BT-Drucksache 14/4315

Import von Delfinen zur Verwendung bei Nato-Manövern

Vom 5. Oktober 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4315
14. Wahlperiode 05. 10. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Heidi Lippmann und
der Fraktion der PDS

Import von Delfinen zur Verwendung bei NATO-Manövern

Im Zeitraum vom 5. bis 22. Mai 2000 fand in der Ostsee unter deutscher Be-
teiligung das NATO-Manöver „Blue Game“ statt. An diesem Manöver nahm
u. a. eine Einheit der US-Marine mit vier auf das Lokalisieren von Minen ab-
gerichteten Delfinen teil. Die Tiere wurden mit Großraumtransportern der US-
Luftwaffe über den Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel ein- und ausgeflogen. Ihr
Einsatz erfolgte nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
2. Juni 2000 vom Stützpunkt Eckernförde. Der Rücktransport der Tiere erfolgte
nach Mitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Re-
aktorsicherheit (BMU) vom Mai 2000 bereits am 19. Mai 2000. Bei den vier
Tieren soll es sich um der freien Natur entnommene Delfine handeln. Nach An-
gaben des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) wurden zwei der Tiere in den
Jahren 1972 und 1974, also noch vor dem Inkrafttreten des Washingtoner Ar-
tenschutzabkommens (CITES) von 1975, und zwei der Tiere um das Jahr 1980
erworben. Aus welchen Populationen die Tiere stammen, ist nach Angaben des
BfN nicht bekannt. Ohne Angaben über die Population zu kennen, aus der die
Tiere entnommen wurden, folgert das BfN laut Schreiben vom 30. Mai 2000,
dass der Einfuhrzweck nicht „den Erhaltungszustand der Art beeinträchtigt …“.
Sowohl dem BMU als auch dem BfN lagen indessen vor dem erfolgten Import
Informationen vor, dass z. B. die Entnahme von jährlich durchschnittlich 1,3
Großen Tümmlern aus der Population im südlichen Kalifornien, USA, nicht
mehr vertretbar wäre (dies schließt auch die Anzahl von Tieren als Beifang mit
ein).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Wie ist diese Vorgangsweise im Hinblick auf Artikel 4 der Verordnung (EG)
Nr.338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exempla-
ren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels
zu rechtfertigen?

2. Wäre es – angesichts der Notwendigkeit, beim Fang von lebenden Delfinen
für die Haltung außerhalb ihres natürlichen Lebensraumes (Ex-Situ-Hal-
tung) auch die Auswirkungen der Fangmethodik, des Geschlechts und Al-
ters der Tiere, des verursachten Stresses, etwaiger Verletzungen etc. zu be-
rücksichtigen – nicht in der Verantwortung der zuständigen Behörde
gewesen, ohne Vorlage von weiteren Informationen gemäß Artikel 4, (EG)
Nr.338/97, einen positiven Bericht für die Ausstellung der Einfuhrdoku-
mente zu verweigern?

Drucksache 14/4315 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
3. Wie oft wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Meeressäugetiere in die
Bundesrepublik Deutschland eingeführt, um an militärischen Operationen
der Bundeswehr oder der NATO in der Bundesrepublik Deutschland oder in-
ternationalen Gewässern teilzunehmen?

Um welche Arten und welche Anzahl handelt es sich dabei?

Lag bei jeder der Einfuhren eine gültige Einfuhrgenehmigung vor?

4. Für welche konkreten Aufgaben wurden die vier Großen Tümmler bei dem
Manöver in der Ostsee, im Mai 2000, eingesetzt?

Wie erfolgt das Lokalisieren von Minen und sind die Tiere im Rahmen des
Einsatzes einer gesundheitlichen Gefährdung ausgesetzt?

5. Welche Methodiken werden international für das Lokalisieren und Aufspü-
ren von Minen im Wasser angewandt?

Warum zieht die NATO weiterhin Delfine für das Lokalisieren von Minen
heran?

6. Wie steht die Bundesregierung grundsätzlich zur Verwendung lebender
Wildtiere für militärische Zwecke?

7. Wie wird sich die Bundesrepublik Deutschland in Zukunft zu einer solchen
Antragstellung verhalten?

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Bundesregierung, um weitere Im-
porte von Meeressäugetieren generell untersagen zu können?

8. Beabsichtigt die Bundesregierung sich innerhalb der NATO dahingehend zu
engagieren, die Beendigung der Nutzung von Meeressäugetieren für militä-
rische Aktivitäten einzufordern?

Wenn ja, welche?

Berlin, den 5. Oktober 2000

Eva-Maria Bulling-Schröter
Heidi Lippmann
Roland Claus und Fraktion

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