BT-Drucksache 14/426

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drsn. 14/40, 14/408 - Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform

Vom 23. Februar 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/426 vom 23.02.1999

Änderungsantrag zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14/40 14/408 Entwurf
eines Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform =

23.02.1999 - 426

14/426

Änderungsantrag
der Abgeordneten Gerda Hasselfeldt, Heinz Seiffert, Heinrich-Wilhelm
Ronsöhr und der Fraktion der CDU/CSU
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Drucksachen 14/40, 14/408 -
Entwurf eines Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform

Der Bundestag wolle beschließen:
1. Nach Nummer 6 des § 2 des Gesetzentwurfs wird folgende Nummer 7
angefügt:
"7. Die Landwirtschaft wird dem produzierenden Gewerbe im Sinne der
Nummer 3 gleichgestellt."
2. In § 10 wird folgender Absatz 3 angefügt:
"(3) Bei der Vergütungsregelung nach Absatz 1 wird die Landwirtschaft
von der Sockelbetragsregelung über 1 000 DM ausgenommen. Einen
Mindestbetrag an Steuern hat die Landwirtschaft vor Anwendung der
Verrechnung nicht zu tragen."
Bonn, den 22. Februar 1999
Gerda Hasselfeldt
Heinz Seiffert
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Dr. Wolfgang Schäuble, Michael Glos und Fraktion
Begründung
Gerade die Landwirtschaft wird wegen des relativ geringen Umfangs
entlohnter Arbeitskräfte um ein Vielfaches weniger entlastet, als dies
auch infolge der vorgesehenen ermäßigten Steuersätze für das
produzierende Gewerbe der Fall ist.
Vor diesem Hintergrund muß die Land- und Forstwirtschaft als Träger der
Urproduktion dem produzierenden Gewerbe gleichgestellt werden.
Während über die selbst zu tragenden Sockelbeträge von jeweils 1 000 DM
die überwiegende Zahl der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
nicht von den ermäßigten Steuersätzen begünstigt würde, hätte die
Gleichstellung für die verbleibenden Betriebe - und hier insbesondere
den Gartenbau (Unterglasanbau) - die notwendige und unverzichtbare
Wirkung, sie vor erheblichen Wettbewerbsbeeinträchtigungen zu bewahren.
Insoweit ist es daher auch notwendig, die Sockelbeitragsregelung von 1
000 DM für die Landwirtschaft nicht anzuwenden.
Wir fordern daher die Bundesregierung auf, die aufgezeigten negativen
Auswirkungen dadurch zu vermeiden, daß die Land- und Forstwirtschaft im
Gesetzentwurf dem produzierenden Gewerbe gleichgestellt und damit in
dessen Entlastungsregelung einbezogen wird.

23.02.1999 nnnn

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