BT-Drucksache 14/4311

Arbeitsassistenz

Vom 10. Oktober 2000


Deutscher Bundestag Drucksache 14/4311
14. Wahlperiode 10. 10. 2000

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Nolte, Karl-Josef Laumann, Brigitte Baumeister,
Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Julius Louven, Wolfgang
Meckelburg, Hans-Peter Repnik, Franz-Xaver Romer, Heinz Schemken, Johannes
Singhammer, Dorothea Störr-Ritter, Andreas Storm, Matthäus Strebl, Peter Weiß
(Emmendingen), Gerald Weiß (Groß-Gerau) und der Fraktion der CDU/CSU

Arbeitsassistenz

Nach der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes durch das vom Deutschen
Bundestag am 7. Juli 2000 verabschiedete „Gesetz zur Bekämpfung der Arbeits-
losigkeit Schwerbehinderter“ (Bundestagsdrucksachen 14/3372 und 14/3799)
haben Schwerbehinderte ab dem 1. Oktober 2000 gemäß § 31 Abs. 3a SchwbG
Anspruch auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz. Was
unter einer notwendigen Arbeitsassistenz zu verstehen ist, ist im Schwerbehin-
dertengesetz nicht geregelt. Die Bundesregierung ist jedoch gemäß § 31a
SchwbG ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
das Nähere über die Voraussetzungen des Anspruchs sowie Höhe und Dauer der
Leistungen zu regeln. Eine diesbezügliche Rechtsverordnung ist bisher nicht
erlassen worden. Aus der Begründung lässt sich allerdings entnehmen, dass die
Geltendmachung dieses Anspruchs gegenüber den zuständigen Hauptfürsorge-
stellen unabhängig vom Erlass einer entsprechenden Verordnung ist.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

1. Wann beabsichtigt die Bundesregierung eine Rechtsverordnung zu erlassen,
in der die Anspruchsvoraussetzungen sowie Höhe und Dauer der notwendi-
gen Arbeitsassistenz geregelt werden?

2. Existieren bereits Richtlinien, nach denen die Hauptfürsorgestellen ab dem
1. Oktober 2000 den Anspruch auf notwendigen Arbeitsassistenz gewähren?

3. Falls ja, wie wird der Begriff der notwendigen Arbeitsassistenz definiert?
Falls nein, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen, in welcher Höhe und
Dauer werden ab dem 1. Oktober 2000 Leistungen für die Arbeitsassistenz
gewährt?

4. Welchen Leistungsvoraussetzungen wird die Kostenübernahme der notwen-
digen Assistenz unterliegen?

5. Werden die Hauptfürsorgestellen bei der Gewährung des Anspruchs Ermes-
sen ausüben dürfen oder wird es sich um gebundene Entscheidungen han-
deln?

Drucksache 14/4311 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
6. Wird eine unterschiedliche Behandlung der selbstakquirierten Arbeitsassis-
tenz durch den Behinderten von der Bereitstellung von persönlicher Unter-
stützung durch Betriebsangehörige vorgenommen?

Berlin, den 26. September 2000

Claudia Nolte
Karl-Josef Laumann
Brigitte Baumeister
Rainer Eppelmann
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Julius Louven
Wolfgang Meckelburg
Hans-Peter Repnik
Franz-Xaver Romer
Heinz Schemken
Johannes Singhammer
Dorothea Störr-Ritter
Andreas Storm
Matthäus Strebl
Peter Weiß (Emmendingen)
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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