BT-Drucksache 14/4272

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Guido Westerwelle weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.P.D. -14/1671- Entwurf eines Gesetzes zu Aufhebung des Ladenschlussgesetzes

Vom 11. Oktober 2000


Deutscher Bundestag
Drucksache 14/4272
14. Wahlperiode
11. 10.2000
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Guido Westerwelle, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Rainer Funke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. - Drucksache 14/1671 -

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Ladenschlussgesetzes
A. Problem
Das geltende Ladenschlussgesetz beschränkt sowohl den Einzelhandel als auch
die Verbraucher in ihren Verkaufs- bzw. Einkaufsmöglichkeiten. Nach Auffassung der einbringenden Fraktion berücksichtige es nur noch mangelhaft die
veränderten Lebens- und Konsumgewohnheiten.
B. Lösung
Ablehnung des Gesetzentwurfs. Mehrheit im Ausschuss
C. Alternativen
Annahme des Gesetzentwurfs oder teilweise Lockerung der Ladenschlusszeiten.
D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen.
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/1671 abzulehnen,
Berlin, den 11. Oktober 2000
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung
Doris Barnett Ekin Deligöz
Vorsitzende B erichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Ekin Deligöz
I. Uberweisung- Voten der mitberatenden Ausschüsse und Abstimmungsergebnis im
federführenden Ausschuss
Der "Gesetzentwurf auf Drucksache 14/1671 ist in der 64. Sitzung des Deutschen Bundestages am 29. Oktober
1999 an den Ausschuss für Arbeit .und Sozialordnung zur federführenden Beratung und an den Rechts ausschuss. den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Tech-nologie. den Ausschuss für Familie. Senioren. Frauen und Jugend und den Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder zur Mitberatung überwiesen worden.
In der 114. Sitzung des_Deutschen Bundestages am 6. Juli
2000 wurde die Vorlage nachträglich an den Ausschuss für Tourismus überwiesen.
Der Rechts aus schuss hat den Gesetzentwurf in semer Sitzung am 27. September 2000 beraten und mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD, CDU/ CSU. BÜNDNIS 90. DIE GRÜNEN und PDS sesen die Stimme des Mitgliedes der Fraktion der F.D.P. empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Finanzausschuss hat in seiner 46. Sitzung am 15. De-zember 1999 bei Abwesenheit der Mitglieder der Fraktion der F.D.P. beschlossen, auf eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zu verzichten.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Gesetzentwurf in seiner 36. Sitzung am 5. Juli 2000 beraten und mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD. CDU/CSU. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und i verwiesen PDS gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der F.D.P. empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen. -
Der Ausschuss für Familie. Senioren. Frauen und Ju-gend hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 27. Seotember 2000 beraten und mit der Mehrheit der Stirn-men der Mitglieder der Fraktionen SPD, CDU/CSU BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der F.D.P. empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
hat den Gesetzentwurf in seiner 46." Sitzung am 27. September 2000 beraten und mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und des Mitglieds der Fraktion der PDS gegen die Stimme des Mitglieds der Fraktion der F.D.P. sowie die Stimmen einiger Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der übrigen Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU-empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Tourismus hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 11. Oktober 2000 beraten und mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktion der F.D.P. bei Abwesenheit der Mitglieder der Fraktion der PDS empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat den Gesetzentwurf in seiner 31. Sitzung am 3. November 1999 beraten. In seiner 53. Sitzung am 11. Oktober 2000 hat er die Beratung fortgesetzt und abgeschlossen. Im Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss mit der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder der Fraktionen SPD, CDU/CSU. BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN und PDS gegen die. Stimmen der Mitglieder der Fraktion der F.D.P. beschlossen zu empfehlen, den Gesetzentwurf abzulehnen.
II. Petition
Zu dem Gesetzentwurf wurde dem Ausschuss eine Petition vom Petitionsausschuss mit der Bitte übermittelt, eine Stel-lungnahme nach § 109 GO-BT abzugeben. Mit der Petition wurde der Deutsche Bundestag aufgefordert, sich für den Erhalt des Sonntags in seiner verfassungsmäßigen Sonderstellung und als im Grundsatz für möglichst alle Menschen arbeitsfreien Tag einzusetzen. Mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs wurde diesem Anliegen Rechnung getragen. Der Ausschuss hat dies dem Petitions aus schuss mitgeteilt.
