Vom 26. Oktober 2000
Deutscher Bundestag
Drucksache
14/
4446
14. Wahlperiode
26. 10. 2000
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
Tatsächlich oder vermutlich rechtsextrem motivierte Tötungsdelikte gegen
Obdachlose (Nachfrage)
In der Kleinen Anfrage „Tatsächlich oder vermutlich rechtsextrem motivierte
Tötungsdelikte gegen Obdachlose“ (Bundestagsdrucksache 14/4106) hatten
wir darauf hingewiesen, dass nach Presseberichten (vgl. die Dokumentation des
„Tagesspiegel“ und der „Frankfurter Rundschau“ vom 14. September 2000) in
den letzten zwei Jahren mindestens sieben Obdachlose von Rechtsextremisten
getötet worden sind. Auf die konkrete Frage, welche konkreten Maßnahmen
die Bundesregierung wann und durch welche Behörden ergriffen hatte, um Ob-
dachlose vor rechtsextremen Überfällen zu warnen und sie zu schützen und in
welcher Form sie dabei mit den Ländern zusammengearbeitet hat, hatte die
Bundesregierung ausweichend und nichtssagend mit den Worten geantwortet:
„Die Sicherheitsbehörden des Bundes leiten Informationen über eine mögliche
Gefährdung von Obdachlosen, wie auch sonst in Fällen einer möglichen Ge-
fährdung von Personen und Einrichtungen, an die örtlich zuständigen Behörden
weiter“ (Antwort der Bundesregierung vom 10. Oktober 2000, Bundestags-
drucksache 14/4239).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung wann durch welche
Behörden des Bundes ergriffen, um Obdachlose vor rechtsextremen Über-
fällen zu warnen und zu schützen und welche Formen der Zusammenarbeit
hat es in dieser Beziehung mit den zuständigen Behörden der Länder gege-
ben?
2. Wann genau haben welche Sicherheitsbehörden des Bundes Informationen
über eine Gefährdung von Obdachlosen an welche örtlich zuständigen Be-
hörden weitergeleitet (bitte genau nach Datum, Sicherheitsbehörden und ört-
lich zuständigen Behörden auflisten)?
Berlin, den 23. Oktober 2000
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion