BT-Drucksache 14/4384

Sachgerechter Schutz der Rechte für Software

Vom 24. Oktober 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4384
14. Wahlperiode 24. 10. 2000

Antrag
der Abgeordneten Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Dr. Heinz Riesenhuber,
Dr. Bernd Protzner, Bernd Neumann (Bremen), Sylvia Bonitz, Renate Diemers,
Elmar Müller (Kirchheim), Norbert Röttgen und der Fraktion der CDU/CSU

Sachgerechter Schutz der Rechte für Software

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Auf der „Diplomatischen Konferenz 2000“ der Europäischen Patentämter ist
vorgesehen, „Programme für Datenverarbeitungsanlagen“ aus der Ausnahme-
vorschrift Artikel 52 Abs. 2, europäisches Patentübereinkommen, zu streichen,
und somit generell die Patentierung von Software zu ermöglichen.

In der Fachwelt gibt es gegen diese Absicht die Befürchtung, dass durch diesen
Vorschlag

– Monopolstrukturen gestärkt und erweitert,

– kleine Softwareunternehmen und selbstständige Programmierer in ihrer
Existenz betroffen und

– insgesamt der Fortschritt in der Softwareentwicklung deutlich gebremst

würden.

Eine derartige negative Entwicklung darf nicht stattfinden. Noch ist es Zeit, die
Weichen zu stellen und eine übereilte Ausdehnung der Patentierbarkeit von
Software zu verhindern.

Deshalb muss vor einer weiteren Rechtssetzung für den Schutz von Software
eine gründliche, öffentliche Diskussion von Fachwelt und Politik auf der Basis
der folgenden Grundsätze geführt werden:

 Ziele des Schutzes der Rechte für Software

– Der Schutz der Rechte muss Programmierer und Unternehmen in die
Lage versetzen, die Früchte ihrer Arbeit zu ernten. Die finanzielle Ent-
lohnung, die sich im Wesentlichen nur über den Schutz der Rechte ver-
wirklichen lässt, ist ein wichtiger Anreiz für den Fortschritt in der Soft-
wareprogrammierung und Anwendung.

– Der Schutz der Rechte darf aber nicht zur Stärkung von weltbeherrschen-
den Monopolen führen. Er muss den Wettbewerb fördern statt ihn zu be-
hindern. Keinesfalls darf er kleine Softwareunternehmen und selbststän-
dige Programmierer benachteiligen und in ihrer Existenz bedrohen.

Drucksache 14/4384 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
 Maßgeschneiderter Schutz der Rechte für Software

– Das Urheberrecht wurde zum Schutz von künstlerischen und schriftstel-
lerischen Werken geschaffen. Es schützt auch Computerprogramme in ih-
rer Eigenschaft als Sprachwerke. Allerdings schützt das Urheberrecht die
Software nur unzulänglich.

– Die Patente wurden im beginnenden Industriezeitalter zum Schutz tech-
nischer Erfindungen eingeführt. In Ausgestaltung und Zeitdauer tragen
sie den Erfordernissen der Wissensgesellschaft nur unzureichend Rech-
nung.

– Software ist im Vergleich zu schriftstellerischen und künstlerischen Wer-
ken und zu technischen Erfindungen etwas völlig Neues und Andersarti-
ges. Sie ist das elementare Hilfsmittel in der Informationsgesellschaft und
dringt in immer neue Bereiche vor. Daher braucht sie ein eigenes Schutz-
recht. Dies kann durch eine eigene Kategorie mit Sonderbestimmungen
für Software im Urheberrecht oder im Patentrecht geschaffen werden.
Als Alternative bietet sich ein neues, eigenes, maßgeschneidertes Instru-
ment des Schutzes für Software an.

II. Der Deutsche Bundestag fordert deshalb die Bundesregierung auf,

– dem Deutschen Bundestag innerhalb von drei Monaten einen Bericht zu ih-
rer Haltung beim Schutz der Rechte für Software zu geben,

– sicherzustellen, dass auf der Konferenz keine Ausweitung der Patentie-
rungsmöglichkeit für Software beschlossen, sondern stattdessen ein welt-
weites Moratorium angestrebt wird,

– durch geeignete Maßnahmen wie Foren, Arbeitsgruppen, Expertengesprä-
che und anderes dafür Sorge zu tragen, dass weltweit der Diskussionspro-
zess intensiviert wird und zu einem langfristig tragfähigen Ergebnis führt,

– dafür zu sorgen, dass die EU, die gegenwärtig eine Richtlinie zur Software-
Patentierung vorbereitet, in das Moratorium und den Diskussionsprozess
einbezogen wird mit dem Ziel einer weltweiten, sachgerechten Lösung.

Berlin, den 24. Oktober 2000

Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn)
Dr. Heinz Riesenhuber
Dr. Bernd Protzner
Bernd Neumann (Bremen)
Sylvia Bonitz
Renate Diemers
Elmar Müller (Kirchheim)
Norbert Röttgen
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.