Vom 11. Oktober 2000
Deutscher Bundestag Drucksache 14/4274
14. Wahlperiode 11. 10. 2000
Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 14/3651, 14/4052 –
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 22. März 2000 zur Änderung des
Übereinkommens vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen
Bericht der Abgeordneten Dietrich Austermann, Dr. Rolf Niese, Matthias Berninger, Dr. Günter
Rexrodt und Dr. Uwe-Jens Rössel
Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die rechtlichen Vo-
raussetzungen der seit 1. Januar 1995 geltenden zeitbezoge-
nen Gebührenerhebung von schweren Nutzfahrzeugen auf
Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland im Regio-
nalverbund mit den Benelux-Staaten, Dänemark und
Schweden durch Übernahme der in der Richtlinie 1999/62/
EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Be-
nutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahr-
zeuge genannten, überwiegend nach Emissionsbezogenheit
gestaffelten Höchstsätze von Benutzungsgebühren zu ergän-
zen.
Hierzu ist die Zustimmung zu dem von der Bundesregie-
rung am 27. März 2000 in Brüssel unterzeichneten Pro-
tokoll vom 22. März 2000 zur Änderung des Überein-
kommens vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schwe-
ren Nutzfahrzeugen im Hinblick auf die Umsetzung der
Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebüh-
ren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch
schwere Nutzfahrzeuge erforderlich.
Die Ratifikation dieses Gesetzentwurfs wird im Ergebnis für
den Bund positive finanzielle Auswirkungen haben. Ausge-
hend von einem unveränderten Nachfrageverhalten der Ge-
bührenschuldner kann ab dem Haushaltsjahr 2001 mit Ge-
bührenmehreinnahmen von in- und ausländischen Güter-
kraftverkehrsunternehmen gegenüber dem Haushaltsjahr
1998 von insgesamt 80 Mio. DM gerechnet werden.
Das Gesetz wird im Rahmen des Bundeshaushalts kosten-
wirksam im Bereich des Bundesamtes für Güterverkehr.
Dort werden durch die emissionsbezogene Ausgestaltung
der Benutzungsgebühr und dem damit verbundenen Mehr-
aufwand für die zu erstellenden Gebührenbescheinigungen
einmalig etwa 1 Mio. DM an Mehrausgaben zu erwarten
sein, die an den Mehrgebühreneinnahmen zu einer Mehr-
umsatzprovision für den Systembetreiber von jährlich etwa
5 Mio. DM.
Für die Haushalte der Länder, Gemeinden und Gemeinde-
verbände werden keine Auswirkungen aufgrund dieses Ge-
setzes erwartet.
Durch die Ratifikation des Änderungsprotokolls werden für
die deutsche Wirtschaft und insbesondere für den deutschen
Güterkraftverkehr Mehrkosten in Höhe von etwa 60 Mio.
DM jährlich gegenüber der gegenwärtigen Form der Gebüh-
renerhebung entstehen. Für Unternehmen, die ausschließ-
lich Nutzfahrzeuge mit der Emissionseinstufung EURO II
und schadstoffärmer einsetzen und Jahres-, Monats- oder
Wochengebührenbescheinigungen erwerben, entstehen
keine Mehrkosten. Auswirkungen auf das Preisniveau, be-
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sonders das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Geringfügige Auswirkungen auf Einzelpreise sind möglich.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der
PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und F.D.P. für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vorgelegten
Beschlussempfehlung.
Berlin, den 11. Oktober 2000
Der Haushaltsausschuss
Adolf Roth (Gießen)
Vorsitzender
Dietrich Austermann
Berichterstatter
Dr. Rolf Niese
Berichterstatter
Matthias Berninger
Berichterstatter
Dr. Günter Rexrodt
Berichterstatter
Dr. Uwe-Jens Rössel
Berichterstatter