BT-Drucksache 14/4273

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/3651 und 14/4052- Entwurf eines Gesetzes zum Protokoll vom 22.März 2000 zur Änderung des Übereinkommens vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen

Vom 11. Oktober 2000


Deutscher Bundestag

Drucksache

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4273

14. Wahlperiode

11. 10. 2000

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (15. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 14/3651 und 14/4052 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 22. März 2000 zur Änderung des
Übereinkommens vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen

A. Problem

Die rechtlichen Voraussetzungen für die seit 1. Januar 1995 geltende zeit-
bezogene Gebührenerhebung von schweren Nutzfahrzeugen (Eurovignette) auf
Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland im Regionalverbund mit den
Benelux-Staaten, Dänemark und Schweden haben sich dadurch geändert, dass
in der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17. Juni 1999 die Höchstsätze von Benutzungsgebühren überwiegend nach
Emissionsbezogenheit gestaffelt werden. Das Protokoll vom 22. März 2000,
durch das das entsprechende Übereinkommen vom 9. Februar 1994 geändert
wird, dient der Umsetzung der oben erwähnten Richtlinie 1999/62/EG.

B. Lösung

Der Gesetzentwurf, den der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und F.D.P. zur Annahme
empfiehlt, soll die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen nach Artikel 59
Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation des Änderungsprotokolls
schaffen.

Mehrheitsentscheidung im Ausschuss

C. Alternativen

Die Fraktionen CDU/CSU und F.D.P. lehnen den Gesetzentwurf wegen der zu-
sätzlichen Belastungen für das deutsche Transportgewerbe ab.
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D. Kosten

Ab dem Haushaltsjahr 2001 kann mit Gebührenmehreinnahmen von in- und
ausländischen Güterkraftverkehrsunternehmen gegenüber dem Haushaltsjahr
1998 von insgesamt etwa 80 Mio. DM jährlich gerechnet werden.
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Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksachen 14/3651 und 14/4052 – unverändert anzuneh-
men.

Berlin, den 11. Oktober 2000

Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Eduard Oswald

Vorsitzender

Horst Friedrich (Bayreuth)

Berichterstatter
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– 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Berlin, den 11. Oktober 2000

Horst Friedrich (Bayreuth)

Berichterstatter

Bericht des Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth)

I.

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 114. Sitzung am 6. Juli
2000 den Gesetzentwurf – Drucksache 14/3651 – in erster
Lesung an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungs-
wesen zur federführenden Beratung und an den Haushalts-
ausschuss, den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten sowie an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit zur Mitberatung überwiesen. In der
122. Sitzung am 29. September 2000 wurde darüber hinaus
diese Vorlage an den Haushaltsausschuss zur Beratung nach
§ 96 GO-BT überwiesen.

Mit Drucksache 14/4093 Nr. 1.12 wurde die Unterrichtung
über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäuße-
rung der Bundesregierung – Drucksache 14/4052 – an die ge-
nannten Ausschüsse gemäß § 80 Abs. 3 GO-BT überwiesen.

II.

Mit dem Protokoll vom 22. März 2000, das mit dem vorlie-
genden Gesetzentwurf ratifiziert werden soll, wird für das
Übereinkommen vom 9. Februar 1994 über die Erhebung der
Eurovignette, das von den Benelux-Staaten, Dänemark,
Schweden und Deutschland angewendet wird, die Richtlinie
1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der
Europäischen Union vom 17. Juni 1999 übernommen. Dies
bedeutet, dass die Höchstsätze für zeitbezogene Straßenbe-
nutzungsgebühren nunmehr überwiegend emissionsbezogen
ausgestaltet werden.

Durch diese Ratifikation werden für die deutsche Wirtschaft
und insbesondere für den deutschen Güterkraftverkehr Mehr-
kosten in Höhe von etwa 60 Mio. DM jährlich entstehen. Für
Nutzfahrzeuge mit der Emissionseinstufung EURO II und
schadstoffärmer entstehen in der Regel keine Mehrkosten.

III.

Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten, das Auf-
kommen aus der Eurovignette zweckgebunden für die Ver-
besserung der Verkehrsinfrastruktur in der Bundesrepublik
Deutschland zu verwenden.

Die Bundesregierung hat dies unter Berufung u. a. auf den
Grundsatz der Gesamtdeckung (§ 8 BHO) abgelehnt.

IV.

Die mitberatenden Ausschüsse haben wie folgt Stellung ge-
nommen:

Der

Haushaltsausschuss

hat in seiner Sitzung vom 11. Okto-
ber 2000 den Gesetzentwurf beraten und mehrheitlich mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und den Stimmen der

Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/
CSU und der Fraktion der F.D.P. dem federführenden Aus-
schuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen empfohlen,
dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Der

Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Fors-
ten

hat den Gesetzentwurf in seiner 47. Sitzung am 27. Sep-
tember 2000 behandelt und empfiehlt mehrheitlich – mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der
F.D.P. gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei
Stimmenthaltung der Fraktion der PDS, den Gesetzentwurf
anzunehmen.

Der

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit

hat den Gesetzentwurf in seiner 42. Sitzung am
27. September 2000 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, F.D.P. und PDS gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU angenommen.

V.

Der

Ausschuss für Verkehr, Bau und Wohnungswesen

hat
den Gesetzentwurf – Drucksachen 14/3651 und 14/4052 – in
seiner 39. Sitzung am 27. September 2000 beraten. Er emp-
fiehlt mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und F.D.P., den Gesetzentwurf unverändert
anzunehmen.

Die Ausschussmehrheit begrüßt die Übernahme der Richt-
linie 1999/62/EG vom 17. Juni 1999 durch den Regional-
verbund von Deutschland, Benelux-Staaten, Dänemark und
Schweden. Es ist umweltpolitisch richtig, die Gebührensätze
für die Eurovignette emissionsbezogen zu staffeln. Wenn um-
weltverträglichen Fahrzeugen mit EURO II-Norm ein Bonus
eingeräumt wird, werden Emissionen an der Quelle reduziert.

Die Ausschussmehrheit ist mit der Bundesregierung der Auf-
fassung, dass der Forderung des Bundesrates, das aus den
Straßenbenutzungsgebühren resultierende Aufkommen
zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruk-
tur einzusetzen, aus den in der Gegenäußerung – Drucksache
14/4052 – genannten Gründen nicht gefolgt werden kann.

Die Fraktionen von CDU/CSU und F.D.P. haben dem Gesetz-
entwurf die Zustimmung versagt. Sie sind der Auffassung,
dass dem deutschen Güterkraftgewerbe in der jetzigen
schwierigen Situation die von der Bundesregierung ge-
schätzte jährliche Mehrbelastung von ca. 60 Mio. DM nicht
zugemutet werden kann. Der Gesetzentwurf wird von der
Ausschussminderheit auch deshalb abgelehnt, weil der Forde-
rung des Bundesrates nach einer Zweckbindung der Ein-
künfte aus der Eurovignette für die Verbesserung der Ver-
kehrsinfrastruktur nicht Rechnung getragen wird.

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