BT-Drucksache 14/4455

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink, Angela Marquardt und der Fraktion der PDS -14/3005- Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums

Vom 1. November 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4455
14. Wahlperiode 01. 11. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(19. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Maritta Böttcher, Dr. Heinrich Fink,
Angela Marquardt und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/3005 –

Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Gebührenfreiheit
des Hochschulstudiums

A. Problem

In das Hochschulrahmengesetz soll ein Paragraf aufgenommen werden, der die
Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums bundesweit und uneingeschränkt ge-
währleistet.

B. Lösung

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Große Mehrheit im Ausschuss

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs.

Eine weitere Alternative zur gesetzlichen Regelung ist der von der Bundesre-
gierung angestrebte Staatsvertrag durch die Bundesländer, in welchem die Bun-
desländer verbindlich vereinbaren, keine Studiengebühren zu erheben.

Eine dritte Alternative wäre der Abschluss eines Verwaltungsabkommens
durch die Länder, der einen Verzicht auf Studiengebühren beinhaltet. Ein sol-
ches Verwaltungsabkommen ist allerdings für die Länderparlamente nicht ver-
bindlich.

Eine vierte Alternative ist die Beibehaltung des derzeitigen Rechtszustandes,
der es einzelnen Ländern ermöglicht, allein zu entscheiden, ob sie Studienge-
bühren an ihren Hochschulen erheben oder nicht.

D. Kosten

Keine

Drucksache 14/4455 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 14/3005 – abzulehnen.

Berlin, den 25. Oktober 2000

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ulrike Flach
Vorsitzende

Dr. Peter Eckardt
Berichterstatter

Thomas Rachel
Berichterstatter

Matthias Berninger
Berichterstatter

Cornelia Pieper
Berichterstatterin

Maritta Böttcher
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/4455

Bericht der Abgeordneten Dr. Peter Eckardt, Thomas Rachel, Matthias Berninger,
Cornelia Pieper und Maritta Böttcher

I. Überweisung

Der 14. Deutsche Bundestag hat in seiner 103. Sitzung am
12. Mai 2000 den Gesetzentwurf der Fraktion der PDS –
Drucksache 14/3005 – zur federführenden Beratung an den
Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenab-
schätzung sowie zur Mitberatung an den Rechtsausschuss,
den Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung und an den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über-
wiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

In das Hochschulrahmengesetz soll ein neuer Paragraf mit
dem Inhalt „Das Studium an den Hochschulen ist gebüh-
renfrei“ aufgenommen werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat in sei-
ner Sitzung am 28. Juni 2000 mit den Stimmen der Mit-
glieder der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimmen der Mitglie-
der der Fraktion der PDS die Ablehnung des Gesetzes
empfohlen.

Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 25. Ok-
tober 2000 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD,
CDU/CSU und F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der
PDS bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend hat in seiner Sitzung am 25. Oktober mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und F.D.P. gegen die Stimmen der PDS
empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.

IV. Verlauf der Beratung im federführenden
Ausschuss

Der federführende Ausschuss hat den Gesetzentwurf –
Drucksache 14/3005 – in seiner Sitzung am 25. Oktober
2000 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und F.D.P. ge-
gen die Stimmen der antragstellenden Fraktion der PDS
beschlossen, die Ablehnung des Gesetzentwurfs zu emp-
fehlen.

Die Fraktion der PDS führt zur Begründung des Gesetz-
entwurfs aus, dass sie damit beitragen wolle, ein Ver-
sprechen der Koalitionsregierung zu verwirklichen. Die
Bundesregierung käme bei ihren Bemühungen zur Verein-

barung eines Studiengebührenverbots durch einen Staats-
vertrag zwischen den Bundesländern nicht voran. Zwi-
schenzeitlich würden in einigen Bundesländern bereits
Studiengebühren erhoben. Die Fraktion der PDS vertrete
die Auffassung, dass die Regelung eines Studiengebühren-
verbots durch ein Bundesgesetz nicht verfassungswidrig
sei. Ein Studiengebührenverbot wäre erforderlich, um al-
len Jugendlichen unabhängig von der finanziellen Situa-
tion des Elternhauses die gleichen Bildungschancen zu er-
öffnen.

Von Seiten der Fraktion der SPD wird erklärt, dass sie
für eine Gebührenfreiheit beim Erststudium und bei dem
konsekutiven Folgestudium eintrete. Die Fraktion unter-
stütze die Bundesregierung bei deren Bemühen, eine ent-
sprechende Regelung durch einen Staatsvertrag zwischen
den Bundesländern zu erreichen.

Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wird auf den Be-
schluss der Kultusministerkonferenz (KMK) verwiesen, der
von den Ministerpräsidenten der Länder mitgetragen
werde. Dadurch sei nach ihrer Auffassung die Gebühren-
freiheit eines Erststudiums bereits sichergestellt. Im Übri-
gen betreffe die Frage von Studiengebühren die Finanzie-
rung der Hochschulen und sei deshalb nicht Bundes-,
sondern Ländersache.

Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wird betont, dass eine Verbindlichkeitserklärung des Be-
schlusses der Kultusministerkonferenz noch ausstehe. Falls
die Länder diese nicht herstellen könnten, dann müsste die
Bundesregierung noch in diesem Jahr eine entsprechende
Novellierung des Hochschulrahmengesetzes in Angriff neh-
men.

Von Seiten der Fraktion der F.D.P. wird die Auffassung
vertreten, dass es den Hochschulen im Wettbewerb unter-
einander grundsätzlich überlassen bleiben sollte, Studien-
gebühren zu erheben oder nicht. Die Fraktion der F.D.P.
habe aber mit ihrer Initiative für Bildungsschecks auch
deutlich gemacht, dass sie eine gewisse Gebührenfreiheit
für das Hochschulstudium haben wolle.

Der Vertreter der Bundesregierung erklärt, dass die Zu-
stimmung der Länder zu einem Studiengebührenverbot un-
verzichtbar sei. Die Vereinbarung der Kultusministerkonfe-
renz vom 25. Mai 2000, wonach das Erststudium und ein
darauf aufbauendes Masterstudium grundsätzlich gebühren-
frei sei, stelle bereits einen großen Fortschritt dar. Nach
dieser Vereinbarung können die Universitäten Studienge-
bühren erheben, wenn die Regelstudienzeit um mehr als
vier Semester oder um mehr als 30 % der in den Prüfungs-
ordnungen vorgeschriebenen Semesterwochenstunden über-
schritten werde. Der gebührenfreie Zeitraum könne auch
verlängert werden, wenn die Lebensverhältnisse der Stu-
dierenden oder die jeweiligen Studienbedingungen dies
erforderlich machen. Die Bundesregierung wolle diese

Drucksache 14/4455 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

KMK-Vereinbarung auf eine höhere rechtliche Ebene he-
ben, um den Studierenden eine größere Sicherheit zu ge-
ben. Es sollte möglichst einen Staatsvertrag geben. Falls

dieser aber nicht zustande komme, dann wolle auch die
Bundesregierung dieses Ziel mit einer Novellierung des
Hochschulrahmengesetzes erreichen.

Berlin, den 25. Oktober 2000

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Dr. Peter Eckardt
Berichterstatter

Thomas Rachel
Berichterstatter

Matthias Berninger
Berichterstatter

Cornelia Pieper
Berichterstatterin

Maritta Böttcher
Berichterstatterin

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