BT-Drucksache 14/4379

Offensive zur Reduktion von CO2-Emissionen im Gebäudebestand starten

Vom 24. Oktober 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4379
14. Wahlperiode 24. 10. 2000

Antrag
der Abgeordneten Dr. Christian Ruck, Dr. Peter Paziorek, Dagmar Wöhrl,
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Wolfgang Zeitlman, Franz Obermeier,
Cajus Caesar, Marie-Luise Dött, Georg Girisch, Kurt-Dieter Grill, Helmut Lamp,
Dr. Paul Laufs, Vera Lengsfeld, Bernward Müller (Jena), Eduard Oswald, Christa
Reichard (Dresden), Hans-Peter Schmitz (Baesweiler), Werner Wittlich und der
Fraktion der CDU/CSU

Offensive zur Reduktion von CO2-Emissionen im Gebäudebestand starten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Der Verminderung des Energieverbrauchs im Gebäudebereich kommt bei
der Erfüllung der internationalen Klimaschutzverpflichtungen der Bundesre-
publik Deutschland eine besondere Bedeutung zu. Rund zwei Drittel der be-
stehenden Gebäude in Deutschland sind wärmetechnisch sanierungsbedürf-
tig. Um dem Ziel der Klimaschutzverpflichtung gerecht zu werden, müssen
zusätzlich zum Ersatz abgehender Gebäude jährlich mindestens 800 000
Wohnungen im Bestand energetisch saniert werden.

2. Die Bundesregierung ist bisher ihrer Verantwortung in diesem Bereich nicht
gerecht geworden. Sie war vor allem nicht in der Lage, die seit langem ange-
kündigte Energieeinsparverordnung vorzulegen, mit der

 die bisherige Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverord-
nung zusammengeführt werden,

 wärmetechnische Standards im Neubau auf dem Niveau des Niedrigener-
giehausstandards festgeschrieben werden,

 ein Energiepass für Gebäude eingeführt wird, der den wärmetechnischen
Standard von Gebäuden beschreibt.

Damit entsprechen die gesetzlichen Vorgaben nicht mehr dem Stand der
Technik, Bauherren und Bauwirtschaft fehlt es aus diesem Grund auch an
hinreichender Planungssicherheit.

3. Gerade die wärmetechnische Sanierung im Gebäudebestand unterliegt den
langfristigen Sanierungszyklen. Deshalb brauchen wir so bald wie möglich
ein politisches Maßnahmenbündel, das die Ziele des Klimaschutzes ernst
nimmt und sicherstellt, das binnen einer Frist von höchstens 10 bis 15 Jahren
eine grundlegende Verminderung der Energieverluste im Gebäudebestand er-
reicht wird. Für den Neubau soll in der Energieeinsparverordnung das 7-Li-
ter-Haus als Standard festgeschrieben werden. In dieser Richtung sollen auch
für den Gebäudebestand Verbesserungen angestrebt werden, wobei die Rah-
menbedingungen für die Wirtschaftlichkeit entsprechend günstiger gestaltet
werden müssen. Die hierfür aufgelegten Zinsverbilligungsprogramme haben

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sich bewährt. Sie müssen durch zusätzliche steuerliche Anreize und Regelun-
gen im Mietrecht flankiert werden, durch die wärmetechnische Sanierungen
für Mieter und Vermieter attraktiver werden. Unverzichtbar ist aber auch ein
zusätzliches Programm, mit dem wärmetechnische Sanierungen aktiv geför-
dert werden.

4. Grundsätzlich sollen folgende Maßnahmen, die auch bereits im Rahmen des
KfW-Programms zur CO2-Minderung förderfähig sind, unterstützt werden:

 Bauliche Erneuerungsarbeiten zu Verbesserungen des Wärmeschutzes
der Außenhülle durch Verbesserung des Wärmeschutzes der Außen-
wände, der Kellerdecke und des Dachs, durch den Einbau von Fenstern
mit Wärmeschutzverglasung oder durch den Austausch vorhandener Ver-
glasung gegen Wärmeschutzverglasung

 Installation von Brennwertkesseln
 Installation von Niedrigtemperatur-Heizkesseln in Verbindung mit Maß-

nahmen, die den Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle wesentlich ver-
bessern.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, durch die Vorlage
eines nationalen Aktionsprogramms die Verminderungen der CO2-Emissio-
nen im Gebäudebestand voranzutreiben. Dabei ist ein Maßnahmebündel mit
folgenden Elementen vorzulegen:

1. Einem Zuschussprogramm des Bundes durch das den Gebäudeeigentümern
im Rahmen eines vorgeschalteten Antrags- und Beratungsverfahrens ein
Festbetrag zur Förderung von Energieeinsparmaßnahmen, orientiert an den
tatsächlichen Kosten, angeboten wird.

Das Programm ist aus Bundesmitteln zu finanzieren. Die bewilligten Maß-
nahmen sollten mit einem Anteil von 20 Prozent der jeweiligen noch festzu-
legenden Höchstwerte für Erstellungskosten bezuschusst werden.

2. Der Fortführung und Erweiterung der bewährten Zinsverbilligungspro-
gramme der KfW.

3. Der Schaffung einer Regelung entsprechend des ehemaligen § 82a der Ein-
kommensteuer-Durchführungsverordnung zur Abschreibung von Wärme-
schutzmaßnahmen im Bestand.

4. Der Absetzbarkeit aller Investitionen zur Energieeinsparung und CO2-Min-
derung von der Erbschaftsteuer innerhalb eines bestimmten Zeitraums.

5. Der Vornahme flankierender Anpassungen im Mietrecht, damit Energieein-
sparinvestitionen sowohl für Vermieter wie auch für Mieter finanziell inte-
ressanter werden.

Berlin, den 24. Oktober 2000

Dr. Christian Ruck
Dr. Peter Paziorek
Dagmar Wöhrl
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach)
Wolfgang Zeitlman
Franz Obermeier
Cajus Caesar
Marie-Luise Dött
Georg Girisch
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

Kurt-Dieter Grill
Helmut Lamp
Dr. Paul Laufs
Vera Lengsfeld
Bernward Müller (Jena)
Eduard Oswald
Christa Reichard (Dresden)
Hans-Peter Schmitz (Baesweiler)
Werner Wittlich

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