BT-Drucksache 14/4370

Zahlungen von Kommunen und kommunalen Unternehmen an die "Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft"

Vom 23. Oktober 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

14/

4370

14. Wahlperiode

23. 10. 2000

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Zahlungen von Kommunen und kommunalen Unternehmen an die
„Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft“

Die „Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft“ zur Entschädigung von NS-
Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern führt in ihrer Übersicht über „Mit-
glieder“ der Stiftungsinitiative (Homepage http://www.stiftungsinitiative.de,
Stand 16. Oktober 2000) auch zahlreiche Kommunen und kommunale Betriebe
auf. So werden unter dem Buchstaben „S“ in der Übersicht der Stiftungsinitia-
tive über ihre Mitglieder aufgeführt:

Stadt Bergheim, Stadt Büdelsdorf, Stadt Hürth, Stadtverwaltung Suhl, die Stadt-
werke in Achim, Barth, Belzig, Bielefeld, Braunschweig, Detmold, Düsseldorf,
Eilenburg, Elmshorn, Frankenthal, Freiburg, Geldern, Hamm, Hannover, Hattin-
gen, Langen, Langenfeld, Mühlacker, München, Norden, Norderney, Paderborn,
Oelsnitz, Offenbach, Osnabrück, Regensburg, Schwerte, Stendal, Verden, Wei-
mar, Werl, Witten und Wolfsburg.

Da Mitglied der Stiftungsinitiative nur werden kann, wer einen Beitrag an die
Stiftungsinitiative zahlt, ist also davon auszugehen, dass die Stiftungsinitiative
offenbar auch Zahlungen von Kommunen und kommunalen Betrieben annimmt
und diese Gelder auf ihren Konten aufbewahrt, statt sie direkt an die Stiftung
weiterzuleiten.

Eine solche Sammlung und Aufbewahrung von Spenden durch die Stiftungs-
initiative bei Kommunen und kommunalen Unternehmen verstößt gegen alle
Vereinbarungen, die der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung mit den
Unternehmen über die Aufteilung der Entschädigungssumme für die NS-
Zwangsarbeiter getroffen hat, und gegen § 3 des Stiftungsgesetzes. In diesen
Vereinbarungen und in § 3 des Stiftungsgesetzes ist festgelegt, dass die privaten
Unternehmen 5 Mrd. DM aufbringen und die öffentliche Hand, vertreten durch
den Bund, weitere 5 Mrd. DM.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die Stiftungsinitiative
Kommunen und kommunale Betriebe als ihre „Mitglieder“ nennt und offen-
bar auch Zuwendungen von ihnen annimmt?
Drucksache

14/

4370

– 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass solche Zahlungen von Kom-
munen und kommunalen oder anderen öffentlichen Betrieben auf das Konto
der Stiftungsinitiative der Wirtschaft im Widerspruch zu allen Vereinbarun-
gen mit der Wirtschaft und auch im Widerspruch zum Entschädigungsgesetz
stehen und deshalb sofort korrigiert werden müssen?

3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zusätzliche Zuwendungen
an die Bundesstiftung vor allem für die Entschädigung von Opfern im so ge-
nannten „Rest der Welt“ benötigt werden und nicht zur Verringerung des
Anteils der Wirtschaft zur Verfügung stehen?

4. Welche Schritte wird die Bundesregierung ergreifen, um die sofortige
Weiterleitung solcher Zuwendungen von Kommunen und kommunalen
Betrieben inkl. der bisher dafür angefallenen Zinserträge von den Konten
der Stiftungsinitiative der Wirtschaft auf das Konto der bereits eingerichte-
ten Bundesstiftung zu erreichen?

5. Welche Schritte wird die Bundesregierung ergreifen, um sicherzustellen,
dass in Zukunft nicht weiter versucht wird, den von der Wirtschaft aufzu-
bringenden Betrag von 5 Mrd. DM durch Gewinnung von Zuwendungen bei
Kommunen und kommunalen Betrieben zu verringern?

6. Welche Schritte wird die Bundesregierung ergreifen, um Städte und Ge-
meinden sowie öffentliche Betriebe darauf hinzuweisen, dass sie ihre Zu-
wendungen direkt an die Stiftung und keineswegs an die Stiftungsinitiative
der deutschen Wirtschaft überweisen sollen?

Berlin, den 17. Oktober 2000

Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.