BT-Drucksache 14/436

Haltung der Bundesregierung zum Vorschlag der österreichischen Regierung für den Posten des Generalsekretärs des Europarats

Vom 25. Februar 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/436 vom 25.02.1999

Kleine Anfrage der Fraktion der PDS Haltung der Bundesregierung zum
Vorschlag der österreichischen Regierung für den Posten des
Generalsekretärs des Europarates =

25.02.1999 - 436

14/436

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS
Haltung der Bundesregierung zum Vorschlag der österreichischen
Regierung
für den Posten des Generalsekretärs des Europarates

Die österreichische Regierung hat den ÖVP-Abgeordneten Walter Schwimmer
für den Posten des Generalsekretärs des Europarates nominiert.
Nach Auskünften von österreichischen Schwulen- und Lesbengruppen und
der ILGA (International Lesbian Gay Association) hat Walter Schwimmer
in den letzten Jahren durch sein Abstimmungsverhalten im
österreichischen Parlament immer wieder seine homosexuellenfeindliche
Haltung unter Beweis gestellt. So stimmte er 1995 mit der Mehrheit des
Parlaments gegen eine Regelung zur Entschädigung homosexueller Opfer
des Nationalsozialismus. 1996 stimmte er gegen die Außerkraftsetzung
von Gesetzen, die Lesben und Schwulen grundlegende Rechte auf
Versammlungs- und Redefreiheit verweigerten. 1998 stimmte er gegen die
Abschaffung des Paragraphen 209 des österreichischen Strafgesetzbuches
(diskriminierende Mindestaltergrenze für schwule Beziehungen). Die
Parlamentarische Versammlung des Europarates hat bereits 1981 eine
Empfehlung angenommen, in der dem Ministerkomitee empfohlen wurde,
allen Mitgliedstaaten dringend nahezulegen, das gleiche legale
Mindestalter für homosexuelle und heterosexuelle Handlungen
festzulegen.
Jedes der Voten von Walter Schwimmer ist gegen die Menschenrechte
gerichtet, deren Schutz und Stärkung eines der grundlegenden Ziele des
Europarates ist. Es ist nicht tragbar, daß eine Person mit derartigen
Positionen gegenüber Homosexuellen zum Generalsekretär des Europarates
gewählt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Wahl von Walter
Schwimmer zum Generalsekretär des Europarates auf Grund der von ihm
vertretenen Positionen gegenüber Homosexuellen die Glaubwürdigkeit der
vom Europarat bisher vertretenen Politik zur Einhaltung der
Menschenrechte einen schweren Schaden zufügt?
2. Inwiefern nutzt die Bundesregierung ihren Einfluß gegenüber der
österreichischen Regierung, um diese zu veranlassen, die Nominierung
von Walter Schwimmer für den Posten des Generalsekretärs des
Europarates zurückzuziehen und einen anderen Kandidaten vorzuschlagen?
3. Wird sich die Bundesregierung im Ministerkomitee des Europarates
dafür einsetzen, daß Walter Schwimmer von der Liste der Kandidatinnen
und Kandidaten für den Posten des Generalsekretärs des Europarates
gestrichen wird?
4. Wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf
hinwirken, daß das Amt des Generalsekretärs des Europarates mit einem
anderen Kandidaten besetzt wird?
Bonn, den 25. Februar 1999
Christina Schenk
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

25.02.1999 nnnn

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