BT-Drucksache 14/4429

Stand der Beratungen über die Einführung des kommunalen Wahlrechts für Ausländer

Vom 25. Oktober 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4429

14. Wahlperiode

25. 10. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidi Lippmann, Carsten Hübner
und der Fraktion der PDS

Stand der Beratungen über die Einführung des kommunalen Wahlrechts
für Ausländer

Ausländerinnen und Ausländer, die dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland
leben und aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Staaten kommen, kön-
nen noch immer nicht auf kommunaler Ebene wählen. Da auch nach Ansicht des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 83, 37 und BVerfGE 83, 60) die Einfüh-
rung des kommunalen Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer, die Staats-
angehörige von Staaten außerhalb der Europäischen Union sind, durch Artikel 79
Abs. 3 des Grundgesetzes nicht ausgeschlossen ist, hat der Bundesrat am 26. Sep-
tember 1997 die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Artikels 28
Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag beschlossen (Bundesrats-
drucksache 515/97 <Beschluss>). Dieser Entwurf wurde vom Deutschen Bun-
destag in erster Lesung am 18. Juni 1998 zusammen mit dem Gesetzentwurf der
Abgeordneten Cem Özdemir, Gerald Häfner und anderer sowie der Fraktion
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 13/9301) beraten, aber
wegen des Ablaufs der Legislaturperiode nicht mehr abschließend behandelt. Die
Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Schleswig-Holstein haben
daraufhin die erneute Einbringung des Gesetzentwurfs beantragt (Bundesrats-
drucksache 45/99). Zwar hat das Land Hessen zwischenzeitlich den Antrag zu-
rückgezogen, die Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Schleswig-Holstein
halten ihn jedoch aufrecht (Bundesratsdrucksache zu 45/99). Der Entwurf ist am
5. Februar 1999 von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie ist der Sachstand bei den Beratungen im Bundesrat über den Gesetz-
entwurf zur Änderung des Artikels 28 Abs. 1 des Grundgesetzes?

2. Was wird die Bundesregierung tun, um sicherzustellen, dass noch in der lau-
fenden Legislaturperiode ein entsprechender Entwurf abschließend behandelt
werden kann?

Berlin, den 25. Oktober 2000

Ulla Jelpke
Heidi Lippmann
Carsten Hübner
Roland Claus und Fraktion

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