III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs auf
Drucksache 14/1671
Der Gesetzentwurf sieht vor, das Ladenschlussgesetz zum 1. Januar 2000 aufzuheben.
Wegen der Begründung wird auf die Drucksache 14/1671 verwiesen.
IV Ausschussberatungen
Einig war sich der Ausschuss darüber, dass sich die Ge-wohnheiten der Verbraucher z. B. durch die Entwicklung des Internethandels verändert haben. Kontrovers wurde diskutiert, ob dies zu einer Erweiterung der Ladenöffnungszei-ten führen müsse.
Die Mitglieder der Fraktion der F.D.P. betonten, dass sich die Lebenswirklichkeit verändert habe und neue Wettbewerbsformen - Stichwort Internethandel - hinzugekommen seien. Soweit der konventionelle Handel keine Möglichkeit erhalte, sich den neuen Wettbewerbsbedingungen anzupassen, werde es dort einen drastischen Wegfall von Arbeitsplätzen nach dem Motto geben: „Wer nicht öffnet, wird nicht überleben." Wenn ein Gesetz falsch sei, sei es glaubwürdiger, dieses Gesetz abzuschaffen, als bewusst dagegen zu verstoßen, wie es in einzelnen Fallen geschehe. Eine Aufhebung des Ladenschlussgesetzes hätte zur Folge, dass die Regelungskompetenz bei den Ländern liegen würde. Damit könnte den regionalen Gegebenheiten besser Rechnung getragen und ein wichtiger Schritt hin zu mehr Wettbewerb sfoderalismus gegangen werden.
Die Mitglieder der Fraktion der SPD vertraten die Ansicht, es gebe Werte, die über der Frage stünden, uneingescliränkt
einkaufen zu können. Das Ladenschlussgesetz sei ein Arbeits Schutzgesetz, bei dessen Aufhebung man den betroffenen Arbeitnehmern eine Begründung geben müsse. Der Wunsch nach einer Öffnung der Geschäfte „rund um die Uhr" sei nicht neu: Schon vor hundert Jahren, hätten Verbraucher und Geschäftsleute uneingeschränkte Ladenöffnungszeiten gefordert. Es könne nicht alles dem Kommerz untergeordnet werden. Zum Argument des mehrfachen Rechtsbruchs durch Verletzung der gesetzlich verankerten Ladenöfüiungszeiten sei auf das Beispiel des Ladendiebstahls zu verweisen, bei dem trotz der hohen Zahl der Rechtsbrüche der Straftatbestand des Diebstahls natürlich nicht aufgehoben werde. Xach Umfragen von Meinungsforschungsinstituten sehe die Mehrheit der Verbraueher keine Notwendigkeit zur Änderung der Ladenörrhungszeiten. Zu-sätzliche Arbeitsplätze würden durch eine Änderung nicht geschaffen, dies habe auch die Gesetzesänderung 1996 gezeigt. Ein Handlungsbedarf bestehe in dieser Frage nicht; der Gesetzentwurf werde daher abgelehnt.
Die Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU erklärten, dass Rechtsunsicherheit und Rechtsbruch nicht die Abschaffung des Gesetzes rechtfertigten. Ziel müsse eine Regelung sein, die angenommen und beachtet werde. Eine generelle Abschaffung des Ladenschlussgesetzes werde abgelehnt, eine Novellierung im Sinne der Anpassung an aktuelle Entwicklungen sei aber angezeigt. Der Sonntag müsse jedoch vor dem Hintergrund der kulturellen und christlichen Tradition als ein Tag der Muße mit Zeit für die Familie erhalten bleiben. Letztlich müsse eine Regelung gefunden werden, die den Interessen der Verbraucher, der Beschäftigten und de-nen des Einzelhandels gerecht werde. Änderungen des Ladenschluss Gesetzes seien zwar möslich. diese dürften aber
nicht zu einem nur noch partikulär wirkenden Bundesrecht führen, wie es im Ergebnis des von der Fraktion der F.D.P. vorgelegten Gesetzentwurfs entstehen würde. ■
Die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
unterstrichen, der Sonntag sei der Tag der Familie, der in seiner bisherigen Form wegen der Bedeutung für das soziale Gefüge beibehalten werden müsse. Bei der Donnerstags-öffiiune sei die Debatte serade bei den kleinen und mittleren Betrieben sehr kontrovers geführt worden. Insbesondere Familienbetriebe, die sich keine zusätzlichen Arbeitskräfte leisten könnten, fühlten sich durch die verlängerten La-denöfihungszeiten benachteiligt. Im Kontext verlängerter Ladenöffhungszeiten müsse im Übrigen auch über das Problem der „Zeit in der Stadt" gesprochen werden. Dies betreffe zum Beispiel das Nahverkehrs System und die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder. Es müsse konsequent durchdachte bundesweite Regelungen beim Ladenschluss geben.
Die Mitglieder der Fraktion der PDS hielten es für notwendig, in diesem Bereich mehr Rechtssicherheit zu schaf-fen. Eine Übertragung der Kompetenz auf die Kommunen sei absurd, da dadurch ein unheimlicher Konkurrenzdruck beim Werben um die Kunden entstehe. Dies gehe zu Lasten der sozialen und kulturellen hifrastruktur der Kommunen. Wichtig sei hier eine konsequente Regelung, die aber noch
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Zeit habe. Im Übrigen sei zu befürchten, dass sich die Abschaffung des Ladenschlussgesetzes gerade auf die kleinen und mittleren Unternehmen neaativ auswirken werde, da sie mit den Geschäften auf der „grünen Wiese" nicht konkurrieren könnten. Die vorhandenen Öffnungszeiten reichten völ-lis aus.
Berlin, den 11. Oktober 2000
E kin Deligöz
B erichters t atterin

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