die schnelle Beseitigung von Mängeln vor allem am Flughafen Frankfurt
am Main, die sie dort selbst festgestellt haben, gefordert. Sie haben besonders
den baldigen Beginn und die schnelle Fertigstellung des Erweiterungsbaus,
durch den einige Mängel entfallen werden, angemahnt.“ Die Bundesregierung
wird mit der Aussage zitiert, mit dem Bau könne „aufgrund sicherheitsbeding-
ter Verzögerungen“ erst im Sommer dieses Jahres begonnen werden; mit der
Fertigstellung sei im Mai/Juni 2001 zu rechnen.

Nach einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Lokalausgabe) vom
21. September 2000 („Asylunterkunft nicht kindgerecht“) ist mit der Eröffnung
der neuen Unterkunft für 150 Asylsuchende jedoch erst im Herbst 2001 zu
rechnen. Die Frankfurter Flughafen AG wolle auf dem ursprünglich vorgesehe-
nen Gelände der ehemaligen US-Airbase das neue Terminal 3 bauen; die
Flüchtlingsunterkunft solle nun am Rand der Cargo City Süd errichtet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann wird mit dem Bau der Flüchtlingsunterkunft auf dem Flughafen
Frankfurt am Main begonnen?

2. Wann ist mit der Fertigstellung der Unterkunft zu rechnen?

3. Welche genauen Umstände haben zu der oben zitierten „sicherheitsbeding-
ten Verzögerung“ geführt?

4. Welche genauen Umstände haben dazu geführt, dass das Gebäude entgegen
der ursprünglichen Zusage der Bundesregierung statt in der ersten Jahres-
hälfte 2001 erst im Herbst 2001 eröffnet werden soll?

5. Gedenkt die Bundesregierung, angesichts der Verhältnisse in der gegen-
wärtig genutzten Unterkunft das „Flughafenverfahren“ nach § 18a AsylVfG
zumindest so lange auszusetzen, bis die neue Unterkunft fertiggestellt ist?

6. Für wie viele Asylsuchende soll die neue Unterkunft ausgelegt sein?
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7. Wie ist bei der Planung des Gebäudes den besonderen Bedürfnissen

a) von Kindern,

b) von physisch und psychisch Kranken

Rechnung getragen worden?

8. Wie wird sichergestellt, dass Flüchtlinge sich ausreichend an frischer Luft
bewegen können?

9. Wie wird sichergestellt, dass die neue Unterkunft ohne zubetonierte oder
vergitterte Fenster gebaut wird?

10. Sind bei der Planung des neuen Gebäudes die Erfahrungen der seit Jahren
tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Frankfurter Flughafensozial-
dienstes berücksichtigt worden?

Wenn ja: In welcher Weise sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
den Planungsprozess einbezogen worden?

Wenn nein: Warum nicht?

11. Wie wird bei der neuen Lage des Gebäudes am Rande der Cargo City Süd
sichergestellt, dass Angehörige und Rechtsanwälte die Flüchtlinge be-
suchen können?

12. Welches Unternehmen wird mit dem Bau der Unterkunft beauftragt sein?

Berlin, den 2. November 2000

Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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