BT-Drucksache 14/4385

Verbesserung des Programmangebots für Schwerhörige, Gehörlose, Sehbehinderte und Blinde im Fernsehen und in den neuen Medien

Vom 24. Oktober 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

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4385

14. Wahlperiode

24. 10. 2000

Antrag

der Abgeordneten Renate Diemers, Karl-Josef Laumann, Bernd Neumann
(Bremen), Sylvia Bonitz, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Brigitte Baumeister,
Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Julius Louven, Wolfgang
Meckelburg, Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik, Franz-Xaver Romer, Heinz
Schemken, Horst Seehofer, Johannes Singhammer, Dorothea Störr-Ritter,
Andreas Storm, Matthäus Strebl, Peter Weiß (Emmendingen), Gerald Weiß (Groß-
Gerau) und der Fraktion der CDU/CSU

Verbesserung des Programmangebots für Schwerhörige, Gehörlose,
Sehbehinderte und Blinde im Fernsehen und den neuen Medien

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag hat durch die Ergänzung des Grundgesetzes in Ar-
tikel 3 Abs. 3 Satz 2 – „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden“ – eine weitergehende Verpflichtung geschaffen, Menschen mit Behin-
derungen eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Eine
aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben beinhaltet, dass Menschen mit
Behinderungen ein selbstbestimmtes Handeln ermöglicht wird und sie zur freien
Meinungsbildung den Zugang zu allen Informationen haben.

Für Schwerhörige und Gehörlose hat das Medium Fernsehen einen positiven all-
gemeinbildenden und sprachfördernden Einfluss. Auch unter dem sozialen Ge-
sichtspunkt einer besseren Integration – insbesondere der schwerhörigen und ge-
hörlosen Kinder – hat es eminente Bedeutung. Das Fernsehen bietet jedoch nur
eingeschränkte Informationsmöglichkeiten, da insgesamt nur ein geringes An-
gebot für Schwerhörige und Gehörlose durch per Videotext untertitelte Sendun-
gen und durch direkte Übersetzungen in die Gebärdensprache existiert.

In Deutschland leben ca. 150 000 Blinde und 500 000 Sehbehinderte, viele von
ihnen nutzen das Fernsehen als primäres Informations- und Unterhaltungsme-
dium. Um die behinderungsbedingten Barrieren bei der Nutzung audiovisueller
Medien überwinden zu können, gibt es sog. Hörfilme. Dabei handelt es sich um
Filme, bei denen in einem „Audiodeskription“ genannten Verfahren der zweite
Tonkanal eines Films genutzt wird, um Blinden die zum Verständnis der Hand-
lung notwendigen Zusatzinformationen zu geben. Diese mit akustischen Unter-
titeln versehenen Hörfilme werden seit 1993 im Fernsehen ausgestrahlt. Aller-
dings ist das Angebot immer noch sehr gering (insgesamt 79 Hörfilme in 1999).
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Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten obliegt im Rahmen ihres gebüh-
renfinanzierten Grundversorgungsauftrags die Verpflichtung, innerhalb des
Programmangebots die Belange von Schwerhörigen, Gehörlosen, Sehbehinder-
ten und Blinden angemessen zu berücksichtigen.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich in Zusammen-
arbeit mit den Ländern dafür einzusetzen, dass

1. die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten

– die Anzahl der untertitelten Sendungen weiter erhöhen,

– die Angebote bei allen Genres und allen Programmgattungen ausweiten,

– für gehörlose Kinder und Erwachsene jeweils Sendungen bzw. Senderei-
hen mit einem Gebärdendolmetscher anbieten,

– diesen Service grundsätzlich bei wichtigen Bürgermeldungen z. B. bei
Katastrophenwarnungen, Nachrichtensendungen und Sonderberichter-
stattungen einrichten;

2. die Neuen Medien für die Informationsmöglichkeiten von Gehörlosen stär-
ker genutzt werden. Auch sollen Softwareunternehmen zur Entwicklung von
spezifischen Kommunikationsmitteln angeregt werden;

3. die privaten Fernsehanstalten auf freiwilliger Basis im Rahmen einer Selbst-
verpflichtung ebenfalls Sendebeiträge für Hörgeschädigte anbieten;

4. das Angebot der als Hörfilm bearbeiteten Programme bei den öffentlich-
rechtlichen Fernsehanstalten weiter erhöht wird;

5. im Hinblick auf eine möglichst frühe Integration von blinden und sehbehin-
derten Kindern das Angebot von Hörfilmen in den Kinderprogrammen aus-
geweitet wird;

6. die privaten Fernsehanstalten auf freiwilliger Basis im Rahmen einer Selbst-
verpflichtung ebenfalls mit akustischen Untertiteln versehene Hörfilme aus-
strahlen;

7. im Rahmen der Konvergenz von Internet und Fernsehen – insbesondere im
Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender – die Belange von
Schwerhörigen, Gehörlosen, Sehbehinderten und Blinden berücksichtigt
werden.

Berlin, den 12. Oktober 2000

Renate Diemers
Karl-Josef Laumann
Bernd Neumann (Bremen)
Sylvia Bonitz
Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
Brigitte Baumeister
Rainer Eppelmann
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Julius Louven
Wolfgang Meckelburg
Claudia Nolte

Hans-Peter Repnik
Franz-Xaver Romer
Horst Seehofer
Heinz Schemken
Johannes Singhammer
Dorothea Störr-Ritter
Andreas Storm
Matthäus Strebl
Peter Weiß (Emmendingen)
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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